Laut einer Umfrage des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) gelten hohen Investitionskosten als Haupthindernis für die Anschaffung eines Speichersystems. Um diese Hürde zu überwinden, wird die Investition in ein Speichersystem staatlich gefördert. Wer dieses Speicherförderprogramm nutzen möchte, muss aber einige Details beachten. Diese betreffen nicht nur die Technik sondern auch steuerrechtliche und finanztechnische Aspekte.
Die Förderung kann von Privatpersonen, Freiberuflern, Landwirten und gemeinnützigen Antragstellern in Anspruch genommen werden. Auch Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind, haben Anspruch. Ebenso in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie sich in Privatbesitz befinden. Entscheidend ist immer, dass der erzeugte Strom zum Teil in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Eine reine Offgrid-Anlage ist nicht förderfähig. Photovoltaikanlage und Batteriespeicher müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Pro Photovoltaikanlage kann nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
Für die Photovoltaikanlage gelten folgende Kriterien:
- Die Inbetriebnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2013 erfolgt sein.
- Die Nennleistung darf 30 Kilowattpeak nicht überschreiten.
- Die Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage darf 60 Prozent der Nennleistung der Anlage nicht überschreiten. Der restliche Strom muss entweder direkt selbst verbraucht oder im Batteriesystem zwischengespeichert werden.
- Die Photovoltaikanlage muss aus einer Serienfertigung stammen.
- Bei der Photovoltaikanlage muss es sich um Neuware handeln.
Für das Batteriespeichersystem gilt:
- Das Speichersystem muss vom Anlagenbetreiber mindestens fünf Jahre betrieben werden.
- Es muss eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers/Händlers von sieben Jahren oder eine alternative Versicherungslösung vorliegen.
- Es muss eine Herstellererklärung zu Sicherheitskonzept und Leistungsreduzierung vorliegen.
- Die aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen für Installation und Inbetriebnahme von Batteriespeichersystemen müssen eingehalten werden (VDE AR N 4105; VDE FNN Speicher).
- Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme des Speichersystems muss mittels einer Fachunternehmererklärung bestätigt und nachgewiesen werden.
Außerdem müssen die Wechselrichter der Photovoltaikanlage und des Speichersystems über Schnittstellen zur Fernsteuerung verfügen, über die der Netzbetreiber bei Bedarf Änderungen vornehmen kann (Blind- und Wirkleistungssteuerung).
KfW-Kredit beantragen
Als staatliche Förderung kann über das Programm 275 ein zinsgünstiger Kredit der KfW-Bank für die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage mit Speichersystem in Anspruch genommen werden (maximal 600 Euro pro Kilowatt Nennleistung). Ebenso wird die Nachrüstung eines Speichersystems bei einer bereits installierten und seit dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen Photovoltaikanlage gefördert (maximal 660 Euro pro Kilowatt Nennleistung).
100 Prozent der förderfähigen Kosten können gefördert werden. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent der Kreditsumme. Es stehen Laufzeiten von 5, 10 und 20 Jahren zur Verfügung. Wichtig: Der Kaufvertrag darf noch nicht unterschrieben sein, wenn die Förderung beantragt wird!
Der Förderantrag wird nicht direkt bei der KfW-Bank gestellt, sondern bei der Hausbank des Antragstellers. Die Hausbank legt den Zinssatz unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers, seiner Sicherheiten und der Entwicklung des Kapitalmarktes fest. Für gute Zinskonditionen, wie zurzeit 1,31 Prozent, benötigt man sehr gute Bonitäten oder Sicherheiten. Geringe Bonitäten können durch gestellte Sicherheiten verbessert werden. Je nach individuellen Verhältnissen des Antragstellers kann es vorkommen, dass die Kreditinstitute die Eintragung einer Grundschuld verlangen, woran die Kreditinstitute wegen des Aufwands in der Regel aber kein Interesse haben. Auch Lohn- und Gehaltsabtretungen sind möglich.
Ein weiteres Problem kann die Kreditsumme darstellen. Kleinkredite rechnen sich für die Hausbanken nicht, so dass es sein kann, dass sie den Antrag nicht an die KfW-Bank weiterleiten. Die Mindestkreditsumme ist von Bank zu Bank unterschiedlich und kann 30.000 bis 50.000 Euro betragen. Es ist also wichtig, die passende Bank zu finden. Einzelne Kreditinstitute bieten hierfür schon Online-Hilfen an, um die Machbarkeit vorab zu prüfen.
Tilgungszuschuss und Vorsteuerabzug
Wird der Batteriespeicher über einen Kredit finanziert, kann auch ein staatlicher Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten des Speichersystems beantragt werden. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von der Nennleistung der Photovoltaikanlage, den Investitionskosten und ob das Speichersystem nachgerüstet wird. Der Tilgungszuschuss wird auf die Kreditschuld des bei der KfW für die Gesamtinvestition in Anspruch genommenen Kredits angerechnet.
Zurzeit sind netzgebundene Photovoltaikanlagen, die zumindest zum Teil den erzeugten Strom einspeisen, dem Unternehmensvermögen zuzuordnen und somit vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Batteriespeichern ist die Situation jedoch zurzeit noch unklar. Eine Klärung seitens des Bundesfinanzministeriums wird für den Herbst 2013 erwartet. Bis dahin sollte man sich vor dem Kauf eine verbindliche Zusage des Finanzamtes einholen. Und der zwischengespeicherte Strom sollte zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch genutzt werden. (Joachim Meinicke, Solarpraxis Engineering)
Mehr Informationen zum Thema bekommen Interessierte auf dem Tagesseminar „Energiespeicher für Photovoltaik-Strom – Workshopreihe für Anwender“. Anlässlich der beschlossenen Förderung für PV-Speichersysteme fassen die deutschlandweiten Veranstaltungen der Solarpraxis AG, mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU), die wichtigsten Informationen für Handwerker und Installateure herstellerneutral und anwendergerecht zusammen. Weitere Infos gibt es auf der Webseitewww.speicherworkshops.de.
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