Die SPD will eine schnelle Novelle für die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom erreichen. In einem Brief wandten sich die Energiepolitiker der Partei, Matthias Miersch, Bernd Westphal, Johann Saathoff und Timon Gremmels, an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Sie erinnerten ihn an sein schriftlich gegebenes Versprechen aus dem Sommer, einen Vorschlag für eine Novelle der Mieterstromförderung im Herbst vorlegen zu wollen. Bislang hat das Bundeswirtschaftsministerium keinen Entwurf veröffentlicht.
Dabei hatten SPD und die Union bereits im Sommer die wesentlichen Eckpunkte für eine anstehende Novelle benannt. Dies sind neben der Höhe der Vergütung auch die Einbeziehung des Quartiersansatzes, der räumlichen Zusammenhang sowie weitere bürokratische Hürden, die es zu beseitigen gilt. „Aus unserer Sicht ist es eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, dieser schriftlichen Zusage nun nachzukommen – und noch in diesem Jahr einen konkreten Aufschlag für die Novelle des Mieterstroms zu präsentieren“, schreiben die Politiker in ihrem Brief an Altmaier. Leider haben wir Ihrerseits noch keine entsprechenden Handlungssignale vernehmen dürfen. Aus diesem Grund haben wir auf Basis der von Ihnen zugesagten Eckpunkte einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Mieterstroms erarbeitet, den wir Ihnen hiermit gerne zur Verfügung stellen.“ Die SPD-Politiker wollen ihren Entwurf zeitnah mit Altmaier diskutieren.
Der Vorschlag, der pv magazine vorliegt, enthält insgesamt fünf Artikel. Die SPD will neben der Änderung des EEG auch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, Gewerbesteuergesetz, Körperschaftssteuergesetz und der Marktstammdatenregisterverordnung, um bessere Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Mieterstrom zu schaffen. Bisher hat die Förderung so gut wie keine Wirkung entfaltet. Der auf 500 Megawatt Photovoltaik-Leistung jährlich begrenzte Zuschlag wird nicht einmal annähernd erreicht.
Im Entwurf der SPD findet sich die Ausweitung der Förderung auf Photovoltaik-Projekte wieder, die auf benachbarten Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden in einem Quartier realisiert werden. Auch eine Anhebung der Fördersätze für Photovoltaik-Mieterstrom auf 4,05 Cent pro Kilowattstunde ist vorgesehen. Durch die bisherige Koppelung an die Degression der übrigen Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt würde er spätestens 2021 auslaufen. Daneben plant die SPD auch Mieterstrom mit Eigenverbrauch gleichzustellen, wenn es um die Zahlung der anteiligen EEG-Umlage geht. Bisher wird bei Mieterstrommodellen die volle EEG-Umlage fällig. Die Gleichstellung will die SPD durch die grundsätzliche Erhöhung des Zuschlags für Photovoltaik-Mieterstrom erreichen, wie aus dem Entwurf hervorgeht.
Auch das Lieferkettenmodell will die SPD mit dem Entwurf ermöglichen sowie Vereinfachungen bei Anzeige- und Meldepflichten durchsetzen. Zudem sind Änderungen geplant, damit die Gewerbesteuerprivilegien durch Mieterstrom nicht gefährdet werden. Zum wesentlichen Inhalt des Entwurfs heißt es dann auch: „Mit diesem Gesetz wird der derzeitige Mieterstromzuschlag deutlich erhöht. Die Rahmenbedingungen für Solar-Mieterstrom werden verbessert.“
Der Ball liegt jetzt also wieder im Feld von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Doch da lag er bereits zuvor. Es bleibt abzuwarten, ob die Initiative der SPD nun schnell Früchte tragen wird.
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Warum der Umweg über Fördersätze von 4.05 € /kwh ??
Hauseigentümer mit Eigenverbruch bezahlen zum Teil keine brzw geringere EEG Abgaben des Co2 freien -dirkt vor Ort Verbrauches wir der keine netzt Netze belastet , un wo für dann auchkeine Monstertrasse für gebaut werden müsen
Mit dem Mieterstrom sollen Mieter den Häslebesitzern gleichgestellt werden ?? warum nicht einfach die EEG Abgabe mindern oder
gleich streichen ?
Bei den riesigen Verbräuchen der Industrie wird das doch auch so gehandhabt!
@Hartmut:
Ja, das frage ich mich auch. Eine Senkung der EEG-Umlage auf 40% wäre doch überfällig! Der Mieterstromzuschlag könnte dann entfallen.
Kann mich mal jemand mitnehmen; über was reden wir hier?
Ein Mieter baut eine PV-Anlage, in Abstimmung mit dem Vermierter, auf.
Balkon oder auf Dach.
Einspeisung ins hausinterne Netz.
1)Hauptzähler sollte sich nicht rückwärts drehen.
Verrechnung hausintern.
2)Produktion übersteigt Verbrauch der Hauseinheit
Zähler sollte Rückwärts zählen können; Abstimmung mit Vermieter und EVU erforderlich.
3)EVU liefert Strom direkt an die Mieteinheit; Zähler üblicherweise im Keller.
Anschluß, Verdrahtung einer Dachanlage wäre umfangreich.
Es ist doch eigentlich Nichts anderes als beim Einfamilienhaus, nur der Landlord muß mitspielen.
Wo liegen denn jetzt die eigentlichen Knackpunkte?
Ich verstehe es noch nicht.
Pfusch in allen Bereichen.. wieviele Mieterstromanlagen in „privaten“ Vermietung gibts eigentlich? nach der 15.Seite hab ich aufgegeben.. Ähnlich wie das „Fach“-Kräfte Importgesetz jetzt schon wieder ändern… und und und…