Dürftige Bilanz nach zwei Jahren Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom

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In den ersten zwei Jahren sind gerade einmal Photovoltaik-Anlagen mit rund 15 Megawatt Gesamtleistung für den Zuschlag für Photovoltaik-Mieterstrom bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Begrenzung des jährlichen Fördervolumens von 500 Megawatt eine verschwindend kleine Menge. Dies wird in der Solarbranche vor allem auf handwerkliche Fehler der Politik zurückgeführt, die das Gesetz vor zwei Jahren mit heißer Nadel gestrickt hat. Bereits kurz nach der Verabschiedung kam es zu Reformforderungen. Dazu kam das Energiesammelgesetz, dass den größeren Photovoltaik-Mieterstromanlagen ab 40 Kilowatt im Frühjahr dieses Jahres noch Sonderkürzungen beim Zuschlag einbrachte.

Doch nicht allein die Höhe der Förderung ist das Problem, wie etwa auch Josef Baur, Geschäftsführer von Vort Ort Energie im Gespräch mit pv magazine erklärte. Es sind viele weitere Hemmnisse im Gesetz enthalten, die den Zuschlag wenig attraktiv machen. So wird der Mieterstrom – anders als Photovoltaik-Eigenverbrauch – mit der vollen EEG-Umlage belastet. Zudem sind zahlreiche energiewirtschaftliche Pflichten selbst bei kleinen Anlagen vorgeschrieben. So verwundert es auch wenig, dass auch der Branche immer wieder Stimmen laut werden, die der Politik unterstellen, dass das Gesetz nur ein Feigenblatt ist, aber kein Wille existiert, Photovoltaik wirklich stärker in die Städte zu bringen.

„Das halbherzige Mieterstromgesetz ist ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für Erneuerbare Energien zu ebnen“, sagt etwa Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Doch Nachbesserungen scheinen jetzt in Reichweite. Die SPD hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor der Sommerpause noch die Zusage für eine Novelle des Gesetzes im Herbst abgetrotzt. Was am Ende rauskommt, ist aber noch nicht wirklich klar.

Nur eines scheint derzeit ziemlich sicher, das Erreichen des jährlichen Förderkontingents von 500 Megawatt wird auch im nächsten Jahr kein Thema werden. „Punktuell erhoffen wir uns dadurch Erleichterungen, aber wir erwarten keinen Marktdurchbruch“, sagt Körnig weiter. „Wir wollen keine höheren Fördersätze, sondern weniger Marktbarrieren. Der Marktdurchbruch wird kommen, wenn solarer Mieterstrom nicht länger durch unsachgemäße Umlagen, Abgaben und bürokratische Auflagen belastet wird und wenn der für das nächste Jahr drohende Förderstopp für Solardächer endlich beseitigt wird.“ Bereits 2020 könnte der 52-Gigawatt-Deckel erreicht sein. Dann sieht das EEG das Ende der Förderung für alle Photovoltaik-Dachanlagen vor.

Findige Anbieter wie Vor Ort Energie sehen auch noch andere Möglichkeiten, wie die Photovoltaik in die Städte einziehen kann. Das Unternehmen realisiert Mieterstrommodelle mit einer Kombination aus Blockheizkraftwerken und Photovoltaik. Das sei bereits wirtschaftlich darstellbar und dafür benötige man nicht mal den Zuschlag. Daher gibt es in Deutschland dann doch schon deutlich mehr Mieterstrom-Projekte, in denen auch die Photovoltaik zum Zug kommt, als die blanken Zahlen der Bundesnetzagentur dokumentieren.

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