Gemeinsame Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft sind nicht zielführend

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pv magazine: Was halten Sie von den Plänen für die gemeinsamen Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft?
Carsten Körnig (Foto): Solarstrom ist inzwischen preiswert geworden, was die jüngsten Ergebnisse technologiespezifischer Ausschreibungen eindrücklich belegen. Die Branche hat Auktionen um Förderberechtigungen für Solarparks inzwischen akzeptiert und stellt sich dem Wettbewerb untereinander. Gemeinsame Ausschreibungen von Wind- und Solarenergie halten wir jedoch für keinesfalls zielführend.

Warum?
Für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Energiewende braucht es zwei tragende Säulen: Windkraft und Solarenergie. Wissenschaftler empfehlen ein Verhältnis installierter Leistung von 1:1 zwischen beiden Technologien. Wir sehen nicht, wie diese Balance erreicht werden kann, wenn beide Technologien zueinander in den Wettbewerb gestellt werden. Hoch wahrscheinlich ist hier eher, dass eine Technologie zu Unrecht als klarer Gewinner vom Feld geht und alle Zuschläge abräumen wird.

Sie denken dabei an die Windkraft?
Richtig, zunächst einmal Wind, in ein paar Jahren vielleicht aber auch die Solarenergie. Die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen ist schon deshalb schwierig, da Windkraft noch einige Jahre Vorsprung bei der Markteinführung gegenüber der Photovoltaik vorweisen kann. Das bislang vom Bundeswirtschaftsministerium angedachte Ausschreibungsdesign bevorteilt die Windkraft aber auch unmittelbar. Die bislang vorgelegten Eckpunkte taugen nicht zur Herstellung eines level playing fields.

Inwiefern wird ein fairer Wettbewerb verhindert?
Während für Windparks kaum Standortrestriktionen vorgesehen sind, sind für Solarparks vergleichsweise preiswerte landwirtschaftliche Flächen nahezu vollständig gesetzlich ausgeschlossen. Während für die Photovoltaik eine Größenbeschränkung von 10 Megawatt gilt, existiert für Windkraftprojekte keine derartige Obergrenze. Das führt zu großen einseitigen Skalierungsnachteilen für die Solarenergie. Entscheidend ist zudem, dass der höhere Netzausbaubedarf für Windkraft voraussichtlich kaum berücksichtigt wird. Die Eckpunkte sehen vor, dass die leistungsabhängigen Kosten bei der Zuschlagsvergabe nur unvollständig, die arbeitsabhängigen Kosten wie etwa die erforderlichen Abregelungen durch Einspeisemanagement überhaupt nicht berücksichtigt werden. Das sind keine fairen Spielregeln! Anstatt so einen Keil zwischen zwei einander sinnvoll und komplementär ergänzende Technologien zu treiben, sollte im Rahmen von Innovationsausschreibungen die intelligente Kombination beider Technologien angereizt werden.

Der Vorstoß für technologieoffene Ausschreibungen kommt wieder einmal aus Brüssel. Warum lässt sich die Bundesregierung darauf ein? Wird da über Bande gespielt?
Es stärkt das Vertrauen in Europa nicht, wenn man sieht, wie die EU-Wettbewerbskommission hier versucht, eine zukunftsgerichtete Klima- und Energiepolitik mittels des Beihilferechts einmal mehr auszubremsen. In der Tat gibt es aber auch Kräfte in Deutschland, die inzwischen ganz bewusst über die Brüsseler Bande spielen, da eine Gegenwehr mangels geeigneter Kontrollmechanismen auf EU-Ebene deutlich schwerer fällt als in Berlin.

Welche Gefahr sehen Sie, wenn sich Berlin von Brüssel bei der Energiepolitik die Butter von Brot nehmen lässt?
Die Bundesregierung muss erkennen, dass wir uns die Butter hier nicht vom Brot nehmen lassen dürfen, wenn uns die Energiewende in Deutschland am Herzen liegt. Noch handelt es sich nur um eine Pilotausschreibung. Die Gefahr ist aber groß, dass Brüssel mit der nächsten EEG-Novelle 2020/2021 technologieoffene Ausschreibungen zur generellen Voraussetzung für den Zugang von Neuanlagen zu Marktprämien machen wird. Nochmals, wir sind bereit, uns einem stärkeren Wettbewerb zu stellen, die Rahmenbedingungen dafür müssen aber fair sein!
Das Gespräch führte Michael Fuhs.

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