Italien will garantierte Mindestpreise für Photovoltaik stark kürzen

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Nach dem Auslaufen der Solarförderung über das Conto Energia hat sich der Photovoltaik-Zubau in Italien stark abgekühlt. Nun plant die Regierung in Rom offenbar einen weiteren Nackenschlag, der einen erheblichen Eingriff für bestehende Photovoltaik-Anlagen bedeuten würde. Ende Oktober habe die Regulierungsbehörde für Energie- und Gas AEEG ein Konsultationspapier veröffentlicht, in der eine Absenkung der garantierten Mindestpreise für Photovoltaik von derzeit 8,06 auf 3,78 Cent je Kilowattstunde im kommenden Jahr vorgeschlagen werde, berichtet Andreas Lutz von New Energy Projects.

Der garantierte Mindestpreis wird Betreibern von Photovoltaik-Anlagen zusätzlich zu den über das Conto Energia garantierten Einspeisevergütungen bezahlt, wenn sie ihren Solarstrom verkaufen. Die Netzagentur GSE zahlt dann an die Erzeuger des Solarstroms den Preis, der sich am Markt bildet. Dieser sei je nach Region unterschiedlich. Nach Angaben von New Energy Projects haben Anlagen bis einem Megawatt Leistung den Vorteil, dass sie für bis zu zwei Millionen Kilowattstunden einen Mindestpreis erhalten, den die AEEG entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung jährlich neu festlegt. Wenn der Marktpreis, der der Photovoltaik-Anlagenbetreiber erzielt niedriger ist, erhält er zusätzlich die Differenz bis zum festgelegten Mindestpreis. Wenn der erzielte Marktpreis höher ist, wird diese Differenz etwa zwei Jahre später von der GSE auch bezahlt, wie es weiter heißt. Über ganz Italien betrachtet bezahle die Netzagentur den Photovoltaik-Produzenten mehr als sie über den Verkauf einnimmt. Der Verlust werde dann über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt.

Von der Neuregelung könnten dann alle Photovoltaik-Anlagen bis ein Megawatt betroffen sein, während sich für größere Anlagen zunächst nichts ändere, so Andreas Lutz weiter. Bis zum 25. November könnten nun Interessengruppen und Photovoltaik-Produzenten ihre Anmerkungen zu der Vorlage einreichen. Erst danach werde die AEEG über den tatsächlichen garantierten Mindestpreis für das kommende Jahr entscheiden. Lutz schließt nicht aus, dass der Vorschlag nochmal korrigiert werden. Allerdings sei von einer Absenkung gegenüber dem heutigen Niveau auszugehen. (Sandra Enkhardt)

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