Der BDEW beteiligt sich mit einem eigenen Vorschlag an den Diskussionen um eine mögliche CO2-Bepreisung. Auf Basis eines Gutachtens des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Ruhr-Universität Bochum spricht sich der Verband dafür aus, die Einnahmen aus einem CO2-Preis für den Mobilitäts- und Wärmemarkt vollständig an die Bürger zurückzugeben – allerdings nicht in Form einer Pro-Kopf-Pauschale. Besser sei es, mit dem Geld die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken sowie das Wohngeld und den ALG-II-Regelsatz zu erhöhen.
„Mit diesem Vorschlag würden mehrere wichtige Ziele erreicht“, so BDEW-Chef Stefan Kapferer bei der Vorstellung des Konzepts am Dienstag in Berlin: „Zum einen würde die Rückzahlung zielgenau insbesondere an einkommensschwache Haushalte gehen. Zum anderen würden alle Haushalte in Deutschland beim Strompreis entlastet. Zugleich würden umweltfreundliche strombasierte Anwendungen wie zum Beispiel die Elektromobilität oder Wasserstoff wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen Energieträgern wie Heizöl, Benzin oder Diesel werden.“
In der vom BDEW beauftragten Studie wird die CO2-Bepreisung in Form eines sich am CO2-Ausstoß bemessenden Aufschlags auf die Energiesteuern von Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin für drei Preishöhen umgesetzt: 25, 45 und 65 Euro je Tonne CO2. Die Studie errechnet bei diesen Aufschlägen zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von etwa 7,7 Milliarden, 13,6 Milliarden beziehungsweise 19,2 Milliarden Euro. Schon bei einem CO2-Preis von 25 Euro wäre es laut Studie möglich, die Stromsteuer auf die EU-weit gültigen Mindestsätze zu reduzieren und zusätzlich das Wohngeld sowie die aus einer CO2-Bepreisung resultierenden erhöhten Unterkunftskosten für die Bezieher von Mindestsicherungsleistungen zu finanzieren.
Der Haken des Modells ist der gleiche wie bei den anderen bisher vorgestellten Varianten: „Insgesamt ist bei einer CO2-Bepreisung in der Höhe von 25 bis 65 Euro je Tonne CO2 zwar auf lange Sicht mit einer substantiellen Senkung der Treibhausgasemissionen zu rechnen, wie in dieser Studie berechnet wurde“, schreiben die Autoren in ihrem Fazit: „Diese wäre jedoch keinesfalls ausreichend, um das EU-rechtlich verbindliche Ziel für die nicht in den Emissionshandel integrierten Sektoren für das Jahr 2030 erfüllen zu können. Dazu bedürfte es noch vieler weiterer Maßnahmen.“
Diese Sichtweise bestärkt auch BDEW-Chef Kapferer. Im Stromsektor sei es ebenfalls nicht der CO2-Preis allein gewesen, der zu den erheblichen CO2-Minderungen des Energiesektors geführt habe. „Vielmehr war und ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein weiterer zentraler Faktor“, so Kapferer. Gleiches gelte für die Sektoren Verkehr und Wärme. Neben einem CO2-Preis sei zwingend der zügige Ausbau der Elektromobilität und die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen erforderlich.
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