Vor gut einem Monat gab das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einer Klage von Next Kraftwerke gegen das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt statt. Die Bundesnetzagentur musste daraufhin für die Ermittlung der Zuschläge wieder auf das zuvor geltende Verfahren zurückgehen. Seit dem Urteil scheint jedoch große Unsicherheit auf dem Regelenergiemarkt zu herrschen. Dies zeigt auch eine Veröffentlichung von Energy2market (e2m) vom Mittwoch. Es warnt die Bonner Behörde vor weiteren Schnellschüssen.
Schon die Einführung des Mischpreisverfahrens im Sommer 2018 habe es eine große Aufregung unter den Marktteilnehmern gegeben, gerade bei den Bilanzkreisverantwortlichen. Diese sei nun auch durch dessen Abschaffung entstanden, heißt es beim Leipziger Unternehmen, das als Direktvermarkter und Regelenergieanbieter sowohl von den Veränderungen am Regelenergiemarkt als auch des Ausgleichsenergiemechanismus betroffen sei.
Eingriffe in Einzelmärkten würden den gesamten Markt aus dem Gleichgewicht bringen. „Solange Maßnahmen nur unter Betrachtung von Segmentmärkten und -systemen wie dem Regelenergiemarkt oder dem Ausgleichsenergiepreis, getroffen werden, kann das immer zu Verwerfungen in anderen Segmenten des Strommarktes führen“, so die Erkenntnis bei e2m auf dem kurzzeitig geltenden Mischpreisverfahren. „Eingeführt mit dem Ziel Bilanzkreisverantwortliche, also Stromlieferanten und -händler, vor existenzgefährdenden Ausgleichsenergiepreisen zu schützen, hat das Mischpreisverfahren eine Spirale in Gang gesetzt, die das Gesamtsystem von Quartal zu Quartal instabiler gemacht hat.“ Dies sei besonders durch die verschiedenen Ereignisse im Juni sichtbar geworden. Diese hätten sicher auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf beeinflusst, für die Abschaffung des Verfahrens zu votieren.
E2m wünscht sich von der Bundesnetzagentur, dass sie sich Zeit nimmt, um eine ganzheitliche Lösung für den Strommarkt zu entwickeln. Das Unternehmen sei aber nicht sicher, ob die Behörde wirklich Lehren gezogen habe: „Die jüngste Festlegung zum Bilanzkreisausgleich und die darin enthaltenen Sofortmaßnahmen geben dem Markt erneut nicht die Zeit, eine ausgewogene ganzzeitliche Lösung für das Gesamtsystem zu entwerfen.“
Um diese Zeit zu gewinnen, fordert e2m mit anderen Marktteilnehmern, die Preisobergrenze für Regelarbeit einzuführen. „Sie scheint das geeignetste Mittel, um die Bilanzkreisverantwortlichen vor zu hohen Ausgleichsenergiekosten zu schützen und andererseits weiterhin zur Bilanzkreistreue anzureizen“, heißt es weiter. Zugleich werde der Wettbewerb auf dem Regelenergiemarkt damit gesichert. Als geeignete Obergrenze sieht e2m den Betrag um die 9999 Euro pro Megawattstunde an, der im Juni 2018 kurzfristig bereits von der Bundesnetzagentur eingeführt wurde.
Das Mischpreisverfahren war eh nur für eine Übergangszeit vorgesehen. Deutschland muss nach europarechtlichen Vorgaben noch einen Regelarbeitsmarkt schaffen. Dieser hat nach Einschätzung von e2m den Vorteil, dass er keine Abwärtsspirale wie das Mischpreisverfahren anreizt, da es keine Gewichtungsfaktoren gibt. Zugleich seien noch häufigere, extreme Preisspitzen durch unerwartetes Verhalten der Marktteilnehmerin einzelnen Marktsegmenten nicht auszuschließen. Auch diesbezüglich könnte eine Preisobergrenze ein geeignetes Instrument sein, um solche Entwicklungen zu verhindern.
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