Bundesregierung beschließt milliardenschweres Steuerpaket für Elektrofahrzeuge

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Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. So wird der derzeit gewährte Nachlass bei der Besteuerung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen auf 0,5 Prozent vom Listenpreis bis 2030 verlängert. Das Privileg wäre sonst 2021 ausgelaufen. Bei einem Dienstwagen mit Verbrennungsmotor müssen die Fahrer dagegen monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Zudem soll der Strom, den Fahrer von Elektroautos bei ihrem Arbeitgeber kostenlos laden, bis 2030 steuerfrei bleiben. Mit der Verlängerung des Steuerrabatts will die Bundesregierung Planungssicherheit schaffen. „Da so auch schneller und mehr elektrische Dienstwagen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen, dient dies auch Bürgern, die keinen Dienstwagen haben“, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Auch Handels-, Logistik- und Gewerbebetriebe profitieren von dem neuen Förderpaket: Sie können ab 2020 beim Kauf von elektrisch angetriebenen Lieferfahrzeugen 50 Prozent der Summe als Sonderabschreibungen geltend machen. Auch diese Regelung gilt bis 2030. Und auch Bus- und Bahnfahrer werden bedacht – vom Arbeitgeber gestellte Jobtickets sind künftig völlig steuerfrei.

Der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Beschluss. „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung hinter dem Ziel vereint, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität auch durch steuerliche Anreize weiter zu beschleunigen. Da Fahrzeugflotten ein zentraler Treiber für Elektromobilität sind, ist es positiv, dass hier zielführende Maßnahmen vorgesehen werden“, erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Um Deutschland zum Leitmarkt für die Elektromobilität zu machen, sei jedoch noch ein ganz anderer Hebel zu ziehen. „Es müssen endlich die rechtlichen Hürden abgebaut werden, um die Installation von Ladesäulen am Arbeitsplatz, in Gewerbegebieten und in Mehrfamilienhäusern überhaupt zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium muss seinen Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und das Miet- und Wohnungseigentumsrechts dahingehend anpassen“, erklärt Kapferer.

Auch der Stadtwerkeverband VKU freut sich über den Beschluss. „Gerade Firmenflotten spielen als Steigbügel für Elektromobilität eine wichtige Rolle. Dazu kommt: Es können sich dadurch weitere Nachfrageeffekte entfalten, etwa wenn die Fahrzeuge später auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung stehen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Klar sei aber auch: Nach dem Steuerrecht müsse auch energiewirtschaftliche Regulierung nachziehen. „Der Bericht ‚Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019‘ der Arbeitsgruppe 5 der Nationalen Plattform ‚Zukunft der Mobilität‘ hat wichtige Stellschrauben aufgezeigt. Dazu gehören Regelungen für den Aufbau privater Ladepunkte im Wohnungsbau sowie die Förderung privater Ladeinfrastruktur. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf“, so Reiche.

Grundsätzlich positiv äußert sich auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Geschäftsführer Robert Busch weist darauf hin, dass Elektrofahrzeuge ein Schlüsselelement der dringend notwendigen Kopplung von Verkehrs- und Stromsektor sind. Daraus leitet er allerdings weiteren Handlungsbedarf ab: „Damit die Flexibilität von Elektrofahrzeugen für das Stromsystem überhaupt genutzt werden kann, müssen zeitnah wirksame Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dafür muss endlich eine Verordnung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz die Grundlagen für die marktbasierte Flexibilitätsbeschaffung im Verteilnetz schaffen“, sagt Busch. „Ohne sie fehlt weiterhin jeder Anreiz für ein intelligentes Lademanagement.“

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