Die EU hat mit ihrem Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ – auch als Winterpaket bekannt – klima- und energiepolitische Zielen bis 2030 formuliert. Unter anderem sollen neue Rahmenbedingungen für den europäischen Strommarkt unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen geschaffen werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Mieterstrom ohne Begründung nicht anders behandelt werden darf als die individuelle Eigenversorgung und dass Bürgerenergiegesellschaften Energie innerhalb ihrer Gemeinschaft teilen können. Das Legislativpaket soll sich der Bundesregierung zufolge daher in dem Bericht zum Photovoltaik-Mieterstrom widerspiegeln, den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bis zum 30. September 2019 dem Bundestag vorlegen muss. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
„Die Mieterstromförderung ist mit dem EEG 2017 eingeführt worden. Leider ist der Zubau hinter den Erwartungen zurückgeblieben“, schreibt die Bundesregierung. Den Termin für den Mieterstrombericht legt das EEG in Paragraf 99 fest. Darin heißt es: „Im Mieterstrombericht ist insbesondere auf den Zubau von Solaranlagen, deren Betreiber einen Mieterstromzuschlag erhalten, das räumliche Verhältnis von Erzeugungs- und Verbrauchsgebäuden und die mit dem Mieterstromzuschlag verbundenen Kosten einzugehen.“ Die Bundesregierung will der Antwort zufolge den Bericht wie gesetzlich vorgegeben vorlegen und darin auch Handlungsvorgaben formulieren. Dabei sollen die Vorgaben aus dem Winterpaket der EU berücksichtigt werden.
Kurz vor der Sommerpause hatte die SPD verkündet, sie habe Altmaier eine Reform des Photovoltaik-Mieterstromgesetzes abgerungen. Diese hat der Bundeswirtschaftsminister für Herbst schriftlich zugesagt. Der energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion Johann Saathoff und der zuständige Berichterstatter Timon Gremmels, gaben zudem Hinweise, was welche zentralen Punkte mit der Novelle verbunden sein werden: „Mit einem Fokus auf der dezentralen Stromerzeugung im Quartier, einer auskömmlichen Förderung von Mieterstrommodellen sowie weiteren Erleichterungen hat die SPD in den Eckpunkten zur Novelle ihre ganz konkreten Vorstellungen durchgesetzt – ein großer Schritt Richtung sozial gerechte Energiewende.“ Bislang ist aber noch kein Eckpunktepapier oder Entwurf aus dem Ministerium bekannt geworden.
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Mieterstrom, soll die Mieter an der Energiewende teinehmen lassen??
Aus dem EEG 2017 ist das aber, nicht zu erkennen!!
Das Gesetz aus dem Herbst 2017 lässt mehr den Anschein durch,
daß Mieterstrom von der einschlägigen Lobby auf keinen Fall gewollt ist ?
Ich als Hausbesitzer muss für meinen Eigenverbrauch z. Teil keine EEG –
Abgabe bzw. einen geringeren Anteil bezahlen.
Sieht so eine Gleichstellung aus ?
Zumal die EU die BRD angemahnt hat, die Abgaben auf Eigenverbrauch, ab zu schaffen
Ich habe meine Zweifel, ob irgendein Mietermodell ein Beitrag zu „sozialer Gerechtigkeit“ sein kann. Die Mieter werden dadurch zu ihrem Nachteil an einen Stromanbieter gebunden, der teurer ist, als die günstigsten Billiganbieter (man muss sich halt die Mühe machen, den Stromanbieter zu wechseln, wenn der, auf die Trägheit seiner Kunden vertrauend, die Preise erhöht). In erster Linie profitiert mal der Immobilienbesitzer davon, der einen Teil der Gewinne, die man damit machen kann, einstreichen darf. Die Gewinne werden nicht zuletzt auf Kosten der Solidargemeinschaft der Stromverbraucher erzielt, der die „schlechten Risiken“ bleiben, also Deckung des Reststrombedarfs der Mietergemeinschaften und der Verbraucher, denen keine Eigenerzeugung möglich ist.
Mir scheint das eines dieser Ablenkungsmanöver zu sein, wo man zeigen will „wir tun was“, aber es ist ein winziges Bröckchen in einem Sandkasten, wo wir doch ganze Acker zu bearbeiten haben.
@JCW: Ich stimme zu, dass Mieterstrom nur ein „winziges Bröckchen“ ist und wir noch einen ganzen Acker vor uns haben. Allerdings ist Ihre Behauptung von „Mieter werden dadurch zu ihrem Nachteil an einen Stromanbieter gebunden, der teurer ist“ nicht zutreffend. Bei jedem Mieterstrommodell bleibt für den Mieter immer die Wahlfreiheit des Versorgers, denn diese ist gesetzlich vorgesehen (EU-Recht). Dies führt dazu, dass Mieterstrommodelle zu konkurrenzfähigen Preisen anbieten müssen. Und der Vergleich zum „günstigsten Billiganbieter“ ist ebenfalls nicht wirklich hilfreich, denn es handelt sich beim PV-Mieterstrom ja um Ökostrom und nicht um Graustrom.
VG
Leon
Das ist doch eine total bescheuerte Diskussion. Mieterstrom wird die Energiewende nicht lösen.
Das ist echt schwach von allen Parteien (incl. der Grünen), hier den Fokus zu setzen um etwas Wahlkampf zu betreiben.
Alle tun so, wie wenn hier massiver Handlungsbedarf besteht aber im Grunde hat das keine Relevanz für die Energiewende und auch nicht für soziale Aspekte.
Herr Altmeier handelt nicht im Sinne der Energiewende. Aus seinen Handlungen ist eher herauszulesen, dass er sie bekämpft und Industrielobbypolitk betreibt. Das Thema Sondertarifkürzung wurde auf die EU geschoben und 2 Monate später hat sich rausgestellt, das die EU das gar nicht verlangt hat. Wenn er jetzt die Chance bekommt, ein Nebenthema neu zu regeln, dann ist zu befürchten, dass die Hauptthemen (Deckel, Tarifstruktur, Baurecht im Außenbereich etc. ) liegen bleiben und die Unsicherheiten für die Branche ungeklärt sind.
In Deutschland gibt es ca. 20 Mio. Mietwohnungen. Wenn nur die Hälfte dieser Mietwohnungen eine Mikroanlage von 1,5 kWp als Bestandteil ihrer Mietwohnung erhielten, so wäre dies eine Gesamtleistung von ca. 15 Gigawatt. Dies ist schon heute mit den vorhandenen Gesetzen möglich:
1. Der Vermieter investiert in die Mikroanlagen im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme.
2. Im Rahmen der Modernisierung kann er die Kaltmiete um um 8% der Investition pro Jahr anheben.
3. Betreiber der Mikroanlage ist der Mieter – der Viermieter erzielt weiterhin Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
Unter den heutigen Preisen für Solaranlagen liegen die Kosten für eine solche Investition bei unter 3.000,- € je Anlage, die Moderniserungsumlage bei 240,- € pro Jahr oder 20,- € pro Monat und bei den heutigen Stromtarifen und 1.100 kWh eigenverbrauchten Solarstrom lägen die Einsparungen im Netzstrom bei ca. 300,- € – heute !!!
Und der Ertragswert der vermieteten Wohnung steigt sogar.
Keiner muss was subventionieren, es braucht auch keine neuen Gesetze – man muss es nur tun!