Die niederländische Unternehmensagentur Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO), die das Anreizprogramm SDE+ für erneuerbare Energien in großem Maßstab verwaltet, hat bekannt gegeben, dass sie für den 29. März wegen negativer Strompreise keine Anreize für Photovoltaik- und Windkraftanlagen zahlen wird. Das staatliche Gremium teilte mit, dass die Preise auf dem Day-Ahead-Stromgroßhandelsmarkt an dem besagten Sonntag mehr als sechs Stunden lang negativ waren. Die Überschreitung des Sechs-Stunden-Fensters löst die Nichtzahlung von SDE+-Anreizen aus, erklärte RVO. Die negativen Strompreise seien durch einen Nachfragerückgang in Verbindung mit Eindämmungsmaßnahmen der niederländischen Regierung zur Corona-Krise ausgelöst worden.
Diese Regelung zur Nichtzahlung der Förderung gilt nur für größere Projekte – Photovoltaik-Anlagen mit einer Erzeugungskapazität von mehr als 500 Kilowatt und Windparks mit mehr als 3 Megawatt – und betrifft darüber hinaus nur Anlagen, die nach dem 1. Dezember 2015 die Förderung beantragt haben. „Der Strom, der von den Eigentümern großer Dachanlagen und Solarparks während des Zeitraums des negativen Strompreises in das Netz eingespeist wurde, zählt nicht als förderfähige Produktion und kommt daher nicht für die SDE+-Förderung in Frage“, erklärte der RVO.
Das SDE+-Programm sieht Zahlungen zur Überbrückung der Lücke zwischen dem Selbstkostenpreis für die Erzeugung erneuerbarer Energie, der von den Entwicklern für ihre Anlagen angegeben wird, und dem Day-Ahead-Großhandelspreis für Strom vor. Die Zahlungsverträge haben eine Laufzeit von 8, 12 oder 15 Jahren, je nach den von den Projekten angebotenen maximalen Volllaststunden.
In vielen Ländern sind die Strompreise aufgrund des öffentlichen und wirtschaftlichen Stillstands infolge der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen deutlich gesunken. Nach Erwartungen von DNV GL werden sie sich auch nicht so schnell auf das Vor-Krisen-Niveau in Europa erholen, wie eine Kurzstudie der vergangenen Woche zeigt. Geschwindigkeit und Ausmaß hängt dabei maßgeblich davon ab, wie schnell sich die Wirtschaft in den Ländern wieder erholt.
Auch im EEG gibt es diese 6-Stunden-Regelung. Sie betrifft in Deutschland die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung. Auch sie erhalten in solchen Fällen keine Vergütung für den in dieser Zeit eingespeisten Solarstrom. Im März waren in Deutschland an der Strombörse fast an jedem Wochenende solche Perioden mit negativen Strompreisen zu verzeichnen. So waren die Börsenstrompreise am 1. März 0-15 Uhr, 15. März 9-15 Uhr, 22. März 9-16 Uhr, 29. März 10-17 Uhr durchgehend negativ. Die Analysten von Enervis hatten unlängst darauf hingewiesen, dass in naher Zukunft verstärkt mit längeren Perioden mit negativen Strompreisen zu rechnen sei, die mit signifikanten Einnahmeausfällen für die Anlagenbetreiber verbunden seien.
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