Am 25. Februar 2000 traf der Deutsche Bundestag einen Beschluss von enormer Bedeutung: Die Parlamentarier verabschiedeten die erste Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das EEG trat dann am 1. April 2000 in Kraft. Der Gesetzesentwurf war von den Fraktionen der SPD und der Grünen gemeinsam eingebracht worden.
Auch die CDU/CSU-Fraktion unterstützte die Förderung der erneuerbaren Energien im Grundsatz. Der Umweltpolitiker Klaus-Dieter Grill (CDU) sprach in der Bundestagsdebatte gar davon, dass das EEG das fortsetze, „was wir seit 1990 unter Helmut Kohl erfolgreich begonnen haben“. Nichts desto trotz stimmte die Unionsfraktion geschlossen gegen das Gesetz, aus vielerlei Gründen. Auch die FDP votierte mit Ausnahme eines Abgeordneten dagegen; die Linkspartei – damals noch PDS – geschlossen dafür.
Für Hans-Josef Fell, damals Bundestagsabgeordneter der Grünen und zusammen mit Hermann Scheer und Dietmar Schütz (beide SPD) sowie Michaele Hustedt (Grüne) Architekt des Gesetzes, sieht heute im EEG eine „Sternstunde der Demokratie“. „Denn es kam aus der Mitte des Parlamentes und nicht aus der Regierung, deren zuständiger Wirtschaftsminister Werner Müller alles versuchte, um das EEG zu verhindern“, erinnert sich Fell.
„Startrampe des globalen Siegeszugs der Solartechnik“
„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde weltweit rund 100 Mal kopiert und stellt einen echten Exportschlager deutscher Klimaschutzpolitik dar, auf den wir stolz sein können“, erklärt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
„Vieles deutet darauf hin, dass das EEG als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz in die Geschichte der Menschheit eingehen wird. In jedem Fall war das die Startrampe des globalen Siegeszugs der Solartechnik“, würdigt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), die Verabschiedung des Gesetzes „Es mobilisierte die erforderlichen Investitionen, Innovationen und Skaleneffekte, um aus einer teuren Weltraumtechnik in zwei Jahrzehnten die preiswerteste, beliebteste und rund um den Globus am schnellsten ausgebaute Stromquelle zu machen.“
Seit Inkrafttreten des EEG sind die Preise schlüsselfertiger Solarstromanlagen um 80 bis 90 Prozent gesunken. Große Solarkraftwerke können heutzutage auch in Deutschland Solarstrom bereits für weniger als 5 Cent pro Kilowattstunde erzeugen. Bei der jüngsten Photovoltaik-Ausschreibung wurde gar ein Projekt mit einem Gebotswert von 3,55 Cent pro Kilowattstunde bezuschlagt. Dementsprechend wirkt sich der weitere Zubau der Photovoltaik kaum noch auf die EEG-Umlage und den Strompreis aus.
Neustart im Energierecht
Der BSW-Solar nutzt das Jubiläum, um eine klimaschutzgerechte Weiterentwicklung des Energierechts zu fordern. „Anhaltende Marktverzerrungen durch direkte und indirekte Subventionen fossil erzeugter Energien müssen endlich abgestellt werden – zum Beispiel durch angemessene und sozial abgefederte CO2-Preise“, erklärt Körnig. „Erfolgt dies weiter nur rudimentär, so müssen Instrumente wie das EEG diese Marktverzerrungen weiter ausgleichen und Erneuerbaren Energien einen fairen Investitionsrahmen bieten.“ Schließlich trügen Betreiber und Kunden fossiler und atomarer Kraftwerke nach wie vor nur einen Bruchteil der hohen Klima-, Umwelt- und Gesundheitskosten, die sie verursachen.
Ein modernes Energierecht sollte die stetig wachsende Rolle Erneuerbaren Energien abbilden, erklärt Körnig. „Dazu müssen die Ausbauziele entsprechend erhöht und Marktbarrieren für ein effizientes Zusammenspiel moderner Energiewendetechnologien beseitigt werden.“
Hans-Josef Fell fordert gar einen Neustart für das EEG. „Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des EEG braucht es heute ein EEG 2.0, das mit dem erfolgreichen Modell der festen Einspeisevergütung alle modernen Anforderungen erfüllt, insbesondere die systemdienstliche Integration in das Stromnetz“, sagt Fell, der heute den Think Tank „Energy Watch Group“ leitet.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) verlangt einen neuen Aufbruch beim Ausbau der erneuerbaren Energien. „Hierfür sind einerseits die Deckel und Bremsen zu entfernen, allen voran der 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckel, der Deckel für flexibilisierte Biomasse und der Offshore-Wind-Deckel sowie weitere Hürden wie pauschale Abstände für Onshore-Windenergie zu vermeiden“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter. Andererseits gelte es, die neuen Möglichkeiten der Sektorkopplung zu nutzen, um die Energiewende auch im Wärme-, Verkehrs- und Industriesektor voranzubringen.
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), Robert Busch, erklärte zum Jubiläum: „Das EEG hat in den 20 Jahren seines Bestehens hervorragendes geleistet und Wind und Sonnenstrom gegenüber fossilen Energieträgern zur konkurrenzfähigen, wenn nicht günstigsten Energieerzeugungsform gemacht.“ Er fordere, dass nun die vollständige Integration von Photovoltaik und Windkraft in die bestehende Energiewirtschaft und deren Normensystem folgen müsse. „Direktvermarktungsverträge wie PPAs und Eigenversorgungsansätze zeigen in die richtige Richtung. Langfristig müssen erneuerbare Energien ohne weiteres als Normalfall der Energieversorgung bestehen können deren Treiber in Zukunft allein die CO2 Bepreisung ist“, so Busch weiter.
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In der Politik und in den einschlägigen Foren, spricht jeder von der Notwendigkeit, die Erneuerbaren Energien weiter auszubauen.
Um so mehr muß man sich wundern, dass bis heute noch keine Vorgehensweise auf dem Tisch liegt, wie die vielen MW EEG Anlagen sinnvoll weiterbetrieben werden können, was im Grunde genommen notwendig wäre, um dieses bestehende Potential für den Ausbau der Energiewende weiter zu nutzen.
Es würde mich und alle anderen Betreiber von EEG Anlagen freuen hierzu mal konkrete Schritte zur Umsetzung zu erfahren.
Viele Grüße
G.S.
Das EEG- Gesetz hat dem deutschen Energieverbraucher die höchsten Strompreise Europas und den Betreibern von Solar- und Windkraftanlagen die höchsten staatlich garantierten Gewinne beschert. Wenn der Preis für Solaranlagen um 90 % gefallen ist müssen auch die garantierten Einspeisevergütungen um 90% sinken, damit die Gewinne auf ein normales Maß zurückgefahren werden.
Wohl wieder mal Korrelation mit Kausalität verwechselt! PV Preise gesunken ja, aber bei Verdopplung unserer Strompreise! Und von 100 Kopien des EEG bleibt beim genaueren Hinsehen nicht mehr all zu viel übrig:
https://unbesorgt.de/20-jahre-eeg-feiern-mit-claudia-kemfert/?fbclid=IwAR2iIOVkJIYdu0-UDckDWLBZDIXuFQcFd6SVZ7E-wzR1zKzd1LMEALoWUsg
Ich finde, Sie machen hier eine bewußte Desinformation.
Führen Sie doch bitte mal die 100 Länder auf, die das EEG Gesetz übernommen haben, sogar kopiert haben. Frau Peter als Grüne Abgeordnete sollte das bitte mal nennen.
„Seit Inkrafttreten des EEG sind die Preise schlüsselfertiger Solarstromanlagen um 80 bis 90 Prozent gesunken.“
Das ist hauptsächlich China zu verdanken bzw. Asien, aber keinem EEG Gesetz.
Wenn der Strom für unter 5c produziert wird, dann frage ich mich,warum ich 30c bezahle und allein die EEG Umlage schon teurer ist.
Frank Fabian sagt:
Das EEG- Gesetz hat dem deutschen Energieverbraucher die höchsten Strompreise Europas und den Betreibern von Solar- und Windkraftanlagen die höchsten staatlich garantierten Gewinne beschert.
@ Frank.
Die höchsten Strompreise!!!!
Aber nicht wegen dem EEG wie es von den Urvätern mal auf den Weg gebracht wurde, sondern weil es von Lobbyisten 2010 verunstaltet wurde.
Schauen Sie mal hier.
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Wegen der vorrangigen Einspeisung der EE, sind von 2011 bis 2016 die Strombeschaffungskosten für die Versorger von 5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken. Und genau deswegen ist die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kwh gestiegen.
Nicht nur, dass die Strompreise davon nichts abbekommen haben, wurden sie auch noch durch die EEG Umlage erhöht.
Vom Ex Chef des Fraunhofer Instituts im folgenden Video mehr als deutlich gemacht.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bei einem Kosten/Nutzen System, das 2010 zunichte gemacht wurde, hätten wir bei der EEG Umlage, wenn überhaupt allenfalls eine „3“ vorm Komma.
Ein Beispiel aus der Praxis, für jeden unbedarften Verbraucher nachvollziehbar.
Seit 2010 gilt, je billiger sich die Versorger bei sinkenden Börsenpreisen Strom beschaffen können, desto höhere EEG Umlage müssen die Verbraucher bezahlen.
Denken Sie mal an Hand der Daten und Fakten die ich Ihnen verlinkt habe in Ruhe drüber nach.