In einer Kolumne auf „Spiegel Online“ sind Stecker-Solar-Geräte – die lange als Guerilla-Anlagen galten – kürzlich ungewohnt euphorisch als „Lizenz zum Gelddrucken“ bezeichnet worden. Als „Revolution der Stromguerilla ohne Bürokratie und Elektroinstallateur“ feiert die wöchentliche Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks die „Energiewende von unten“. Gemeint sind Solarmodule für Balkon und Terrasse, die per Stecker mit dem häuslichen Stromnetz verbunden werden, ohne aufwendige Installation.
Gemacht haben das Solarbastler schon, seit es Solarmodule und Netzeinspeise-Wechselrichter zu kaufen gibt, aber so richtig in Fahrt gekommen ist diese einfache und praktische Anwendung der Photovoltaik erst, seit die Bausätze aus Solarmodul und Wechselrichter nicht viel mehr kosten als ein mittleres Smartphone.
Preiswerte Photovoltaik für Mieter
Erschwinglich und interessant wurden sie dadurch auch für Mieter und Geringverdiener, deren persönliche Teilhabe an der Energiewende bisher vor allem darin bestand, über den Strompreis die EEG-Umlage mitzufinanzieren. Jetzt können sie auch selbst Solarstrom gewinnen und nutzen und so auch von der Verbilligung der Photovoltaik profitieren, die sie über den Strompreis mitbezahlen.
Eine Lizenz zum Gelddrucken sind die Stecker-Solar-Geräte freilich nicht: Ein 300-Watt-Solarmodul mit Wechselrichter für den Balkon kostet etwa 350 bis 500 Euro und spart pro Jahr realistisch 40 bis 60 Euro. Wenn alles gut geht, amortisieren sie sich aber ähnlich schnell wie große Photovoltaik-Anlagen und halten ähnlich lange.
Auch das Energieprojekt der Verbraucherzentrale NRW unterstützt diese Prosumertechnik für Wohnungsnutzer und fordert weitere Vereinfachungen und weniger Bürokratie. Denn anders als die Jubelmeldungen der letzten Zeit Glauben machen, ist es für normale Verbraucher nach wie vor häufig nicht ganz einfach, ihr Stecker-Solar-Gerät bedenkenlos in Betrieb zu nehmen. Stattdessen werden der Kauf und Anschluss durch unverhältnismäßig strenge Vorgaben behindert und Verbraucher eher verunsichert. Komplizierte Regeln, die von vielen dann nicht eingehalten werden, sorgen aber nicht für mehr, sondern für weniger Sicherheit.
Steckersolar ist sicher
Ja, es hat bereits wesentliche Verbesserungen gegeben: Vor gut drei Jahren wurde von Fachgremien und Behörden noch behauptet, der Betrieb solcher Geräte sei brandgefährlich und schlicht verboten. Dabei ist trotz geschätzt mehr als 100.000 solcher Systeme in Deutschland und Nachbarländern bisher kein Schadensfall bekannt geworden und nirgendwo war je ein ausdrückliches Verbot der Geräte festgeschrieben.
Das liegt zunächst einmal daran, dass die Stecker-Solar-Geräte grundsätzlich sicher und ungefährlich sind. Voraussetzung dafür ist, dass die verwendeten Modulwechselrichter die Anforderungen erfüllen, die auch an Wechselrichter für normale Photovoltaik-Anlagen gestellt werden. Sie müssen also die Norm für Photovoltaik-Wechselrichter einhalten. Darin ist festgelegt, dass bei Abschaltung die Anschlusskontakte schneller spannungsfrei sein müssen, als das beispielsweise von Staubsaugern verlangt wird.
Vereinfachung in zwei Normen
Inzwischen wurden auf Betreiben engagierter Fachleute wie dem Arbeitskreis „PVplug“ der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zwei elektrotechnische Normen zugunsten der Stecker-Solar-Geräte geändert.
Wichtigster Durchbruch war dabei die Installationsnorm VDE 0100-551-1. Darin ist jetzt erstmals ausdrücklich erlaubt, dass ein Stromerzeuger per Stecker an einen Stromkreis angeschlossen werden darf, der eigentlich für den Anschluss von Verbrauchsgeräten gedacht ist. Die Norm setzt dabei keine starre Grenze, sondern definiert eine Regel, nach der ein Fachmann ermitteln kann, wie viel Leistung risikolos in einen bestimmten Stromkreis eingespeist werden kann. Zudem fordert die Norm die Verwendung einer Einspeisesteckdose und verweist beispielhaft auf ein spezielles Fabrikat der Firma Wieland.
Einerseits ist das eine kleine Revolution, wenn man bedenkt, wie strikt noch vor einigen Jahren gegen die Stecker-Solar-Geräte argumentiert wurde. Andererseits werden damit Anforderungen erfunden, wie sie für andere, viel gefährlichere Elektrogeräte, die sich in Haushalten finden, gar nicht in Erwägung gezogen würden.
Dabei scheint auch ohne individuelle Prüfung des Stromkreises, so ein Gutachten, das im Rahmen des Normungsprozesses erstellt wurde, der Betrieb von ein bis zwei Standardmodulen mit insgesamt bis zu 600 Watt an einem Stromkreis praktisch risikolos zu sein. Anders als in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Niederlande wollten die deutschen Normungsgremien bisher aber nicht so weit gehen, hierfür eine sinnvolle und praktikable Bagatellregelung zu schaffen.
EU verneint deutschen Regelungsanspruch
Die gleiche Bagatellregelung fehlt auch in dem zuletzt gefeierten Normungs-Update für den Netzanschluss von Erzeugern, der VDE-Anwendungsregel 4105 (VDE-AR-N 4105). Und das, obwohl die EU-Vorgabe, auf der die aktuelle Normungsanpassung beruht, kleine Erzeuger bis 800 Watt ausdrücklich als nicht regelungsbedürftig einstuft, weil „nicht systemrelevant“. Man hätte also auch einfach auf die Anmeldepflicht für Steckersolargeräte beim Netzbetreiber verzichten können.
Einen kleinen Fortschritt gibt es aber auch hier, nämlich wenigstens ein vereinfachtes Anmeldeformular für die Stecker-Solar-Geräte, das vom Betreiber selbst unterschrieben wird und nicht mehr von einem Elektroinstallateur eingereicht werden muss. Das Positivste an der neuen Norm dürfte sein, dass diese Regelung offenbar die bisherigen Widerstände bei immer mehr Netzbetreibern schwinden lässt.
Doch auch bei der Diskussion um die VDE-Anwendungsregel 4105 bleibt mit Verweis auf die Installationsnorm strittig, ob vor der Nutzung extra ein Elektriker kommen, den Stromkreis prüfen und eine besondere Spezialsteckdose installieren muss.
Streit um den Schukostecker
Ob man nicht auch die vorhandene Schukosteckdose („Typ F“) benutzen kann, wie das beispielsweise in Österreich unbestritten zulässig ist, auch darüber wird noch gestritten. Allerdings erklärte dazu kürzlich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik-Anlagen:
„Die VDE-AR-N 4105:2018-11 sieht unter Abschnitt 5.5.3 ‚spezielle Energiesteckdosen‘ (zum Beispiel nach VDE V 0628-1) vor. Falls ein Balkonmodul als steckbares Stromerzeugungsgerät mit Typ F Stecker (Schuko) die Anforderungen der EN 60335-1:2012 Abschnitt 22.5 und der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Abschnitt 18.5 Schutz gegen Restspannung erfüllt, dann ist das hinter VDE-AR-N 4105:2018-11 Abschnitt 5.5.3 stehende Schutzziel als erfüllt zu betrachten.
Wenn ein steckbares Stromerzeugungsgerät einen integrierten NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 aufweist, so schaltet es ab, sobald keine Netzspannung (mehr) anliegt. Zieht man den Netzstecker des Balkonmoduls, so liegt an dessen Stecker keine Netzspannung mehr an, der NA-Schutz des Wechselrichters schaltet den Stecker spannungsfrei. Die Berührung der Steckerstifte bleibt ungefährlich.“
Kurz gesagt: Wenn der verwendete Wechselrichter die Anforderungen der Wechselrichternorm erfüllt, dann ist der Schukostecker genauso sicher wie der in der Norm empfohlene Spezialstecker der Firma Wieland.
Und selbst in den Normungsgremien streiten sich die Fachleute über deren Notwendigkeit. Dabei wird häufig so getan, als wäre absolute Sicherheit um jeden Preis das Ziel der Normen. Die Diskussionen zeigen jedoch, dass auch in der elektrotechnischen Normung Kompromisse an vielen Stellen unausweichlich sind und immer eine Abwägung zwischen zumutbarem Aufwand und realistischem Risiko getroffen wird. Doch bei den Stecker-Solar-Geräten sollen Standards definiert werden, die eine einfache praktische Anwendung behindern oder sogar unmöglich machen.
Produktnorm in Arbeit
Aktuell finden diese Diskussionen in einem von der DGS initiierten Normungsarbeitskreis des DKE/VDE statt, der eine Gerätenorm für „Steckerfertige PV-Systeme“ entwickeln soll (DKE 373.0.4), ein Unterarbeitskreis des für Photovoltaik-Anlagen zuständigen Gremiums. Neben der Installationsnorm und der Anschlussnorm für Erzeuger wäre das der dritte und letzte notwendige Baustein für eine vollständige normative Regelung der Stecker-Solar-Geräte.
Einen Termin dafür gibt es bisher nicht. Bis es soweit ist, hat die DGS einen Sicherheitsstandard veröffentlicht, der Anwendern Hinweise gibt, worauf sie beim Kauf und Betrieb der Produkte achten sollten (DGS-Sicherheitsstandard 0001-2017-08). Solche Übergangslösungen sind in der Technik durchaus üblich und werden beispielsweise vom TÜV häufig praktiziert, um den Stand der Technik zu dokumentieren, bis offizielle Normen die fachlich anerkannten Regeln definieren.
Aufreger Zählertausch
Für große Aufregung sorgt bisweilen die Frage des Zählers. Herkömmliche Ferrariszähler könnten sich rückwärts drehen, wenn ein Stecker-Solar-Gerät mal mehr Strom erzeugt, als im Haushalt gerade verbraucht wird. Die dann eingespeisten wenigen Kilowattstunden würden die Messung verfälschen und deshalb müsse der Zähler unbedingt gegen einen mit Rücklaufsperre oder einen elektronischen Zähler getauscht werden.
Bei typischen Stecker-Solar-Geräten mit ein bis zwei Modulen geht es hier um eine Größenordnung von maximal 50 bis 100 Kilowattstunden im Jahr. Wie Fälle aus der Praxis zeigen, ist der Messfehler von Ferrariszählern auch schon deutlich größer als diese Mengen. Doch während die millionenfachen Fehlmessungen der Standardzähler kein Problem darstellen, wird den Steckersolar-Betreibern suggeriert, sie würden eine Straftat begehen.
Zumal sich das Zählerproblem in den nächsten Jahren ohnehin von allein löst: Im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts werden mittelfristig ohnehin alle Ferrariszähler durch elektronische Zähler ersetzt. Einen Rückwärtslauf gibt es dann nicht mehr.
Haushaltsgeräte im Anlagenregister
Bleibt noch das Problem mit der Bundesnetzagentur: Mit Verweis auf das EEG verlangt sie, dass auch jede noch so kleine Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister erfasst wird. Dabei könnte man schon streiten, ob ein Stecker-Solar-Gerät überhaupt eine ortsfeste Anlage ist, denn eine Anlage im elektrotechnischen Sinn setzt eine feste Installation voraus, bei Steckersolar handelt es sich aber eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.
Auch hier empfiehlt sich ganz im Sinn der EU-Richtlinie eine Bagatellregelung für Systeme bis 800 Watt, weil deren Leistung so klein ist, dass sie nicht systemrelevant sind.
Fazit
Bis die Regeln so einfach sind, wie sie sein könnten, bleibt bei den Verbrauchern weiter Verunsicherung und Frust, wie die vielen Rückmeldungen bei der Verbraucherzentrale zeigen. Viele mögen dann die umständlichen Vorgaben ignorieren und das Stecker-Solar-Gerät einfach ohne Elektriker und ohne Anmeldung nutzen – gemäß dem Guerilla-Motto: „Wenn ich den Stecker ziehe, bin ich sowieso aus dem Schneider“, für das auch die Juristin Bettina Hennig Verständnis äußert*. Der Sicherheit für Verbraucher und Verkäufer erweisen die aktuell offensichtlich unverhältnismäßig aufwendigen Regelungen damit aber einen Bärendienst.
— Der Autor Thomas Seltmann ist Referent Photovoltaik im Energieprojekt der Verbraucherzentrale NRW und nimmt im Auftrag des DIN-Verbraucherrats am Normungsarbeitskreis für „Steckerfertige PV-Systeme“ DKE AK 373.0.4 teil. —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com
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Bitte,bitte … :
Bitte verfassen Sie diesen Bericht auch auf Englisch bzw. in anderen EU-Sprachen.
In Irland und England zB. wird das Thema Balkonanlage von den Medien schlichtweg nicht aufgegriffen. Entprechend ist das Wissen bei Verkaeufern und potentiellen Kunden.
Danke für diesen sehr guten und umfassenden Artikel! Nur in einem Punkt würde ich widersprechen: Ich finde es sinnvoll und wichtig, die Steckermodule seitens der Netzbetreiber zu erfassen. In einem Mietshaus mit z.B. 20 installierten Steckermodulen á 300Wp sind das bereits 6kWp, und das ist sicherlich systemrelevant. Vor allem, wenn die Mieter mal alle nicht zuhause sind und der Großteil der Leistung ins öffentliche Netz fließt. Und derartige Installationen wollen wir ja gerne massenhaft haben, also sollte die energetische Relevanz gerade das Ziel sein! In Berlin muss man für die Anmeldung jetzt übrigens nur noch ein schlankes 1-seitiges Formblatt ausfüllen, damit ist das Thema eigentlich sehr einfach zu erledigen.
1. kommen 6kWp nicht ins netz sondern werden warscheins zu 80-90% selbst genutzt
2. wo soll es solch ein Mietshaus geben, total realitätsfremd.
3. nein es ist nicht systemrelevant.
Ein Mietshaus mit 16 Parteien hätte nach Standard aus DIN 18015-1 zwischen 14,5kW und 34kW (kVA?) Anschlusswert ans Verteilstromnetz. Wenn der Gleichzeitigkeitsfaktor aller Mieter dieses Mehrparteienwohnkomplexes für Stromverbrauch tatsächlich seltenst 0 wäre, würden beim Anschlusswert zwischen 232-544kW dann maximal 6kWp (1,1-2,6%, oder bei maximaler Nutzung der 799W nach Eu-Richtlinie: 5,5%), während der Mittagstunden, ohne Leistungsbegrenzung, Zwischenspeicherung oder zeitgesteuerter Regelungsvereinbarungen ins Stromverteilnetz des Strassenzuges eingespeist. Der reale Anschlusswert für Wohngebäude mit 16-20 Parteien dürfte jedoch mit Berücksichtigung der verteilten Nutzung des maximalen Anschlusswertes bei 130-160kW einzuordnen sein (somit mit 799W nach Eu-Richtlinie: maximal 8-10%).
Verteilnetzbetreiber, staatliche Regulierer oder Elektrofachkräfte, welche darin eine Überlastung des Verteilnetzes erkennen wollen sind Polemisierer und faktenferne, egoistische Pfründebewahrer, auf Kosten einer vernünftigen Zukunftsentwicklung
der vom Netzbetreiber geforderte 2-Richtungszähler ist hier nicht erwähnt worden. Ich habe einen elektronischen mit Rücklaufsperre und der muß auf meine Kosten getauscht werden. Als Begründung wurde angegeben, dass die eingespeiste Energie ohne Zählung vernichtet werden müßte.
Aufgrund dessen dürfte ein Balkonkraftwerk unrentabel sein, selbst wenn man es geschenkt bekäme.
Die Forderung, eine 16A Sicherung gegen eine mit 10A zu tauschen, ist zwar nachvollziehbar, aber dann können Gartengeräte nicht mehr genutzt werden, deren Motoranlaufstrom höher liegt.
Sehr guter Artikel, nur dem „Fortschritt“ mit „vereinfachtem Anmeldeformular“ und „schwindenden Widerständen bei Netzbetreibern“ muss ich widersprechen. Versuchen Sie Ihr Glück mal bei Syna 😀 Gezielt schon die Frage nach dem „vereinfachten Anmeldeformular“ und exakter Erklärung, was ein Stecker-PV-Modul / Balkonkraftwerk überhaupt ist. Wenn Sie überhaupt nach einigen Wochen eine Antwort bekommen, dann die, dass Sie gar nichts selbst anmelden dürfen, alles exakt so wie bei einer großen Dachanlage über einen „konzessionierten Elektroinstallateur“ zu laufen hat, der sich mit FÜNZEHN PDF-Formularen von Syna auseinandersetzen darf. Natürlich auch alles nur mit Zählertausch und Wieland-Dose. Und so sieht das leider auch bei anderen noch immer aus. Entweder man fragt also am besten erst gar nicht und macht einfach, oder man kann es gleich sein lassen, weil sich durch die Zusatzkosten für den Elektriker die Amortisierungszeit verdoppelt.
Was sagt eigentlich die Feuerwehr zu den Kleinanlagen? In einem Mehrfamilienhaus wird das spannend, bis alle Anlagen von Netz getrennt sind.
Wenn die Stromversorgung des Hauses unterbrochen wird, speisen auch die verteilten PV-Anlagen nichts mehr ein, weil deren Wechselrichter, wenn er keine Netzspannung mehr sieht, den Stecker freischaltet.
Der wichtigste Hinweis stammt von Oliver: Wenn Stecker-Solar-Geräte als Phänomen relevant würden, dann müssten sie auch bei der Netzagentur registriert werden. Zur Ersparnis von Bürokratie wäre es aber sinnvoll, eher mit pauschalen Annahmen zu arbeiten, als bis auf die letzte Kommastelle genau Vorhersagen treffen zu wollen, die doch nie eintreffen, weil das Wetter jeden Tag anders ist. Am sinnvollsten wäre sicher eine Pauschalabgabe beim Kauf eines solchen Geräts, ähnlich wie die GEMA-Gebühr beim Kauf eines Druckers oder Kopierers. Damit gäbe es eine Übersicht, wieviele Geräte verkauft wurden, mit der Pauschalabgabe werden die Verteilnetzbetreiber entschädigt, deren Zähler manchmal rückwärtslaufen. Insgesamt wird die PV mittelfristig vielleicht 30% des deutschen Stroms erzeugen, und Steckersolargeräte davon aufgrund ungünstiger Ausrichtung und kleiner Flächen vielleicht 1%. Man könnte sie auch ganz unter den Tisch fallen lassen.
Wenn in einem Mehrfamilienhaus mehrere Microwechselrichter in Betrieb sind und der Netzstrom fällt aus, besteht dann nicht die Gefahr, dass jeder davon die anderen „sieht“, das „für Netzspannung hält“ und dann eben nicht abschaltet?
@Antoni
auf der Gleichstromseite beträgt die Spannung nur ca. 50V im Gegensatz zu den Dachanlagen, die mehrere 100 V betragen. Auf der Wechselstromseite ist das wie jeder andere Strom im Haus. Da erscheint es mir nicht notwendig, einen Feuerwehrschalter einzubauen.
@Matthias
danke.
Und auch noch ein getrennter Einspeisekreis, der im Normalfall nicht vorhanden ist. Damit ist der Gedanke des Stecker-Solar Geräts ad absurdum geführt. Mein Stromanbieter weiß aber, was das für ein Gerät ist und ich darf diese nicht als solche anmelden. Nur als Standard Anwendung.
Frage: Gibt es denn nun hier einen Gleichstromanteil, welcher z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren PV-Anlagen zu Fehlfunktion der normalen FI-Schutzschalter führen kann (Magnetisierung), oder nicht?
Wieso wird bei PV-Anlageninstallation zum Wechsel der vorhandenen FI-Schutzschalter geraten?
Ist keine Antwort auch eine Antwort?
Diese Art Beratung ist leider nicht kostenlos:
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018
Das hängt ganz vom eingesetzten Wechselrichter ab. Auch bei Geräten mit galvanischer Trennung zwischen Netz und PV-Modulen ist das nicht pauschal auszuschließen, denn bei günstigen HF-Trafos muss das hochfrequente Übertragungssignal erst in ein 50 Hz Signal umgewandelt werden, zum Beispiel auf dem Umweg über einen Gleichrichter und eine zweite Wechselrichterstufe. Die Hersteller müssen nachweisen dass der FI nicht gestört wird, sonst ist ein Tausch Pflicht. In der Schweiz ist der Einbau eines Allstromsensitiven FI bei plug-in Anlagen immer Pflicht, weil eine Einzelfallprüfung für das Eidgenössische Starkstrominspektorat zu aufwändig war.
Geräte mit Niederfrequenztransformator sind technisch grundsätzlich nicht in der Lage Gleichstromkomponenten einzuspeisen, weil sich auf der Netzseite des Trafos keine Leistungsbauteile befinden. Unsere Wechselrichter sind deshalb vollkommen unbedenklich.
Bei mittlerweile einigen 30-35 Jahre alten Photovoltaikanlagen könnte man den
DKE/AK 373.0.5
Steckverbinder, Leitungsverteilsysteme, Anschlussdosen und Gehäuse für Photovoltaik-Anwendungen
auch für die nähere Zukunft eines größeren Anteils der installierten Photovoltaikanlagen spannender finden.
Hier auf der Webseite gibt es einen interessanten Artikel zum Antrag von Fördermitteln für Balkonmodule im bayrischen Moosburg.
https://www.pv-magazine.de/2019/10/21/moosburger-gruene-beantragen-foerderprogramm-fuer-photovoltaik-balkonmodule/
Zumindest in Baden-Württemberg ist es auch möglich, dass Privatpersonen Haushaltsanträge bei Städten und Gemeinden einbringen. Das geht ziemlich formlos und daher habe ich jetzt auch einen Fördertopf beantragt. Zur Nachahmung empfohlen!
Unter dem Motto „wer viel fragt geht viel irre“ habe ich ohne jemand zu fragen und zu betteln die einzelnen Komponenten meiner Mini-PV-Anlage bei den einschlägigen Anbietern zusammenkauft. Ich habe dazu die Plattform idealo.de genutzt und auf Sonderangebote gespitzt. Die Solarpanels habe ich auf dem Überdach meines Wohnwagens, welcher auf einem Ganzjahrescampingplatz steht, installiert. Meine Anlage besteht aus
– 2 monokristallinen Modulen á 305 Wp
– 1 Wechslerichter envertech evt560
– 1 Energiekosten-Messgerät Basetech EM-3000
– 2 Paar vorkonfektionierte Modulanschlußkabel á 10m (Wechselrichter ist bei mir im Wohnwagen installiert)
Die Montageeinheit der Module habe ich mir aus diversen Alu-Profilen selbst gebaut.
Die Anlage läuft seit ca. einem Jahr ohne Probleme und hat mir allerhand Einsparung gebracht (die Kilowattstunde kostet auf dem Campingplatz 0,50 €/kWh !!). Meine Hauptverbraucher sind der Kühlschrank und eine Poolpumpe. Die Pumpe habe ich so geschaltet, daß sie in der Zeit der günstigsten Sonneneinstrahlung zuschaltet.
Wie im Aufsatz von Herrn Seltmann richtigerweise genannt, handelt es sich bei einer Mini-PV-Anlage (sog. Balkonkraftwerk) um ein stromerzeugendes Haushaltgerät. Nicht mehr und nicht weiniger…
Hallo
bei mir läuft seit 2014 eine selbstgebaute Anlage mit 500Wp, fest angeschlossen an eine eigene Sicherung. Damit kompensiere ich meine Grundlast. Im Betrieb hat sich ergeben, dass ich nie irgend was zurückspeise, dafür ist meine Grundlast zu hoch.
Interessiert hat das bisher niemand. Die Evus haben weder Zeit noch Motivation solchen Kleinanlagen hinterherzurennen. Und falls so eine Anlage „entdeckt“ wird, wie hoch ist der Streitwert?
Wo kein Kläger da kein Richter.
Gruß
Anton
Hallo, wollte meine PV Anlage 600Watt bein Netzbetreiber anmelden, doch der hat als er die Datenblätter vom wechselrichter gelesen gleich abgeblockt. Der WR hat eine AC output von 700W das wäre zu viel. Er dürfte nur 600 Watt haben. Weiss da jemand bescheid über die rechtliche und technische Situation?
Mfg Jörg
Es sieht wohl so aus, dass die Betreiber derzeit in zwei Fraktionen zerfallen: die einen bewerten die Gleichstromseite, die anderen die Wechselstromseite. Grundsätzlich gibt es die 600-Watt-Regel und im Moment kann niemand die Betreiber daran hindern, sich das auszusuchen.
Meiner Meinung nach ist die Bewertung nach der Wechselstromseite – also wie bei Ihnen und 700 Watt ist mehr als 600 Watt – auch die „richtigere“, weil sie ermöglicht etwa bei senkrechter Montage auch mehr nominelle Gleichstromleistung zu nutzen, um über’s Jahr eine gleichmäßigere Verbrauchskurve zu erreichen.
Es wird Ihnen also nichts anderes übrig bleiben, als sich einen anderen Wechselrichter zu suchen… Der Hoymiles MI-600 müsste von den Betreibern eigentlich akzeptiert werden und ich halte den für ziemlich gut und nicht übertrieben teuer – so zwischen 220 und 260 Euro.
Hallo, es ist schon etwas her. Können Sie mir berichten wie das ganze ausgegangen ist?
Wurden 800W akzeptiert?
„und spart pro Jahr realistisch 40 bis 60 Euro.“
Das halte ich doch für ziemlich untertrieben. Bei einem kWh Preis von 0,30 € wäre das nur eine Gesamtproduktion von ~ 160 kWh im Jahr.
Meine zwei Solarmodule mit 540 wP (Südrichtung in Süddeutschland) schafft alleine schon in guten Sommermonaten 70 kWh + X. Im Jahr ca 450 kWh. Das ist eine Ersparnis von 135 € im Jahr und deutlich das doppelte als hier angegeben.
Eine Rendite von 20% halte ich für realistisch.
… wenn die Module sehr gut ausgerichtet sind. Meistens haben die Nutzer die aber rückwärtig an der Wand oder an der Brüstung hängen und natürlich oft keine optimale Südausrichtung…
Man kann unter optimalen Bedingungen aus 600 Wp rein theoretisch bis 700 kWh „rauszuzeln“ (also Süden, 30° Neigung, keine Verschattung, eventuell starke Reflektionen an Nachbarhäusern…), aber es können eben auch nur 200 kWh. Insofern ist eine pessimistische Angabe nicht unredlich…
Danke für den Beitrag. Ich möchte gerne das Thema aufgreifen BKW und Rücklaufsperre. In den Niederlanden ist es erlaubt einen Rücklaufenden Zähler bis auf Null mit einem BKW zu betreiben. In Deutschland verhindert dies der Betreiber durch eine Rücklaufsperre. Der BKW Betreiber wird der nicht verbrauchte Strom zwangsweise abgenommen. Die Begründung laut Verbraucherzentrale für dieses Vorgehen steht auf tönernen Füssen. Die Betreiber behaupten man könne die Einspeisungen nicht Prognostizieren. Das Finanzamt befürchtet Steuerausfälle. Die Einspeisemengen sind so gering im Vergleich zu normalen PV Anlagen das eine Prognose vollkommen abwegig ist. Die Relevanz im Stromnetz ist nicht messbar. Steuerrechtlich dürfte eine Erfassung und der administrativer Aufwand den Nutzen für den Staat den „Gewinn“ ausführen bzw. Mehr Kosten anfallen lassen. Es handelt sich also um kaum relevante Parameter. Für den kleinen Verbraucher oder Mieter ergeben sich jedoch klare Vorteile. Den Überschuss speichern würde keinen Nutzen bringen zumal es keine Speicher am Markt gibt für so geringe Volumina. Bestehende Speichersysteme machen aufgrund der Preise den Invest vollkommen unwirtschaftlich. Deutschland verstößt mit der Benachteiligung der Deutschen Verbraucher gegen EU Recht. Es findet eine ungleiche Behandlung an dieser Stelle statt. Aus dem Grund habe ich eine Beschwerde bei der EU eingereicht. Ich würde mir wünschen andere mache das auch. Bürgerenergiewende sollte auch für Leute mit kleinem Investitionsvolumen machbar sein. Hier könnte man mit wenig Einsatz Solartechnik in viele Haushalte bringen. Es würde den Leuten helfen von teuren Stromrechnungen runter zu kommen.
Toller Artikel. Danke für die Ausführungen.
Habe mir eine neue PV Anlage mit 600wp erst gekauft und bin schon soweit sie in die Tonne zu kloppen. Wer ehrlich sein will, wird verarscht. Bin im falschen Land geboren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
können sie mir die rechtlichen Voraussetzungen für Spanien nennen, bzw. einen Hinweis geben, wo ich die nötigen Infos, ob erlaubt und unter welchen Voraussetzungen möglich .
Im voraus besten Dank.
Hohmann
Faktisch ist es so, daß diese Anlagen als Guerilla-Solaranlagen entstanden sind und genau so lassen sie sich auch profitabel betreiben. Legal jedoch geht die Rentabilität den Bach runter.
Also einfach machen und nicht dumm fragen. Wenn sich jemand beschwert, ist die Anlage nach 5 Minuten verschwunden und es kommt normalerweise niemand ohne Voranmeldung in die Wohnung rein. Also fast kein Risiko.
Legal wäre schön, aber illegal ist in diesem Falle scheiß-egal und sinnvoll.
Hier liegt ein gravierender Fehler vor:
„Die VDE-AR-N 4105:2018-11 sieht unter Abschnitt 5.5.3 ‚spezielle Energiesteckdosen‘ (zum Beispiel nach VDE V 0628-1) vor. Falls ein Balkonmodul als steckbares Stromerzeugungsgerät mit Typ F Stecker (Schuko) die Anforderungen der EN 60335-1:2012 Abschnitt 22.5 und der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Abschnitt 18.5 Schutz gegen Restspannung erfüllt, dann ist das hinter VDE-AR-N 4105:2018-11 Abschnitt 5.5.3 stehende Schutzziel als erfüllt zu betrachten.
Der Abschnitt 5.5.3 handelt nicht von Schutzzielen, dieser beschreibt lediglich unter welchem Vorraussetzungen eine Anlage vereinfacht durch Laien gemeldet werden kann.
In 5.5.3 wird weiter auf die V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) verweisen, unter 551.7 wird der Anschluss von Erzeugern an Endstromkreisen und den Aufbau dieser Stromkreise beschrieben. Dort wird das erste mal explizit das Wort Schutzziel verwendet, aber im Zusammenhang mit dem Leitungsschutz.
Hallo zusammen,
ich hatte mir Anfang 2018 eine 1000 Wp Anlage angeschafft. Vier Panele und ein Wechselrichter Growatt 1000-S. Vor unserem Haus ist letztens eine Stromleitungsmuffe der Stromzuleitung defekt gegangen. Wohne in einem Wohnpark, der nicht direkt am öffentlichen Stromnetz hängt, sondern von einer KWK-Anlage gespeist wird.
Kann es da einen Zusammenhang geben?
Ich habe ein autarkes Haus mit derzeit 60kWh Überschuß am Tag Solarstrom – aufgrund unserer Bürokratie, absurder Regelungen, werf ich das täglich weg.
Ich dachte eigentlich wenn die Grünen an die Macht kommen, kann ich den Schalter umlegen, aber anscheinend beschäftigt Habeck die Lobbyisten-Vertreter weiter, die keine kleinen Anlagen haben möchten.
Was erwartest du? Solche Gesetzes Änderungen brauchen seine Zeit. Die CDU hat die Gesetze und Regelungen sehr stark miteinander verknüpft. diese Abhängigkeiten machen Änderungen unglaublich kompliziert. Das Ministerium arbeitete bereits daran. Aktuell sind ja schon einige wichtige Punkte umgesetzt worden. Weitere werden noch folgen.
Bei uns darf man Balkonkraftwerke nur bis 600 W betreiben, nun gibt es die Anlagen mit Stecker auch mit 3040Wp. Da ich mir vorher eigentlich eine „Richtige“ Solaranlage mit ca. 6 – 7 KWp aufs Dach setzen wollte, diese aber ab ca. 25.000,- € mir viel zu teuer war würde mich interessieren ob es eine Möglichkeit gibt diese Anlage 3040 Wp für ca. 2.800,- €, evtl. auch 2 davon genehmigt zu bekommen?
Wenn dies überhaupt möglich wäre, was muss dann alles angemeldet bzw. an der Hausverkabelung gemacht werden?
Für 1000 Wp ca. 1000,- € auszugeben wäre noch bezahlbar und würde ja dann evtl. auch genug Strom erzeugen um den Staat dabei zu unterstützen von Gas und Öl weg zu kommen 😉
Vielen Dank im Voraus
Hallo Mathias,
hier bist du schon im Anmeldepflichtigen und genehmigungspflichtigen Teil.
Was die Verkabelung im Haus betrifft darf dass nur von einem Fachmann gemacht werden (im Schadensfall bist sonst du haftbar. Egal ob Brand oder Personenschaden). Was gemacht wird ist dann die Überprüfung des Zählers, ggf. anpassung auf ein Messkonzept deines Messstellenbetreibers, die Absicherung der Leitungen usw. Die Balkon Kraftwerke mit 3kWp wirst du nicht genehmigt bekommen da vor allem einmal die SCHUKO-Stecker nur auf Dauerlasten von 10A ausgelegt sind!
Des weiteren ist hier ein einzelner Stromkreis dafür notwendig an dem keine anderen Verbraucher mehr betrieben werden dürfen.
Ich finde es schon beinahe diletantisch wie hier in den Kommentaren geantwortet ist. Problematisch ist:
– Betrieb der Solaranlage an gleichen Stromkreisen mit hohen Verbrauchern (Elektrogrill, Küchengeräten usw.)
– Keine Anpassung der Sicherungen/Leitungsschutzschalter in diesem Fall.
– Brandschutzversicherungen sollten allemal überprüft werden – hier können ggf. Ausnahmen getroffen werden.
– Wenn die elektrische Anlage Verändert wird müssen ggf. weitere Geräte nachgerüsdtet werden weil der „Bestandsschutz“ (in der Elektrotechnik wohl eher die ausgesetzte Nachrüstpflicht) aufgehoben wird. Demnach kann es sein, dass du einen Überspannungsschutz Typ 2 ebenfalls einplanen muss.
Fachmännische Meinung meinerseits: Immer den Endstromkreis betrachten ob dieser wirklich sicher betrieben werden kann.
Suche dir einen Elektrobetrieb, bespreche das Ganze, stimme die Komponenten und Kabel, sowie Verlegung mit dem Elektriker ab. Dann baue es nach den Vorgaben und lass es vom Elektriker abnehmen und anmelden. Damit sparst du nahezu 50% der Kosten einer Installation durch den Fachbetrieb.