Strahlender Sonnenschein von Flensburg bis Füssen, dazu eine ordentliche Brise in weiten Teilen des Landes – am Ostermontag herrschten sehr gute Bedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Wie Zahlen von Agora Energiewende zeigen, konnten sie den Strombedarf über mehrere Stunden hinweg fast vollständig decken. So lag die Leistung der Photovoltaik-Anlagen um 12 Uhr bei 33 Gigawatt und die der Onshore-Windräder bei 12,5 Gigawatt. Dazu kamen gut 11 Gigawatt aus Biomasse, Offshore-Windenergie und Wasserkraft. Dieser regenerativen Erzeugungsleistung von fast 56 Gigawatt stand zur gleichen Zeit ein Stromverbrauch von gut etwa 61 Gigawatt gegenüber. Um 15 Uhr kamen gut 51 Gigawatt aus erneuerbaren Energien, der Verbrauch lag bei knapp 56 Gigawatt.
Die Betreiber konventioneller Kraftwerke reagierten, indem sie ihre Anlagen weit herunter regelten. Um 12 Uhr liefern die Atomkraftwerke 3,8 Gigawatt, die Braunkohlekraftwerke 4,7 Gigawatt. Steinkohlemeiler wurden fast vollständig aus dem Markt genommen (1,8 Gigawatt). Das Exportsaldo summierte sich zu diesem Zeitpunkt auf 13 Gigawatt. Der Preis an der Strombörse fiel auf minus 62,08 Euro pro Megawattstunde. Um 14 Uhr erreichte er mit minus 83,01 Euro seinen Tagestiefspunkt. „Die konventionellen Kraftwerke, insbesondere die Braunkohlekraftwerke, hätten ihre Erzeugung noch stärker drosseln können. Dann wären die Börsenpreise auch nicht so stark gefallen“, sagt Bruno Burger vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE).*
Der hohe Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Stromerzeugung sorgte dafür, dass sich der CO2-Emissionsfaktor des Strommix zwischen 11 und 16 Uhr zwischen 160 und 170 Gramm pro Kilowattstunde bewegte. Das entspricht etwa einem Drittel des Jahresdurchschnitts.
Auch am Dienstag nach Ostern machten die erneuerbaren Energien über viele Stunden hinweg den Löwenanteil der Stromzerzeugung aus. So lieferten die Onshore-Windräder Agora zufolge um 13 Uhr gut 26 Gigawatt, die Photovoltaik-Anlagen 27,5 Gigawatt. Zusammen mit den anderen Erzeugungsanlagen kamen die erneuerbaren Energien zu diesem Zeitpunkt zusammen auf 66,4 Gigawatt. Wegen des Werktags lag der Verbrauch mit fast 80 Gigawatt aber deutlich höher als am Ostermontag.
*Anmerkung der Redaktion: Diese Passage wurde am 23. April 2019 um 16.30 Uhr ergänzt.
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Dem Titelbild ist die Idiotie des dort verwirklichten Projekts direkt anzusehen.
Wer beschneidet denn auf so beschnarte Weise seine Rentabilität?
Ich kann ja verstehen, dass es zum Bebildern einer Publikation Sonne und Wind toll auf einem Foto darstellt. Aber da es als schlechtes Beispiel dienen kann, würde ich an eine Fachpublikation doch andere Maßstäbe ansetzen. Ausserdem tut das hinschauen weh.
Vermutlich ist die Anlage im Bild so klasse geplant, das der Schatten von Morgens bis Abends über die PV wandert…
Wenn die Photovoltaikseite mit SolarEdge (oder Vergleichbar) gebaut ist, dann ist das eine sehr sinnvolle Lösung.
Vor dem Hintergrund, dass sich Wind und PV in der Verfügbarkeit oft gut ergänzen, kann ein gemeinsamer Netzanschluss verwendet werden, was die Baukosten merklich beeinflussen sollte.
Äh, wie können Sie aus dem Bild erkennen, dass das unrentabel ist, den Mittelspannungsanschluss effizient zu nutzen? Wissen Sie, dass dabei ein teurer Planungsfehler gemacht wurde? Ich kann jedenfalls keinen erkennen und gehe davon aus, dass bei der Wahl der MPP-Tracking-Methode die temporäre Verschattung einzelner Module bedacht wurde.
Wenn die Photovoltaikanlage später erweitert wurde, auf den unwegsameren Hügelanstieg, wäre erklärbar, warum das Fundament einer repowering-vorbereiteten Windkraftanlage nicht nördlich der Photovoltaikanlage gesetzt wurde.
Der Standort könnte den Solarpark Roitzsch (2011) der Encavis AG darstellen.
Anderes Beispiel von Vattenfall:
https://www.windkraft-journal.de/2018/03/06/vattenfall-treibt-kombination-von-wind-und-solarparks-mit-100-millionen-euro-voran/117929
Hierbei ist der % Anteil der 70% Kappung noch nicht berücksichtigt?, oder?
Ohne die 70% Kappung könnte demnach fast der komplette Strombedarf aus erneuerbaren Energien
über mehrere Stunden abgedeckt sein.
@Herr Hesse :
Sie wissen offensichtlich nicht das die sogenannte Peak-Leistung von PV ein realitätsferner unter Laborwert ist der bei einer Modultemperatur von 20 Grad Celsius gemessen wird . In Deutschland können nicht der Spitze auch bei Optimal ausgerichteten Modulen kaum mehr als 80 % dieser Peak-Leistung erreicht werden , weil zum Zeitpunkt der höchsten Sonneneinstrahlung die Modultemperatur über 50 Grad Celsius liegt und der Wirkungsgrad der Modul deutlich fällt .
Obwohl bei einer installierten Leistung der EEs von 119,14 Gigawatt, ist es ein Trauerspiel, dass nicht einmal die Hälfte dieser Leistung bei optimalen Bedingungen ans Netz gebracht wurde.
Und dafür müssen die Bürger zwangsweise 30 Milliarden Euro in die Klimaspendenbüchse legen
Windkraft und PV sind für eine zuverlässige Stromversorgung gar nicht in der Lage.
So lange entsprechende großtechnisch nutzbare Speicher fehlen, ist jedes einzelne Windrad Betrug an den Bürgern.
Hermann Dirr sagt:
Windkraft und PV sind für eine zuverlässige Stromversorgung gar nicht in der Lage.
So lange entsprechende großtechnisch nutzbare Speicher fehlen, ist jedes einzelne Windrad Betrug an den Bürgern.
@ Hermann Dirr.
Der Betrug an den Bürgern, hat ganz andere Gründe, und hat erst 2010 mit der EEG Neuordnung begonnen.
Zitat aus dem Artikel.
insbesondere die Braunkohlekraftwerke, hätten ihre Erzeugung noch stärker drosseln können. Dann wären die Börsenpreise auch nicht so stark gefallen“, sagt Bruno Burger vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE).* Zitat Ende.
Seit 2010 besteht die EEG Umlage aus der Differenz zwischen Börsenpreise und Vergütungen.
Die negativen Preise gleichen seit 2010 die Verbraucher mit einer höheren Umlage aus.
Dazu kommt, dass 13 Gigawatt, auf der Basis dieser niedrigen Börsnenpreise lukrativ ins Ausland verscherbelt wurden.
Wie hat die Bildzeitung schon vor Jahren geschrieben. „Deutsche Verbraucher zahlen EEG Umlage für lukrative Exportgeschäfte.“
Inder Praxis liest sich das dann wie folgt.
https://www.iwr.de/news.php?id=26696
Münster – Die deutsche Stromwirtschaft hat im Jahr 2013 mit dem Export von Strom so viel verdient wie noch nie.
Sonne und Wind schicken nun mal keine Rechnung, man muss nur wissen wie man sich das zu Nutzen macht. Schuld ist für die Öffentlichkeit, ohne hin die Energiewende.
Herr Diehl zu ihrem Spruch „Sonne und Wind schicken nun mal keine Rechnung“ , aber die Betreiber von PV- und Windanlagen. Und bei von übers EEG geförderten PV-Anlagen lag die im Schnitt im Jahr 2017 bei 28.9 Cent pro Kwh ( Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#Einspeisemengen_und_Vergütungszahlungen )
Es geht ja dabei auch nur darum, dass nach der Abschreibungsphase keine nennenswerten Kosten mehr anfallen, da die Brennstoffkosten entfallen. Da das ein scharfes treffendes Argument gegen Atom- und Kohlestrom ist, hassen Sie diesen Spruch von Herrn Alt.
@Scherer : das ist doch Nonsens die Betreiber dieser PV-Anlagen erhalten 20 Jahre lang diese hohen Vergütungen , sonst hätten sie sich diese Anlagen doch gar nicht angeschafft.
@ Herr Scherer zu ihrem Zitat von Herr Berger “ insbesondere die Braunkohlekraftwerke hätten ihre Erzeugung noch stärker drosseln können“ offensichtlich ist Herrn Berger ebenso wie sie nicht damit vertraut das die Braunkohlekraftwerke ihre Produktion gar nicht weiter drosseln können ohne sie ganz herunter zu fahren. Und man kann sie dann auch nicht kurzfristig nicht wieder hochfahren wenn PV dann ab 18 Uhr kaum noch etwas liefert.
Aber letztlich ist es irrelevant ob sie das verstehen weil ihre Ansicht keine Rolle spielt , da nicht eine der aktuell im Bundestag vertreten Parteien ihre Vorstellung zum EEG teilt.
Grün-Schubert weiß wohl nicht was eine Abschreibungsphase ist, sehr lustig. Weiter unten kommen noch viel bessere Dinge. Bis hin zur totalen Zerstörung der Grünschen Umlagetheorie. Von einem Zitat und einem Herrn Berger weiß ich dafür nichts. Typisch Trolle: Einfach mal was behaupten zur Ablenkung.
Betrug ist was anderes Herr Dirr! Den empfinde ich etwa beim politische Zwang zum Kappen von Solarleistungen (Danke für den Hinweis, Herr Hesse) und die Weitereinspeisung von umweltschädlichem Strom (mit Recht beklagte das auch der Fachexperte Burger vom ISE) vorvermarktet an der Terminbörse, wo FEE an den Tagesbörsenverkauf gezwungen sind. Auch EE-Kombistrom mit Speichern ist nicht für den Terminbörsenverkauf zugelassen. Das gibt es seit der unsinnigen Ausgleichsmechanismus-VO von 2009. Wie auch die unsinnigen Negativpreise an der Börse, die EE zusätzlich Verkaufspreise -teils zu Gunsten von atomar-fosilen- wegnehmen. Was steuern sie somit?
Davor gab es noch die Vorort-Direktannahme der EE, die zudem auch in Wärme oder für Mobilität wandelbar sind und auch keine Negativbörsenpreise.
Zu der Zeit war auch die EEG-Umlage noch gering. Sie stieg erheblich, doch viel mehr als nötig für Vergütungen, die gerechterweise aus Steuern zu bezahlen wären, zumindest so wie der Vereingungssoli.
Nur beim Aufbau der innovativen Umweltschäden entlastenden EE-Strom-Versorgung müssen Normalstromkunden bishin zu Sozialhilfeempfänger, die Strom aus ihrem Existenzminimumnehmen müsssen, die viel zu große EEG-Umlagen-Subventionierung für Energieintensive Betriebe bezahlen. Stromensparvorgaben fehlen bei denen zudem.
Und so vieles mehr noch ist unsinnig gegen die erneuerbare Versorgung geschaffen worden, wozu auch viel unnütze Messgebührberechnungen von Netzbetreibern zählen, gerade auch bei der Mieterstromversorgung.
Ich stoppe, dass es gelesen werde.
Nur noch dies: Woher haben Sie die 119,14 GW Gesamtleistung berechnet?
Wenn doch alles so toll ist, wieso zahlen deutsche Bürger die höchsten Strompreise? Und soll unser schones land tatsächlich komplett zugepflastert und zugespargelt werden und eine sichere grundlastversorgung gibts dennoch nicht? Ist das euer Ernst?
Nein, eine Grundlast gibt es in Zukunft nicht mehr. Statt der alten Stromwelt mit einer horizontalen Aufteilung in Grund-, Mittel- und Spitzenlast, die der Erzeugungscharakteristik der beteiligten Kraftwerke zu verdanken war, wird man in Zukunft eine vertikale Aufteilung haben: D.h. es wird Zeiten geben, wo zu 100% Wind oder PV den Strom liefern, oder auch Zeiten (in der Dunkelflaute), zu denen Speicher, Biogas, KWK- und Reservekraftwerke die notwendige Leistung bereitstellen müssen. Meist wird es ein Mix mit schwankenden Anteilen sein. An einem Umdenken werden Sie nicht vorbeikommen, wenn Sie das noch erleben.
…und dann wird unser schönes Land nicht mehr abgebaggert, unterhöhlt, Flüsse überheizt und Wälder mit Schadstoffen überschüttet. Sicher wird die neue Stromversorgung dennoch sein. Gerade unsere Wärmekraftwerke haben im Sommer erhebliche Kühlprobleme, was zur Leistungsreduzierung führt. Sicher wäre für mich etwas anderes.
Zitat: „Woher haben Sie die 119,14 GW Gesamtleistung berechnet?“
https://www.energy-charts.de/power_inst_de.htm
einfach dort die Leistung der konventionellen Stromerzeuger ausblenden und Sie haben die installierte Leistung der EEs
Die durchschnittliche gesicherte Leistung aus der Kombiantion von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, bei gleichem Leistungsanteil zum Einspeisezeitpunkt, wäre für Deutschland nach dem DWD nahe einem Kapazitätsfaktor von 0.17-0.18, d. h. ca. einem fünftel bis sechstel der Gesamtleistung aus Windkraft- und Photovoltaikleistungsinstallation.
https://www.dwd.de/DE/presse/pressekonferenzen/DE/2018/PK_06_03_2018/rede_becker.pdf?__blob=publicationFile&v=2
@Echo einer Zukunft : Ihre Aussage „Die durchschnittliche gesicherte Leistung aus der Kombination von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, “ ist Unsinn es müsste heißen „Die durchschnittliche Leistung“. Die gesicherte Leistung aus Leistung aus der Kombination von Windkraft- und Photovoltaikanlagen liegt nah bei Null.
„Der aus der Zahl der Volllaststunden abgeleitete Jahresnutzungsgrad oder Kapazitätsfaktor (englisch capacity factor) ist die relative Volllast-Nutzung in einem Jahr, also der Anzahl der Volllaststunden geteilt durch 8760.“
Es könnte, je nach Vernetzungs- und Zwischenspeicherungszenario, bei kalter Dunkelflaute zu sehr geringer Einspeisung durch Erneuerbare Energien Kraftwerke kommen. Das wäre jedoch nicht die durchschnittliche, gesicherte Leistung aus der Kombination von Photovoltaik- und Windkraftanlagen während eines (von witterungseinflüssen bereinigten) mittleren Referenzjahres.
Der Vergleich konventioneller Kraftwerke mit einzelnen Erneuerbaren Energien Kraftwerken, mißversteht den Einfluß der Wetterlagen und die Bedeutung der Harmonisierung an die natürlichen Umgebungsbedingungen zur Schonung der wirtschaftlich nutzbaren fossilen Ressourcen.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungskredit)
Wenn Sie den Vergleich einzelner Kraftwerke definieren, dann haben Sie formal recht.
Der konventionellen Kraftwerksparte sollte das Thema Methanhydrat stärker Vorsorgeanliegen sein?
@Echo einer Zukunft: Sie scheinen nicht zu verstehen was gesicherte Leistung bedeutet und verwechseln die die mit der mittleren Jahresleistung. Bei PV-Anlagen liegt die im Jahresmittel bei ca. 10 % im Jahresmittel, während die gesicherte Leistung von PV-Anlagen so bald es dunkel wir bei 0 % liegt, im Winter also schon gegen 17 Uhr
Wenn Ihnen das Wort „gesichert“ so viel Unbehagen macht, dann lassen wir das einfach weg.
Sie reduzieren im Ausgleich dazu das fossile CO2 aus Kraftwerken und wir alle leben damit (irgendwie) besser.
Die mittlere Jahresleistung für kombinierte Leistung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen (bei ähnlicher, installierter Einspeiseleistung) liegt bei etwa einem sechstel der installierten Gesamtleistung, mit sehr niedrigen externe Kosten und einschätzbaren Risiken.
Diese mittlere Leistung kann durch Zwischenspeicherung und weitvernetzte Verteilung (mit Wirkungsgradverlusten) in eine mittlere, jährliche Dauerleistung transformiert werden.
Herr Schubert liest mal wieder nicht richtig. Echo schrieb „Die durchschnittliche gesicherte Leistung“. Sprachlich präzise zu sein, ist aber nicht geeignet um die Leser zu verunsichern. Ich hätte aber anders formuliert: Die gesicherte durchschnittliche Leistung. So wars nämlich gemeint. Aber wenn die Herren Grün, Schubert und wie sie sich alle nennen, nur mal auch so genau wären, wenn sie etwas behaupten, wäre ich schon etwas zufriedener.
Wenn Sie mir erklären wollen, was dabei der sprachliche Unterschied für die technische Bedeutung/Anwendung verändert, wäre mir geholfen.
Danke.
Liebes Echo, das war nicht gegen Sie gerichtet, sondern gegen die sprachlichen Verdrehungen und beliebige Auslegung durch Grün-Schubert. Warum ich es anders herum formuliert hätte, hat den Hintergrund, dass der sprachliche Schwerpunkt dann auf „durchschnittliche Leistung“ liegt, welche gesichert ist. So wie Sie es ja sicherlich meinen. Ich bin übrigens ein Fan Ihrer Kommentare, welche ich für die besten in diesem Forum halte. JCW gefällt mir zwar auch, aber da hätte ich hin- und wieder auch mal Einwendungen vorzutragen. Und der Herr Diehl geht mir auf die Nerven. Denn der merkt nicht, wann er mal darauf verzichten sollte Grün-Schubert eine Steilvorlage für seine unendlichen Wiederholungen zu geben. Manchmal passt es. Aber in Threads die nichts mit der Umlage zu tun haben, sollte er sich etwas mehr zurückhalten und höchsten mit einem Link auf andere Threads verweisen.
Die faktenorientierte Auseinandersetzung mit den Themen macht hier Fortschritte, das gefällt uns.
Manche stellen Rückbezüge zu den Anfängen der Photovoltaikbegeisterung in den USA, der Schweiz und Deutschlands Grünen-, Antiatomkraft- und Friedensbewegung her, Manche investieren in die Darstellung des Beharrungsvermögens der großen Energieversorgungsoligopole, Netzbetreiber, Stadtwerke und auch konservativer Bevölkerungskreise, mit Berechtigung, wenn die Versorgungsicherheit verantwortet werden muß und unsere Argumente sind nur dann sinnvoll, wenn sie gemessen an formulierten und begründeten Einwänden für zukünftige Planungsansprüche genügen. Viele Weitere bringen konstruktive Informationen und Perspektiven ein.
Eine der schwierigen Aufgaben dabei scheint zu sein, den Widerspruch sozialverträglich aufzulösen, zwischen Einsatz der zusätzlichen, kurzfristig notwendigen Mittel in den Gesamtkosten und der notwendigen Beschleunigung des Infrastrukturwandels zur Verminderung der Klimabeeinträchtigung.
Entwicklungsminister Gerd Müller: „Ich freue mich über die deutliche Erhöhung des Entwicklungsetats 2019. Das ist ein deutliches Signal. Wir kommen damit unseren internationalen Verpflichtungen nach. Mit den zusätzlichen Mitteln verstärken wir unsere Arbeit zur Beendigung von Hunger und Armut und bauen unsere Unterstützung zur Bekämpfung von Aids, Malaria und Tuberkulose aus. Zugleich steigern wir unsere Maßnahmen für den internationalen Klimaschutz.
Wir setzen auch neue Schwerpunkte: Wir fördern private Investitionen in Afrika, insbesondere für deutsche und afrikanische Mittelständler und schaffen mit der Sonderinitiative ‚Ausbildung und Beschäftigung‘ neue Ausbildungs- und Jobpartnerschaften gemeinsam mit der Wirtschaft.“
https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/november/181109_Minister-Mueller-Haushalt-2019-staerkt-Entwicklungspolitik-Koalitionsvertrag-wird-umgesetzt/index.html
„Manche stellen Rückbezüge zu den Anfängen der Photovoltaikbegeisterung“
und natürlich Japans photovoltaischen Entwicklungsleistungen
Konnte den Kommentar von Herr Diehl erst sehen als ich meinen abgesendet hatte.
Erstaunlich …
Nun bin ich gespannt wann meiner öffentlich wird.
Thomas Scott sagt.
Wenn doch alles so toll ist, wieso zahlen deutsche Bürger die höchsten Strompreise?
@ Thomas.
Weil den deutschen Verbrauchern nur die „Kosten“ der Energiewende untergejubelt werden, den „Nutzen“ haben andere.
Schauen Sie mal hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Von 2011 bis 2016 haben sich die Strom Beschaffungskosten fast halbiert.
Halbiert, weil Sonne und Wind keine Rechnung schicken.
Haben Sie auf Ihrer Stromrechnung davon was gemerkt, natürlich nein.
Das Gegenteil war der Fall, denn dank eines seit 2010 geltenden paradoxen Systems, hat sich nur deswegen für Sie die EEG Umlage erhöht. Seit 2010 besteht die Umlage aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen Börsenpreisen und EEG Vergütungen.
Mit anderen Worten, je billiger sich Ihr Versorger bei sinkenden Börsenpreisen Strom beschaffen kann, desto höhere EEG Umlage müssen Sie bezahlen.
Alleine diese Tatsachen sollten Sie zum Nachdenken anregen.
Herr Diehl , sie stellen doch hier in den Raum die Anfang 2010 in Kraft getretene Änderung im EEG wäre die Wurzel allen Übels . Die von Ihnen verlinkten Energie Charts zeigen aber das der Börsenpreis danach von 3,989 Cent pro KWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent im Jahr 2010 stieg und auf 5,158 Cent im Jahr 2011. Und seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 steigen die Börsenpreise wieder totz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE ,und lagen im letzten Jahr mit letzten Jahr mit 4,326 Cent höher als im Jahr 2009 obwohl mehr als zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009. Und zum von ihnen angesprochen Jahr 2016 , da lag der Börsenpreis 1,169 Cent pro KWh niedriger als im Jahr 2009 , dafür lag die EEG-Umlage aber 5,224 Cent höher.
Von daher sind ihre Argumente nicht schlüssig und passen nicht mit der von Ihnen verlinkten Quelle zusammen
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , sie stellen doch hier in den Raum die Anfang 2010 in Kraft getretene Änderung im EEG wäre die Wurzel allen Übels . Die von Ihnen verlinkten Energie Charts zeigen aber das der Börsenpreis danach von 3,989 Cent pro KWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent im Jahr 2010 stieg und auf 5,158 Cent im Jahr 2011.
@ Klaus Grün.
Die Wurzel allen Übels ist die Tatsache, dass die Erneuerbaren ab 2010 zum Vermarkten an die Börse verbannt wurden. Die fallen dort zusätzlich an, und senken in Folge dessen nach dem Marktprinzip logischerweise die Preise.
Wenn die Börsenpreise nun anfänglich nicht gesunken sind, sondern gestiegen, hat das damit zu tun, dass die Preise zu der Zeit nicht dem Marktprinzip gefolgt sind, sondern spekulativer Natur waren.
Spekulativ deshalb, weil die ersten AKW vor dem Abschalten standen, und die Debatten über künftige Strompreise, Fahrt aufnahmen. Sie wissen doch, so lange die Preise günstig sind, deckt man seinen Bedarf mit Langzeitverträgen am Terminmarkt.
Habe ich Ihnen aber schon X- mal erklärt, passt aber nicht in Ihr Konzept, deshalb kommen Sie notgedrungen immer wieder damit.
Fakt ist: Wenn Strom an der Börse in Überschuss anfällt, müssen nach dem Marktprinzip, das da lautet „Angebot und Nachfrage regeln den Preis“ zwangsläufig die Preise sinken.
Wenn das nicht so ist, wie von 2009 bis 2011 geschehen, hatte das spekulative Gründe.
Hat sich ja dann auch ab 2011 ganz drastisch ins Marktprinzip umgewandelt und die Preises, haben sich von 2011 bis 2016 fast halbiert.
Herr Diehl doch nicht schon wieder diesen Unfug „weil die ersten AKW vor dem Abschalten standen“ , die Schwarz-Gelbe Koalition unter Merkel hatte doch gerade erst die Laufzeiten verlängert und niemand konnte 2010 ahnen das sie nach Fukushima eine 180-Grad-Wende machen würde. Da sie auf Grund ihres Alters offensichtlich Problem mit Jahreszahlen haben, hier für sie nochmal der Link zum Wikipedia-Artikel zum Atomausstieg https://de.wikipedia.org/wiki/Atomausstieg#2000/2011–2022:_„Alte“_Bundesländer_und_wiedervereinigtes_Deutschland
Das die Strompreise ab 2012 dann wieder sanken hat ganz andere Gründe als sie in den Raum stellen. Folgender im Auftrag von Greenpeace vom Öko-Institut erstellten Studie können sie entnehmen „So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise“ ( Quelle https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/oeko-institut-20130701greenpeace_prognose_eeg-umlage.pdf ) Seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 ist der CO2-Preis ( Zertifikate ) wieder deutlich gestiegen und auch die Rohstoffpreise für Öl und Gas sind seither deutlich gestiegen und deshalb steigen auch die Börsenpreise für Strom wieder , trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE. Und im Jahr 2018 lag der Börsenpreis wieder höher als im Jahr 2009 , wo nach ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl im Jahr 2009 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie im Jahr 2009 . Und an diesen Tatsachen ändern ihre von mangelnder Sachkenntnis des Strommarktes geprägten Sprüche nichts
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl zu ihrem Spruch „Sonne und Wind schicken nun mal keine Rechnung“ , aber die Betreiber von PV- und Windanlagen. Und bei von übers EEG geförderten PV-Anlagen lag die im Schnitt im Jahr 2017 bei 28.9 Cent pro Kwh
@ Klaus Grün.
Vergessen haben Sie wieder mal, dass deswegen die Beschaffungskosten für Strom sich von 2011 bis 2016 fast halbiert haben.
Siehe hier: https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Fast halbiert, weil Sonne und Wind keine Rechnung schicken.
Und im Übrigen sind es keine 28,9 Cent, die Sie hier wieder irreführend ins Spiel bringen, sondern nur die mittlere Vergütung aller EE Erzeugungen von 13,8 Cent, die bei den Verbrauchern ankommen. Siehe Ihren Link.
Bei einem gerechten Kosten/Nutzen System, würde – wenn überhaupt – von den Rechnungen der Betreiber von Wind und PV Anlagen, nicht mehr viel übrig bleiben.
Und das für CO2 freien Strom, den wir ja anstreben.
Unabhängig davon, ob CO2 in Höhe pflanzlicher Vegetation eingebracht wird oder außerhalb dieser Sorptionsebene (wozu bisher kaum wissenschaftliche Referenzen hergestellt wurden):
„Letztlich wird der größte Teil des durch menschliche Aktivitäten freigesetzten Kohlenstoffdioxids in den Meeren in Lösung gehen, ein Gleichgewicht zwischen der Luftkonzentration und der Kohlensäurekonzentration in den Meeren stellt sich nach ca. 300 Jahren ein.[106] Selbst wenn ein Gleichgewicht erreicht sein wird, sich in den Meeren also auch Carbonat-Mineralien auflösen, wird dort die erhöhte Konzentration von Hydrogencarbonat und die abnehmende bzw. unveränderte Konzentration an Carbonat-Ionen zu einem Konzentrationsanstieg nicht-ionisierter Kohlensäure, bzw. vor allem zu einer erhöhten Konzentration gelösten Kohlenstoffdioxids führen. Dies wird, neben höheren globalen Durchschnittstemperaturen, auch höhere Gleichgewichtskonzentrationen des CO2 in der Luft bedeuten.“
Vor 300 Jahren:
Die Anfänge der Dampfmaschine durch Newcomen und später Watt.
Und das die Strompreise ab 2012 dann wieder sanken hat ganz andere Gründe als sie in den Raum stellen.Folgender im Auftrag von Greenpeace vom Öko-Institut erstellten Studie können sie entnehmen „So ist der Preis im Terminmarkt für Grundlast-(Base-) Lieferungen im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2013 von etwa 49 €/MWh auf 39 €/MWh gefallen, davon entfallen etwa 35 % auf den gesunkenen CO2-Preis sowie etwa 40% auf den Rückgang der Steinkohlepreise“ ( Quelle https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/oeko-institut-20130701greenpeace_prognose_eeg-umlage.pdf ) Seit dem Tiefpunkt im Jahr 2016 ist der CO2-Preis ( Zertifikate ) wieder deutlich gestiegen und auch die Rohstoffpreise für Öl und Gas sind seither deutlich gestiegen und deshalb steigen die Börsenpreise für Strom auch wieder , trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE. Und im Jahr 2018 lag der Börsenpreis wieder höher als im Jahr 2009 , wo nach ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll , obwohl im Jahr 2009 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie im Jahr 2009 . Und an diesen Tatsachen ändern ihre von mangelnder Sachkenntnis des Strommarktes geprägten Sprüche nichts
@ Herr Diehl zu Ihre Aussage „Und im Übrigen sind es keine 28,9 Cent, die Sie hier wieder irreführend ins Spiel bringen, sondern nur die mittlere Vergütung aller EE Erzeugungen von 13,8 Cent, die bei den Verbrauchern ankommen.“ Das ist Unsinn , Betreiber von PV-Anlagen erhielten im Schnitt 28,9 Cent pro KWh und die sind auch über die EEG-Umlage auszugleichen . Das sich im Schnitt über alle EE ein Mittelwert von 13,8 Cent ergab liegt vor allem vor allen daran das Betreiber von Windanlagen im Schnitt nur 6,6 Cent erhielten. Aber Logik scheint nicht ihre Sache zu sein
Klaus Grün sagt:
Das ist Unsinn , Betreiber von PV-Anlagen erhielten im Schnitt 28,9 Cent pro KWh und die sind auch über die EEG-Umlage auszugleichen
@ Klaus Grün.
Auszugleichen sind aber nur 13,8 Cent durchschnittliche Vergütungen.
Wenn nachts der Wind stark weht und negative Preise verursacht, schlägt das doch auch bei den Verbrauchern mit den durchschnittlichen Vergütungen zu Buche und nicht nur mit 6,6 Cent.
@Herr Diehl dieser Unsinn wird auch durch wiederholen nicht richtiger.Betreiber von PV-Anlagen erhielten 28,9 Cent und nicht 13,8 Cent pro KWH und diese Differenz ist über die EEG-Umlage auszugleichen. Hätten Betreiber von PV-Anlage nur diese 13,8 Cent erhalten läge diese durchschnittliche Vergütung über alle EE unter 10 Cent. Und daran ändert auch ihre mangelnde Sachkenntnis des EEG und ihre Unfähigkeit logisch zu denken nichts !
Die absoluten Kosten negativer Strompreise sind (im Vergleich zur Gesamtvergütung durch das EEG-Gesetz) relativ niedrig.
Korrekterweise dürften Sie nicht den europaweiten Stromhandel, europaweit tätiger Stromversorger, mit Einfluß auf Stromexport und -import und regionaler, innerstaatlicher Stromverteilung in Bilanzkreisen (mit diversen Regelungen) in den Verteilstromnetzen, mit der national-begrenzten Einspeisemenge der Erneuerbaren Energien als Folge des Kapazitätsaufbaus dieser in Zusammenhang setzen, um bei heutigen Anteilen der Erneuerbaren Energien im Markt daraus eine fehlende, starke Kostensenkungskomponente ableiten zu können. Der Markteinfluß der Marktteilnehmer mit fossil-begründeter Handelsgrundlage ist noch mindestens um das 4-x fache größer.
@ Herr Diehl , da sie offensichtlich Probleme mit Zahlen haben der Börsenpreis ist von 2011 bis 2016 lau den „Energy-Charts“ um 2,227 Cent pro KWh gefallen , im gleichen Zeitraum ist die EEG-Umlage mit der die Differenzkosten zu den Einspeisevergütungen aus geglichen werden aber um 2,824 Cent gestiegen ( Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), also stärker als der Börsenpreis gefallen ist.
PS: Wind und Sonne mögen zwar keine Rechnung schicken , aber die Betreiber der über dass EEG geförderten Anlagen schicken eine und die betrug im Jahr 2016 für PV-Anlagen im Schnitt 29,6 Cent pro KWh , davon waren mehr als 26 Cent über die EEG-Umlage auszugleichen. Und an dieser Tatsache ändern alle ihre Märchenerzählungen hier nichts !
Klaus Grün sagt:
@ Herr Diehl , da sie offensichtlich Probleme mit Zahlen haben der Börsenpreis ist von 2011 bis 2016 lau den „Energy-Charts“ um 2,227 Cent pro KWh gefallen , im gleichen Zeitraum ist die EEG-Umlage mit der die Differenzkosten zu den Einspeisevergütungen aus geglichen werden aber um 2,824 Cent gestiegen ( Quelle https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), also stärker als der Börsenpreis gefallen ist.
@ Klaus Grün.
Die Probleme liegen eindeutig bei Ihnen, weil Sie „Nummerische“ Differenz und Differenz“Kosten“ nicht unterscheiden „wollen“
Seit 2010 wird nämlich die rein „Nummerische“ Differenz zwischen Börsenpreise und EEG Vergütungen umgelegt.
Und genau das führt zu dem Paradoxon, dass die EEG Umlage steigt, „NUR“ weil die Börsenpreise sinken.
Mit anderen Worten, je billiger sich bei sinkenden Börsenpreise die Versorger Strom beschaffen können, desto höhere EEG Umlage müssen die Verbraucher bezahlen.
Diesem „Paradoxon“ weichen Sie hier schon seitenlang aus.
Bin gespannt was Ihnen nun wieder alles einfällt, um darauf keine Antwort geben zu müssen.
Herr Diehl , was sie hier in den Raum stellen stimmt so nicht auch vor 2010 hätte ein niedriger Börsenpreis bei einem Stromversorger ohne eigene Stromproduktion zu niedrigeren Beschaffungskosten geführt, und damit zu einer größeren Differenz zu den Einspeisevergütungen geführt , die über die EEG-Umlage auf die Endverbraucher umzulegen war . Daran ändern auch ihre mangelnde Sachkenntnis der gesetzlichen Reglungen im EEG vor 2010 und ihre Unfähigkeit sich darüber zu informieren nichts.
Und die Zahlen von 2016 zeigen auch das selbst mit dem Börsenpreis von 2011 bei PV-Anlagen mehr als 24 Cent pro KWh auf die Endverbraucher umzulegen gewesen wären im Jahr 2016 , also nur rund 10 % weniger als mit dem tieferen Börsenpreis von 2016. Und daran ändern auch Diehls „Märchen aus Tausend und einer Nacht“ nichts.
PS. im übrigen steigt der Börsenpreis seit 2017 wieder und war 2018 höher als 2009 , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll obwohl 2018 rund zweieinhalb mal so viel Strom aus EE wie 2009 eingespeist wurde. Und auch an dieser Tatsache ändern ihre Sprüche nichts !
Herr Grün, was halten Sie von der Tatsache, das seit 2010 die Verbraucher höhere EEG Umlage zahlen müssen, nur weil sich dei Versorger auf Grund sinkender Börsenpreise billiger Streom beschaffen können.
Herr Diehl offensichtlich haben sie Probleme mit dem Leseverständnis . Ich habe sie doch gerade erst darauf hingewiesen das auch nach den rechtlichen Reglungen vor 2010 ein niedriger Börsenpreis bei einem Stromversorger ohne eigene Stromproduktion zu niedrigeren Beschaffungskosten geführt, und damit zu einer größeren Differenz zu den Einspeisevergütungen geführt , die über die EEG-Umlage auf die Endverbraucher umzulegen war .Ihr „Pardoxon“gibt es also schon seit es das EEG gibt und nicht erst seit den Änderungen im EEG 2010.
Daran ändern auch ihre mangelnde Sachkenntnis der gesetzlichen Reglungen im EEG vor 2010 und ihre Unfähigkeit sich darüber zu informieren nichts.
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , was sie hier in den Raum stellen stimmt so nicht auch vor 2010 hätte ein niedriger Börsenpreis bei einem Stromversorger ohne eigene Stromproduktion zu niedrigeren Beschaffungskosten geführt, und damit zu einer größeren Differenz zu den Einspeisevergütungen geführt ,
@ Klaus Grün.
Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom.
Wenn damals dem Versorger 30% EEG Strom relativ teuer zugeteilt wurden, dafür aber seine restlichen 70% bei der Beschaffung billiger wurden, wirkte das auf die teuren 30% kompensierend.
Deshalb läuft doch auch bis 2009 auf dem Video des Prof. die Umlagenenkurve parallel mit den Vergütungsbalken.
Siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Ab 2010 der Nummerischen Umlagenvariante wird der Abstand bei sinkenden Börsenpreisen immer größer zur EE Vergütung. Der „Nummerische“ Abstand wohlgemerkt, und nicht die Mehrkosten.
Siehe das Auseinanderlaufen der Umlagenkurve und den Vergütungsbalken auf dem Video.
Was letztendlich zu dem Paradoxon führt. dass bei sinkenden Börsenpreisen, in Folge dessen sich die Versorger billigen Strom beschaffen können, die Verbraucher höhere Umlage bezahlen müssen.
Geben Sie sich keine Mühe, außer Ihnen hat das jeder verstanden, der hier noch mit liest.
Nummerische Differenz und Differenz“Kosten“ ist der Punkt.
Herr Diehl das ist Unsinn nach dem EEG 2000 war die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom und den Einspeisevergütungen auszugleichen. Und daran ändert auch ihre mangelnde Sackkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG 2000 nichts und ihre Unfähigkeit sich darüber zu informieren, obwohl ich ihnen hier schon mehr als ein halbes dutzend Mal links zu Gesetzestext vom EEG 2000 zu Verfügung gestellt hatte.
Mal abgesehen davon das es logischer Unsinn ist was sie sagen, da ein Stromlieferant seit 2000 verpflichte war den EE Strom abzunehmen.
Und zu ihrem Video , offensichtlich haben sie sich immer noch nicht die Kommentare zu dem Video bei Youtube angesehen . Einem der Kommentare können sie folgendes entnehmen :
„Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Dem ist nichts hinzu zu fügen.
@Klaus Grün.
Wie gewohnt viel Pla…Pla aber immer noch nicht die Antwort auf meine Frage.
Hier noch einmal.
Herr Grün, was halten Sie von der Tatsache, das seit 2010 die Verbraucher höhere EEG Umlage zahlen müssen, nur weil sich die Versorger auf Grund sinkender Börsenpreise billiger Strom beschaffen können.
Herr Diehl , sie sollte ich erst einmal über die Reglungen zu Ermittlung der EGG -Umlage vor 2010 informieren . Der Unsinn den sie oben verzapft haben “ Wenn damals dem Versorger 30% EEG Strom relativ teuer zugeteilt wurden, dafür aber seine restlichen 70% bei der Beschaffung billiger wurden, wirkte das auf die teuren 30% kompensierend“ hat rein gar nicht mit den gesetzlichen Reglung im EEG vor 2010 zu tun. Nach dem EEG 2000 war die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom und den Einspeisevergütungen auszugleichen. Und daran ändert auch ihre mangelnde Sackkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG 2000 nichts und ihre Unfähigkeit sich darüber zu informieren, obwohl ich ihnen hier schon mehr als ein halbes dutzend Mal links zu Gesetzestext vom EEG 2000 zu Verfügung gestellt hatte. Im übrigen könnten sie auch dem Video von Herrn Weber entnehmen das sie ständig verlinken, ab ca. Min 2:45. Ihr Paradoxon das sinkende Beschaffungskosten der Stromlieferanten zu einer höheren Umlage führen gibt es seit es das EEG gibt. Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht ,der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist aber ständig darüber schwadroniert, noch Sachkenntnis zu den Strommärkten hat .
Im übrigen halt ich die EEG-Umlage an sich für Unfug , die Kosten für die Förderung von EE auf die Endverbraucher umzulegen, statt das der Staat die Förderung übernimmt. Und als Krönung von dem Ganzen sind dann auch noch 19 % Mehrwertsteuer auf dieses EEG-Umlage zu zahlen . Aber so was kommt halt raus wenn sich grüne Sozilogen und Schullehrer so was aus denken dürfen und der Genosse der Bosse als Kanzler der Rot-Grünen Harz-4-Koaltion dem nicht widerspricht. Die Interessen der Bosse waren ja auch gewahrt durch die weitgehende Befreiung der Großverbraucher aus der Industrie von dieser Umlage.
PS: das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ,haben sie offensichtlich genauso verpasst wie die meisten anderen Entwicklungen nach 2014 auch , und fast all Quellen sind ja auch mehr als 5 Jahre alt.
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , sie sollte ich erst einmal über die Reglungen zu Ermittlung der EGG -Umlage vor 2010 informieren . Der Unsinn den sie oben verzapft haben “ Wenn damals dem Versorger 30% EEG Strom relativ teuer zugeteilt wurden, dafür aber seine restlichen 70% bei der Beschaffung billiger wurden, wirkte das auf die teuren 30% kompensierend“ hat rein gar nicht mit den gesetzlichen Reglung im EEG vor 2010 zu tun.
@ Klaus Grün
Dafür brauchte man auch keine gesetzliche Regelung, das war einfach Marktprinzip.
Wenn man wie die Stromversorger vor 2010 ein Produkt zusammenstellt (Portfolio ) mit einem 30% relativ teuren Zwangsanteil, dafür aber die restlichen 70% fast zu halben Preis bekommt, werden doch nach Georg Cantor dem Begründer der Mengenlehre die 100% nicht teurer.
Was sollte da noch an „Mehrkosten“ auf die Verbraucher umgelegt werden.????
Kosten/Nutzen nennt man das. Dass das von Lobbyisten seit 2010 anderes geregelt wurde, ist mir auch bekannt. Das ist doch mein Kritikpunkt.
Herr Diehl das ist Unsinn was hier behaupten, es hat immer gesetzliche Reglungen zur Ermittlung der EEG-Umlage gegeben seit es sie gibt. Auch nach dem EEG 2000 war die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom und den Einspeisevergütungen auszugleichen. Es gab zu keiner Zeit eine Reglungen im EEG einen „MOE“ zu berücksichtigen , och gab es je eine rechtliche Reglung wie ein solcher „MOE“ zu ermitteln wäre . Und daran ändert auch ihre mangelnde Sackkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 und danach nichts und ihre Unfähigkeit sich darüber zu informieren, obwohl ich ihnen hier schon mehr als ein halbes dutzend Mal links zu Gesetzestext vom EEG 2000 zu Verfügung gestellt hatte. Im übrigen könnten sie dass auch dem Video von Herrn Weber entnehmen das sie hier ständig verlinken ab ca. Min 2:45 entnehmen , wenn es sie überfordert die Paragraphen im EEG zu verstehen. Ihr Paradoxon das sinkende Beschaffungskosten der Stromlieferanten zu einer höheren Umlage führen gibt es seit es das EEG gibt. Wenn vor 2010 die Börsenpreise sanken aus welchen Grund auch immer, dann hat das auch da eine höhere EEG-Umlage zur Folge gehabt , und ob die Versorger ihre niedrigeren Beschaffungskosten an ihre Kunden weiter gaben lag alleine im Ermessen der Versorger.Und daran ändert weder ihre Unkenntnis der rechtlichen Reglung im EEG vor und nach 2010 etwas noch ihre mangelnde Sachkenntnis der Strom etwas. Und es ist mehr als amüsant das sie zu glauben scheinen mit dem Kasperletheater , dass sie hier veranstalten und ihre „Dampfplauderei „, die ungetrübt von jeder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG ist, könnten sie außerhalb ihrer kleinen ,schlecht informierten Stammtischgemeinde punkten 🙂
Nachtrag:
Was bei der Regelung ab 2010 heraus kam, nämlich die Tatsache, dass je billiger die Strom Beschaffungskosten an der Börse werden, desto höhere Umlage müssen die Verbraucher zahlen, scheuen Sie nach wie vor, wie der Teufel das Weihwasser.
Auch nach dem EEG 2000 war die Differenz zwischen den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom und den Einspeisevergütungen auszugleichen. Und daran ändert auch ihre mangelnde Sackkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG 2000 nichts und ihre Unfähigkeit sich darüber zu informieren, obwohl ich ihnen hier schon mehr als ein halbes dutzend Mal links zu Gesetzestext vom EEG 2000 zu Verfügung gestellt hatte. Im übrigen könnten das sie auch dem Video von Herrn Weber entnehmen das sie ständig verlinken, ab ca. Min 2:45. , wenn es sie überfordert die Paragraphen vom EEG zu verstehen. Ihr Paradoxon das sinkende Beschaffungskosten der Stromlieferanten zu einer höheren Umlage führen gibt es seit es das EEG gibt. Aber ernst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht ,der weder mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 noch danach vertraut ist aber ständig darüber schwadroniert 🙂
Herr Grün, können Sie mir erklären, warum gerade dies Thema dann der große öffentliche Aufreger 2009 war? Die Verärgerung darüber habe ich noch gut im Gedächtnis.
@ Scherer-Diehl : das Thema war im Jahr 2009 alles andere als ein großes Thema in der öffentlichen Diskussion. Es erst ein Jahr später wurde die EEG-Umlage ein großes Thema in der öffentlichen Diskussion, als sich abzeichnete das der auf Grund der starken Überforderung von PV seit 2009 sehr stark angestiegen Zubau von PV von 1,5 GW im Jahr 2008 auf 7,5 GW im Jahr 2010 , die Umlage innerhalb eines Jahres verdoppeln würde. Daran ändert auch ihr schlechtes Erinnerungsvermögen ebenso wenig wie an der Tatsache das nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , die EEG-Umlage seither dann auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und nur „Diehl und Konsorten“ haben verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der Öffentlichen Diskussion ist.
PS: das selbst „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte auch hier darüber) , haben sie offensichtlich genauso verpasst wie die Ihr Freund Diehl
Herr Grün, Sie können sich einfach nicht in andere Menschen versetzen. Die Frage bezieht sich logischerweise auf die große Aufregung und Diskussion, welche die EE-Freunde hatten. Dass das kein großes Thema für RWE und Konsorten war ist doch klar. Die waren durch die CDU an der politischen Macht.
@ Herr Scherer es war eben kein großes Thema in der Öffentlichkeit. Aber ich will ihnen und ihrem Freund Diehl jetzt einmal auf die Sprünge helfen. Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG. Sie scheinen verpasst zu haben ,das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diese drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind . Nach die Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression, die starke Überförderung von PV seit 2009 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag auf weniger als ein drittel des Zubau-Werts der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dan auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Herr Grün, in Bezug auf Ihren Kommentar vom 3.5.19 um 19:36 Uhr haben Sie ausnahmsweise mal teilweise meine Zustimmung. Außer dass die Politiker von Grünen und SPD da was falsch gemacht hätten. Erstens ist es nur so zu einer nennenswerten Förderung von PV gekommen und das wäre nie anders politisch durchsetzbar gewesen. Zweitens hat Herr Diehl schon immer Recht gehabt, dass die CDU u.a. das System 2009 kaputt gemacht haben, weil eben keine Wende mehr stattfinden sollte.
Es wurden nicht mal die dreckigsten Kohlemeiler vom Netz genommen und die relativ neuen flexiblen Gaskraftwerke sogar unwirtschaftlich gemacht. Und warum? Nur um unsäglichen Kohlestromexport durch RWE und Konsorten betreiben zu können! Dieser extreme Kohlestromexport ist der einzige Grund, warum unsere CO2-Werte nicht nennenswert sinken, obwohl wir bereits 40% CO2-freien EE-Anteil bei der Stromnutzung haben. Und wenn das kein Skandal ist, was dann?
Herr Scherer mit ihre Aussage “ Erstens ist es nur so zu einer nennenswerten Förderung von PV gekommen und das wäre nie anders politisch durchsetzbar gewesen“ haben sie zum Teil recht , wie das Beispiel Spanien gezeigt hat. Spanien war im Jahr 2008 noch vor Deutschland weltgrößter Absatzmarkt für PV-Module. Nach dem Spanien von der großen Finanzkrise besonders stark betroffen war , wurden die Subventionen aus Haushaltsmitteln gekappt und der Markt für PV brach völlig zusammen in Spanien. Bei einer Förderung über Haushaltmittel in Deutschland hätte man sicher auch in Deutschland viel schneller auf die starke Überförderung von PV ab 2009 reagiert und wohl den Zubau gedeckelt mit einem echten Deckel, wenn die den Haushalt so stark belastet hätte . Aber letztlich hat auch der deutschen Installationsbranche für Solaranlagen die späte Reaktion der Politik auf die Überförderung von PV ab 2009 nicht sehr viel genutzt, nach einer kurzen Boom-Phase war es damit ab 2014 vorbei.
Und wenn man bedenkt , das man die gleiche installierte Leistung zu den Konditionen aus den aktuellen Ausschreibungen für weniger als 20% der Kosten bekommen könnte ,zeigt sich erst recht was für ein Irrsinn der starke Ausbau von 2009 bis 2013 zu viel zu hohen Kosten in Deutschland war für den die deutschen Endverbraucher insgesamt mehr 100 Mrd . Euro zusätzlich an EEG-Umlage zahlen müssen für diese PV-Anlagen bis die aus der 20 Jährigen Förderung laufen .
@ Herr Scherer, wenn die CDU das System das System 2009 kaputt gemacht hat wie sie und Herr Diehl hier in den Raum stellen , wie erklären sie sich dann da es in den 3 Jahren nach in Kraft treten der von der Großen Koalition unter Merkel beschlossen Änderungen im EEG , von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV gab und rund die Hälfte der Solaranlagen die heute am Netz sind in diesen 3 Jahre ans Netz gingen?
Ich will aber ihnen und Herrn Diehl hier gerne einmal auf die Sprünge helfen, für ihre Branche war nicht das Jahr 2010 das Jahr allen Übels , wie das Diehl und Konsorten in den Raum stellen , sondern das Jahr 2012. Durch die Mitte 2012 in Kraft getretene Zubau abhängige Degression nach § 49 , wurde die starke Überförderung von PV bis 2014 so weit abgebaut das der Zubau zum ersten mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag . Seither ist die EEG-Umlage dann auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und daran ändern auch die „Märchen aus tausend und einer Nacht“ von „Diehl und Konsorten“ hier nichts !
Und noch eine Ergänzung das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen, haben „Diehl und Konsorten“ offensichtlich genauso verpasst wie die meisten anderen Entwicklungen nach 2014 auch. Und fast alle Quellen die Herr Diehl hier nennt sind ja auch mehr als 5 Jahre alt.
Klaus Grün
Ihr Paradoxon das sinkende Beschaffungskosten der Stromlieferanten zu einer höheren Umlage führen gibt es seit es das EEG gibt.
@ Klaus Grün.
Eben nicht, denn bis 2009 konnten sinkende Beschaffungskosten den teuren, zugeteilten EE Anteil kompensieren.
Sieht man ja am Video des Prof.. Bis 2009 liefen Vergütungsbalken und Umlagenkurve fast parallel.
Siehe hier.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Ab 2010 hat sich die Umlage „Verfünffacht“, während die Vergütungen sich „NUR“ verdoppelt haben..
Da können Sie noch so viel Nebelkerzen werfen, an diesem Taschenspielertrick, kommen Sie nicht vorbei.
Jeder mit gesundem Menschenverstand, der hier noch mit liest, kann das auch unschwer erkennen.
@ Herr Diehl : offensichtlich haben sie sich immer noch nicht die Kommentare zu dem Video bei Youtube angesehen 🙂
Einem der Kommentare können sie folgendes entnehmen :
„Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Und daran ändern auch Diehls “ Märchen aus Tausend und einer Nacht nichts !
PS: das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen, haben „Diehl und Konsorten“ offensichtlich genauso verpasst wie die meisten anderen Entwicklungen nach 2014 auch. Und fast alle Quellen die sie hier nennen sind ja auch mehr als 5 Jahre alt.
@ Herr Diehl :Und ihre Behauptung „denn bis 2009 konnten sinkende Beschaffungskosten den teuren, zugeteilten EE Anteil kompensieren“ ist ungetrübt von jeder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 . Anders als sie hier in den Raum stellen war auch im EEG 2000 die Differenz der Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom auszugleichen über die EEG-Umlage. Das könnten sie auch dem Video von Herrn Weber, das sie hier ständig verlinken, ab ca. Minute 2:45 entnehmen , wenn sie damit überfordertet sind die Paragraphen im EEG zu verstehen.
Und daran ändern auch Diehls „Märchen aus tausend und einer Nacht“ nicht das Geringste !
Es ist mehr als amüsant das sie zu glauben schienen mit dieser Art von „Dampfplauderei“, die von wenig Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 und danach geprägt ist, könnten sie außerhalb ihre kleinen , schlecht informierten Stammtischgemeinde punkten 🙂
Herr Grün-Schubert, ich habe ihnen schon mehrfach erklärt, dass ich nichts mit der EE-Branche und auch nichts mit Herrn Diehl (u.a. im Forum) zu tun habe. Beides nicht mal im Geringsten.
Zwei Dinge muss man Unterscheiden. Regelungen welche unfair in Bezug auf die Berechnung der Umlage sind (betreffen die Verbraucher) und Regelungen welche die Investoren von PV-und Windanlagen betreffen.
Sie vermengen dass immer miteinander, obwohl das zwei total verschiedene Wirkrichtungen sind. Dass eine Börsenpreissenkung die Umlage erhöht ist ein Unding. Die von ihnen erwähnte Degression hat durchaus ihre Berechtigung und ist grundsätzlich vernünftig, ob das auch im Detail gilt weiß ich nicht. Ausschreibungen waren insofern Vorteilhaft, weil da die EE-Branche zeigen konnte, zu was sie auf der Kostenseite imstande ist. Ob die Ausschreibungsregelungen im Detail fair sind oder waren entzieht sich meiner Kenntnisse, denn damit habe ich mich noch nicht beschäftigt. Ich denke grundsätzlicher und logisch analytisch im Sinne eines Projektmanagers. Für die Details sind die Fulltime-Experten zuständig. Dazu habe ich mich noch nie gezählt, das wäre auch vermessen.
Aber was Sie argumentativ bisher ignorierten (obwohl von mir mehrfach erwähnt), ist die Tatsache, dass die Umlage nicht mehr steigen kann, da die zukünftigen Vergütungen niedriger sind, als Börsenpreis und Umlage zusammenaddiert ergeben. Wenn dann noch realistische Prognosen bei der Umlageberechnung zum Tragen kommen, wird die Umlage deutlich sinken. Und damit können wir hoffentlich endlich das Lieblingsthema von Grün-Schubert und Diehl abhaken.
Da Sie aber beide nichts anderes thematisch gut genug auf Lager haben, befürchte ich weiterhin damit genervt zu werden, auch wenn das die EE-Diskussion nicht im Geringsten weiterbringt. Ich werde dann halt auch nicht auf Wiederholungen verzichten können. Im Sinne des Verbraucherschutzes, wie es Echo mal in Bezug auf Herrn Diehl schrieb.
Herr Scherer mal wieder nur heiße Luft und wenig Substanz von ihnen. Und offensichtlich sind sie ebenso wenig mit den rechtlichen Reglungen im EEG vor und nach 2010 vertraut wie ihr Freund Diehl . Auch nach den rechtlichen Reglungen im EEG von 2000 war die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom auszugleichen , und sinkende Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom führten zu einer höheren EEG-Umlage. Und daran ändern auch Diehl und Scherers “ Märchen aus tausend und einer Nacht“ nichts. Aber wie sie selbst einräumen sind solche Details nicht so ihre Sache 🙂
PS: das selbst „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte auch hier darüber) , haben sie offensichtlich genauso verpasst wie die Ihr Freund Diehl
Herr Grün, können Sie mir erklären, warum gerade dies Thema dann der große öffentliche Aufreger 2009 war? Die Verärgerung darüber habe ich noch gut im Gedächtnis.
@ Herr Scherer-Diehl , das Thema war im Jahr 2009 alles andere als ein großes Thema in der öffentlichen Diskussion. Es erst ein Jahr später wurde die EEG-Umlage ein großes Thema in der öffentlichen Diskussion, als sich abzeichnete das der auf Grund der starken Überforderung von PV seit 2009 sehr stark angestiegen Zubau von PV von 1,5 GW im Jahr 2008 auf 7,5 GW im Jahr 2010 , die Umlage innerhalb eines Jahres verdoppeln würde. Daran ändert auch ihr schlechtes Erinnerungsvermögen ebenso wenig wie an der Tatsache das nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , die EEG-Umlage seither dann auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und nur „Diehl und Konsorten“ haben verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der Öffentlichen Diskussion ist
Hier findet man alles was man wissen muss:
https://web.archive.org/web/20160603102549/http://www.ise.fraunhofer.de/de/downloads/pdf-files/data-nivc-/kurzstudie-zur-historischen-entwicklung-der-eeg-umlage.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#EEG-Umlage
Da kann man sich den ganzen sonstigen Text sparen!
@Scherer auch ihre obsolete verlinkte Quelle von Juni 2014 ändert nichts an der Tatsache das nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , die EEG-Umlage seither dann auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
PS: das selbst „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte auch hier darüber) , haben sie offensichtlich genauso verpasst wie die Ihr Freund Diehl 🙂
Klaus Grün sagt:
@ Herr Diehl :Und ihre Behauptung „denn bis 2009 konnten sinkende Beschaffungskosten den teuren, zugeteilten EE Anteil kompensieren“ ist ungetrübt von jeder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 .
@ Klaus Grün.
Von den Urvätern des EEG so festgelegt, mussten sich vor 2010 die Versorger von einem neutralen Wirtschaftsprüfer die Mehrkosten genehmigen lassen die anfielen, zwischen deren Portfolio mit EEG Pflichtanteil, gegenüber einem ohne EEG Anteil.
Wollen Sie ernsthaft die Leser hier weismachen, diese Experten hätten nicht gewusst, dass sinkende Beschaffungskosten für 82% im Portfolio auf die 18% relativ teuren EEG Anteil kompensierend wirken.
Es wird immer lustiger mit Ihnen.
Herr Diehl ihre Behauptung „mussten sich vor 2010 die Versorger von einem neutralen Wirtschaftsprüfer die Mehrkosten genehmigen lassen die anfielen, zwischen deren Portfolio mit EEG Pflichtanteil, gegenüber einem ohne EEG Anteil.“ ist Unsinn so eine Reglung hat es zu keiner Zeit gegeben im EEG . Auch nach den rechtlichen Reglungen im EEG von 2000 war die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom auszugleichen , und sinkende Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom führten zu einer höheren EEG-Umlage. Diese Umlage war auch anders als sie hier mehrfach in den Raum stellten Bundesweit einheitlich seit es sie gibt.Und wenn es sie überfordert die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu verstehen, dann könnten sie auch dem Video von Herr Weber , das sie ständig hier verlinken ca. bei Minute 2:45, das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren die Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 .Und daran ändern alle ihre Märchenerzählungen und ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG zu informieren nichts !
@ Herr Diehl zu ihrer letzten Bemerkung „Es wird immer lustiger mit Ihnen“ :
Lustig ist vor allem das sie hier eindrucksvoll zeigen , das sie zwar ständig darüber fabulieren was laut EEG vor 2010 gewesen sein soll , aber dann zeigen das sie überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Reglungen im EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 haben . Und belegen aus welchen rechtlichen Regeln im EGG sich ihre absurden Behauptungen ableiten lassen sollen können sie natürlich eben so wenig wie sie das bei ihrer andern unwahren Behauptungen konnten , die sie hier in anderen Diskussionen hier im Forum aufstellten wie „Es hätte bis 2009 eine rechtliche Verpflichtung für Betreiber von Kohlekraftwerken gegeben ihre Stromproduktion bei hohen Einspeisemengen von EE zu drosseln “ . Nichts davon ist wahr !
Klaus Grün sagt:
@ Herr Diehl zu ihrer letzten Bemerkung „Es wird immer lustiger mit Ihnen“ :
Lustig ist vor allem… das ..sie hier eindrucksvoll zeigen , das sie zwar ständig darüber fabulieren was laut EEG vor 2010 gewesen sein soll , aber dann zeigen das sie überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Reglungen im EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 haben
@ Klaus Grün.
Die rechtlichen Regeln bis 2009 und ab 2010 spiegeln sich doch eindeutig in Daten und Fakten.
Zum Beispiel hier.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bis 2009 waren die rechtlichen Regeln andere als ab 2010. Die Welt war noch in Ordnung sagt der Prof. Die Umlagenkurve läuft noch parallel mit den Vergütungsbalken.
Im Übrigen.
Damit Sie nicht zu Übermütig werden, erlaube ich mir Ihnen den folgenden Dialog aus einem anderen Thread zu empfehlen.
Klaus Grün
5. Mai 2019 um 16:56 Uhr
Herr Scherer nach allem was sie hier so von sich gaben haben bezweifele ich das sie als „Unternehmer“ eine erst zu nehmende Größe sind.
1. Heinz Scherer, Dipl.-Ing.(FH)
6. Mai 2019 um 20:41 Uhr
Wenn ich so oft wie Sie „dass“ und „das“ verwechseln würde, würde ich mich schämen. Haben Sie überhaupt schon mal das Wort „dass“ verwendet, ich müsste mal ernsthaft auf die Suche gehen.
Fehler kommen vor, aber Sie sind selber hier der Fehler. Zitat Ende.
Zwei Fliegen mit einer Klappe. Der User Scherer muss nicht auf die Suche nach dem „dass“ gehen, weil Sie Ihm, im obigen Beitrag, schon wieder deutlich gemacht haben, „dass“ Sie nicht unterscheiden können. Mich bewahrt es vor Selbstzweifel, wenn ich sehe, dass einer der mich alten verwirrten Mann, mit mangelndem Intellekt nennt, gar nicht so vollkommen zu sein scheint, um das beurteilen zu können. Zu mal mich „dass“ und „das“ unterscheiden kann.
Herr Diehl zu ihrem Spruch „Die rechtlichen Regeln bis 2009 und ab 2010 spiegeln sich doch eindeutig in Daten und Fakten“ offensichtlich sind sie sogar damit überfordert , dem von ihnen erneut verlinkten Video von Herr Weber ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren die Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 Über die EEG-Umlage .Und daran ändern alle ihre Märchenerzählungen hier und ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG zu informieren nichts !
@ Herr Diehl : offensichtlich haben sie sich immer noch nicht die Kommentare zu dem erneut von ihnen verlinkten Video bei Youtube angesehen
Einem der Kommentare können sie folgendes entnehmen :
„Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Und daran ändern auch Diehls “ Märchen aus Tausend und einer Nacht nichts !
PS: das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen, haben „Diehl und Konsorten“ offensichtlich genauso verpasst wie die meisten anderen Entwicklungen nach 2014 auch. Und fast alle Quellen die sie hier nennen sind ja auch mehr als 5 Jahre alt.
So kann man auch von seinen Unzulänglichkeiten ablenken, in dem man einfach seine gewohnten Litaneien kopiert.
Man könnte meinen man hätte es mit einem Automaten zu tun.
Herr Diehl auch dieser Kalauer ändert nichts daran das sie oben eindrucksvoll zeigten , das sie zwar ständig darüber fabulieren was laut EEG vor 2010 gewesen sein soll , aber dann hier zeigten das sie überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Reglungen im EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 haben und sogar damit überfordert waren dem von ihnen oben erneut verlinkten Video von Herr Weber ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage , wenn es sie denn überfordert den von mir mehrfach verlinkte Gesetzestext vom EEG 2000 zu verstehen.
Und daran ändern alle ihre Märchenerzählungen hier und ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG zu informieren nichts !
Herr Grün, können Sie mir erklären, warum gerade dies Thema dann der große öffentliche Aufreger 2009 war? Die Verärgerung darüber habe ich noch gut im Gedächtnis. Wenn es etwas anderes war, bringen Sie es mir bitte in Erinnerung, das meine ich ernst nicht ironisch.
@ Herr Scherer-Diehl , das Thema war im Jahr 2009 alles andere als ein großes Thema in der öffentlichen Diskussion. Es erst ein Jahr später wurde die EEG-Umlage ein großes Thema in der öffentlichen Diskussion, als sich abzeichnete das der auf Grund der starken Überforderung von PV seit 2009 sehr stark angestiegen Zubau von PV von 1,5 GW im Jahr 2008 auf 7,5 GW im Jahr 2010 , die Umlage innerhalb eines Jahres verdoppeln würde. Daran ändert auch ihr wohl auf Grund ihrs hohen Altes schlechtes Erinnerungsvermögen ebenso wenig wie an der Tatsache das nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , die EEG-Umlage seither dann auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und nur „Diehl und Konsorten“ haben verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der Öffentlichen Diskussion ist 🙂
Klaus Grün sagt
Herr Diehl auch dieser Kalauer ändert nichts daran das sie oben eindrucksvoll zeigten , das sie zwar ständig darüber fabulieren was laut EEG vor 2010 gewesen sein soll , aber dann hier zeigten das sie überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Reglungen im EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 haben.
@Klaus Grün.
Da werde ich Sie mal mit einem weiteren Schub meiner Ahnungslosigkeit konfrontieren müssen..
Ist Ihnen bekannt, dass die Erneuerbaren seit 2010 nicht nur zum „separaten“ Vermarkten an die Börse verbannt wurden, sondern von da an nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Erneuerbare-Energien-Gesetz/Jahresabrechnungen/EEG-Jahresabrechnung_2016.pdf
Warum das denn wohl ???
Ich will Ihnen auf die Sprünge helfen, weil physikalisch der Taschenspielertrick 2010 gar nicht funktionieren würde.
Es macht ja immer mehr Spaß Ihre Nebelkerzen zu beleuchten.
Bin gespannt ob Ihnen außer Unsinn oder Kalauer dazu was einfällt
Herr Diehl auch dieser substanzschwache Post ändert nichts daran das sie oben eindrucksvoll zeigten , das sie zwar ständig darüber fabulieren was laut EEG vor 2010 gewesen sein soll , aber dann hier zeigten das sie überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Reglungen im EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 haben und sogar damit überfordert waren dem von ihnen oben erneut verlinkten Video von Herr Weber ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage 🙂
Und daran ändern alle ihre Märchenerzählungen hier und ihre Unfähigkeit sich über die rechtlichen Reglungen im EEG vor 2010 und danach zu informieren nichts !
Und ebenso wenig ändert dieser substanzschwache Post etwas an der Tatsache das nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , die EEG-Umlage seither dann auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und nur „Diehl und Konsorten“ haben verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der Öffentlichen Diskussion ist
Herr Grün, nicht wieder Ablenken.
Zur Erinnerung an meine Frage.
Ist Ihnen bekannt, dass die Erneuerbaren seit 2010 nicht nur zum „separaten“ Vermarkten an die Börse verbannt wurden, sondern von da an nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.???
Ich warte auf die Antwort.
Herr Diehl diese Wortklaubereien ändern nichts daran das sie oben eindrucksvoll zeigten , das sie zwar ständig darüber fabulieren was laut EEG vor 2010 gewesen sein soll , aber dann hier zeigten das sie überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Reglungen im EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 haben und sogar damit überfordert waren dem von ihnen oben erneut verlinkten Video von Herr Weber ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage .
Herr Diehl, Antworten hat der Herr Grün nie. Denn er hat keine Ahnung von etwas und kann nur seinen Text immer wieder in Auszügen neu posten. Ich musste ja so lachen als er mir mit der schrecklichen Erkenntnis kam, dass ein 40to-LKW nur 3,5 to Wasserstoff transportieren kann. Da braucht man nicht mal Ingenieur zu sein um schnell zu merken was das bedeutet. Er hat bei der Linde AG das gelesen, aber nicht verstanden.
Ich schrieb belustigt:
3,5to Wasserstoff entsprechen der Fahrleistung von 3500*100 Kilometer eines Wasserstoffautos alla Daimler-SUV GLC-FC. Also bringt ihr 40to Tanklastwagen auch nicht so viel mehr an Energie per Diesel zur Tankstelle. Der muss aber das ganze geladene Diesel-Gewicht schleppen und selber Diesel verbrennen. Die 3,5 to Last des Wasserstoff-LKW sind dagegen recht angenehm zu ziehen. Wenn dann der LKW auch noch mit H2 fährt, super!
@Herr Scherer: ihre obige Aussage „Die 3,5 to Last des Wasserstoff-LKW sind dagegen recht angenehm zu ziehen“ zeigt doch wie wenig ernst man sie nehmen kann . Dieser Wasserstoff-LKW muss doch nicht nur diese 3,5 Tonen Wasserstoff ziehen sondern hat ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen , weil Wasserstoff erst bei minus 253 Grad Celsius flüssig wird und deshalb kann er nur in stabilen und hochisolierten Drucktanks gelagert und transportiert werden. Ein Tanklaster für Diesel kann bei gleichem Gewicht Diesel für ungefähr die doppelte Reichweite transportieren und kostet erheblich weniger , weil keinen teuren stabile und hochisolierte Drucktanks braucht.
Und auch dieser substanzschwache Post von ihnen ändert auch nichts daran dass Herr Diehl oben eindrucksvoll zeigte , das er zwar ständig darüber fabuliert was laut EEG vor 2010 gewesen sein soll , aber dann hier zeigte das er überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Reglungen im EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage vor 2010 hat und sogar damit überfordert war dem von ihm oben erneut verlinkten Video von Herr Weber ab ca. Minute 2:45 zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage
Herr Grün lernt im H2-Bereich dazu: Er kommt jetzt wenigstens auf 50% in Bezug auf Diesel.
Zuvor hat er geglaubt einen tollen Trumpf in der Hand zu haben. War mal wieder nichts!
Bevor er sich über 3,5to H2 lustig machte, hätte er mal lieber sich informiert, was das bedeutet.
Mehr Infos für Wasserstoffinteresse Leser:
https://www.the-linde-group.com/de/images/HydrogenBrochure_DE_tcm16-10196.pdf
@Herr Scherer auch dieses Ablenkungsmanöver ändert nichts daran das ihr Freund Diehl sich die Behauptung „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ aus den Finger gesogen hat und nichts davon wahr ist!
Aber offensichtlich sind sie genau so wenig wie ihr Freund Diehl in der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte ,und sie offensichtlich ebenso wie Herr Diehl damit überfordert sind dem Video von Herr Weber , das Herr Diehl hier ständig verlinkt ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage 🙂
@Herr Scherer : offensichtlich haben sie auch die verlinkte Quelle der Linde AG nicht wirklich gelesen oder verstanden sonst könnten sie der entnehmen das für den Transport in diesen teuren Spezialtanklastwagen für Wasserstoff „hierbei die Kosten für die Verflüssigung zu beachten sind , für die derzeit noch ca. 30% der im Wasserstoff gespeicherten Energie benötigt werde“ 🙂
Was ist da Wortklauberei, wenn ich Sie frage ob Sie auf dem neuesten Stand der Dinge sind.
Hier noch einmal meine Frage..
Ist Ihnen bekannt, dass die Erneuerbaren seit 2010 nicht nur zum „separaten“ Vermarkten an die Börse verbannt wurden, sondern von da an nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.???
Ich bitte um eine klare Antwort, ja oder nein..
Herr Diehl die Antwort ist das sie unfähig sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte, und sie auch damit überfordert sind dem Video von Herr Weber , das sie ständig hier verlinken ca. bei Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage 🙂
Den Unsinn den sie oben verzapft haben „Vor 2010 mussten sich die Versorger von neutralen Wirtschaftsprüfern die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit und ohne EEG Zwangsanteil genehmigen lassen “ haben sie sich aus den Finger gesogen ! Es hat zu keiner Zeit eine solche Reglung im EEG geben , eben so wenig wie es auch nie eine gesetzliche Reglung gab wie ein „MOE“ zu ermitteln gewesen wäre.
Aber erst nehmen kann man solch einen „Dampfplauderer“ wie sie nicht ,der ungetrübt von jeder Sachkenntnis der rechtlichen Reglungen im EEG darüber phantasiert was vor 2010 laut EEG gegolten haben soll .
An alle die hier eventuell noch mit lesen.
Was glaubt Ihr denn warum sich der gute Klaus Grün so unsäglich schwer tut zuzugeben, dass seit 2010 die Erneuerbaren nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Antwort: Weil er dann mit dazu beitragen müsste, den Schwindel der EEG Neuordnung 2010 deutlich zu machen.
Schwindel in der Form, weil es physikalisch gar nicht möglich ist die Erneuerbaren separat an der Börse zu vermarkten, oder genauer gesagt unter Wert zu verramschen.
Physikalisch kommen die dezentral erzeugten Erneuerbaren nach wie vor, vorrangig bei den Endverbrauchern an, nur „Kaufmännisch“ müssen sie seit der EEG Neuordnung 2010 Platz machen für Kohlestrom. Mit ein Grund dafür, dass wir unsere Klimaziele nicht erfüllen können.
Vom IWR im Folgenden treffend beschrieben
Zitat:.
Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Man achte mal drauf, wie der Klaus Grün nun wieder mit seinen bekannten Daten und Fakten, die da Unsinn und Märchen lauten, gegen argumentiert.
Herr Scherer auch dieser Post ohne belastbare Fakten ändert nichts daran das sie unfähig sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte , und sie auch immer noch damit überfordert sind dem Video von Herr Weber , das sie ständig hier verlinken ca. bei Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage
Und daran ändert auch ihr dubiose Zitat ohne verlinkte Quelle nichts !
Herr Grün, schon wieder mal überarbeitet? Sie meinen 17:55 Herrn Diehl und schreiben Herr Scherer. Und dass wir sehr unterschiedliche Personen sind, merkt man schon an unserer sehr unterschiedlichen Ausdrucksweise und Argumentation. Wobei wir beide uns sicher einig sind, dass Sie hier im Forum ein grausamer Fehler sind.
@Herr Scherer auch ihre Polemik ändert nichts daran das ihr Freund Diehl sich die Behauptung „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ aus den Finger gesogen haben und nichts davon wahr ist!
Aber offensichtlich sind sie genau so wenig wie ihr Freund Diehl nicht der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte ,und sie sind offensichtlich genauso wie ihr Freund Diehl damit überfordert dem Video von Herr Weber , das sie hier ständig verlinken ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage 🙂
Sie sind eigentlich nicht viel Text Wert. Hier findet man alles was man wissen muss:
https://web.archive.org/web/20160603102549/http://www.ise.fraunhofer.de/de/downloads/pdf-files/data-nivc-/kurzstudie-zur-historischen-entwicklung-der-eeg-umlage.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#EEG-Umlage
Da kann man sich den ganzen sonstigen Text sparen!
Herr Scherer-Diehl auch dieses Ablenkungsmanöver ändert nichts daran ändert nichts daran das „Diehl und Konsorten“ unfähig sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte , und auch sie offensichtlich ebenso wie Herr Diehl damit überfordert sind dem Video von Herr Weber , das Herr Diehl hier ständig verlinkt ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage
@ Herr Scherer auch diese mehr als 5 Jahre alten obsoleten Quellen ändern nichts an der Tatsache dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ),
obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und sie haben wohl genauso wie ihr Freund Diehl verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der Öffentlichen Diskussion ist 🙂
PS: und das selbst „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starker Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte auch hier darüber) , haben sie offensichtlich genauso verpasst wie die Ihr Freund Diehl 🙂
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl die Antwort ist das sie unfähig sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte,
@ Klaus Grün.
Die rechtlichen Bestimmungen sind doch gerade „Ihr“ Problem, wenn Sie von 2000 reden.
Es geht um die rechtlichen Bestimmungen seit der EEG Neuordnung 2010. , Von da an nämlich, werden die Erneuerbaren nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt.
Deshalb noch einmal meine Frage, ist Ihnen das bekannt, oder diskutieren wir auf einem unterschiedlichen Wissensstand.????
Herr Diehl auch dieses „Bla-Bla“ ändert nichts daran das sie sich die Behauptung „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ aus den Finger gesogen haben und nichts davon wahr ist!
Aber offensichtlich sind sie immer nicht der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte ,und sie sind offensichtlich auch immer noch damit überfordert dem Video von Herr Weber , das sie hier ständig verlinken ab ca. Minute 2:45, zu entnehmen das die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war bis 2009 über die EEG-Umlage
Einfach köstlich mit anzusehen, wie sich unser Troll wieder um die Antwort windet, ob ihm bekannt ist, dass die Erneuerbaren seit 2010 nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Als Ablenkung bringt er immer wieder die Minute 2.45 im Video des Prof. weil der da von Differenz spricht.
Siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Kapiert aber gar nicht, dass der Prof. den Begriff Differenz genau so als irreführend zum Ausdruck bringt, wie ich das seither tue. sonst könnte er ja in Folge dessen nicht von Geld sprechen, dass sich diejenigen einstecken, die den Strom bereit stellen.
@Herr Diehl zum erneut von ihnen verlinkten Video von Herr Weber, haben sie sich offensichtlich immer noch nicht die Kommentare zu diesem Video bei „Youtube“ angesehen 🙂
Einem der Kommentare dort können sie folgendes entnehmen :
„Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Dem ist nichts hinzu zu fügen !!
Zitat aus Wikipedia:
Nach einem Gutachten der Rechtsfakultät der Universität Regensburg aus dem Jahr 2012 sind Teile des EEG seit der Novelle von 2009 möglicherweise verfassungswidrig. Problematisch sei dass mit Inkrafttreten der 2010 veränderte Ausgleichsmechanismusverordnung ein Teil der Abgaben eine „Sonderabgabe“ darstelle, die am Bundeshaushalt vorbeifließt bzw. im Juristendeutsch „haushaltsflüchtig“ ist. Die Situation sei vergleichbar mit dem früheren „Kohlepfennig“ zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebaus, der 1994 verboten worden ist.
@ Herr Scherer: sie haben wohl verpasst das wir jetzt das Jahr 2019 mit ihre obsoleten Quelle von 2012 , mal abgesehen davon das sie auch keine verlinkte Quelle zu ihrem „Zitat“ angeben haben.
Und an der Tatsache das die Behauptung von Herrn Diehl von oben „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ nicht wahr ist ändert auch dieser Post ändert nichts. Aber offensichtlich sind auch sie nicht der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich Herrn Diehl hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte, denen sie und Herr Diehl entnehmen können das auch nach dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war über die EEG-Umlage.
Herr Diehl auch dieser Post ändert nichts daran, das sie sich die Behauptung „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ aus den Finger gesogen haben und nichts davon wahr ist!
Aber offensichtlich sind sie immer nicht der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte, denen sie entnehmen können das auch nach dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war über die EEG-Umlage.
Einfach köstlich mit anzusehen, wie sich unser Troll wieder um die Antwort windet, ob ihm bekannt ist, dass die Erneuerbaren seit 2010 nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Herr Schubert-Grün (Sie sind beweisbar die identisch Person). Die Sache ist doch ganz einfach zu Ergründen, ich habe es mal mit eigenen Berechnungen nachvollzogen. Die Verfünffachung der Umlage von 2009 bis 2014 wegen dem PV-Hype zu Rechtfertigen ist völliger Unfug. Eine Verdopplung wäre korrekt gewesen.
Die Einspeisemenge aller EE hat sich von 09-14 um 81,3% erhöht.
Einspeisemengen von EEG-Strom gemäß Jahresabrechnungen
ab 2009 in GWh 75.053/82.286/102.877/117.597/124.872/136.063/161.842/161.480/187.450
Mittlere Vergütungszahlungen an Betreiber für EEG-Strom gemäß Jahresabrechnungen
ab 2009 in Ct/kWh: 13,9/15,8/17,9/16,3/15,7/15,7/15,0/15,0/13,8. Also von 2009 bis 2014 13% Erhöhung.
Die puren PV-Anteile herauszunehmen ist sowieso falsch, denn die Umlage ist auf alle EE bezogen.
Der Wert des Stroms vor den EE ist jährlich gestiegen nicht gefallen, da keine Verramschung stattfand.
Gehen wir aber nur dem selben Marktpreis aus (bescheiden 4,5 ct/KWh), welcher herauszurechnen ist, bleibt es bei Steigerung von lediglich 19% der EE-Mehrkosten (15,7-4,5)/(13,9-4,5)=1,191.
Faktor der Umlageerhöhung 1,813*1,191=2,16.
Ihre Berechnungen sind Fake-News und sollen lediglich Menschen ohne Kenntnisse verunsichern.
Belästigen Sie uns bitte nicht weiter mit Ihrem Mist.
Datengrundlagen: https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
@ Hallo Heinz Scherer.
Schön, dass Sie sich mal die Arbeit gemacht haben.
Der PV Hype war zu seiner Zeit an allem Schuld, und der „Giftpfeil“ Nr.1 im Köcher der Energiewendegegner.
In den Hausmedien der konventionellen Stromwirtschaft, ein bevorzugtes Instrument, um Stimmung gegen die Erneuerbaren zu machen.
Unser trollischer Klaus Grün mag ja in anderen Diskussionsforen mit seinen Nebelkerzen Erfolg haben, aber doch nicht hier, wo glücklicherweise auch Leute unterwegs sind, die sich auskennen, und auch noch bereit sind ihm zu widersprechen. Was einige hier schon deshalb nicht tun, weil sie nicht bereit sind, sich auf seinen polemischen Diskussionsstil herabzulassen.
Das Einzige was ihm hier noch bleibt, ist Schadensbegrenzung. Das heißt dafür zu sorgen, dass das keiner in Berlin liest, wie er ständig betont.
@ Herr Scherer-Diehl : zum ersten lag der Börsenpreis im Jahr 2009 nicht wie sie hier behauptet haben bei 4,5 Cent sondern nur bei 3,9 Cent , und im Jahr 2014 lag er im übrigen auch nur 0.7 Cent tiefer ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_volume_de.htm ) und darüber hinaus gab es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto das zu einem Nachholeffekt wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte eine dämpfenden Effekt auf die Umlage vom Folgejahr ( 2019 lag der bei 1,035 Cent pro KWH) .Und die EEG-Umlage ist dann seit 2014 auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben. Und sie haben wohl genauso wie ihr Freund Diehl verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist
Und an der Tatsache das die Behauptung von Herrn Diehl von oben „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ nicht wahr ist ändert auch dieser Post ändert nichts. Aber offensichtlich sind auch sie nicht der Lage sind sich über die rechtlichen Bestimmungen im EEG 2000 zu informieren , zu denn ich Herrn Diehl hier schon x-fach einen link zum Gesetzestext verlinkt hatte, denen sie und Herr Diehl entnehmen können das auch nach dem EEG 2000 die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den mittleren Beschaffungskosten der Stromversorger für nicht geförderten Strom auszugleichen war über die EEG-Umlage.
PS: das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine hier berichte auch darüber) , haben sie wohl offensichtlich genauso verpasst wie ihr Freund Diehl
Ich bin wirklich belustigt. Herr Grün behauptete vor zwei Monaten Diplom-Mathematiker zu sein.
Dabei kann er nicht mal im Geringsten etwas Ausrechnen, etwas in Relation setzen oder sonstige einfache Aufgaben lösen. Er kann nur seinen Text in minimalen Varianten wiederholen.
Jetzt rechnen wir doch mal aus was passiert, wenn man seine genannten 3,9 Cent/KWh zum Marktpreis nimmt. Er kann von mir aus sogar Null nehmen, denn es spielt mir rechnerisch in die Hände, nicht ihm.
(15,7-3,9)/(13,9-3,9)=1,18. Faktor der Umlageerhöhung 1,813*1,18=2,14. Also sogar weniger als 2,16.
Herr Grün-Schubert, ihre sogenannten Berechnungen sind Fake-News und sollen lediglich Menschen ohne Kenntnisse verunsichern. Belästigen Sie uns bitte nicht weiter mit Ihrem Mist. Schreiben Sie bitte auf AfD-Foren weiter. Aber selbst denen gehen Sie bald auf die Nerven.
Und sein Hinweis per Post Scriptum ist wirklich lustig. Er schreibt selber, er könnte sich die unendliche Wiederholung seiner dümmlichen Texte sparen, da es niemanden mehr interessiert.
Herr Scherer auch dieser substanzschwache Post ändert nichts daran dass die Zahlen in ihren „Milchmädchen-Rechnungen“ alle nicht stimmen ,auch die Zahlen die sie aus Wikipedia übernommen haben stimmen nicht mit denen offiziellen Zahlen die das BMWI in seinen Veröffentlichungen im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ nennt .Danach lag die durchschnittliche EEG-Vergütung im Jahr 2009 bei 14,4 Cent pro KWh und im Jahr 2014 bei 17,8 Cent. ( Quellen https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Seite 7 ).
Und ebenso wenig ändert dieser Post etwas daran das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine hier berichte auch darüber) .
PS.: und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben ihre Ergüsse hier auch sehr wenig zu tun , aber das ist ja bei Herrn Diehl und Ihnen fast die Regel hier im Forum
@Herr Scherer-Diehl : zum ersten lag der Börsenpreis im Jahr 2009 nicht wie sie hier behauptet haben bei 4,5 Cent sondern nur bei 3,9 Cent (im Jahr 2014 lag er im übrigen auch nur 0.7 Cent tiefer ) ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_volume_de.htm ) , zum zweiten stimmen die Zahlen die sie aus Wikipedia übernommen haben nicht mit denen offiziellen Zahlen die das BMWI in seinen Veröffentlichungen im „Informationsportal Erneuerbare Energien“ nennt .Danach lag die durchschnittliche EEG-Vergütung im Jahr 2009 bei 14,4 Cent pro KWh und im Jahr 2014 bei 17,8 Cent. ( Quellen https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Seite 7 ).
Und darüber hinaus gab es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto das zu einem Nachholeffekt wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf die Umlage vom Folgejahr ( 2019 lag der bei 1,035 Cent pro KWH) .
Und die EEG-Umlage ist dann seit 2014 auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Und sie haben wohl genauso wie ihr Freund Diehl verpasst das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist . Wie sie auch verpasst zu haben scheinen das selbst Agora Energiewende jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber)
Und es ist mehr als amüsant wenn sie glauben mit solchen „Milchmädchen-Rechnungen “ in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video das ihr Freund Diehl hier ständig verlinkt .
PS.: und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben diese „Fake-News“ mit ihren
„Milchmädchenrechnungen“ auch sehr wenig zu tun , aber das ist ja bei Herrn Diehl und Ihnen fast die Regel hier im Forum
Ich bin wirklich sehr belustigt. Herr Grün behauptete vor zwei Monaten Diplom-Mathematiker zu sein. Dabei kann er nicht mal im Geringsten etwas Ausrechnen, etwas in Relation setzen oder sonstige einfache Aufgaben lösen. Er kann nur seinen Text in minimalen Varianten wiederholen. Und weil er nicht rechnen kann, muss er Meine ablenkend Milchmädchenrechnung nennen. Dabei hat er gar nicht aufgezeigt was an der Rechnung falsch wäre. Weil das auch nicht geht.
Jetzt rechnen wir doch mal aus was passiert, wenn man seine genannten 3,9 Cent/KWh zum Marktpreis nimmt. Er kann von mir aus sogar Null nehmen, denn es spielt mir rechnerisch in die Hände, nicht ihm.
Dann nehmen wir noch seine geringfügig korrigierten Werte für die durchschnittliche EE-Vergütungen und da alles seine genannten Zahlen sind gibt es da nichts mehr zu meckern:
Die Einspeisemenge aller EE hat sich von 09-14 um 81,3% erhöht. Hat er nicht kritisiert, da offiziell.
Erhöhung der Vergütung (17,8-3,9)/(14,4-3,9)=1,324. Faktor der Umlageerhöhung 1,813*1,324=2,4.
Also sogar immer noch weniger als die Hälfte einer Verfünffachung. Was zu beweisen war.
Herr Grün-Schubert, ihre sogenannten Berechnungen sind Fake-News und sollen lediglich Menschen ohne Kenntnisse verunsichern. Belästigen Sie uns bitte nicht weiter mit Ihrem Mist. Schreiben Sie bitte auf AfD-Foren weiter. Aber selbst denen gehen Sie bald auf die Nerven.
Und auch seine Hinweise per Post Scriptum oder direkt zu Agora sind wirklich sehr lustig. Er schreibt selber, er könnte sich die unendliche Wiederholung seiner dümmlichen Texte sparen, da es niemanden mehr interessiert. Ich wusste gar nicht, dass Agora Gesetze schreibt. Und was den Bezug auf das Thema geht, ist er der Einzige, welcher immer davon abweicht und man darauf dann reagieren muss. Er will halt einfach die Leser für Dumm erklären oder mit versuchen mit Fake-News beeindrucken. Warum er aber glaubt, das funktioniert, verstehe ich nicht. Es Bedarf nicht sonderlich viel Bildung, um das zu Merken. Aber ihm selber fehlt scheinbar die Bildung, um dies zu Erkennen.
@Herr Scherer : zum ersten haben sie nicht berücksichtigt in ihrer „Milchmädchen-Rechnung“ das es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto das zu einem Nachholeffekt in der Umlage von 2014 wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf .
Und zum zweiten wurde die Umlage von 2009 auf Grund von Prognosen im Jahr 2008 erstellt . Im Jahr 2008 hatte die Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom aber ihren höchsten Stand seit Einführung der Strombörsen und lagen rund 50% höher als im Jahr 2007 und 2009 . Darüber hinaus wurde auch der Zubau von PV im Jahr 2009 in der Prognose unterschätzt , die im Jahr 2009 von 1,5 GW auf 4,5 GW im Jahr 2009 stieg. Das führte dazu das die auf Grund dieser Prognosen von 2008 ermittelt EEG-Umlage für 2009 rund 50 % zu niedriger war wie sie es mit den Tatsächlichen Beschaffungskosten von 2009 und den tatsächlich gezahlten Einspeisevergütungen von 2009 gewesen wäre.
Es ist eher amüsant dass sie zu glauben scheinen mit solchen „Milchmädchen-Rechnungen “ in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video das ihr Freund Diehl hier ständig verlinkt .
Und an der Tatsache dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben ändert auch dieser Post mit ihren „Milchmädchen-Rechnungen“ eben sowenig wie daran daran das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist . Aber das scheinen sie genauso verpasst zu haben wie das auch „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber) und ihre Milchmädchen-Rechnungen zur Umlage nicht ernst nimmt 🙂
PS: und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben diese „Fake-News“ mit ihren
„Milchmädchenrechnungen“ auch sehr wenig zu tun , aber das ist ja bei Herrn Diehl und Ihnen fast die Regel hier im Forum
Jetzt hat unser trollischer Klaus Grün wieder mit einer Menge an Zahlen versucht seine Nebelkerze zu zünden.
Warum die Umlage sich ..“Verfünffachen“… muss, nur weil sich die Vergütungen, die mit der Umlage bezahlt werden sich… Verdoppelt“… haben, konnte er wieder mal nicht logisch machen.
@ Herr Diehl das sie mit Zahlen überfordert sind ist ja nichts neues.
Und es ist eher amüsant dass sie zu glauben scheinen mit den „Milchmädchen-Rechnungen “ von ihrem Freund Scherer in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video das ihr Freund Diehl hier ständig verlinkt .
Und an der Tatsache dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben ändert auch dieser Post mit den „Milchmädchen-Rechnungen“ von Herr Scherer eben sowenig wie daran das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist . Aber das scheinen sie genauso verpasst zu haben wie das auch „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber) und wohl auch „Agora“ diese Milchmädchen-Rechnungen zur Umlage nicht ernst nimmt
@ Herr Diehl : ich will ihnen und ihrem Freund Scherer jetzt einmal auf die Sprünge helfen.
Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG.
Sie scheinen verpasst zu haben ,das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen.
Nach die Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag auf weniger als ein drittel des Zubau-Werts der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Ändert alles nichts an dem was ich geschrieben habe.
Zur Erinnerung.
Warum die Umlage sich ..“Verfünffachen“… muss, nur weil sich die Vergütungen, die mit der Umlage bezahlt werden sich… Verdoppelt“… haben, konnte er wieder mal nicht logisch machen.
Herr Diehl dann hier für sie nochmal :
zum ersten hat ihr Freund Scherer in seiner „Milchmädchen-Rechnung“ oben nicht berücksichtigt das es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto gab das zu einem Nachholeffekt in der Umlage von 2014 wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf ( der lag bei der EEG-Umlage bei 1,035 Cent )
Und zum zweiten wurde auch die EEG-Umlage von 2009 auf Grund von Prognosen im Jahr 2008 erstellt da sie ja schon ab ersten Januar 2009 erhoben wurde .
Im Jahr 2008 hatten die Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom aber ihren höchsten Stand seit Einführung der Strombörsen und lagen rund 50% höher als im Jahr 2007 und 2009 . Darüber hinaus wurde auch der Zubau von PV im Jahr 2009 in der Prognose unterschätzt , die im Jahr 2009 von 1,5 GW auf 4,5 GW im Jahr 2009 stieg. Das führte dazu das die auf Grund dieser Prognosen von 2008 ermittelt EEG-Umlage für 2009 rund 50 % zu niedriger war wie sie es mit den Tatsächlichen Beschaffungskosten von 2009 und den tatsächlich gezahlten Einspeisevergütungen von 2009 gewesen wäre.
Im übrigen war der Börsenpreis von 2009 bis 2014 lediglich um 0,7 Cent pro KWh gefallen, während die durchschnittlichen Vergütungen für EE von 2009 bis 2014 um 3,4 Cent ansteigen waren.
Es ist eher amüsant dass sie und ihr Freund Scherer zu glauben scheinen mit solchen „Milchmädchen-Rechnungen “ in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video sie hierständig verlinken .
Und an der Tatsache dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben ändert auch dieser Post und die „Milchmädchen-Rechnungen“ von Herr Scherer eben sowenig wie daran das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist . Aber das scheinen sie genauso verpasst zu haben wie das auch „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber) und diese „Milchmädchen-Rechnungen“ zur Umlage und ihr ominöses Video wohl nicht ernst nimmt
PS: und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben ihr Post und die „Fake-News“ von Herrn Scherer mit seinen „Milchmädchenrechnungen“ auch sehr wenig zu tun , aber das ist ja bei Ihnen und Herrn Scherer fast die Regel hier im Forum
@ Herr Diehl : ich will ihnen jetzt noch einmal auf die Sprünge helfen.
Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG.
Sie scheinen verpasst zu haben ,das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen.
Nach die Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag auf weniger als ein drittel des Zubau-Werts der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
PS. sie scheinen auch verpasst zu haben das 2012 in § 49 auch ein 52-GW-Deckel eingeführt wurde bei dessen Überschreiten die Förderung von PV-Anlagen über § 49 mit festen Vergütungsätzen aus laufen wird und das absehbar ist das dieser Deckel noch in dieser Legislaturperiode überschritten wird , wie sie fast alle Entwicklungen die nach 2014 kamen verpasst zu haben scheinen. Und fast alle ihre „Quellen“ die sie hier nennen sind ja auch mehr als 5 Jahre alt
Klaus Grün sagt:
PS: und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben ihr Post und die „Fake-News“ von Herrn Scherer mit seinen „Milchmädchenrechnungen“ auch sehr wenig zu tun , aber das ist ja bei Ihnen und Herrn Scherer fast die Regel hier im Forum.
@ Klaus Grün.
So gesehen, stellt sich die Frage, was der Klaus Grün eigentlich mit dem gesamten Forum zu tun hat.
Herr Diehl auch dieser substanzschwache Post ändert nichts daran an dem gesagten !
Herr Diehl, der Troll Grün-Schubert mit seinem „dass“-Sprachfehler nennt meine Berechnung Milchmädchenrechnung, ohne in der Lage zu sein sie zu korrigieren, was ja auch nicht geht.
Ich habe seine Zahlen eingebaut und trotzdem funktioniert meine Aussage noch. Wir beide sind uns da einig. Seit ich im Fake-News vorgehalten habe, nimmt er nun auch den Begriff, obwohl eine Berechnung die man leicht nachrechnen kann keine Fake-News sein können, sondern nur der Widerlegung harrt.
Er sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
Er fabuliert von einem Zubaukorridor der überschritten ist, aber der doch schon in der vergüteten EE-Menge rechnerisch enthalten ist. Er versteht nämlich meine Rechnung nicht, weil er gar nicht rechnen kann. Er hat nur einen Text, den er immer wieder neu zusammenstellt und kopiert. Mehr kann er nicht.
Er ist sowas von einfallslos, aber sowas von einfältig, dass es schon Weh tut. Nur ihm scheinbar nicht. Selbsterkenntnis ist ihm nicht gegeben, da Bedarf es aber auch einer gewissen Intelligenz.
Herr Scherer auch dieser substanzschwache Post ändert nicht daran dass ihre „Milchmädchen-Rechnung“ von oben zum ersten nicht berücksichtigt haben das es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto gab das zu einem Nachholeffekt in der Umlage von 2014 wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf ( der lag bei der EEG-Umlage bei 1,035 Cent )
Und ihre obigen Ausführungen ändern auch nichts daran das auch die EEG-Umlage von 2009 auf Grund von Prognosen im Jahr 2008 erstellt da sie ja schon ab ersten Januar 2009 erhoben wurde .
Im Jahr 2008 hatten die Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom aber ihren höchsten Stand seit Einführung der Strombörsen und lagen rund 50% höher als im Jahr 2007 und 2009 . Darüber hinaus wurde auch der Zubau von PV im Jahr 2009 in der Prognose unterschätzt , die im Jahr 2009 von 1,5 GW auf 4,5 GW im Jahr 2009 stieg. Das führte dazu das die auf Grund dieser Prognosen von 2008 ermittelt EEG-Umlage für 2009 rund 50 % zu niedriger war wie sie es mit den Tatsächlichen Beschaffungskosten von 2009 und den tatsächlich gezahlten Einspeisevergütungen von 2009 gewesen wäre.
Im übrigen war der Börsenpreis von 2009 bis 2014 lediglich um 0,7 Cent pro KWh gefallen, während die durchschnittlichen Vergütungen für EE von 2009 bis 2014 um 3,4 Cent ansteigen waren. Die Änderungen beim Börsenpreis hatten also einen westlich geringer Anteil am starken Anstieg der Differenz pro KWh die über die EEG-Umlage aus zu gleichen war.
Es ist eher amüsant dass sie zu glauben scheinen mit solchen „Milchmädchen-Rechnungen “ in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video sie hierständig verlinken .
Ihre Ausführungen ändern auch nichts an der Tatsache an der Tatsache das keine der im Bundestag vertreten Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und auch es zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab seit diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten.
Und an der Tatsache dass die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben ändert auch dieser Post und ihre „Milchmädchen-Rechnungen“ von oben eben sowenig wie daran das die EEG-Umlage deshalb kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion ist . Aber das scheinen sie genauso verpasst zu haben wie das auch „Agora Energiewende“ jetzt vorschlägt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen ( PV-Magazine berichte hier auch darüber) und auch „Agora“ die „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ im 5 Jahren alten Video von ihrem Freund Weber und „Milchmädchen-Rechnungen“ zur Umlage und wohl nicht ernst nimmt 🙂
PS: und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben ihr Post und ihre „Milchmädchenrechnungen“ zur Umlage auch sehr wenig zu tun , aber das ist ja bei Ihnen und Herrn Scherer fast die Regel hier im Forum
Da werden wir nicht miteinander grün, haha. Sie werfen mit Informationen um sich, welche für diese Berechnung ohne Bedeutung sind, da in den übergeordneten Zahlen bereits mit enthalten. Machen Sie doch einfach mal eine Korrekturrechnung, wenn Sie können, haha. Dann können wir uns niveauvoll austauschen!
Herr Scherer , es ist eher amüsant das sie Informationen , die aufzeigen das ihre „Milchmädchen-Rechnungen“ wenig Sinn machen , als „ohne Bedeutung“ bezeichnen
Und es ist mehr als amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesem Unfug etwas daran zu ändern zu können das die EEG-Umlage kein großes Thema mehr in der öffentlichen Diskussion ist , weil die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG , obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben .
Und ihre Sprüche ändern auch nichts an der Tatsache das keine der im Bundestag vertretenen Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und es auch zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab seit diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten.
Und mit dem Inhalt des obigen Artikels haben ihre “ Fake-News“ mit „Milchmädchen-Rechnungen“ auch nicht das geringste zu tun !
@Herr Scherer: dann hier ihre „Korrekturrechnung“:
zum ersten haben sie nicht berücksichtigt in ihrer „Milchmädchen-Rechnung“ das es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto das zu einem Nachholeffekt in der Umlage von 2014 wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte worauf ich sie oben schon hingewiesen hatte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf .
Verglichen mit der Kernumlage , die 2014 um her als 20 % niedriger war,reduziert sich ihr Faktor um den die Kernumlage gestiegen ist schon von 5 auf 4 . Schon ein Jahr später war die EEG-Umlage aber nur noch unwesentlich niedriger als die Kernumlage nach dem der Zubau von PV unter den Zielkorridor von § 49 fiel, und seit 2016 ist die EEG-Umlage wegen der Überschüsse auf dem EEG-Konto in jedem Jahr niedriger als die Kernumlage gewesen.
Und zum zweiten wurde auch die Umlage von 2009 auf Grund von Prognosen im Jahr 2008 erstellt und galt dann ab 1. Januar 2009 . Im Jahr 2008 hatte die Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom aber ihren höchsten Stand seit Einführung der Strombörsen und lagen rund 50% höher als im Jahr 2007 und 2009 . Darüber hinaus wurde auch der Zubau von PV im Jahr 2009 in der Prognose unterschätzt , die im Jahr 2009 von 1,5 GW auf 4,5 GW anstieg. Das führte dazu das die auf Grund dieser Prognosen von 2008 ermittelt EEG-Umlage für 2009 rund 50 % zu niedriger war wie sie es mit den tatsächlichen Beschaffungskosten von 2009 und den tatsächlich gezahlten Einspeisevergütungen von 2009 gewesen wäre. Mit der Einführung des EEG-Kontos werden solche Prognosefehler aus geglichen in der Umlage vom Folgejahr. Bis zum Jahr 2013 war das EE-Konto regelmäßig im Minus wegen des starken Ausbaus von PV , und erhöhte die Kernumlage des Folgejahres aber wie oben angesprochen war das Konto seit 2014 immer im Plus und hatte seither eine dämpfenden Wirkung auf die Umlage des Folgejahrs.
Wenn man dies berücksichtigt dann erhöht sich ihr Faktor von 2,4 auf 3,6 . Und verglichen mit der Kernumlage haben wir dann nur noch eine kleine Differenz von 0,4 für die der Anstieg der Börsenpreise um 0,7 Cent von 2009 bis 2014 ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_volume_de.htm ) und der Anstieg der Strommengen mit reduzierter Umlage um rund 40 % seit 2008 verantwortlich war. Für die restlichen 80 % war der Anstieg der durchschnittlichen Vergütungen um 3,4 Cent von 2009 bis 2014 vor allem wegen des starken Zubaus von PV verantwortlich.
Der Börsenpreis war im Übrigen nach in Krafttreten der Änderungen Anfang 2010 nicht gefallen wie sie und Herr Diehl in den Raum stellen sondern er steig im Jahr 2010 von 3,989 Cent pro KWh auf 4,555 Cent und er stieg im Jahr 2011 dann weiter auf 5,158 Cent , und er war auch letztes Jahr mit 4,326 Cent höher als im Jahr 2009 , obwohl letztes Jahr mehr als zweieinhalb mal so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie im Jahr 2009
Es ist eher amüsant dass sie zu glauben scheinen mit solchen „Milchmädchen-Rechnungen “ in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video das ihr Freund Diehl hier ständig verlinkt .
Und es ändert auch nichts daran das keine der im Bundestag vertretenen Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und auch es zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab seit diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten. Und offensichtlich nimmt man auch bei „Agora Energiewende“ solche
„Milchmädchenrechnungen“ nicht Ernst , wie der Vorschlag von „Agora“ zeigt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen über den auch PV-Magazine hier berichte.
Klaus Grün sagt.
@ Herr Diehl ich habe ihnen die Antwort doch gerade gegeben das der Grund für die Änderung der Ermittlung der EEG-Umlage war das die das die Ermittlung der Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom der Stromlieferanten sehr intransparent und aufwendig , war deren Differenz über die EEG auszugleichen war.
@Klaus Grün.
Eine Antwort in nichtssagendem Pla…Pla…
Ich weiß, dass Ihnen die Antwort auf die Frage warum die EE seit 2010 nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden unangenehm ist, weil diese Änderung ein wesentlicher Teil des Schwindels ist, der den Verbrauchern 2010 untergejubelt wurde.
Ich will Ihnen bei der Antwort etwas behilflich sein.
Schwindel in der Form, weil es physikalisch gar nicht möglich ist die Erneuerbaren separat an der Börse zu vermarkten, oder genauer gesagt unter Wert zu verramschen.
Physikalisch kommen die vorrangigen und dezentral erzeugten Erneuerbaren nach wie vor, bei den Endverbrauchern an. Nun brauch man aber Platz für den Kohlestrom der seit 2010 wieder ungehindert produziert werden kann.
Vom IWR im Folgenden treffend beschrieben
Zitat:. Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Da physikalisch gar nicht möglich ist, den vorrangigen EEG Strom an allen Verbrauchern vorbei zu exportieren, hat man Abhilfe geschaffen, in dem man beschlossen hat den ungeliebten EEG Strom „Kaufmännisch“ aus dem Wege zu räumen.
Ich weiß Herr Grün die Wahrheit tut weh. Diese Schmerzen müssen Sie aber ertragen,wenn Sie hier in einem einschlägigen Forum Tatsachen vernebeln wollen..
Herr Diehl : ihre Sprüche „Diese Schmerzen müssen Sie aber ertragen“ sind doch nur zum Lachen .
Ihre ollen , mehr als 5 Jahre alten Propagandakammelen nimmt doch keiner mehr erst.
Ihre „Ausführungen“ ändern auch nichts an der Tatsache an der Tatsache das keine der im Bundestag vertreten Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und auch es zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab seit diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten.
Herr Diehl die Behauptungen in ihrem dubiosen Zitat ohne verlinkte Quelle sind doch physikalisch unsinnig und falsch. Mit so volatilen Quellen wie Wind und Sonne ist es doch gar nicht möglich konstante Monatsbänder nur aus EE zu erstellen. Es war hier um hier die konstanten EEG-Monatsbänder zu erstellen nötig das die Übertragungsnetzbetreiber die Schwankungen in der Stromerzeugung von EE durch Zu- und Abverkäufe über die Börse auszugleichen. hierbei entstanden den ÜNB erhebliche Aufwände. Aber offensichtlich sie mit diese Wälzmechanismus ebenso wenig vertraut wie mit den rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der EEG-Umlage bis 2009 wo sie hier behauptete haben „Vor 2010 war die Umlage nicht die „Nummerische“ Differenz, sondern echt die Mehrkosten zwischen einem Portfolio mit, und ohne EEG Strom“ aber nichts davon ist wahr , es hat zu keiner Zeit eine solche Reglung im EEG geben .
@Herr Diehl : und hier eine Studie der FU Berlin von 2008 in der sich darüber informieren können , wie der Wälzmechanismus im EEG vor 2010 tatsächlich gewesen ist ( https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjP9c7XkajiAhWuMewKHYk_ApAQFjAAegQIBRAC&url=https%3A%2F%2Fwww.ensys.tu-berlin.de%2Ffileadmin%2Ffg8%2FDownloads%2FNeueEntwicklungen%2FSS2008%2F20080509_Hipp_Wie_kommt_EEG_Strom_zum_Kunden.pdf&usg=AOvVaw3N0O98sXq7pd9zoHHh0jso )
@ Herr Scherer : ich will ihnen und ihrem Freund Diehl jetzt einmal auf die Sprünge helfen.
Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG.
Sie scheinen verpasst zu haben , das der Zubau in den 3 Jahren nach in Krafttreten der Änderungen im EGG von 2010 bis 2012 Rekordwerte beim Zubau von PV-Anlagen erreichte und in diesen drei Jahren rund die Hälfte aller PV-Anlagen die zur Zeit in Betrieb sind ans Netz gingen.
Nach die Änderungen in § 49 Mitte 2012 in Kraft traten, drückte diese Zubau abhängige Degression die starke Überförderung von PV seit 2009 so weit das der Zubau im Jahr 2014 zu ersten mal seit 2008 wieder unter der Obergrenze für den Zielkorridor im § 49 EEG lag auf weniger als ein drittel des Zubau-Werts der 3 Boom-Jahre 2010 bis 2012. In der Folge ist dann auch die EEG-Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.
Herr Grün, wo bleibt denn nun statt sehr sehr viel Text eine konkrete Rechnung, welche man auf Fakten checken kann? Ich denke gerne nochmal mit!
@Herr Scherer : „Korrekturrechnung“ finden sie doch in meinem Post vom 19. Mai 2019 um 22:02 Uhr. Es ist mehr als amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesem Unfug etwas daran zu ändern das die EEG-Umlage kein großes Thema in der öffentlichen Diskussion ist , weil die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG , obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben .
Und offensichtlich nimmt man auch bei „Agora Energiewende“ solche
„Milchmädchenrechnungen“ und das 5 Jahre Video von Herrn Weber nicht Ernst , wie der Vorschlag von „Agora“ zeigt die Kosten für den starken Ausbau von PV bis 2013 aus der Umlage heraus zu nehmen über den auch PV-Magazine hier berichte. Und ihre Sprüche ändern auch nichts daran das keine der im Bundestag vertretenen Parteien eine Rückkehr zu diesen alten Reglungen die bis 2009 galten beabsichtigt, und auch es zu keiner Zeit einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag gab seit diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten.
Wenn ich als Schüler oder Student, so etwas wie Sie hier darlegen als Berechnung bezeichnet bzw. abgegeben hätte, wäre ich durchgefallen. Herr Grün-Schubert, neu machen Thema verfehlt.
@ Herr Scherer dann benennen sie doch konkret wo sie dort einen Rechenfehler sehen !
Es ist mehr als amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesem Unfug in diesem Forum etwas daran zu ändern das die EEG-Umlage kein großes Thema in der öffentlichen Diskussion ist , weil die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG , obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben .
PS: kennen sie die Zahl der Seitenabrufe bei „Youtube“ von dem dubiosen 5 Jahre alten Video von Herrn Weber , das ihr Busenfreund Diehl hier ständig verlinkt ? Wobei diesen neuen Unfug von ihnen dürften noch viel weniger lesen 🙂
@Scherrer : und hier für sie noch einmal die Quellen aus meinem Post 14. Mai 2019 um 10:38 Uhr , in denen sie alle für die Korrekturrechnung benötigten Zahlen noch einmal entnehmen können :
„Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht , „BMWI Informationsportal Erneuerbare Energien
“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Seite 7 , „Energy-Charts vom Fraunhofer ISE“ https://www.energy-charts.de/price_volume_de.htm .
Klaus Grün sagt.
@ Herr Scherer : ich will ihnen und ihrem Freund Diehl jetzt einmal auf die Sprünge helfen.
Für ihre Branche waren nicht die Änderungen im EEG 2010 ein großes Problem , sondern die Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression nach §49 EEG.
@ Klaus Grün.
Das Problem ist doch im folgenden Video eindeutig mit 2010 dokumentiert.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Während sich die Vergütungen — wegen der PV Boomjahre wie Sie hier in den Raum stellen — gerade mal verdoppelt haben, hat sich die dafür vorgesehene EEG Umlage „verfünffacht“ .
Das ist kein Problem, sondern die größte Schweinerei der Energiewirtschaft, wie es der Prof. im Video nennt.
@ Herr Diehl : offensichtlich haben sie sich immer noch nicht die Kommentare zu dem erneut von ihnen verlinkten Video bei „Youtube“ angesehen 🙂
Einem der Kommentare können sie folgendes entnehmen :
„Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Es ist mehr als amüsant das sie zu glauben scheinen mit dem ständigen wiederholen dieses Unfugs könnten sie etwas daran ändern das die EEG-Umlage kein großes Thema in der öffentlichen Diskussion mehr ist , weil die EEG-Umlage seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ,nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG , obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben .
PS: Der Börsenpreis war letztes Jahr mit 4.326 Cent pro KWh wieder höher ist als im Jahr 2009 mit 3,989 Cent pro KWh , dem Jahr wo laut ihren Sprüchen die Welt noch in Ordnung gewesen sein soll, obwohl letztes Jahr mehr als zweieinhalb so viel Strom aus EE eingespeist wurde wie 2009 . ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) , und ihr „Pardoxon“ führte zuletzt dazu das die EEG-Umlage sinkt weil der Börsenpreis steigt 🙂
@Herr Diehl und einen weiteren zu diesem Video bei „Youtube“ könnte sie noch folgendes entnehmen:
„In dem Zusammenhang sollte man auch wissen das Herr Weber von 2011 bis zur Insolvenz im Aufsichtsrat des Solarzellenherstellers Q-Cells war. Sonderlich erfolgreich war der Versuch dieses Lobbyisten der Solarbranche aber nicht. Auch diese Aktion konnte nicht verhindern das die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag. Und mittlerweile reden selbst die Vertreter der Verbände der Wind- und Solarbranche nicht mehr über diese „Taschenspielertricks“ mit denen dieser „oberschlaue“ Herr Professor die Öffentlichkeit hinters Licht führen wollte“
Herr Grün-Schubert, wo Sie keine Rechnung aufzeigten, gibt es auch nichts zu korrigieren.
Hier nochmal meine Berechnung mit den Werten, welche Sie gewünscht hatten:
Einspeisemengen von EEG-Strom gemäß Jahresabrechnungen
ab 2009 in GWh 75.053/82.286/102.877/117.597/124.872/136.063/161.842/161.480/187.450
Die Einspeisemenge aller EE hat sich also von 09-14 um 81,3% erhöht 136063/75053=1,813.
Erhöhung der Vergütung oberhalb des Marktwertes (17,8-3,9)/(14,4-3,9)=1,324.
Faktor der Umlageerhöhung 1,813*1,324=2,4. Also sogar immer noch weniger als die Hälfte einer Verfünffachung. Was zu beweisen war.
Herr Grün-Schubert, ihre sogenannten Berechnungen, welche streng genommen gar keine sind, sind lediglich Fake-News und sonst nichts.
Das heißt nichts das alles was abgeschrieben ist falsch ist, sondern lediglich, dass Sie falsche Rückschlüsse daraus ziehen.
Z.B., wie oft muss ich wiederholen, dass es unabhängig von einem Ausbaukorridor zu keiner Steigerung der Umlage mehr kommen kann. Man könnte beliebig dazubauen, denn Marktpreis + Umlage sind zusammenaddiert schon so höher wie die derzeitige Vergütung.
Hören Sie also einfach auf, den Text zu wiederholen. Es wird dadurch nicht besser und schon gar nicht überzeugender. Sie erreichen niemanden mit diesem Text.
Alles was Klaus Grün hier verzweifelt von sich gibt, ändert nichts an der Daten und Fakten fundierten Tatsache, dass sich die EEG Umlage „Verfünffacht“ hat, während die Vergütungen die damit bezahlt werden, sich in diesem Zeitraum nur „Verdoppelt“ haben.
Fazit: Für jeden gesunden Menschenverstand nachvollziehbar, EEG Umlage zu hoch.
Bin gespannt was der Überlebenskünstler Grün nun jetzt wieder ausgräbt.
Sie kommen mir vor wie ein Boxer der mit zwei zugeschwollenen Augen in den Seilen hängt, und krampfhaft versucht ein „V“ Zeichen ins Publikum zu senden.
@Diehl : zu ihrem Spruch „Sie kommen mir vor wie ein Boxer der mit zwei zugeschwollenen Augen in den Seilen hängt, und krampfhaft versucht ein „V“ Zeichen ins Publikum zu senden“ sie kommen mir eher wie in Boxer der nach einem Kock-out in der Kabine immer noch das „V“ Zeichen macht und noch nicht realisiert hat das der Kampf schon lange vor bei ist 🙂
@Scherer-Diehl dann hier für sie noch einmal:
zum ersten haben sie nicht berücksichtigt in ihrer „Milchmädchen-Rechnung“ das es im Jahr 2014 zu letzten mal ein Minus im EEG-Konto das zu einem Nachholeffekt in der Umlage von 2014 wegen der zu niedrigen EEG-Umlage 2013 führte worauf ich sie oben schon hingewiesen hatte. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf .
Verglichen mit der Kernumlage , die 2014 um her als 20 % niedriger war, reduziert sich ihr Faktor um den die Kernumlage gestiegen ist schon von 5 auf 4 . Schon ein Jahr später war die EEG-Umlage aber nur noch unwesentlich niedriger als die Kernumlage nach dem der Zubau von PV unter den Zielkorridor von § 49 fiel, und seit 2016 ist die EEG-Umlage wegen der Überschüsse auf dem EEG-Konto in jedem Jahr niedriger als die Kernumlage gewesen. ( Quellen „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht )
Und zum zweiten wurde auch die Umlage von 2009 auf Grund von Prognosen im Jahr 2008 erstellt und galt dann ab 1. Januar 2009 . Im Jahr 2008 hatte die Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom aber ihren höchsten Stand seit Einführung der Strombörsen und lagen rund 50% höher als im Jahr 2007 und 2009 . Darüber hinaus wurde auch der Zubau von PV im Jahr 2009 in der Prognose unterschätzt , die im Jahr 2009 von 1,5 GW auf 4,5 GW anstieg. Das führte dazu das die auf Grund dieser Prognosen von 2008 ermittelt EEG-Umlage für 2009 rund 50 % zu niedriger war wie sie es mit den tatsächlichen Beschaffungskosten von 2009 und den tatsächlich gezahlten Einspeisevergütungen von 2009 gewesen wäre. Mit der Einführung des EEG-Kontos werden solche Prognosefehler aus geglichen in der Umlage vom Folgejahr. Bis zum Jahr 2013 war das EE-Konto regelmäßig im Minus wegen des starken Ausbaus von PV , und erhöhte die Kernumlage des Folgejahres aber wie oben angesprochen war das Konto seit 2014 immer im Plus und hatte seither eine dämpfenden Wirkung auf die Umlage des Folgejahrs.
Wenn man dies berücksichtigt dann erhöht sich ihr Faktor von 2,4 auf 3,6 . Und verglichen mit der Kernumlage haben wir dann nur noch eine kleine Differenz von 0,4 für die der Anstieg der Börsenpreise um 0,7 Cent von 2009 bis 2014
( Quellen „BMWI Informationsportal Erneuerbare Energien
“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=12 und https://www.energy-charts.de/price_volume_de.htm und ) verantwortlich war. Für die restlichen 80 % des Anstiegs war der rund 5 mal stärkere Anstieg der durchschnittlichen Vergütungen um 3,4 Cent wegen des starken Zubaus von PV von 2009 bis 2014 verantwortlich.
PS: und zu ihrer Bemerkung „Sie erreichen niemanden mit diesem Text“ es ist eher amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesen „Milchmädchen-Rechnungen“ zur EEG-Umlage in diesem Forum könnten sie mehr erreichen als ihr Freund Weber mit seinen „Äpfel-Birnen-Vergleichen“ vor 5 Jahren in dem ominösen Video das ihr Busenfreund Diehl hier ständig verlinkt
Nun Herr Grün-Schubert, nachdem Sie oben total versagt haben (wie in der Schule sicher auch) und keinen Rechenweg aufzeigen können, jetzt mal eine neue Chance für Sie den Mathematiker zu beweisen:
Jetzt zeigen Sie uns doch mal wie man ausrechnet, was die Überförderung wirklich kostet.
Vergütung für PV ab 2009 in Mrd.Euro 3.157/5.090/7.766/9.156/9.346/10.230/10.640/10.226/10.236
Einspeisung PV ab 2009 in GWh: 6.578/11.683/19.340/25.394/28.785/33.001/35.212/34.490/35.428
Ich gebe Ihnen eine kleine Hilfestellung: Es sind nicht wie behauptet 10 Mrd. mal 20 Jahre.
@Herr Scherer :
auch dieses Ablenkungsmanöver ändert nichts daran das auch die Umlage von 2009 auf Grund von Prognosen im Jahr 2008 erstellt und galt dann ab 1. Januar 2009 . Im Jahr 2008 hatte die Beschaffungskosten für nicht geförderten Strom aber ihren höchsten Stand seit Einführung der Strombörsen und lagen rund 50% höher als im Jahr 2007 und 2009 . Darüber hinaus wurde auch der Zubau von PV im Jahr 2009 in der Prognose unterschätzt , die im Jahr 2009 von 1,5 GW auf 4,5 GW anstieg. Das führte dazu das die auf Grund dieser Prognosen von 2008 ermittelt EEG-Umlage für 2009 rund 50 % zu niedriger war wie sie es mit den tatsächlichen Beschaffungskosten von 2009 und den tatsächlich gezahlten Einspeisevergütungen von 2009 gewesen wäre.
( Quellen „BMWI Informationsportal Erneuerbare Energien“
https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=12 und https://www.energy-charts.de/price_volume_de.htm )
Und dieses Ablenkungsmanöver ändert auch nichts daran das die Kernumlage 2014 mehr als 20 % niedriger war ( Quellen „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , war das EEG-Konto aber jedes Jahr im Plus und hatte einen dämpfenden Effekt auf .
Zu den von ihnen genannte Zahlen , die zeigen das die deutschen Endverbraucher mehr als 100 Mrd. zusätzlich an Umlage zahlen müssen für den Strom aus diesen Anlagen, obwohl die weniger als 4 % des Stroms in Deutschland liefern . Und wenn man dann noch bedenkt das man die gleiche installierte Leistung zu den Konditionen aus der letzten Ausschreibung für weniger als 20 % der Kosten bekommen könnte zeigt sich was für ein Irrsinn dieser starke Ausbau zu viel zu hohen Kosten war !
PS: Es sie auch sehr amüsant das sie zu glauben scheinen mit diesem Nonsens könnten sie etwas daran ändern , das keine der im Bundestag vertreten Parteien je einen Gesetzesentwurf zum EEG mit einer Rückkehr zu den alten Reglungen die bis 2010 galten seit diese Änderungen Anfang 2010 in Kraft traten in den Bundestag einbrachte. Und erst Recht nicht zu Reglungen die es nie im EEG gab , wie Diehls Märchen von der Berücksichtigung eines „MOE“ in der EEG-Umlage bis 2010.
Sie kommen mir hier vor wie ein Boxer , der nach einem Knock-Out in der Kabine immer noch das „V-Zeichen“ zeigt , und nicht gemerkt hat dass der Kampf schon längst vorbei ist 🙂
@Scherer-Diehl: das eigentliche „Paradoxon“ ist die Umlage der Kosten für die Förderung von EE auf sognannte nicht privilegierte Endverbraucher ( private Endverbraucher und kleine Gewerbetreibende ) über die EEG-Umlage , statt das der Staat die Kosten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernimmt , und man Großverbraucher aus der Industrie weitgehend von dieser Umlage befreit hat im EEG 2000, und als Krönung von dem Ganzen wird darauf auch noch Mehrwertsteuer erhoben. Alleine durch die EEG-Umlage plus die darauf erhobene Mehrwertsteuer und die Stromsteuer werden private Endverbraucher mit rund 10 Cent Mehrkosten pro KWh belastet
Kann man die Frage beantworten, (wer oder) welcher Anteil der Antragstellenden auf eine verminderte EEG-Umlagezahlung durch die privilegierte Strommengenvereinbarung, aus gesellschaftsrelevanter Verantwortungswahrnehmung, verzichten sollte (oder medienunwirksam schon darauf verzichtet hat oder nie beantragt hatte)?
Somit die Stromverbraucher*Innen (mittlerweile 2018) jährlich mit etwa 5Mrd Euro (~44Mio je TWh_2015, je TWh seit 2010 mit ~36Mio je TWh Kostensteigerung) zusätzlich, zum Aufbauaufwand für Erneuerbare Energien, belastet sind.
Anzahl Privilegierte nach BesAR, Strommenge und Entlastung
2010-2015: http://www.wie-energiesparen.info/fakten-wissen/strom-umlagen-befreiung-industrie/#Anzahl_Privilegierte_nach_BesAR_Strommenge_und_Entlastung
Ergebnisse zur Begrenzung der EEG-Umlage in 2018
2017 und 2018: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bar_pm_20171221_anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Das zu Ihrer überzeugenden Theorie Toyota will nichts mehr von der Brennstoffzelle wissen. Die Umlagethematik haben wir durch. Da kommen wir auf keinen grünen Zweig.
https://www.wiwo.de/my/unternehmen/auto/taiyo-kawai-hoffentlich-faehrt-audi-mit-der-brennstoffzelle-in-deutschland-voran/24387640.html
@Herr Scherer: was hat diese „Fake-News“ von ihnen mit dem Thema des obigen Artikels zu tun ? Im Übrigen ändert auch dieser Artikel WIWO auch nichts daran das Toyota bisher keine großen Erfolge mit seinen Brennstoffzellenfahrzeugen hatte . Und auch das AUDI jetzt einen Prototypen für eine Kleinserie ab 2021 angekündigt hat ändert nichts daran, das solche Fahrzeuge für die meisten PKW-Fahrer wenig Attraktiv sind solange es kein flächendeckendes Tankstellennetz gibt.
Und es ändert auch nichts daran das der VW-Konzern, zu dem auch AUDI gehört jetzt massiv in BEV investierte. Es mag ja sein das es sie intellektuell überfordert zu verstehen , das es für die meisten PKW-Fahren nicht akzeptabel wenn es nur an den Autobahntankstellen ein Handvoll Wasserstofftankstellen gibt , aber ernst nehmen muss man sie deshalb nicht.