Bundestag verabschiedet Gesetz zum beschleunigten Netzausbau

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Am späten Donnerstag hat der Bundestag das von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegte Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) verabschiedet. „Das ist ein großer Erfolg und wird die Energiewende wieder einen wesentlichen Schritt voranbringen. Denn mit diesem Gesetz können wir die Genehmigungsverfahren für den Neubau von Stromleitungen in Deutschland vereinfachen und beschleunigen sowie bestehende Stromleitungen verstärken und optimieren, ohne dabei Abstriche bei der frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Menschen zu machen“, erklärte Altmaier.

Auch beim Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) geht man davon aus, dass mit dem Gesetz die Planung und Realisierung von Netzausbauvorhaben beschleunigt werden. Einzelne Verfahrensschritte im Planungs- und Planfeststellungsprozess können nach dem NABEG zeitlich überlappend durchgeführt werden, wobei die Beteiligung von Anwohnern weiterhin gesichert bleibe. Zudem können mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren sowohl notwendige Netzausbauvorhaben als auch die verbesserte Nutzung von Bestandstrassen zügiger auf den Weg gebracht werden, wie BEE-Präsidentin Simone Peter erklärt. Auch die Netzbetreiber könnten nun vorausschauender planen.

Mit dem NABEG sei auch eine Schwäche des Energiesammelgesetzes korrigiert worden. „Das NABEG stellt klar, dass in allen Ausschreibungen für Windenergie an Land bis zum 01.06.2020, also auch für in den Sonderausschreibungen teilnehmende Bürgerenergie-Projekte, eine BImSchG-Genehmigung benötigt wird“, so Peter weiter. Zusätzlich werde mit dem Gesetz die beim Energiesammelgesetz diskutierten, aber nicht beschlossenen neuen Regelungen zu Redispatch und Einspeisemanagement auf den Weg gebracht. Sie sollen am 1. Oktober 2021 in Kraft treten werden. Zu begrüßen sei auch, dass der bilanzielle und finanzielle Ausgleich von Erzeugungsanpassungen erhalten geblieben sei. „Dies ist eine wichtige Verbesserung gegenüber dem heutigen Einspeisemanagement“, erklärte die BEE-Präsidentin.

Problematisch bleibe aber die weiter vorhandene Ungleichbehandlung von Erneuerbaren und konventionellen Anlagen bei der Entschädigung von Redispatch-Maßnahmen. Nach Ansicht des BEE ist zweifelhaft, ob dies mit der neuen EU-Strommarktverordnung kompatibel ist. „Im neuen Redispatch-Regime muss der Einspeisungsvorrang für erneuerbare Energien gewährleistet bleiben. Wie auch schon in der BEE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf empfehlen wir, einen geordneten und transparenten Prozess vorzusehen, um bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln die Parameter für den Einbezug der erneuerbaren Energien im Redispatch festzulegen“, so Peter. Sie forderte neben Prozessbeschleunigungen beim Netzausbau von der Bundesregierung auch mehr für den Zubau von Photovoltaik und Windkraft zu tun, damit das 65 Prozent-Ziel bis 2030 wirklich erreicht werde.

Skeptisch bezüglich der Erleichterungen für den Bau von Power-to-Gas-Anlagen, die Strom aus Wind- oder Photovoltaik-Anlagen per Elektrolyse in speicherbaren Wasserstoff umwandeln, die mit dem NABEG beschlossen wurden, äußerte sich Greenpeace Energy. „Mit den geplanten Änderungen ist der Gesetzgeber übers Ziel hinausgeschossen. Zwar braucht die Energiewende endlich einen Anschub für die Power-to-Gas-Technik. Denn mit diesem Verfahren lassen sich vor Ort Ökostrom-Überschüsse aufnehmen und speicherbarer Wasserstoff für Zeiten ohne Wind und Sonne bereitstellen“, erklärte Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. „Aber das neue Gesetz legt den Ausbau der Technik in die falschen Hände – nämlich in die der Netzbetreiber. Deren Rolle muss die neutrale Bereitstellung der Infrastruktur bleiben, nicht jedoch der Betrieb von Power-to-Gas-Elektrolyseuren, die als Produktionsanlagen am Energiemarkt teilnehmen und dort die Preise beeinflussen.“ Greenpeace Energy fürchtet, dass die Power-to-Gas-Anlagen den Netzbetreibern vor allem dazu dienten, den Weiterbetrieb der fossilen Kraftwerke zu ermöglichen, weil der Regelungsaufwand sinke. „Aus Klimaschutzsicht ist es aber äußerst wichtig, zunächst CO2-emittierende Kraftwerke herunter zu regeln, bevor man Elektrolyseure hochfährt. Ein solch energiewendedienlicher und wirtschaftlich sinnvoller Einsatz von Power-to-Gas sollte Ziel der Gesetzgebung sein – nicht jedoch, Netzbetreibern mehr Bequemlichkeit und umlagefinanzierte Spielwiesen zu verschaffen“, so Keiffenheim weiter.

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