Weg frei für 50 Milliarden Euro an Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte

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Aus Sicht der Photovoltaik-Branche mahlen die Mühlen der Politik oftmals viel zu langsam. Doch im Fall der Corona-Pandemie reagiert die Bundesregierung schnell. Sie hat sich in Rekordzeit mit den Bundesländern auf ein Paket von bis zu 50 Milliarden Euro an Soforthilfen für Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte sowie dessen praktische Umsetzung geeinigt. Das Bundeskabinett hatte die Soforthilfen vor einer Woche verabschiedet. Bundestag und Bundesrat passierten sie gemeinsam mit dem Nachtragshaushalt am vergangenen Freitag. Am Sonntag dann die Einigung auf die noch notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro stehen damit seit heute zu Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden.

Mit den dazugehörigen Vollzugshilfen für die Länder seien alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass die Anträge für die Soforthilfen bei den entsprechenden Landesbanken in den nächsten Tagen gestellt werden können. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen, wie es in der Erklärung heißt. Die Höhe der Soforthilfen für die Solo-Selbständigen, kleinen Unternehmen, Freiberufler richtet sich nach der Zahl der Mitarbeiter. Grundsätzlich berechtigt einen Antrag zu stellen, seien Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich am Markt tätig seien. Diese Tätigkeit müssten sie von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausüben und beim Finanzamt angemeldet sein.

Die Soforthilfen sollen die wirtschaftliche Existenz der betroffenen sichern und Liquiditätsengpässe in Folge der Corona-Pandemie überbrücken helfen. Bei Selbstständigen und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten sei ein einmaliger Zuschuss von bis zu 9000 Euro für drei Monate vorgesehen, für größere Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro für drei Monate. Die Antragsteller müssten nachweisen, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wie es weiter hieß. Allerdings werde es kein bürokratisches Antragsverfahren geben, allerdings müssten die Angaben richtig sein, da ansonsten strafrechtliche Konsequenzen wegen Subventionsbetrugs erfolgen könnten. Die Anträge können bei den zuständigen Landesbehörden bis Ende Mai gestellt werden.

Bei Steuervorauszahlungen für 2020 soll der Zuschuss nicht berücksichtigt werden. Allerdings sei der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, was sich aber erst mit der Steuererklärung 2020 auswirke, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn dann für das Jahr 2020 ein Gewinn ausgewiesen werden, werde der auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Auch eine Kombination mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sei grundsätzlich möglich. Dies ist wichtig, da die Länder teilweise noch eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die auch für noch etwas größere Unternehmen greifen. So werden etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen auch Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten bis zu 30.000 Euro als sofortigen Zuschuss. Brandenburg zahlt Unternehmen bis 100 Beschäftigten maximal 60.000 Euro aus. Auch weitere Bundesländer haben weitere Stufen für kleine Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitstellen aufgelegt. In Hamburg etwa können auch Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten Anträge auf Soforthilfen stellen.

Eine Übersicht über die zuständigen Landesbehörden gibt es hier.

Eine Übersicht zu den bisher geplanten Soforthilfen nach Bundesländern unter dem Link Soforthilfen.

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