Die Mobisol GmbH befindet sich in der Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Charlottenburg habe einem entsprechenden Antrag vom Dienstag stattgegeben, teilte das Berliner Start-up am Donnerstag mit. Die vorläufige Eigenverwaltung erfolge unter Führung des derzeitigen Geschäftsführers Andrew Goodwin. Das Amtsgericht bestellte zudem den Rechtsanwalt Friedemann Schade zum vorläufigen Sachwalter, wie es weiter hieß.
Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung sei eine erfolgreiche Restrukturierung des Unternehmens. Bereits seit Jahresbeginn liefen Gespräche mit einem neuen Investor, die nun erfolgreich abgeschlossen werden sollen. Die Arbeit von Goodwin und Schade werde zudem von dem erfahrenen Sanierer Stefan Weniger unterstützt, der für die Dauer des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung als Geschäftsführer bestellt worden sei, so Mobisol weiter.
Das eröffnete vorläufige Insolvenzverfahren beziehe sich nur auf die deutsche Mobisol GmbH. Die ausländischen Tochtergesellschaften seien nicht betroffen. Der Geschäftsbetrieb solle uneingeschränkt fortgeführt werden. „Es ist uns wichtig, dass Mitarbeiter und die weitere Öffentlichkeit alle wesentlichen Informationen direkt von uns erfahren.“ so Geschäftsführer Goodwin. Das Unternehmen arbeite an einem Konzept, wie Mobisol rentabel aufgestellt werden kann. Nachhaltig solle dies mit der langfristigen Bindung eines Investors gelingen. „Es gibt bereits erstes, ausgesprochen vielversprechendes Interesse aus der Industrie. Hier könnten sich einzelne Interessenten vorstellen, Anteile von Mobisol zu erwerben“, erklärte Goodwin.
Mobisol hat 2013 mit dem kommerziellen Vertrieb von Photovoltaik-Lösungen begonnen. Das Geschäftsmodell ist dabei ein Mix aus Technologie, Finanzierung und Distribution, dass vor allem Menschen in netzfernen Regionen mit Solarstrom versorgen soll. Nach eigenen Angaben werden durch die Mobisol-Anlagen weltweit mehr als 600.000 Menschen mittlerweile mit Strom versorgt, vornehmlich in Afrika.
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Also in Frankfurt gibt es keine Insolvenz in Eigenverwaltung, da dort das Gesetz als verfassungswidrig eingeschätzt wird, da sich Firmen damit leicht ihrer Schuldner entledigen können.