Wie die Energiewende in die Städte bringen? Eine Möglichkeit für Mieter ist die Installation von Photovoltaik-Balkonmodulen. Allerdings herrscht bei diesen Stecker-Solar-Geräten oder auch steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen – wie sie auch genannt werden – viel Unsicherheit über die Vorschriften, die zur Nutzung beachtet werden müssen. Die Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg hat nun einen Leitfaden herausgebracht, in dem alle relevanten Informationen und Anforderungen verständlich und kompakt zusammengefasst sind.
Dabei wird aufgezeigt, welche Faktoren beim Kauf solcher Anlagen berücksichtigt werden müssen. So sollte sichergestellt sein, dass die Stecker-Solar-Geräte den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen und über eine CE-Zertifizierung verfügen. Auch die Platzierung, Ausrichtung und der Anschluss der Anlage gelte es genau zu planen. Zudem müssten die Nutzer die Photovoltaik-Balkonmodule auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verzeichnen und ordnungsgemäß bei dem eigenen Netzbetreiber anmelden.
Marktübersicht zu Stecker-Solar-Geräten
Der Leitfaden der im Zuge des Schaufensterprojekts für intelligente Energie „C/sells“ entstanden ist, enthält zudem eine abschließende Checkliste. Nach Ansicht der Autoren ist damit der Einstieg in die erneuerbaren Energien für jedermann umsetzbar – frei nach dem Titel des Leitfadens „Mach deinen Balkon schön“.
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Balkonmodule beim Netzbetreiber und Markstammdatenregister anmelden !
Was soll denn dieser Unsinn ? So etwas können sich nur Deutsche Beamte ausdenken.
Das ist doch Bürokratiemoster in Reinform.
Wer meldet seinen Heizlüfter oder seinen Ölradiator, sein Elektroauto oder Wasserkocher, geschweige denn seinen Herd beim Netzbetreiber an ?
Alle diese Verbraucher belasten eine Hausinstallation wesentlich stärker,
als ein, zwei oder drei Balkonmodule..
Ein einzelnes oder auch zwei Balkonmodule sind für die Hausinstallation so relevant wie ein Fernseher, der den ganzen Tag über läuft, defacto also vollkommen problemlos.
Nicht umsonst nennt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie diese Geräte auch
Solar-Rebell ! Also Stecker rein in die Steckdose und gut ists !!
Hallo,
finde ich sehr gut dass Thomas Wagner das so anschaulich darstellt.
Ich glaube auch nicht, dass wir so viele Beamte haben, die das kontrollieren könnten. Also möglichst viel installieren und möglichst gar nicht anmelden.
AKtuell steht in der Registrierungsvorschriften des MaStR: Hinweis: Betreiber kleiner privater Anlagen (Solaranlagen, Batteriespeicher oder KWK-Anlagen) benötigen für den Betrieb ihrer Anlage keine der vorstehend genannten Genehmigungen.
Also dann, keine Anmeldepflicht für die 600Watt-Module. Oder verstehe ich was falsch?
Also gemeldet werden müssen auch kleine Module nach Aussage der Bundesnetzagentur:
https://www.pv-magazine.de/2019/01/29/marktstammdatenregister-geht-online-alle-photovoltaik-anlagen-muessen-neu-gemeldet-werden-auch-balkonmodule/
Hallo,
die Ansicht von Herrn Wagner kann ich nicht ganz teilen. Geräte mit einer Leistung bis 12 kW , zum Beispiel die Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeuges muss bei zuständigen EVU angezeigt werden. Ebenso Wärmepumpen und dergleichen. Über 12 kW besteht eine Anzeige – und zustimmungspflicht. Hier muss dann das EVU sagen, ja du darfst anschließen.
Bei den PV Anlagen sollte man zwingend darauf achten, dass der Wechselrichter nur bei anliegen der Netzspannung einspeist. Eine Nachricht zum Anschluss einer Mini-PV-Anlage an das EVU ist sinnvoll, da gerade im Niederspannungsnetz viele Dinge sich abspielen, die sich gegenseitig beeinflussen. Eine Kenntnis ist da manchmal hilfreich.