Anfang nächsten Jahres werden die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der EEG-Förderung fallen und damit keine Vergütung mehr erhalten. Ein vollständiger Eigenverbrauch des Solarstroms ist nur in den seltensten Fällen möglich. Das Gros der Anlagen wird deshalb auch künftig den produzierten Strom zum Teil oder vollständig ins Netz speisen müssen. Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist das jedoch nicht wirtschaftlich, wie nun eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt.
Die derzeitige Regelung des EEG bietet als einzige Möglichkeit zur Stromeinspeisung nach dem EEG-Förderende die sonstige Direktvermarktung. Diesen Wechsel müssen die Anlagenbetreiber von sich aus vornehmen. Tun sie das nicht, verlieren sie das Recht auf Netzeinspeisung. Wenn sie ihren Strom dennoch ungeregelt einspeisen, könnte der Netzbetreiber unter Umständen Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche geltend machen.
Ob sich die sonstige Direktvermarktung für die Anlagenbetreiber lohnt, hängt zum einen vom Marktwert des eingespeisten Stroms ab. Das UBA geht hier von 4,5 Cent pro Kilowattstunde für die Jahre bis 2022 aus. Der zweite Faktor sind die Kosten der Direktvermarktung: die Vermarktungsentgelte, die Kosten für die Fernsteuerbarkeit der Anlagen und die Kosten für die Viertelstundenmessung. Die UBA-Experten kommen nun zu dem Ergebnis, dass die Kosten in vielen Fällen höher liegen als der zu erzielende Marktwert für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Das gilt besonders für kleine Anlagen, da die Vermarktungskosten auf eine geringe Strommenge umgelegt werden müssen. Rund 62 Prozent der Anlagenleistung, die zwischen 2021 und 2024 aus dem EEG fallen, haben eine Leistung von weniger als zehn Kilowatt.
Gelingt es nicht, den erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen, werden die Besitzer der Anlagen den Weiterbetrieb in Frage stellen – oder darüber nachdenken, den nicht selbst verbrauchten Strom abzuregeln. Beide Optionen stehen im Widerspruch zu den Zielen der Energiewende. Wie lässt sich also sicherstellen, dass die Post-EEG-Anlagen auch weiterhin Strom ins Netz speisen? Das Gutachten empfiehlt vor allem, als vereinfachte Abnahmeregelung den Marktwert ohne Abschläge durchzuleiten. Das könnte für Anlagen bis 100 Kilowatt innerhalb des EEG umgesetzt werden. Ein solcher Anspruch stünde im Einklang mit den hierfür maßgeblichen Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU sowie der Strombinnenmarkt-Verordnung, heißt es im Gutachten.
Auch für den Fall, dass das EEG 2017 von der EU-Kommission weiterhin als Beihilfe eingestuft wird, sei die Regelung mit dem Beihilferecht vereinbar – dafür lieferten die momentan unattraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der sonstigen Direktvermarktung, die Beschränkung der Anschlussregelung auf die Höhe des Marktwerts sowie der Beitrag der Anlagen zum Klimaschutz gute Argumente. Allerdings weist das Gutachten darauf hin, dass eine gewisse Restunsicherheit besteht, da die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien eine Weiterförderung – hier in Form der durch die Letztverbraucher getragenen Vermarktungskosten – nach Ablauf des ursprünglichen Förderzeitraums eigentlich nicht vorsehen. Letztlich müsse die EU-Kommission darüber entscheiden.
Die Autoren des Gutachtens gehen davon aus, dass die Kosten der Direktvermarktung durch die weitere Standardisierung von Prozessen sowie Einsparungen bei der Digitaltechnik in den nächsten Jahren sinken werden. Dementsprechend sollte die Einführung einer vereinfachten Abnahmeregelung nur für einen Übergangszeitraum erfolgen, heißt es im Gutachten – so lange, bis ein regelmäßig durchzuführendes Monitoring ergibt, dass die Wirtschaftlichkeit von Vermarktungslösungen für entsprechende Anlagengrößen erreicht ist. Für dann neu aus der Förderung laufende Anlagen sei eine Vermarktungslösung anzustreben.
Das UBA hat in seinem Gutachten auch andere Möglichkeiten einer vereinfachten Abnahmeregelung für Strom aus den betroffenen Anlagen untersucht, die unter Umständen eine wirtschaftliche Netzeinspeisung ermöglichen könnten – etwa eine feste Vergütung oberhalb des Photovoltaik-Marktwerts. Die Durchleitung des Marktwertes ohne Abschläge zeigt sich den anderen Instrumenten jedoch überlegen, so das Gutachten.
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Ich finde es sehr schlecht das bei kleinen Netzgekoppelte Solarstromanlagen die Betreiber Steuern zahlen müssen. Der heutige Stromeinspeisetarif von 7 Cent kWh für Solarstrom passt überhaupt nicht zum Strompreis der heut für Haushalte verlangt 30cent kWh wird. Was auch berücksichtigt werden sollte das diese Anlagen zur Hochtarifzeit arbeiten.Dazu die Sache mit den Steuern und das man zum
Kleinunternehmer wird für den Strom bei Netzeinspeisung das ist für den Betreiber meiner Meinung nicht angemessen. Das ist auch nicht förderlich um Solarstromanlagen zu errichten um die Erneuerbaren auszubauen. Die Technik hat Fortschritte gemacht was Einspeisung und Regelung der Anlagen am Netz .Weitergehend sind die Netzwechselricher vielseitig und gut regelbar was Spannung und Strom betrifft.
Anlagen die aus dem EEG fallen sollen auch angemessen bezahlt werden für den Strom!!!
Meine Meinung betrifft den Bereich von Kleinanlagen bis 10kwp.!!!
Die Betreiber kleiner netzgekoppelter Anlagen müssen nur dann Steuern bezahlen wenn sie diese Anlagen als Gewerbe betreiben. Das machen allerdings viele weil sie die Mehrwertsteuer erstattet haben wollten.
Betreiben sie ihre Anlagen jedoch als „Liebhaberei“, das heißt ohne Gewinnerzielungsabsicht müssen sie auch keine Steuern bezahlen. Dass in nahezu allen Fällen keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt ist ganz leicht daran zu erkennen, dass für den eingespeisten Strom ca. 10 Ct/kWh bezahlt werden, die Gestehungskosten jedoch in der Größenordnung 12 bis 14 Ct/kWh liegen. Es entsteht also durch die Netzeinspeisung kein Gewinn, sondern sogar ein Verlust in Höhe von 2 bis 4 Ct/kWh!
Dieses Thema wurde übrigens – mit dem gleichen Ergebnis – hier schon sehr ausführlich beschrieben.
Es hat doch etwas beruhigendes, wenn „Experten“ in einem aufwendigen „Gutachten“ zu dem gleichen Schluss kommen, den man sich auch hat selber denken können: Die Vermarktungskosten stehen für kleine Post-EEG-Anlagen in einem schlechten Verhältnis zu den möglichen Einnahmen.
Nehmen wir mal an, dass jemand 5000kWh/Jahr zu verkaufen hat. Die Einnahme nach Marktwert (4,5ct/kWh) läge dann bei 225 Euro. Damit kann man kaum die Versicherung bezahlen. Die ist allerdings auch nicht nötig, denn die Anlage ist ja vollständig abgeschrieben, buchhalterisch also nichts mehr wert. Wenn man den Platz mit einer neuen Anlage belegt, wird man allerdings auch kaum einen entsprechenden Jahresgewinn erzielen können, d.h. die Opportunitätskosten liegen unter dem Marktwert.
Ich bin der Meinung, man sollte den Besitzern solcher Post-EEG-Anlagen nicht viel mehr als die Opportunitätskosten ersetzen. Als Anreiz, die Anlage weiterzubetreiben, bleibt die Möglichkeit des Eigenverbrauchs und eben der Ersatz der Opportunitätskosten. Der Rest bis zum Marktwert sollte an den EEG-Fonds abgeführt werden und damit allen Stromverbrauchern zugute kommen, die über die Einspeisevergütung die letzten 20 Jahre dem Betreiber die Anlage abbezahlt haben. Das wäre das, was ich unter „Faire Lösung“ verstünde.
Worauf man noch achten muss, darauf wurde in dem Artikel (womöglich auch in dem Gutachten) nicht eingegangen, ist, dass die abgeschriebenen Altanlagen den Neuanlagen nicht das Leben schwer machen dürfen. Wenn also Anlagen abgeregelt werden müssen, weil das Netz nichts mehr aufnehmen kann, dann sollten das zunächst die Altanlagen sein. In dem Maß, in dem das zunimmt, wird es die möglichen Erträge immer weiter senken und schließlich den Betrieb gänzlich unwirtschaftlich machen. Um diesen Zeitpunkt möglichst weit hinauszuzögern, sollte die Aufnahmefähigkeit des Netzes mit Speichern, Leitungen und Exportmöglichkeiten möglichst schnell angepasst werden. Da Leitungen erheblicher Gegenwind entgegenbläst, und auch die Exportmöglichkeiten begrenzt sind, wenn die Nachbarn ähnlich viel PV-Anlagen aufgebaut haben, bleiben nur die Speicher als sichere und kostengünstige Möglichkeit, die außerdem technisch dringend geboten ist.
Kann ich nur Bestätigen. Meine Absicht bei Arbeitslosigkeit oder Rente, Stromkosten zu Senken. war der einzigste Grund. Das ich dabei auf die Rückzahlung der Umsatzsteuer verzichtet habe, kommt mir jetzt zu gute. das Finanzamt hat meine Anlage als Liebhaberei eingestuft. Das hatte ich irgend wo erwartet. Das von Jahr zu Jahr unterschiedliche Beträge vom Einspeisen kommen. 100 Euro weniger als das Vorjahr. aber entscheidend ist für moch die Senkung der monatlichen Stromkosten. von 80 auf 22 Euro monatliche Vorauszahlungen. Da mache ich noch plus. da ab Mitte März bis mitte September nur rund 4 Euro Stromkosten kommen. Dezember, Januar liege ich bei rund 25 Euro.
Ich habe alles Richtig gemacht, Ruhe mit Finanzamt und die ersparten Euro Freuen mich monatlich. auch wenn nachn20 jahren ein ,inus unterm Strich ist.
In obigem Artikel ist zu lesen: „Ein vollständiger Eigenverbrauch des Solarstroms ist nur in den seltensten Fällen möglich. “
Durch den nachträglichen Einbau eines Speichers lässt sich dies jedoch ermöglichen.
Dann sieht die Rechnung plötzlich ganz anders aus. Ein entsprechender Speicher (mit z.B. 6,5 kWh Kapazität) ermöglicht es den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen. Dann bekommt der Erzeuger plötzlich nicht mehr 7 Ct/kWh sondern spart 33 Ct/kWh!
Mit einem Speicher von 6,5 kWh ist es fast unmöglich den gesamten Solarstrom vollständig eigenzuverbrauchen! Bei einer Anlage von 6,5 kWp wäre der Speicher im Sommer/Frühjahr an einem sonnigen Tag innerhalb einer Stunde voll, und der Rest des Tages?
Wenn die Batterietechnik weiter entwickelt ist, bunker ich meinen Strom im Auto und benutze das Nachts zu Fernsehen. Momentan sind die Batteriepreise zu hoch, und wenn die Akkus irgendwann kaputt sind, hab ich Sondermüll.
Im Regelfall ist bei einem Fremddach eine Betreiberhaftpflicht erforderlich. Kosten ca.60 EUR. Kleinere Anlagen können dann wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden. Ein Abbau und Export nach Afrika ist auch nicht erlaubt. Bleibt nur die Verschrottung für eine noch Jahre funktionierende Anlage. Die denkbar schlechteste Lösung.
Wenn wir in Deutschland endlich ernst mit der Energiewende machen wollen dann müssen wir realisieren, dass ein Großteil des CO2 Ausstoßes vom Heizen privater Wohngebäude verursacht wird. Wir sprechen hier meistens über alte Ölheizungen die irgendwann in den 90er Jahren installiert wurden und nun, nach 30 Jahren, gesetzlich nicht mehr betrieben werden dürfen.
Hier würde es doch Sinn machen, die Post-EEG Anlage mit einem Speicher und einer elektrischen Heizung (Wärmepumpe, Elektroheizung, etc.) nachzurüsten. Wenn die Regierung ernst machen würde, dann würde sie auch Energiespeicher für Post-EEG Anlagen bezuschussen.
Eigenverbrauch möglich. Selbst heute wird noch auf – Dach vollknallen und Einspeisen- Solaranlagen verkauft. Ich sage aber der Grundsätzliche Gewinn besteht nach einer Investition laufende Kosten einzusparen. Wer eine Netzeinspeiseanlagen sollte sich einen Speicher zulegen. Da netzeinspeise Anlagen meist überdimensioniert sind, ist der in der Hellen Jahreszeit einerseits fast immer voll plus den Eigenverbrauch, doch in der dunkleren Jahreszeit hat auch eine – Dach Voll Anlage- einen besseren Ertrag. Die Sommer werden immer auch höhere Temperaturen haben. Da ist der höhere Ertrag von Vorteil. Eigenstrom reicht dann auch noch für eine Klimaanlage. Netzeinspeiseanlagen umstellen auf Netzparallel mit 0 Einspeisung und Speicher. Das dann mit dem Wegfall der Einspeisung ist solch eine Umstellung als eine Maßnahme zur Gebäude Energie Effizienz Verbesserung und kann als Investition ins Haus, wie neue Fenster oder neue Heizung von der Steuer abgesetzt werden.
Ich habe 6,2Kwp mit 12 Kw Speicher, Netzparallel mit 0 Einspeisung. Was gebraucht wird ist dann ein Inbetriebnahme Bescheinigung. Netzbetreiber bleibt außen vor. Das gilt für Privat und gewerbliche Anlagen. Wird aber selten Werbung für gemacht. Wir sollen doch überall kontrolliert werden. Es spielt aber keine Rolle, ob die „Oma im Keller übers Fahrrad“ ein paar Watt erzeugt oder die Nichteinspeisende Solaranlage. Für mich zählt das, was nicht an Gelder aus dem Haus fließen.
Energiewende auf 20 Jahre beschränken ?? Wie engstirnig !
Die vorgenannten Beiträge werden die Energiewende sowas von voranbringen…ich weiß eigentlich auch nicht weiter.
Herrausnahme der Anlage durch Erklärung vor dem Finanzamt, zuküftig nur noch die Anlage aus Liebelei betreiben zu wollen und damit der MST und auch dem EEG zu entgehen.
Umrüstung auf vollständigen Eigenverbrauch durch Anschaffung und Installation von zus. Speichern scheint mit das einizige angesagte Lösung.
War in der Energieagenda der Bundesregierung so nicht beschrieben……..
Es ist interessant, dass ein Gutachter die Abnahmeregelung vereinfachen kann. Hier wird der Marktwert oft von Erneuerbare-Energien und Klimaschutz abhängig. Danke für den Beitrag über Gutachten der Photovoltaik-Anlagen.
In Polen und Spanien kann man den Strom tags einspeisen und bekommt ihn nachts wieder zurück – die Zähler laufen einfach rückwärts. Das Netz wird zum Speicher. Hat man am Jahresende einen negativen Zählerstand bekommt man 5 Cent pro kWh. Ohne Antrag, ohne Genehmigung, ohne Sonderzähler und Bürokratie.
Ein einfache schöne Lösung für kleine Anlagen.