Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es für den Photovoltaik-Sektor in Frankreich nicht möglich, seine Tätigkeit im gewohnten Tempo fortzusetzen. „Die Auswirkungen des Corona-Virus betreffen aktuell alle Akteure des Sektors: Modulhersteller, Entwickler, Projektierer und so weiter, aber auch die anderen Akteure für Photovoltaik-Projekte wie Netzbetreiber, Verwaltungsdienste, Ökologen, was eine erhebliche Verzögerung der normalen Wiederaufnahme der Aktivitäten befürchten lässt“, betont der Verband Syndicat des énergies renouvelables (SER).
Um sich der Situation anzupassen, hat die französische Generaldirektion für Energie und Klima (DGEC) erste Maßnahmen angekündigt. Sie betreffen die Verschiebung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen, deren neue Termine in der Tabelle angegeben sind.
Die Ausschreibung für Freiflächen-Anlagen wurde in zwei Teile geteilt: Ein Drittel des Volumens wird für den 3. Juli ausgeschrieben, die restlichen zwei Drittel werden auf den 3. November verschoben. „Die DGEC ist unserem Vorschlag gefolt, die Frist im Juli beizubehalten und das Volumen zu reduzieren“, erklärt Xavier Daval, der Präsident der Solarkommission des SER. Eine komplette Verschiebung dieser Ausschreibung wäre seiner Ansicht nach kontraproduktiv gewesen. „Wir müssen die industrielle Aktivität in Bewegung halten“, betont er.
Nach den geplanten Maßnahmen könnte die DGEC auch das verbleibende Budget pro Ausschreibung für die Organisation einer zusätzlichen Periode bis zur Durchführung zukünftiger Ausschreibungen verwenden.
Hinsichtlich der Anschlusszeiten und der Strafzahlungen sind SER und DGEC noch im Gespräch. „Wir haben es mit einer umfassenden und proaktiven Verwaltung zu tun“, räumt Xavier Daval ein. Er sei zuversichtlich, dass eine zufriedenstellende Lösung zu diesem Thema gefunden werden könnte. Die Zeit des Stillstands wolle er jedoch zugleich nutzen, um über die Bedingungen für eine Wiederbelebung des Sektors nachzudenken. „Dies ist der richtige Zeitpunkt, den Finger auf die Trägheitsprobleme in diesem Sektor zu legen“, betont Daval.
Auch die Bundesnetzagentur hatte in dieser Woche Modifizierungen des Ausschreibungsverfahrens veröffentlicht. So sollen Zuschläge zunächst nicht öffentlich bekanntgemacht werden, wodurch die Fristen für die Realisieurng noch nicht aktiv sind. Auch Strafzahlungen für den Fall nicht fristgerechter Anschlüsse von bezuschlagten Projekten sollen zunächst ausgesetzt werden.
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