Union und SPD weitgehend einig über EEG-Reform

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Die Arbeitsgruppe Energie von CDU, CSU und SPD hat sich am Wochenende weitgehend auf einen gemeinsamen Entwurf für einen Koalitionsvertrag verständigt. Die Pläne von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) für eine umfassende und radikale Reform des EEG sind dabei leicht entschärft worden. Die Parteien verständigten sich darauf, dass eine große Koalition bis Ostern 2014 dem Kabinett einen grundlegenden EEG-Reformvorschlag vorlegen will, wie aus dem Papier hervorgeht, das pv magazine vorliegt. Auch die weiteren Zielsetzungen wie eine Verabschiedung im Sommer sind festgeschrieben. Bestands- und Vertrauenschutz wolle eine neue Bundesregierung aber gewährleisten, heißt es weiter.

Strittig zwischen Union und SPD ist weiterhin die Festlegung von Ausbaukorridoren. SPD-Verhandlungsführerin Hannelore Kraft will zwar eine Festlegung von Ausbaukorridoren für die einzelnen Erneuerbaren, aber keine „verbindlichen“ Vorgaben, wie sie die Union fordert. In ihrem Vorschlag hatten CDU und CSU von einem „verbindlichen Ausbaupfad“ gesprochen, der eine Obergrenze von 40 Prozent erneuerbare bis 2020 und 55 Prozent bis 2030 vorsah. Mit Hilfe der Ausbaukorridore wollen nun die Parteien die Kosten für die Energiewende im Rahmen halten, wie es in dem gemeinsamen Entwurf heißt. Daher seien auch noch „Kostenabschätzungen“ notwendig, ehe die endgültigen Ziele formuliert würden. Auf Basis der Ziele solle dann auch eine gemeinsame Planung zwischen Bund und Ländern für den Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgen, heißt es weiter.

Die SPD schlägt mit Blick auf die Kosten vor, dass die Stromsteuer in einem ersten Schritt um den Anteil der Erneuerbaren, also etwa 25 Prozent, und in der Folge entsprechend dem weiter steigenden Anteil gesenkt werden soll. Diese Forderung der SPD steht allerdings noch unter einem Finanzierungsvorbehalt. Union und SPD verständigten sich aber wohl darauf, dass sie „mehr Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderungen und Degression von Einspeisevergütungen, eine stärker marktwirtschaftlich orientierte Förderung, eine Konzentration der Besonderen Ausgleichsregelung auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eine ausgewogene Regelung für die Eigenproduktion von Strom“ erreichen wollten.

Die Parteien haben sich im Prinzip auch auf erste konkrete Änderungsmaßnahmen verständigt. „Überförderungen werden wir schnell und konsequent bei Neuanlagen abbauen; Altanlagen genießen Bestandsschutz“, heißt es in dem Entwurf. Eine große Koalition wolle zudem für alle Technologien eine kontinuierliche Degression der Einspeisevergütungen durchsetzen. Bonusregelungen sowie das „vergleichsweise teure Grünstromprivileg“ sollen gestrichen werden.

Konkret geht es in dem Papier auch um die einzelnen Technologien. Bei der Photovoltaik seien keine Änderungen geplant: „Die jetzt geltende Regelung (u. a. atmender Deckel, Obergrenze) hat sich bewährt und wird beibehalten. Der Zubau in diesem Jahr liegt nahe an dem im EEG festgelegten Ausbaukorridor.“ Viel härter wird es dagegen voraussichtlich die Biomasse und die Windkraft treffen. Der weitere Ausbau der Biomasse solle nur noch auf Abfall- und Reststoffe beschränkt werden. Bei der Windenergie auf hoher See sollen dem Entwurf zufolge die Ausbauziele bis 2020 auf 6,5 Gigawatt und 15 Gigawatt bis 2030 reduziert werden. Windkraftanlagen an Land sollen deutlich weniger Förderung erhalten. Außerdem solle das Referenzertragsmodell weiterentwickelt werden.

Pilotmodell bei Ausschreibungen für Photovoltaik-Kraftwerke

Die verpflichtende Direktvermarktung für alle neuen EEG-Anlagen nimmt indes auch immer mehr Gestalt an und scheint zwischen den Parteien wenig umstritten. Ab 2018 soll die Förderhöhe für Erneuerbare über Ausschreibungen ermittelt werden, wobei bereits 2016 ein Ausschreibungsmodell als Pilotmodell für ingesamt 400 Megawatt Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Mindestgröße erfolgen soll. SPD und Union wollten aber darauf achten, dass Ausschreibungen einer breiten Bürgerbeteiligung nicht entgegenstünden. Die verpflichtende Direktvermarktung werde für alle regelbaren Erneuerbaren direkt mit der Reform eingeführt sowie für Anlagen ab fünf Megawatt. Zunächst sei „eine auskömmliche gleitende Marktprämie für Neuanlagen“ geplant, heißt es in dem Entwurf. Ab 2017 soll die verpflichtende Direktvermarktung dann für alle Anlagengrößen eingeführt werden.

In dem Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung geht es weiter auch um Anforderungen für Systemdienstleistungen, die Erneuerbare künftig zur Verfügung stellen sollen sowie die Entwicklung eines neuen Strommarktdesigns. Offen ist aber noch der Punkt, wann und in welcher Form ein Kapazitätsmarkt in Deutschland eingeführt werden könnte. Union und SPD haben sich dagegen bei Speichern und Netzausbau auf weitere Schritt weitgehend verständigt. Ein weiterer Punkt des Entwurfs befasst sich auch mit dem umstrittenen Fracking. Die Parteien zeigen sich dieser Technologie gegenüber skeptisch. Sie wollen zunächst für einen besseren Wasserschutz und schärfere Umweltverträglichkeitsprüfungen sorgen, ehe über Fracking-Vorhaben entschieden werden solle.

Am Montag befasst sich nun der große Koalitionsausschuss auch mit dem Thema Energie. Dann könnte bereits der gemeinsame Entwurf der AG Energie gebilligt werden. Nach den bisherigen Plänen wollen Union und SPD bis zum Jahresende ihre Verhandlungen abschließen und eine neue Bundesregierung bilden. (Sandra Enkhardt)

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