Grün, grüner, Söder: Bayern will Solarförderung im EEG grundlegend reformieren – zum Vorteil der Photovoltaik

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Der bayerische CSU-Ministerpräsident Markus Söder hat sich in den vergangenen Wochen zum Vorreiter im Klimaschutz in der Union aufgeschwungen. Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett nun eine Entschließung für die nächste Bundesratssitzung, die in einer Woche ansteht. Darin fordert Bayern die Bundesregierung auf, dass EEG grundlegend zu reformieren. Im Fokus steht dabei die Photovoltaik.

Nach dem Energiesammelgesetz sowie dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach das EEG keine staatliche Beihilfe ist, und dem Beschluss für die neue Erneuerbaren-Richtlinie der EU sieht Bayern weiterhin „Reformbedarf“ beim EEG. Konkret fordert der Freistaat in der Entschließung, dass der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung „ersatzlos zu streichen“ ist. Eine Entschließung mit der gleichlautenden Forderung hat auch das Bundesland Rheinland-Pfalz für die kommende Bundesratssitzung eingebracht.

Die Forderungen aus Bayern gehen aber noch deutlich weiter. So werden von der Bundesregierung Anreize zum Ausbau großer Dachanlagen über 750 Kilowatt gefordert. Diese müssen derzeit mit Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen konkurrieren und ziehen dabei meist den kürzeren. Zudem will Bayern höhere Festvergütungen für Photovoltaik-Anlagen, da die Installationskosten deutlich gestiegen seien. Auch sollten innovative Versuchsanlagen für Agro-Photovoltaik ermöglicht und evaluiert werden.

Bei der Eigenversorgung mit Solarstrom fordert Bayern die rasche Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben. So müsse der gemeinsame Anlagenbetrieb durch verschiedene Personen ermöglicht werden, die EEG-Umlage für Eigenverbrauch aus Anlagen bis 40 Kilowatt „ausnahmslos entfallen“. Bei Eigenverbrauch aus Anlagen bis 100 Kilowatt sollte Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Förderung zu verzichten und im Gegenzug keine EEG-Umlage auf den selbstverbrauchten Solarstrom zahlen zu müssen. Zudem sollte für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt eine Überschussstromabnahme eingeführt werden. In diesem Zuge könnte eine Vergütung gewährt werden, die sich am Monatsmarktwert orientiert.

Auch für die ab 2021 aus dem EEG laufenden Photovoltaik-Anlagen fordert Bayern von der Bundesregierung eine einfache Neuregelung. Betreiber dieser Anlagen sollten automatisch in die Überschussstromabnahme wechseln. Falls sie das nicht wollten, könnten sie widersprechen. Sie würden dann ebenfalls weiterhin eine am Monatsmarktwert orientierte Vergütung für den überschüssigen Solarstrom erhalten, den sie einspeisen.

Als letzten Punkt fordert Bayern auch noch eine Umgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung, um künftig strukturelle Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen zu vermeiden sowie Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreize zu vermeiden.

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