Am späten Donnerstag hat der Bundestag das von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegte Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) verabschiedet. „Das ist ein großer Erfolg und wird die Energiewende wieder einen wesentlichen Schritt voranbringen. Denn mit diesem Gesetz können wir die Genehmigungsverfahren für den Neubau von Stromleitungen in Deutschland vereinfachen und beschleunigen sowie bestehende Stromleitungen verstärken und optimieren, ohne dabei Abstriche bei der frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Menschen zu machen“, erklärte Altmaier.
Auch beim Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) geht man davon aus, dass mit dem Gesetz die Planung und Realisierung von Netzausbauvorhaben beschleunigt werden. Einzelne Verfahrensschritte im Planungs- und Planfeststellungsprozess können nach dem NABEG zeitlich überlappend durchgeführt werden, wobei die Beteiligung von Anwohnern weiterhin gesichert bleibe. Zudem können mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren sowohl notwendige Netzausbauvorhaben als auch die verbesserte Nutzung von Bestandstrassen zügiger auf den Weg gebracht werden, wie BEE-Präsidentin Simone Peter erklärt. Auch die Netzbetreiber könnten nun vorausschauender planen.
Mit dem NABEG sei auch eine Schwäche des Energiesammelgesetzes korrigiert worden. „Das NABEG stellt klar, dass in allen Ausschreibungen für Windenergie an Land bis zum 01.06.2020, also auch für in den Sonderausschreibungen teilnehmende Bürgerenergie-Projekte, eine BImSchG-Genehmigung benötigt wird“, so Peter weiter. Zusätzlich werde mit dem Gesetz die beim Energiesammelgesetz diskutierten, aber nicht beschlossenen neuen Regelungen zu Redispatch und Einspeisemanagement auf den Weg gebracht. Sie sollen am 1. Oktober 2021 in Kraft treten werden. Zu begrüßen sei auch, dass der bilanzielle und finanzielle Ausgleich von Erzeugungsanpassungen erhalten geblieben sei. „Dies ist eine wichtige Verbesserung gegenüber dem heutigen Einspeisemanagement“, erklärte die BEE-Präsidentin.
Problematisch bleibe aber die weiter vorhandene Ungleichbehandlung von Erneuerbaren und konventionellen Anlagen bei der Entschädigung von Redispatch-Maßnahmen. Nach Ansicht des BEE ist zweifelhaft, ob dies mit der neuen EU-Strommarktverordnung kompatibel ist. „Im neuen Redispatch-Regime muss der Einspeisungsvorrang für erneuerbare Energien gewährleistet bleiben. Wie auch schon in der BEE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf empfehlen wir, einen geordneten und transparenten Prozess vorzusehen, um bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln die Parameter für den Einbezug der erneuerbaren Energien im Redispatch festzulegen“, so Peter. Sie forderte neben Prozessbeschleunigungen beim Netzausbau von der Bundesregierung auch mehr für den Zubau von Photovoltaik und Windkraft zu tun, damit das 65 Prozent-Ziel bis 2030 wirklich erreicht werde.
Skeptisch bezüglich der Erleichterungen für den Bau von Power-to-Gas-Anlagen, die Strom aus Wind- oder Photovoltaik-Anlagen per Elektrolyse in speicherbaren Wasserstoff umwandeln, die mit dem NABEG beschlossen wurden, äußerte sich Greenpeace Energy. „Mit den geplanten Änderungen ist der Gesetzgeber übers Ziel hinausgeschossen. Zwar braucht die Energiewende endlich einen Anschub für die Power-to-Gas-Technik. Denn mit diesem Verfahren lassen sich vor Ort Ökostrom-Überschüsse aufnehmen und speicherbarer Wasserstoff für Zeiten ohne Wind und Sonne bereitstellen“, erklärte Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. „Aber das neue Gesetz legt den Ausbau der Technik in die falschen Hände – nämlich in die der Netzbetreiber. Deren Rolle muss die neutrale Bereitstellung der Infrastruktur bleiben, nicht jedoch der Betrieb von Power-to-Gas-Elektrolyseuren, die als Produktionsanlagen am Energiemarkt teilnehmen und dort die Preise beeinflussen.“ Greenpeace Energy fürchtet, dass die Power-to-Gas-Anlagen den Netzbetreibern vor allem dazu dienten, den Weiterbetrieb der fossilen Kraftwerke zu ermöglichen, weil der Regelungsaufwand sinke. „Aus Klimaschutzsicht ist es aber äußerst wichtig, zunächst CO2-emittierende Kraftwerke herunter zu regeln, bevor man Elektrolyseure hochfährt. Ein solch energiewendedienlicher und wirtschaftlich sinnvoller Einsatz von Power-to-Gas sollte Ziel der Gesetzgebung sein – nicht jedoch, Netzbetreibern mehr Bequemlichkeit und umlagefinanzierte Spielwiesen zu verschaffen“, so Keiffenheim weiter.
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„Aus Klimaschutzsicht ist es aber äußerst wichtig, zunächst CO2-emittierende Kraftwerke herunter zu regeln, bevor man Elektrolyseure hochfährt. Ein solch energiewendedienlicher und wirtschaftlich sinnvoller Einsatz von Power-to-Gas sollte Ziel der Gesetzgebung sein – nicht jedoch, Netzbetreibern mehr Bequemlichkeit und umlagefinanzierte Spielwiesen zu verschaffen“, so Keiffenheim weiter.
Man sollte auch vor einer zukünftig verstärkten Oligopolbildung der Großkonzerne der Erneuerbaren Energien Sparten, aus der Erfahrung mit den fossil-atomaren Energieriesen, warnen. Trotzdessen wäre ein Interview mit Herrn Keiffenheim sehr interessant, inwieweit die Prioritäten, welche das neue NABEG unterstützt, aus Sicht von Greenpeace Energy und seiner Perspektive, den europäischen Netzausbau stützt und verbessert und wo Herr Keiffenheim für Verbesserungen für den Ausgleich für Erneuerbare Energien RedispatchKraftwerke ansetzen will?
Würde er gestffelte Stromtarife für Stromverbraucher anbieten können, mit vermindertem Netznutzungsentgelt, damit Geringverbraucher entlastet würden?
Der Einsatz von Elektrolyseuren wird, für eine Übergangszeit sicherlich, weniger effizient im Gesamtsystem darzustellen sein, als die bisherige optimierte Kraftwerkstruktur. Die erweiterte Flexibilität stellt jedoch auch einen (finanziellen, jedoch noch nicht rentablen) Wert dar.
Man sollte Herrn Keiffenheim auch fragen wie „Greenpeace Energy “ das finanzieren kann ohne Subventionen vom deutsche Staat
„Aber das neue Gesetz legt den Ausbau der Technik in die falschen Hände – nämlich in die der Netzbetreiber. Deren Rolle muss die neutrale Bereitstellung der Infrastruktur bleiben, nicht jedoch der Betrieb von Power-to-Gas-Elektrolyseuren, die als Produktionsanlagen am Energiemarkt teilnehmen und dort die Preise beeinflussen.“
Warum dazu die Präsidentin des BEE keine Worte findet, bleibt unkar.
Wenn man weiß wer an den Gesetzen mit arbeitet, ist das kein Wunder.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Die gesamte Energiewende leidet von Anfang an schon unter diesem Lobbyismus, in Form von Bremsern, oder wo die Bremse nicht funktioniert wenigstens in die eigene Richting lenken.
Herr Diehl , gilt das auch für die Lobbyisten aus der Wind- und Solarbranche, die während der Zeit der rot-grünen „Hartz-4-Koalition“ unter dem „Kanzler der Bosse“ für den Unfug der EEG-Umlage verantwortlich waren die Mehrkasten von den Einspeisevergütungen der geförderten Anlagen zu den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom auf die Endverbraucher ? Und als Krönung von dem ganzen wird dann auch 19 % Mehrwertsteuer auf diese Umlage erhoben
Damals war ja die Welt noch in Ordnung.
Siehe hier https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Die Umlage war tatsächlich die Mehrkosten, die bei den Versorgern anfielen, zwischen einem Portfolio mit, und ohne EE Anteil, und nicht die rein „Nummerische“ Differenz zwischen Börsenpreise und EE Vergütungen.
Unfug ist, wenn jemand den Unterschied nicht kennt, zwischen nummerischer Differenz und Differenzkosten.
@ Herr Diehl:. sie sollten auch die Kommentare unter ihrem verlinkten Video lesen . Einem der Kommentare können sie folgendes entnehmen „Die Äpfel-Birnen-Vergleiche in der Grafik in diesem Video machen wenig Sinn ,da zu keiner Zeit im EGG die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zu den zwischen den Einspeisevergütungen und den Beschaffungskosten von nicht gefördertem Strom. Und hierbei verschweigt Herr Weber auch das die Kosten für die mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE von 2009 bis 2014 rund 5 mal so stark anstiegen war wie die Änderungen beim Börsenpreis im genannten Zeitraum ( Quellen BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEG/DatenFakten/daten-und-fakten.html und „Engery Charts“ vom Fraunhofer ISE https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all ) und dieser starke Anstieg der mittleren Vergütungen für eine KWh aus EE deshalb für mehr als 80 % der höheren Differenzkosten pro KWh im Jahr 2014 verantwortlich war, und das erklärt auch warum die Umlage prozentual soviel stärker stieg als die Summe der Vergütungen für EE. Nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 aber bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag , ist die EEG-Umlage seither auch nur noch unwesentlich gestiegen von 6,24 Cent im Jahr 2014 auf aktuell 6,405 Cent ( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht haben.“
Dem ist nichts hinzu zu fügen!
@ Herr Diehl: und einem weiteren Kommentar zu dem Video bei „Youtube “ können sie folgendes entnehmen.
„In dem Zusammenhang sollte man auch wissen das Herr Weber von 2011 bis zur Insolvenz im Aufsichtsrat des Solarzellenherstellers war. Sonderlich erfolgreich war der Versuch dieses Lobbyisten der Solarbranche aber nicht. Auch diese Aktion konnte nicht verhindern das die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter dem Zubau-Korridor aus § 49 EEG lag . Und mittlerweile reden selbst die Vertreter der Verbände der Wind- und Solarbranche nicht mehr über diese „Taschenspielertricks“ mit denen dieser „oberschlaue“ Herr Professor die Öffentlichkeit hinters Licht führen wollte“
doch auch irgendwie peinlich, wenn man als so fortgeschrittenes Land wie Deutschland beim Netzausbau gegenüber anderern Ländern noch so weit hinten liegt (ich denke da jetzt auch an Internet usw. – 5g hat hier noch nicht mal gestartet, wohingegen in Südkorea schon flächenddeckend die 5g Generation angeboten wird).
@Ernst Brecht . Das sind jetzt 2 Paar Schuhe die nichts mit einander zu tun haben. Südkorea ist auch weit entfernt eine vergleichbar hohen Anteil an volatilen Strom aus Wind- und Solaranlagen zu haben wie Deutschland. Richtig ist aber das hier viel zu spät die Weichen für diesen Netzausbau gestellt weil die deutsche „Energiewende“ nie ein schlüssiges Konzept hatte und zu sehr von Einzelinteressen bestimmt wurde .