Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. So wird der derzeit gewährte Nachlass bei der Besteuerung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen auf 0,5 Prozent vom Listenpreis bis 2030 verlängert. Das Privileg wäre sonst 2021 ausgelaufen. Bei einem Dienstwagen mit Verbrennungsmotor müssen die Fahrer dagegen monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Zudem soll der Strom, den Fahrer von Elektroautos bei ihrem Arbeitgeber kostenlos laden, bis 2030 steuerfrei bleiben. Mit der Verlängerung des Steuerrabatts will die Bundesregierung Planungssicherheit schaffen. „Da so auch schneller und mehr elektrische Dienstwagen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen, dient dies auch Bürgern, die keinen Dienstwagen haben“, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Auch Handels-, Logistik- und Gewerbebetriebe profitieren von dem neuen Förderpaket: Sie können ab 2020 beim Kauf von elektrisch angetriebenen Lieferfahrzeugen 50 Prozent der Summe als Sonderabschreibungen geltend machen. Auch diese Regelung gilt bis 2030. Und auch Bus- und Bahnfahrer werden bedacht – vom Arbeitgeber gestellte Jobtickets sind künftig völlig steuerfrei.
Der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Beschluss. „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung hinter dem Ziel vereint, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität auch durch steuerliche Anreize weiter zu beschleunigen. Da Fahrzeugflotten ein zentraler Treiber für Elektromobilität sind, ist es positiv, dass hier zielführende Maßnahmen vorgesehen werden“, erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Um Deutschland zum Leitmarkt für die Elektromobilität zu machen, sei jedoch noch ein ganz anderer Hebel zu ziehen. „Es müssen endlich die rechtlichen Hürden abgebaut werden, um die Installation von Ladesäulen am Arbeitsplatz, in Gewerbegebieten und in Mehrfamilienhäusern überhaupt zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium muss seinen Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und das Miet- und Wohnungseigentumsrechts dahingehend anpassen“, erklärt Kapferer.
Auch der Stadtwerkeverband VKU freut sich über den Beschluss. „Gerade Firmenflotten spielen als Steigbügel für Elektromobilität eine wichtige Rolle. Dazu kommt: Es können sich dadurch weitere Nachfrageeffekte entfalten, etwa wenn die Fahrzeuge später auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung stehen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Klar sei aber auch: Nach dem Steuerrecht müsse auch energiewirtschaftliche Regulierung nachziehen. „Der Bericht ‚Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019‘ der Arbeitsgruppe 5 der Nationalen Plattform ‚Zukunft der Mobilität‘ hat wichtige Stellschrauben aufgezeigt. Dazu gehören Regelungen für den Aufbau privater Ladepunkte im Wohnungsbau sowie die Förderung privater Ladeinfrastruktur. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf“, so Reiche.
Grundsätzlich positiv äußert sich auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Geschäftsführer Robert Busch weist darauf hin, dass Elektrofahrzeuge ein Schlüsselelement der dringend notwendigen Kopplung von Verkehrs- und Stromsektor sind. Daraus leitet er allerdings weiteren Handlungsbedarf ab: „Damit die Flexibilität von Elektrofahrzeugen für das Stromsystem überhaupt genutzt werden kann, müssen zeitnah wirksame Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dafür muss endlich eine Verordnung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz die Grundlagen für die marktbasierte Flexibilitätsbeschaffung im Verteilnetz schaffen“, sagt Busch. „Ohne sie fehlt weiterhin jeder Anreiz für ein intelligentes Lademanagement.“
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Es sind nicht nur gesetzliche Hürden, die den Aufbau einer Ladeinfrastruktur mit Ladesäulen behindern: Die Gesetze spiegeln auch das technische Problem wider, dass Ladesäulen einen hohen Anschlusswert haben, der vor allem nachts bedient sein will. Dieses Problem wäre wesentlich kleiner, wenn man Wechselakkus in die Autos einbauen würde. Die könnten dann an „Tankstellen“ netzdienlich geladen werden, und der Autofahrer kann sein E-Auto innerhalb von Minuten aufladen, indem er die Akkus austauscht.
Hohe Anschlusswerte benötigen nur schnelle Ladesäulen entlang der Autobahnen. Daheim wird über Nacht nur langsam geladen mit < 11kW. Moderne Elektroautos wie mein Tesla Model 3 können in 10 Minuten bis zu 200km Reichweite laden. Wechselakkus werden da einfach nicht mehr gebraucht.
Schon gut, aber mit 11kW laden sie dann auch mehrere Stunden. Bisher sind die Anschlusswerte in Haushalten, was den tatsächlichen Stromverbrauch angeht, eher theoretische Werte mit geringem Gleichzeitigkeitsfaktor. Wenn alle ihre Elektroautos über Nacht laden, dann ist der Gleichzeitigkeitsfaktor fast 1.
Und die 10 min für 200km (30kWh?), da brauchen Sie ja doch einen Anschlusswert von über 200kW, das geht auch nicht so einfach. Stellen Sie sich einen ganz normalen Freitagabend vor, wenn alle Autobahnen von Flensburg bis Basel sechsspurig mehrere Stunden lückenlos gefüllt sind – wo kommt da dann der Strom so schnell her? Schnellladen kann nie netzdienlich sein, und den Akkus tut es auch nicht gut. Und man schleppt immer das ganze Paket für die Maximalreichweite mit sich rum, obwohl meist auch ein Viertel davon reichen würde. So ein Tesla ist ein teurer, schlechter Irrweg, der nur halbwegs funktioniert, solange er ein Exot ist, was er zum Glück auch bleiben wird, solange die Batterien so teuer sind.