Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf seiner Homepage ein Faltblatt zum Thema „Smart Meter und digitale Stromzähler. Eine sichere, digitale Infrastruktur für die Energiewende“ veröffentlicht. Bürger und Gewerbe sollen darin über den bevorstehenden Smart-Meter-Rollout informiert werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) teilte die Veröffentlichung am Montag mit und sagte dazu, der Verband habe bei verschiedenen Gelegenheiten eine adäquate Öffentlichkeitskommunikation der Bundesregierung zu dem Rollout gefordert. Wie vom BDEW angeregt, habe das Ministerium auch den Zusammenhang zwischen dem Smart-Meter-Rollout und der Energiewende sowie Erläuterungen zu dem hohen Sicherheitsniveau der Datenschutzstandards im Smart Grid in das Faltblatt aufgenommen. Zudem enthalte das Papier Informationen zu den Einbaufällen mit Beispielen und den möglichen Vorteilen für Privathaushalte und Unternehmen. Aus Sicht des BDEW wird der mehrjährige Rolloutprozess weitere, flankierende Informationsinhalte des Ministeriums erforderlich machen. Unter anderem seien der Aufbau einer Informationswebsite sowie umfangreiche Mailings und Best-Practice-Vorstellungen geplant.
Einen wichtigen Aspekt scheint nicht den Weg in das Faltblatt gefunden zu haben: die Wahlfreiheit der Kunden für den Messstellenbetreiber. „Sehr wichtige Ergänzung für alle Verbraucher u #Prosumer: sie können sich auch selbst einen Messstellenbetreiber aussuchen, der #SmartMeter günstiger anbietet oder <6.000kWh bzw. <7kW nicht die teure Version einbaut. #Servicetweet“, twitterte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Er fragt sich, ob das online veröffentlicht Faltblatt überhaupt die offizielle finale Version des Flyers ist, unter anderem da „einige wichtige Infos fehlen“.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat inzwischen zwei Smart-Meter-Gateways zertifiziert. Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Smart-Meter-Gateways greift, sobald drei Geräte voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI formal festgestellt wurde. Das BSI geht davon aus, dass der verpflichtende Rollout noch 2019 beginnen kann. Er wird unter anderem auch Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zwischen sieben und 100 Kilowatt betreffen.
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Es wäre angebracht, z. Bsp. bei den Photovoltaik-Anlagen zwischen sieben und 100 Kilowatt die benannten Leistungsgrenzen genauer zu benennen.
So unterscheidet das MaStr zwischen installierter Modulleistung (Bruttoleistung) und der zuegordneten Wechselrichterleistung, der Nettoleistung. Welche Leistung ist nun in diesem Zusammenhang gemeint?
Angesichts der Kosten bleibt der Nutzen wohl zweifelhaft