Finanzausschuss berät geplante EU-Anpassung der Stromsteuer-Regelung für EEG-Anlagen

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Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften abschließend beraten und beschlossen. „Die Steuerbefreiungen für Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern und in sogenannten Kleinanlagen erzeugt wird (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 und 3 StromStG), werden im Einklang mit dem EU-Beihilferecht neu geregelt werden“, erklärte die finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm.

Mit der Neuregelung solle sich für privat erzeugten Strom nichts ändern. „Die im Stromsteuergesetz enthaltenen diversen Steuerbegünstigungen bleiben dabei erhalten. Sie sehen in bestimmten Fällen eine komplette Befreiung von der Steuer vor“, so die Unionspolitiker. „Die Steuerbefreiungen werden allerdings klar definiert für bestimmte Anlage und Nutzungen, die ohne großen bürokratischen Aufwand weiter gewährt werden können.“

Mit der Neuregelung stellt sicher, dass die bisher geförderten Anlagenbetreiber weiterhin von der Stromsteuer, die bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde liegt, befreit sind. Zudem werde es künftig auch eine Befreiung für Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft und anderen Erneuerbaren-Anlagen mit mehr als zwei Megawatt Leistung geben, wenn der erzeugte Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch produziert werde. „Die Voraussetzung eines Grünstromnetzes, also eines Netzes, durch das ausschließlich erneuerbare Energien geleitet werden, entfällt“, so die Politiker. Ebenfalls befreit sei der Strom, wenn er in Anlagen bis zu zwei Megawatt zum Eigenverbrauch entnommen werde oder an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage geleitet werde. Das Erfordernis des Eigenverbrauchs bei Erneuerbaren-Anlagen über zwei Megawatt Leistung fasst den Kreis der begünstigten Anlagenbetreiber künftig enger.

Vorerst keine Senkung der Stromsteuer

Einen FDP-Antrag zur Senkung der Stromsteuer lehnte der Finanzausschuss jedoch mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD und Grünen ab. AfD und Linke hätten sich enthalten, hieß es im Anschluss an die Sitzung. Die FDP wollte erreichen, dass die Stromsteuer ab 2021 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt wird. Die Gegenfinanzierung sollte über steigende Einnahmen aus dem Emissionshandel erfolgen, den die Liberalen auch auf die Sektoren Wärme und Verkehr ausweiten wollten. In der Diskussion im Ausschuss hieß es von Unionsvertretern: Forderungen nach einer Senkung der Stromsteuer seien diskussionswürdig, aber in diesem Gesetzgebungsverfahren unangemessen. Ähnlich äußerte sich die SPD-Vertreter.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 10.4.2019, 15:00 Uhr, mit mehr Details zur Ausschusssitzung aktualisiert worden.

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