Wien will Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ausweiten

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Der Wiener Stadtrat will mit der Novelle der Bauordnung die österreichische Hauptstadt grüner und digitaler machen. Photovoltaik-Dachanlagen sollen dabei zum Standard werden und den Ausstieg aus den fossilen Energien beschleunigen.  „Mit dieser Reform der Bauordnung drehen wir in der Stadt an Schrauben, um Wien optimal auf die Chancen und Herausforderungen von Klimawandel und Digitalisierung vorzubereiten. Die Stadt wird dadurch moderner, klimafreundlicher und zukunftsfitter“, sagte SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal anlässlich der Vorlage der Novelle, die bis Ende April noch begutachtet werden kann.

Zu den wesentlichen Änderungen in der Novelle zählt die Ausweitung der Solarpflicht auf Wohngebäude und Bildungsbauten. Bereits aktuell sind die Installation einer Photovoltaik-Anlage bei bestimmten Neubauvorhaben verpflichtend vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden soll sich die Höhe der Verpflichtung daran bemessen, wieviel des Solarstroms unmittelbar im Haus verbraucht werden kann. Die Stadt Wien plant nach eigenen Angaben entsprechende Förderanreize, um Photovoltaik-Anlagen in einem höheren Ausmaß bei Neubauten zu installieren.

Wenn die Installation einer Photovoltaik-Anlage aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen in Einzelfällen nicht möglich sei, entfiel die Verpflichtung bislang. Künftig jedoch will die Stadt Wien für die Fälle den Bau einer Photovoltaik-Anlage auf Ersatzflächen vorschreiben. Einzig Wohngebäude sollen von der Ersatzverpflichtung ausgenommen werden, wie es weiter hieß.

Künftig sei auch geplant, in Neubauten und bei größeren Sanierungen unter bestimmten Bedingungen Ladepunkte für Elektroautos sowie Leerverrohrungen zur nachträglichen Schaffung weiterer Ladeplätze verpflichtend vorzuschreiben. Die genaue Anzahl der Ladeplätze soll dabei gesetzlich geregelt sein und abhängig davon sein, ob es sich um ein Wohn- oder Nicht-Wohngebäude handelt. Damit wolle die Stadt die Elektromobilität fördern und setze zudem EU-Recht um.

Zugleich sieht die Novelle vor, dass künftig alle Behördenschritte für die Abwicklung eines Bauverfahrens digital abgewickelt werden können. Dies reiche von der Erstattung einer Bauanzeige über Gesuche zur Baubewilligung, Anzeigen des Baubeginns bis hin zur Meldung der Fertigstellung. Die Behörde habe jedoch die Möglichkeit, im elektronischen Bewilligungsverfahren die Vorlage einer Ausfertigung der Baupläne zu verlangen, wenn dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich sei, heißt es weiter.

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