Der Ökostromanbieter Lichtblick hat im März ein innovatives Geschäftsmodell gestartet. In Berlin Hellersdorf können Mieter seit Monatsbeginn den „ZuhauseStrom“ beziehen – der eine Kombination aus lokal erzeugtem Solarstrom vom Dach und Ökostrom aus dem Netz ist. Es sei das größte kommerzielle Projekt zur Direktbelieferung von Mietern mit erneuerbaren Energien, teilte Lichtblick mit. Das Anliegen dahinter sei, die Mieter den Hausbesitzern gleichzustellen, die schon lange Solarstrom vom Dach selbst verbrauchen können. Für die in Berlin-Hellersdorf installierten Photovoltaik-Anlagen beziehe Lichtblick keine Förderung über das EEG. Die Entlastung der EEG-Umlage liege damit bei bis zu 200.000 Euro jährlich. Im Gelben Viertel in Berlin Hellersdorf seien seit 2012 von dem Photovoltaik-Anlagenbetreiber pv-b auf 50 Mietshäusern Systeme mit einer Leistung von 1600 Kilowatt installiert worden.Die Häuser werden von rund 3000 Mietparteien bewohnt. Rund ein Drittel davon soll in einem ersten Schritt der preisgünstige „ZuhauseStrom“-Tarif angeboten werden, wie der Energieversorger mitteilte.
Lichtblick setzt bei dem Modell in Berlin auf den Direktverbrauch. „Die Vermarktung von Ökostrom vor Ort ist das Zukunftsmodell der Energiewende“, sagt Lichtblick-Geschäftsführer Heiko von Tschischwitz. Bei dieser Variante des lokal vermarkteten Stroms sei keine EEG-Förderung notwendig. Es könnte damit zum Motor für den künftigen Ausbau der Erneuerbaren werden. Lichtblick-Chef von Tschischwitz forderte die Bundesregierung auf, mit ihrer EEG-Novelle den Weg für lokale Vermarktungsmodelle frei zu machen. Die Pläne der Bundesregierung, die den Eigenverbrauch mit einer anteiligen Zahlung der EEG-Umlage belasten will, könne allerdings dazu führen, dass Mieter weiterhin gegenüber Hausbesitzern und Unternehmen benachteiligt würden. „ Je nach Stromquelle sollen sie 2 bis 6,3 Cent mehr EEG-Umlage pro Kilowattstunde Vor-Ort-Strom zahlen. Damit wird eine Familie, die zur Miete wohnt, pro Jahr um bis zu 150 Euro höher belastet als eine Familie, die ein Eigenheim besitzt und auch in Zukunft keine EEG-Umlage zahlt“, sagt der Lichtblick-Chef weiter. Dies sei eine Gerechtigkeitslücke, die Mieter diskriminiere und einen neuen Markt für lokale Stromprodukte verhindere.
Lichtblick will sich daher dafür einsetzen, dass der lokale Stromverbrauch aus Photovoltaik und Blockheizkraftwerken erst ab einer Anlagengröße von 50 Kilowatt elektrischer Leistung an der EEG-Umlage beteiligt wird. Momentan ist im Gesetzentwurf für die EEG-Reform eine Bagatellgrenze von 10 Kilowatt vorgesehen. „So werden Betreiber kleiner Anlagen nicht über Gebühr belastet. Und der Gesetzgeber schafft Anreize für die Energieversorger, neue lokale Stromprodukte wie ZuhauseStrom auch für kleinere Anlagen anzubieten und das EEG wirkungsvoll zu entlasten“, sagte von Tschischwitz weiter. (Sandra Enkhardt)
Lesen Sie mehr zu diesem Thema auch in unserer aktuellen Ausgabe mehr zu diesem Thema. Der Artikel dazu heißt „Direktverkauf an den Mieter“ (Seite 58). Dort finden Sie noch weitere Beispiele von anderen Anbietern, die künftig Solarstrom an Mieter verkaufen wollen.
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