Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte am Montag einer Anfechtungsbeschwerde von Next Kraftwerke stattgegeben und damit das seit Herbst 2018 geltende Mischpreisverfahren für Regelenergie gekippt. Am Dienstag bestätigte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine, dass „die Bezuschlagung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung in Kürze wieder ausschließlich anhand des Leistungspreises erfolgen wird“. Informationen über den genauen Zeitpunkt der Umstellung des Beschlagungssystems würden von den Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt. Voraussichtlich noch im Laufe dieses Tages würden dazu weiter Mitteillungen auch auf www.regelleistung.net veröffentlicht.
Die Bonner Behörde wollte das Urteil des OLG Düsseldorf nicht kommentieren, plant aber auch nicht in Berufung zu gehen. „Die Bundesnetzagentur wird die Entscheidung des Gerichts akzeptieren“, erklärte der Sprecher weiter.
Das Mischpreisverfahren, das neben dem Leistungspreis auch einen Arbeitspreis bei den Zuschlägen für Regelenergie beinhaltete, war seit seiner Einführung höchst umstritten. Marktteilnehmer machten es für Preissteigerungen und sich zuletzt häufende Marktstörungen verantwortlich. Allein im Juni gab es an drei Tagen eine Unterdeckung des Stromnetzes. Nicht zuletzt deshalb begrüßten neben Next Kraftwerke auch Centrica Business Solutions und der Bundesverband Erneuerbare Energie die Entscheidung der Düsseldorfer Richter.
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Das Mischpreisverfahren für Stromhändler ist weg!
Beim Mischpreisverfahren konnten – theoretisch – Händler in einem ersten Schritt Lieferbereitschaft signalisieren, obwohl sie im Ernstfall nicht in der Lage sein mussten, auch tatsächlich zu liefern. Dann hätten sie zumindest einmal kassiert.
Für Bohlen war das Mischpreisverfahren ein Geschenk für die Betreiber fossiler Großkraftwerke. Dass Händler mit zwei Preisstaffeln jonglieren konnten – das zu Lasten der Endverbraucher.
Das wären bei 40 Millionen Haushalten in Deutschland Mehrkosten von insgesamt 2.400.000.000 Euro. Auch der Klein- und Mittelstand wäre, entsprechend dem individuellen Verbrauch gesamt von Mehrkosten in Höhe von 2.513.700.000 Euro betroffen.
Das dem das Oberlandgericht Düsseldorf eine Absage erteilte bedeutet ein Zipfel Fairness für den Stromkunden.
Gerfried, nichts für Ungut. Danke für die Nachricht.
Sandra, bei aller Zurückhaltung; wäre es jetzt nicht an der Zeit, dass von Ihnen ein <einspieler über den jetzt gültigen Status Quo gebracht wird?