Bundeswirtschaftsministerium: Anschlussregelung für Post-EEG-Anlagen kommt mit Novelle

Blick in den Bundestag, Reichstag

Teilen

Handlungsdruck oder -willen kann man bei der aktuellen Bundesregierung nicht erkennen, wenn es um die Photovoltaik geht. Dies zeigte sich einmal mehr bei der Beantwortung einer Frage der energiepolitischen Sprecherin der Grünen, Julia Verlinden, in dieser Woche. Sie wollte wissen, ob die Bundesregierung einen Regulierungsbedarf für jede 176.000 Photovoltaik-Anlagen sieht, die zwischen 2021 und 2025 aus der EEG-Förderung fallen werden. Nach derzeitigen EEG werden die Betreiber zu wilden Einspeisern, wenn sie sich nicht einen Abnehmer für ihren Solarstrom suchen. Dies ist jedoch mit hohen Nachrüstungskosten verbunden, was sich für die Betreiber der Post-EEG-Anlagen kaum lohnen dürfte.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Marco Wanderwitz, beantwortete Verlindens Anfrage wie folgte: „„Wenn Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz das Förderregime verlassen, haben ihre Betreiber derzeit bereits zwei Optionen. Der Strom kann selbst verbraucht und direkt vermarktet werden. Im Rahmen der Direktvermarktung können Betreiber am Strommarkt teilnehmen und ihren Strom, auch mit Eigenverbrauchsanteilen, vermarkten.“ Die Frage eines weiteren Regelungsbedarfs werde in der anstehenden EEG-Novelle aufgegriffen, so Wanderwitz weiter.

Die Grünen werten diese Antwort der Bundesregierung als neuerliche „Verzögerungstaktik“ bei der Energiewende. „Wenn Menschen eine Solaranlage auf ihrem privaten Dach haben, werden sie eben keine Direktvermarktung machen. Das ist viel zu aufwändig und lohnt sich am Ende auch wirtschaftlich nicht“, erklärte die Grünen-Politiker. „Diese Anlagen drohen jetzt nach und nach für die Energiewende verloren zu gehen.“ Nach Ansicht von Verlinden braucht es eine „unbürokratische und sinnvolle Anschlussregelungen für den Weiterbetrieb nach 20 Jahren“. Doch die Bundesregierung verschiebe das Thema auf eine EEG-Novelle, die irgendwann kommen solle. „Wann dieses irgendwann ist, steht aber völlig in den Sternen.“

Verlinden verweist auch auf das Gutachten des Umweltbundesamtes von Jahresbeginn. Es hatte darauf hingewiesen, dass die existierenden Direktvermarkungsangebote für die Post-EEG-Anlagen nicht wirtschaftlich sind. „Dies liegt vor allem an den Vermarktungskosten, die bei sehr kleinen Anlagen auf eine geringe Strommenge umgelegt werden und damit vergleichsweise hoch ausfallen“, heißt es vom Umweltbundesamt. Daher müsse davon ausgegangenen werden, dass nicht für den Eigenverbrauch genutzter Solarstrom abgeregelt werde und der Weiterbetrieb von Volleinspeiseanlagen gefährdet sei.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Batteriespeicherkraftwerk, Windkraft
Sechs Vorhersagen für die Batterieindustrie 2025
20 Dezember 2024 Trotz volatiler Märkte steigt der Ausbau von Energiespeichersystemen, auch durch mehr Planungssicherheit dank Garantien.