Die Bundesnetzagentur hat bei der Photovoltaik-Ausschreibung im Oktober insgesamt 27 Zuschläge für Projekte mit 153 Megawatt Gesamtleistung erteilt. Die Preise der erfolgreichen Gebote bewegten sich zwischen 4,59 und 5,20 Cent pro Kilowattstunde und der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,90 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bonner Behörde am Freitag veröffentlichte. Damit sind die Preise gegenüber den beiden letzten Photovoltaik-spezifischen Ausschreibungen weiter gesunken und erreichten fast das Niveau der ersten Auktion des Jahres im Februar.
Der Grund dafür ist einfach. Bayern hatte im Sommer seine Verordnung erweitert und damit mehr Zuschläge für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten ermöglicht. 19 der 27 Zuschläge wurden für solche Photovoltaik-Projekte in Bayern erteilt. Sie sollen eine Gesamtleistung von 130 Megawatt haben. Auch die Bundesnetzagentur attestiert, dass die Ausweitung des Kontingents von 30 auf 70 Zuschläge jährlich den Wettbewerb stimuliert habe. Insgesamt waren für die Ausschreibung mit einem Volumen von 150 Megawatt 153 Gebote mit Projekten für insgesamt 648 Megawatt abgegeben worden. Wegen Formfehlern oder einem verspäteten Eingang seien elf Gebote ausgeschlossen worden, so die Bundesnetzagentur weiter.
Alle Bieter, die im Oktober nicht zum Zug kamen, haben in diesem Jahr noch mindestens zwei weitere Chancen auf einen Zuschlag. Mit Stichtag 4. November folgt nun die nächste technologieübergreifende Ausschreibung von Photovoltaik und Windkraft an Land mit einem Volumen von 200 Megawatt. Für den 2. Dezember ist die zweite Sonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 500 Megawatt angesetzt. Zudem könnte es noch die erste Innovationsausschreibung mit einem Volumen von 250 Megawatt geben. Hierfür hat die Bundesnetzagentur allerdings noch kein Datum benannt. Am Mittwoch hatte das Kabinett mit der Verabschiedung der Verordnung den Weg frei gemacht, dass diese Form der Ausschreibungen nun stattfinden können.
Die Erfolgsaussichten der Photovoltaik bei der gemeinsamen Ausschreibung mit der Windkraft an Land dürften erneut äußerst hoch sein. In allen bisherigen Runden gingen die Zuschläge jeweils komplett an Photovoltaik-Anlagen. Die Ergebnisse der technologiespezifischen Ausschreibung für Windkraft an Land, die es im Oktober ebenfalls gab, deuten auf die Fortsetzung hin. Ingesamt gab es bei der Ausschreibung 25 Gebote mit 204 Megawatt Gesamtleistung. Alle erhielten einen Zuschlag, da das ausgeschriebene Volumen von 675 Megawatt längst nicht erreicht wurde. Die erfolgreichen Gebote lagen bei 6,19 und 6,20 Cent pro Kilowattstunde, wobei 6,20 Cent pro Kilowattstunde der von der Bundesnetzagentur festgelegte Höchstwert für diese Runde war.
Grüne: Bundesregierung macht beim Erneuerbaren-Ausbau alles falsch
Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen zeigen dieAusschreibungsergebnisse: „Diese Bundesregierung macht beim Ausbau der erneuerbaren Energien alles falsch.“ Bei der Photovoltaik würden Investitionen verhindert, wie die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden mit Blick auf die deutliche Überzeichnung des Volumens erklärt. „Statt die Ausschreibungsmengen endlich zu erhöhen und mehr Sonnenstrom für unter 5 Cent pro Kilowattstunde zu erzeugen, macht die Regierung einen Deckel drauf.“ Bei der Windenergie sei es hingegen umgekehrt. „Hier wurden zum wiederholten Male viel weniger Projekte eingereicht als für die ausgeschriebene Menge erforderlich – und das bei ohnehin zu geringen Mengenvorgaben. Die Regierung müsste endlich für mehr Flächen für Windenergie und weniger Bürokratie sorgen“, so Verlinden weiter. In dem Klimapaket seien solche Maßnahmen allerdings nicht zu finden, sondern der Windkraftausbau werde weiter behindert und die Ausschreibungsmengen blieben zu gering. „Diese Bundesregierung verzögert mutwillig Energiewende und Klimaschutz“, so Verlindens Urteil.
bne fordert großzügigere Flächenkulisse für Photovoltaik
„Die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik zeigen erneut, dass die wettbewerbliche Preisermittlung erfolgreich ist und dazu führt, dass neue Solaranlagen zu niedrigen Preisen erbaut werden“, kommentierte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Dennoch sieht er dringend Handlungsbedarf: „Ausschreibungen können günstige Preise für Photovoltaik-Anlagen insbesondere dann hervorbringen, wenn die Flächenkulisse weniger restriktiv ist. Denn der Vergleich der Ergebnisse vergangener Ausschreibungen zeigt deutlich, dass die zunehmende Flächenverknappung die Preise treibt. Wichtig ist daher, dass die Bundländer von ihrer Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.“
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keilenANALYTICS
Nach OLIVER WYMAN, Okt. 2019, „Auswirkungen des Kohleausstiegs auf den deutschen Erzeugungsmarkt“ sind auf Grund des Atomausstiegs bis 2022 und dem beginnenden Kohleausstieg deutlich steigende Börsenstrompreise zu erwarten, und zwar bis über 6.5 Ct./kWh in 2023.
In 2017 lag der Großhandelsstrompreis bei durchschnittlich bei 3.24 Ct./kWh, in 2018 durch Anstieg der CO2- und der Gaspreise bei 4.42 Ct./kWh (AGORA, 2019).
6.5 Ct./kWh in 2023 wäre ein Preisanstieg bezogen auf 2018 um 47%. Für die stromintensive Industrie wäre ein Preisanstieg in dieser Größe jetzt, wo sich die Konjunktur eintrübt, eine massive Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer deutschen Produktionsstandorte.
Bei diesem prognostizierten deutlichen Strompreisanstieg müsste es daher einen Aufschrei und einen Ruf der stromintensiven Industrie, aber auch der Wirtschaftspolitiker nach einem wesentlich schnelleren Ausbau von PV und Windkraft geben. Denn die Energiepolitik hat es selbst in der Hand, ob der Börsenstrompreis steigt, weil durch fehlenden EE-Ausbau neue teure Gaskraftwerke die bis 2024 wegfallende Atom- und Kohlestrommenge ersetzen müssen oder ob durch massiven kostengünstigen PV- und Windausbau über die Merit Order der Börsenstrompreis niedrig gehalten wird.
Dass ein Börsenpreisanstieg durch starken EE-Ausbau begrenzbar ist, das zeigt das Ergebnis der PV-Ausschreibungsrunde jetzt vom Oktober (durchschnittlicher Zuschlagswert 4.9 Ct./kWh), aber auch frühere PV-Ausschreibungen, die mit ihrem durchschnittlichen Zuschlagswert ebenfalls überwiegend unter 5 Ct./kWh lagen. Auch bei der onshore-Windkraft gibt es mit den modernen Windkraftanlagen ein relevantes Standortpotenzial für Gestehungskosten von bis 5 Ct./kWh, wenn man Bürokratie reduziert, Genehmigungsverfahren effizienter gestaltet und beschleunigt. Mit dem förderfreien offshore-Windpark Hollandse Kust Zuid mit 1.5 GW zu installierender Leistung, aber auch anderen förderfreien Offshore-Projekten wird deutlich, dass inzwischen sogar offshore viel Potenzial bietet, zum Börsenpreis Strom zu produzieren. Voraussetzung ist ausschließlich eine kluge Ausschreibungspolitik, die über den zulässigen höchsten Zuschlagswert derzeit vorrangig die kostengünstigen Standorte erschließt.
Durch die Bündelung von großen Zuschlagspaketen bei Offshore-Ausschreibungen mit der Forderung nach Förderfreiheit (vgl. Ausschreibungsmodalitäten Hollandse Kust Zuid) sowie technologieoffenen Ausschreibungen großer Volumina von PV und onshore-Wind bei Festlegung des zulässigen höchsten Zuschlagswerts auf 5 Ct./kWh ergäben sich Stromgestehungskosten, die deutlich unter denen neuer Gaskraftwerke liegen. Stromgestehungskosten von 5 Ct./kWh sind mit der heutigen Technik bei PV und Windkraft an sehr vielen Standorten möglich.
Fazit: Über umfassende Ausschreibungen von On- und Offshore-Wind sowie Fotovoltaik mit Begrenzung des zulässigen höchsten Zuschlagswerts auf 5 Ct./kWh liesse sich der bis 2022 wegfallende Atomstrom (76 Mrd. kWh in 2018) CO2-neutral ersetzen. Die EEG-Umlage würde hierdurch nicht steigen, da ein Börsenstrompreis über 5 Ct./kWh – wie er für die nächsten Jahre prognostiziert ist – keine Förderung auslösen würde. Über den Merit-Order-Effekt könnten die Erneuerbaren bei diesem Preisniveau die von Bundesminister Altmaier immer wieder geforderte Strompreisbremse für die energieintensive Industrie abbilden. Jetzt ist es die Wirtschaftspolitik , die entscheidet, ob in teure, klimaschädliche Gaskraftwerke investiert wird oder die Erneuerbaren zur Strompreisbremse gemacht werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie sowie die dortigen Arbeitsplätze zu sichern.
Haben sie schon einmal etwas von einer Dunkelflaute gehört Herr „Professor“ ?
Es ist einfach nur lächerlich wenn sie hier in den Raum stellen wollen man könne mit Wind und Sonne die StromverSorung in Deutschland sicher stellen !
Lieber Herr G.,
Wenn dann bitte alle, die meinen es ginge nicht, zur Seite treten würden, damit die anderen es einfach machen können? DANKE!
„Denn die Energiepolitik hat es selbst in der Hand, ob der Börsenstrompreis steigt, weil durch fehlenden EE-Ausbau neue teure Gaskraftwerke die bis 2024 wegfallende Atom- und Kohlestrommenge ersetzen müssen oder ob durch massiven kostengünstigen PV- und Windausbau über die Merit Order der Börsenstrompreis niedrig gehalten wird.“
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Sehr geehrter Herr Professor, bitte träumen Sie weiter. Solche Aussagen sind die nahtlose Fortführung und Ergänzung der immer wieder durch die Medien posaunten von: Der Windpark/der Solarpark soundso könne 384.000 Haushalte versorgen.
Die Kosten für power-to-x sind überhaupt nicht zu kalkulieren unter den derzeitigen Bedingungen. Und auch 5ct./KWh und 5ct. zusätzlich (@Ralf Schnitzler) werden wohl nicht ausreichen, um hier eine Versorgung sicherzustellen. Da müßte zunächst die Letztverbraucherumlage weg und selbst dann sind die Kosten durch Wirkungsgradverluste, Methanisierung CH4 zur Speicherung im Erdgasnetz etc. – wir wollen hier nicht die Wärmewende vergessen, die bei zunehmender Abschaltung von fossil/atomaren Kraftwerken immer wichtiger wird wegen der fehlenden Fernwärme – immens hoch. Letztlich kann man mit PV keine Elektrolyse betreiben, da zu flatterhaft. Lesen Sie dazu bspw., was Agora dazu schreibt: Inbetriebnahme aller Gaskraftwerke 29,3GW und Bau neuer, neben dem Ausbau von PV und WEA, um bei kalten Dunkelflauten die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. War im November 2017 zu lesen und ist im Archiv verfügbar.
Man muß schon das Gesamtbild vor Augen haben, und nicht nur bis zum Tellerrand schauen.
Lieber Prof. Keilen,
ich kann Ihnen in vielem folgen und plädiere selber für einen massiven PV-Ausbau in Form von Solarparks. Aber der durchschnittliche Zuschlagswert 4,9 Ct./kWh in dieser Auschreibungsrunde ist nur der Preis, zum dem Solarparks rentabel betrieben werden können. Aber noch lange nicht der Preis je Kilowattstunde, zu dem 24/7 Strom im Netz vorhanden ist. Für die P2X und X2P-Technologie sollte man fairer- und großzügerweise noch mal 100 % aufschlagen.
Auch hier sei an einen einfachen Mechanismus erinnert: Man gebe dem Strom einen über die Zeit veränderlichen Preis! Das wird ein angepasstes Demand-Side Verhalten auslösen. Solange niemand darüber nachdenken muss, wann er günstigerweise Strom verbraucht, sind Mangelsituationen bei vorgegebenem Angebot natürlich. Aber die allermeisten Verbrauche sind mindestens kurzfristig verschiebbar…
Mit der e-Mobilität kommt ein weiterer, in der Regel in Grenzen flexibler Verbraucher ans Netz. Die Mehrmenge an Strom ist zwar auch im Endausbau nur mit rund 15% zu beziffern, aber immerhin. Industrieunternehmen, als größter Verbraucher, haben noch nichtmal angefangen Ihre Nachfrage zu managen und das Potential ist gigantisch.
Also erneut: die Energiewende wird nicht allein von der Angebotsseite her gelingen. Ohne Mitmachen der Verbraucher wird es nicht gehen…
Wenn über künftige Strompreise spekuliert wird , wundere ich mich, dass offenbar noch keiner der Diskutanten gemerkt hat, dass hier auf Basis einer gegenwärtig, völlig überhöhten EEG Umlage diskutiert wird.
Der Merit Order Effekt ( MOE ) den die EE bewirken, wird zwar hin und wieder ins Spiel gebracht, aber nicht bis ins Detail verfolgt. Dabei ist dieser Verdrängunseffekt das „A“ und „O“ der gesamten Energiewende.
Wenn die EEG Umlage MOE bereinigt wäre, das heißt die Umlage nach dem Kosten/Nutzen Prinzip ermittelt würde, wäre die heute schon längst kein Thema mehr.
Im folgenden habe ich deutlich gemacht, wie es bis 2009 im Sinne der Energiewende praktiziert wurde.
https://www.pv-magazine.de/2019/10/15/strompreise-fuer-haushalte-werden-2020-steigen/#comments
Nun haben Forscher aus Erlangen den MOE bis ins Detail verfolgt.
Siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2019/10/08/studie-erneuerbare-energien-sparen-stromverbrauchern-viele-milliarden-euro/
und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass durch den MOE – den die EE auslösen wohl gemerkt – die Umlage um 45% überschritten wird.
Dass die Studienmacher nicht falsch liegen, hat eine Untersuchung von 2007 schon gezeigt.
Schaut mal hier:
http://www.sfv.de/artikel/wind-_und_solarstrom_senken_den_strompreis_der_merit-order_effekt.htm
Zitat: Quantifizierung der Einsparungen
Für jede Stunde des Jahres ergeben sich andere Angebote und Nachfrageverhältnisse, unterschiedliche Börsenpreise und unterschiedliche Entlastungen durch die Einspeisung von Wind- und Solarstrom.
Zur endgültigen Beurteilung, wie stark Wind- und Solarstrom den Strompreis entlasten, ist deshalb eine Untersuchung aller 8760 Stunden des Jahres erforderlich. Eine Untersuchung des IfnE (Ingenieurbüro für neue Energien) vom November 2007 im Auftrag des Bundesumweltministeriums ergab eine Senkung des Großhandelspreises durch alle Erneuerbaren Energien für das Jahr 2006 mit einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro. Zieht man davon die gesamte Einspeisevergütung nach EEG für den Windstrom und alle anderen Erneuerbaren Energien Zitat Ende.
Mit einem MOE, durch weitaus weniger Erneuerbaren ausgelöst, wurden damals schon die Vergütungen, sprich Umlage gedeckt, und 2 Milliarden blieben noch übrig.
Leider haben die Energiewendebremser mit der EEG Neuordnung 2010 dafür gesorgt, dass diese Entwicklung sich nicht fortsetzen konnte, und sogar ins Gegenteil umschlug.
Die Erlangener Studienmacher bringen die Realität an den Tag.
Denn seit 2010 besteht die Umlage aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen.
Das heißt, wenn bei sinkenden Börsenpreise die Versorger sich billigen Strom beschaffen können, müssen die Verbraucher höhere Umlage bezahlen.
Alleine dieses Paradoxon müsste schon zum Nachdenken anregen.
Nachtrag:
Leider ist bei meinem obigen Zitat etwas schief gelaufen
Hier die Ergänzung::
Zieht man davon die gesamte Einspeisevergütung nach EEG für den Windstrom und alle anderen Erneuerbaren Energien ab, so ergibt sich immer noch eine Netto-Ersparnis von ca. 2 Mrd Euro.