Frankreich hat eine neue Photovoltaik-Ausschreibung eröffnet. Sie richtet sich an Verbraucher aus den Bereichen Industrie, Dienstleistung und Landwirtschaft, die sich mit Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen zwischen 100 und 1000 Kilowatt selbst versorgen. Zuschläge werden für die Einspeisung des Überschussstroms aus den Photovoltaik-Eigenverbrauchsprojekten vergeben. Es ist geplant, rund 50 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 25 Megawatt zu bezuschlagen.
Die Regeln für die Vergabe wurden nach der geringen Beteiligung an früheren Ausschreibungsrunden geändert. Insbesondere wird die Vergütung für die erfolgreichen Projekte nun von allen Änderungen der CSPE-Abgabe – vergleichbar mit der EEG-Umlage in Deutschland – abgegrenzt, die auf die Stromrechnung der Verbraucher zur Finanzierung der Erneuerbaren-Förderprogramme erhoben wird.
Die Befürchtung besteht, dass weiterhin nur verhalten Gebote abgeben werden. Dann sollen nur 80 Prozent der günstigsten Gebote ausgewählt werden. Diese Bestimmung wird angewandt, „um den Wettbewerbscharakter der Ausschreibung zu gewährleisten“, sagte Umweltminister Francois de Rugy. Die Änderung stehe im Einklang mit einer Empfehlung der Regulierungsbehörde CRE.
Belohnung für hohen Photovoltaik-Eigenverbrauch
Erfolgreiche Bieter erhalten einen vom Eigenverbrauch abhängigen Tarif, wobei höhere Vergütungen für Projekte gezahlt werden, die mehr von der von ihnen erzeugten Energie verbrauchen. Die Ausschreibung wird auch Projekte priorisieren, „deren Design eine gute Integration in das Netz ermöglicht“. Probleme bei der Netzintegration führten bei früheren Ausschreibungsrunden zu Vergütungsabsenkungen von bis zu 1,2 Cent pro Kilowattstunde.
Die Energiebehörde CRE enthüllte überdies, dass einige der früheren Bieter geplant hatten, „ein Gerät zu verwenden, um zu verhindern, dass Wechselrichter in Zeiten des Eigenverbrauchs Strom in das Netz einspeisen und so eine 100-prozentige Eigenverbrauchsrate garantieren“.
Die Ausschreibung für Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen wurde im April wegen der geringen Beteiligung ausgesetzt. Es wurden Gebote für eine Gesamtkapazität von nur 19,4 Megawatt eingereicht – darunter ein 15,3 Megawatt-Projekt. Die Ausschreibung sollte den Bau von 50 Megawatt neuer Photovoltaik-Kapazitäten treiben.
Bei der Ankündigung der Wiedereröffnung der Ausschreibung erklärte das Umweltministerium, dass es mit der jüngsten Ausschreibungsserie 450 Megawatt an Eigenverbrauchprojekten erreichen wolle. Dies würde dazu beitragen, ein Ziel von 65.000-100.000 Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch im Jahr 2023 zu erreichen. Dieses Ziel ist im mehrjährigen Energieprogramm des Landes definiert.
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Diese besondere Förderung des Eigenverbrauchs ist ein totgeborenes Kind: Es reicht doch, wenn es in einem Netz Erzeuger und Verbraucher gibt. Wer beides zugleich ist, rechnet halt die Erzeugung ab und den Verbrauch. Dann hat er nicht zuletzt den Anreiz, so viel wie möglich an Erzeugungsleistung zu installieren, unabhängig davon, ob es seine (theoretische) Eigenverbrauchsquote absenken würde. Eine dritte Kategorie (neben Erzeugern und Verbrauchern) aus Eigenverbrauchern, die aber nicht autark sind, sondern einen Teil auch einspeisen, und dann noch einen anderen Teil aus dem Netz beziehen müssen, macht das ganze System unnötig kompliziert.
Es wäre zwar theoretisch denkbar, dass ein Eigenverbraucher sich netzdienlicher verhält, indem er versucht sein könnte, seinen Verbrauch mit der Erzeugung zu synchronisieren. Dann könnte das Netz zu bestimmten Zeiten von diesen speziellen Eigenverbrauchern entlastet werden. Praktisch ist das aber noch schwieriger, als einerseits von Erzeugern zu verlangen, dass sie in gewissem Rahmen netzdienlich einspeisen (bspw durch die Begrenzung einer PV-Einspeisung auf 70% der Maximalleistung) und andererseits Verbrauchern anzubieten, durch netzdienlichen Bezug (früher z.B. Nachtstrom) Ersparnisse zu erzielen. Es ist nämlich keineswegs gesagt, dass die Synchronisation des eigenen Stromverbrauchs mit dem eigenen Angebot auch dem Netz hilft. Es kann genausogut sein, dass der gerade produzierte Strom im Netz mehr wert wäre, als beim Erzeuger-Verbraucher – dann hat das Netz gar nichts von der Synchronisation.
Der Ausgleich von Angebot und Nachfrage erfolgt viel wirtschaftlicher und sinnvoller auf Netzebene. Außerdem sollte das Installationspotential auf jedem Dach voll ausgenutzt werden. Das Konstrukt eines Eigenverbrauchers mit möglichst hoher Eigenversorgungsquote ist da nur hinderlich.