Zeitplan für die EEG-Reform steht

Teilen

Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) betont immer wieder, dass die EEG-Novelle zum 1. August in Kraft treten soll. Der Zeitplan ist ehrgeizig. Nach nun veröffentlichten Dokumenten von Bundestag und Bundesrat soll die erste Lesung des EEG-Gesetzentwurfs am 8. Mai im Bundestag sein. Für den 2. Juni sieht die vorläufige Planung des Bundestags eine Öffentliche Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie vor. Zwei Tage später soll dieser Ausschuss in Beisein von Gabriel das Gesetz diskutieren. Die abschließenden Beratungen im Wirtschaftsausschuss sind für den 24. Juni vorgesehen, ehe am 26./27. Juni der Bundestag in 2. und 3. Lesung über die EEG-Reform entscheidet. Parallel dazu soll auch bereits der Bundestag seine Beratungen aufnehmen. Der erste Durchgang werde voraussichtlich in der Sitzung nach der parlamentarischen Osterpause am 23. Mai sein, heißt es auf der Webseite der Länderkammer. Den notwendigen zweiten Durchgang könnte der Bundesrat dann noch am 11. Juli abhalten. Danach wäre der nächste Termin erst wieder am 19. September – also nach der parlamentarischen Sommerpause – möglich.

Der Grünen-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat in einer Rede im Stuttgarter Landtag weitere Nachbesserungen bei der EEG-Reform gefordert. Beim Eigenverbrauch sollte Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen deutlich bessergestellt werden, als Strom aus fossilen Kraftwerken. Es sei eine technologische Differenzierung bei dem Sondergipfel zwischen Bund und Ländern im Kanzleramt am 1. April auch verabredet worden, doch dies stehe nun nicht im EEG-Gesetzentwurf.

Kretschmann fordert Nachbesserungen

Zugleich schrieb sich Kretschmann zahlreiche Verbesserungen auf die Fahnen, die die Länder erreicht hätten. Dies betreffe sowohl die Windkraft an Land als auch auf dem Meer sowie die Biomasse und den Eigenverbrauch bei der Photovoltaik. Der Ausbau der Erneuerbaren werde nun weitergehen und werde nicht wie beim 1. Entwurf ausgebremst, sagte Kretschmann. Auch die Entwicklung der EEG-Umlage werde mit der geplanten Novelle bis 2017 stabilisiert, was gleichzeitig zeige, wie wettbewerbsfähig Sonne und Wind mittlerweile seien. Wichtig sei auch, dass nun die künftigen Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien klar seien. Der Grüne begrüßte zudem die Fortschritte, die für die energieintensiven Unternehmen erzielt worden seien.
Die Landesregierung werde sich aber dennoch für weitere Verbesserungen an der EEG-Reform einsetzen, kündigte Kretschmann an. Baden-Württemberg behalte sich vor, im Bundesrat Änderungsanträge zu stellen. Eine Deckelung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 45 Prozent im Jahr 2025 sei nicht hinnehmbar. „Wir trauen den Erneuerbaren mehr zu. Ein künstliches Einbremsen der Erneuerbaren ist weder für die Energiewende noch wirtschaftlich sinnvoll“, sagte Kretschmann Auch bei den vorgesehenen Regelungen zur Photovoltaik seien Änderungen notwendig. Sonst drohe das deutsche Know-how in diesem Bereich just in dem Moment zu verkümmern, in dem die Zukunft der Photovoltaik wieder beginne.

Am Dienstag hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das EEG verabschiedet. Gabriel erhielt dafür hinreichend Applaus von Industrievertretern und umfassende Kritik aus der Erneuerbaren-Energien-Branche und von Umweltorganisationen. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Batteriespeicherkraftwerk, Windkraft
Sechs Vorhersagen für die Batterieindustrie 2025
20 Dezember 2024 Trotz volatiler Märkte steigt der Ausbau von Energiespeichersystemen, auch durch mehr Planungssicherheit dank Garantien.