Schleswig-Holstein will über den Bundesrat Netzentgelte für Power-to-Gas-Anlagen stoppen

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Kurz vor dem Ende der parlamentarischen Beratung des neuen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) ist eine Formulierung in den Text aufgenommen worden, der jetzt hohe Wellen schlägt: Der Novelle zufolge werden müssen Betreiber von Elektrolyseuren künftig für den eingesetzten Strom Netzentgelte bezahlen. Das würde die Sektorenkoppelung ausbremsen, so der Bundesverband Energiespeicher (BVES), da beispielsweise Power-to-Fuels, Power-to-Methane und Power-to-Chemicals mit Netzentgelten belastet würden. Bislang waren Elektrolyseure von Netzentgelten ausgenommen. Die Befreiung wird es nach dem NABEG künftig nur noch dann geben, wenn der erzeugte Wasserstoff genutzt wird, um damit später wieder Strom für das Netz zu erzeugen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Aufnahme des fraglichen Passus mit einer redaktionellen Klarstellung begründet – nicht auszuschließen, dass den Autoren die Tragweite der Formulierung gar nicht bewusst war.

Nun will Schleswig-Holstein diese Bestimmung quasi in letzter Sekunde wieder aus dem Gesetz streichen: Die Landesregierung hat beschlossen, im Plenum des Bundesrates am kommenden Freitag einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Ein solches Vermittlungsausschuss-Verfahren könnte nach Einschätzung der Landesregierung innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hat seine Amtskollegen per Brief gebeten, Schleswig-Holstein dabei zu unterstützen, den fraglichen Passus zu streichen. „Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, diese Verschlechterung für die Elektrolyseanlagen zu korrigieren und den alten Rechtszustand im EnWG wiederherzustellen“, schreibt Buchholz.

„Sollte diese Regelung tatsächlich in Kraft treten, so würden sich die Netzentgelte wie ein zusätzlicher Strafzoll auswirken, wenn Strom aus erneuerbaren Energien die Grundlage für Energie in Mobilität, im Wärmesektor und in industriellen Prozessen ist“, erklärt Ove Petersen, Mitgründer und CEO der GP Joule-Gruppe. „Der Strombezug würde sich für Power-to-Gas-Anlagen erheblich verteuern, so eine wirksame Sektorenkopplung komplett unwirtschaftlich machen und damit faktisch verhindern. Die Auswirkungen wären verheerend: Das bedeutet nichts weniger als einen mutwilligen Verzicht auf das Schlüsselelement ‚Grüner Wasserstoff‘ als klimaneutraler Energieträger.“

Petersen bezweifelt sehr, ob die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten eine solche Regelung wirklich beabsichtigt hatten. In den letzten Monaten habe sich immer stärker gezeigt, dass auch die Politik die Notwendigkeit der Wasserstofftechnologie für eine erfolgreiche Energiewende sieht. Petersen unterstreicht: „Für uns steht der Beschluss im krassen Widerspruch zu den Aussagen vieler Abgeordneter aus der Großen Koalition. Wir appellieren deshalb an den Bundesrat, das Gesetz noch in dieser Woche zurück in den Bundestag zu verweisen“.

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