In den ersten zwei Jahren sind gerade einmal Photovoltaik-Anlagen mit rund 15 Megawatt Gesamtleistung für den Zuschlag für Photovoltaik-Mieterstrom bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Begrenzung des jährlichen Fördervolumens von 500 Megawatt eine verschwindend kleine Menge. Dies wird in der Solarbranche vor allem auf handwerkliche Fehler der Politik zurückgeführt, die das Gesetz vor zwei Jahren mit heißer Nadel gestrickt hat. Bereits kurz nach der Verabschiedung kam es zu Reformforderungen. Dazu kam das Energiesammelgesetz, dass den größeren Photovoltaik-Mieterstromanlagen ab 40 Kilowatt im Frühjahr dieses Jahres noch Sonderkürzungen beim Zuschlag einbrachte.
Doch nicht allein die Höhe der Förderung ist das Problem, wie etwa auch Josef Baur, Geschäftsführer von Vort Ort Energie im Gespräch mit pv magazine erklärte. Es sind viele weitere Hemmnisse im Gesetz enthalten, die den Zuschlag wenig attraktiv machen. So wird der Mieterstrom – anders als Photovoltaik-Eigenverbrauch – mit der vollen EEG-Umlage belastet. Zudem sind zahlreiche energiewirtschaftliche Pflichten selbst bei kleinen Anlagen vorgeschrieben. So verwundert es auch wenig, dass auch der Branche immer wieder Stimmen laut werden, die der Politik unterstellen, dass das Gesetz nur ein Feigenblatt ist, aber kein Wille existiert, Photovoltaik wirklich stärker in die Städte zu bringen.
„Das halbherzige Mieterstromgesetz ist ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für Erneuerbare Energien zu ebnen“, sagt etwa Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Doch Nachbesserungen scheinen jetzt in Reichweite. Die SPD hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor der Sommerpause noch die Zusage für eine Novelle des Gesetzes im Herbst abgetrotzt. Was am Ende rauskommt, ist aber noch nicht wirklich klar.
Nur eines scheint derzeit ziemlich sicher, das Erreichen des jährlichen Förderkontingents von 500 Megawatt wird auch im nächsten Jahr kein Thema werden. „Punktuell erhoffen wir uns dadurch Erleichterungen, aber wir erwarten keinen Marktdurchbruch“, sagt Körnig weiter. „Wir wollen keine höheren Fördersätze, sondern weniger Marktbarrieren. Der Marktdurchbruch wird kommen, wenn solarer Mieterstrom nicht länger durch unsachgemäße Umlagen, Abgaben und bürokratische Auflagen belastet wird und wenn der für das nächste Jahr drohende Förderstopp für Solardächer endlich beseitigt wird.“ Bereits 2020 könnte der 52-Gigawatt-Deckel erreicht sein. Dann sieht das EEG das Ende der Förderung für alle Photovoltaik-Dachanlagen vor.
Findige Anbieter wie Vor Ort Energie sehen auch noch andere Möglichkeiten, wie die Photovoltaik in die Städte einziehen kann. Das Unternehmen realisiert Mieterstrommodelle mit einer Kombination aus Blockheizkraftwerken und Photovoltaik. Das sei bereits wirtschaftlich darstellbar und dafür benötige man nicht mal den Zuschlag. Daher gibt es in Deutschland dann doch schon deutlich mehr Mieterstrom-Projekte, in denen auch die Photovoltaik zum Zug kommt, als die blanken Zahlen der Bundesnetzagentur dokumentieren.
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Es ist ein Trauerspiel. Es kann nicht sein, Mieter unnötig zu belasten wenn diese gewillt sind etwas für das Klima zu tun. Jeder Privatnutzer muss uneingeschränkt die Möglichkeit haben PV Anlage zu installieren ohne Steuerhindernisse und EEG Hindernisse. Förderungen müssen als Einmal-Zuschuss in der PV-Technik erhöht werden. Und es ist eine Blamage, das die Möglichkeit seitens des 430 Programms immer noch Brennwertanlagen mit fossiler Nutzung bezuschusst werden. Irgendwas läuft hier gehörig falsch. Wir bekommen jedes Haus warm ohne den Einstz fossiler Energieträger. Wann denken unsere Politiker endlich um. Wir haben keine Zeit mehr etwas aufzuschieben.
Auf der Grundlage bereits bestehender Gesetze und Regelwerke gibt es keinen Hinderungsgrund schon heute Mieteranlagen zu installieren. Die Wohnungsgesellschaft muss die PV-Anlage – bestehend aus vielen Teilanlagen, nämlich je Mieteinheit eine Teilanlage – nur als Teil der Mietsache – wie z.B. Kellerraum oder PKW-Stellplatz – dem Mieter gegen eine feste Monatsmiete übergeben. Dieser ist dann der Betreiber der Anlage.
Die Installation der PV-Anlage ist sogar eine umlagefähige Modernisierungsmaßnahme und und erhöht der Ertragswert der Immobilie.
Kleiner Seitenhieb: Man sollte die Energiewende nicht nur den Juristen überlassen, sondern auch mal die Praktiker fragen.
Technisch besser würde es aber funktionieren, wenn eine einzige große Anlage die Gesamtzahl der Wohnheiten versorgt. Auch ohne Speicher steigt dadurch automatisch der Eigenverbrauchsanteil.
Die unbürokratischste Lösung ist eigentlich, dass man JEDE PV-Anlage als Volleinspeiseanlage ins Netz baut, und jeder seinen Strom von einem Anbieter seiner Wahl aus dem Netz bezieht. Das Konstrukt des Eigenverbrauchs verkompliziert die Lieferbeziehungen nur unnötig. Es führt zur Rosinenpickerei für die, die davon profitieren können, und der Rest, der aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit hat, bezahlt mit höheren Strompreisen. Da Strom ein Element der Daseinsvorsorge ist, ist eine solche Ungleichbehandlung eigentlich nicht akzeptabel. So wie der Staat die Pflicht hat, die Stromversorgung sicherzustellen, so hat er auch das Recht, für möglichst gleiche Bezugsbedingungen für alle zu sorgen.
Bei Photovoltaik täte Entbürokratisierung wirklich Not.
Auch bei der Eigenanlage ist es unnötig umständlich, statt den Nettoverbrauch bzw. -einspeisung zugrunde zu legen wird das separat verrechnet und dadurch umständlicher und schwerer kalkulierbar.