In einer Woche soll das Bundeskabinett über den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz beraten und diesen auch beschließen. In einem Referentenentwurf vom Dienstag sind nun die Änderungen nach der Bund-Länder-Einigung zum Fahrplan für die Abschaltung der Kohlekraftwerke eingeflossen. Was jedoch weiterhin nicht im Entwurf zu finden sind, sind die Änderungen beim EEG, die in einer früheren Version vorgesehen waren. So sollte mit dem Kohleausstiegsgesetz auch der 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik fallen, der in Kürze für eine Ende der Solarförderung für alle Anlagen bedeuten könnte.
Experten warnen, dass beim derzeitigen Ausbautempo bereits im Frühjahr die Marke von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht werden. Derzeit sind es um die 50 Gigawatt, die auf den Deckel angerechnet werden. Auch wenn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf dem „Handelsblatt-Energiegipfel 2020“ öffentlich bekundete, dass der 52-Gigawatt-Deckel abgeschafft werden wird, so heißt es doch weiter Warten – wahrscheinlich bis zur nächsten EEG-Novelle, die es auch noch in diesem Jahr geben soll. Wann genau, ist allerdings noch nicht wirklich absehbar. So kündigte Altmaier auf der Veranstaltung auch nicht an, dass es in Kürze eine EEG-Novelle geben soll, sondern der Entwurf für eine Nationale Wasserstoffstrategie in die Ressortabstimmung gehen wird. Auch diese Strategie wollte die Bundesregierung bereits bis zum Jahresende veröffentlicht haben.
Doch derzeit muss man wohl einige Geduld im politischen Berlin aufbringen – schließlich soll das Kohleausstiegsgesetz die rechtliche Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission sein. Die Empfehlungen wurden vor ziemlich genau einem Jahr veröffentlicht und seither ringt die Regierung um einen Entwurf. Einige der damaligen Teilnehmer der Kommission sind mit der Bund-Länder-Einigung für den Ausstiegsfahrplan unzufrieden. Sie sprechen in ihrer Stellungnahme sogar von einer Aufkündigung des Kohlekompromisses.
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