Der Gerichtshof der Europäische Union (EuGH) hat am Donnerstag einen Beschluss der EU-Kommission, wonach das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasst hat, für nichtig erklärt. Konkret geht es um die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage. Die teilweise Befreiung für die Unternehmen war von der EU-Kommission als staatliche Beihilfe für die Industrie gewertet. In einem Urteil im Mai 2016 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) dieser Auffassung noch zugestimmt und eine Klage Deutschlands abgewiesen. Die Bundesregierung ging daraufhin in Revision.
„Mit seinem heutigen Urteil gibt der Gerichtshof dem Rechtsmittel statt, hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen hat. Infolgedessen fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als ‚Beihilfen‘“, heißt es zur aktuellen EuGH-Entscheidung. Die EEG-Umlage könne einer Abgabe nicht gleichgestellt werden. Zudem habe der Staat keine Verfügungsgewalt über die aus der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder. Auch seien die Mittel nur zur Finanzierung der Förder- und Ausgleichsregelung nach den Bestimmungen des EEG 2012 verwendet worden.
Die EU-Kommission hatte erst im November 2014 festgestellt, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasst. Dennoch billigte Brüssel die Regelungen des EEG 2012 weitgehend und stellte nur für einen begrenzten Teil Rückforderungen auf.
BEE: Deutlich mehr Handlungsspielraum für die Bundesregierung
„Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts“, erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), nach Bekanntwerden des Urteils. Es sei wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit. Nach Ansicht des Verbands ergibt sich aus dem Urteil, dass die Beihilferichtlinie der EU-Kommission auf das EEG keine Anwendung finde und die Bundesregierung dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielraum habe. Daher müsse nun alles geprüft werden, was seit dem EEG 2012 auf Druck von Brüssel in das Gesetz aufgenommen wurde. Auch die Ausschreibungsregeln müsse man sich genauer anschauen, so der BEE. Bei der Analyse gelte es zudem, die neuen EU-Rahmenbedingungen insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der Strommarktverordnung und Strommarktrichtlinie zu beachten.
Der EuGH habe die Rechtsansicht des BEE bestätigt, wonach das EEG keine Beihilfe ist. Das heutige Urteil stehe in Kontinuität zu einer Entscheidung aus dem Jahr 2001. Bereits damals hatte der EuGH entschieden, dass das Stromeinspeisungsgesetz mit seinem Umlagen-Mechanismus keine Beihilfe ist.
Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßte, dass nach jahrlangen rechtlichen Diskussionen endlich Klarheit besteht. „Was daraus für das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgt, muss genau analysiert werden. Dennoch: Das EEG nach 2012 hat Wind- und Solarenergie wettbewerbsfähig gemacht“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die positive Entwicklung dürfe aber nicht in Frage gestellt werden. Der Verband arbeite an Vorschlägen für einen Marktrahmen, in dem regenerativ erzeugter Strom als Normalfall der Erzeugung einen auskömmlichen Preis durch Nachfrage bekommt.
Auch bei den Grünen zeigt man sich über das EuGH-Urteil erleichtert. „Die Finanzierung von erneuerbaren Energien über das EEG bleibt klug und richtig. Anders als von der EU-Kommission immer wieder behauptet, stellt sie außerdem keine Beihilfe dar“, kommentierte Julia Verlinden, Grünen-Sprecherin für Energiepolitik. „Die Entscheidung des EuGH zeigt auch, dass der Verweis der Bundesregierung auf Brüssel nicht länger als Ausrede für fehlende Ambitionen bei der Energiewende taugt. Die Regierung ist nach dem Urteil einmal mehr aufgefordert, ihren Bremserkurs gegenüber den erneuerbaren Energien aufzugeben und Wind- und Solarenergie entschlossen voranzutreiben“, so Verlinden weiter. Sie forderte Altmaier auf, umgehend alle Spielräume für den Erneuerbaren-Ausbau zu nutzen.
Anmerkung der Redaktion: Die Reaktionen des BEE, bne und der Grünen auf das Urteil sind nachträglich in den Artikel aufgenommen worden.
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Einmal mehr eine Bestätigung , dass die Urväter des EEG richtig gehandelt haben, als sie die Energiewende nicht über Steuern finanziert auf den Weg gebracht haben, wie hier öfter mal gefordert.
Und damit sind die Ausnahmeregelungen, die die Verbraucher und Kleinunternehmer einige Mrd € pro Jahr kosten, in das Benehmen der Bundesregierung bestellt, können so bleiben oder noch ausgebaut werden, obwohl sie sukzessive abgebaut werden sollten.
Eigentlich wäre etwas anderes wünschenswert: Die Vergangenheitskosten der Markteinführung der EE, insbesondere der PV sollten vom Staat übernommen werden. Die EU könnte auch keinen sachlichen Grund dagegen anführen (juristische womöglich schon), denn es wäre ja die Übernahme von Kosten, die längst angefallen sind und nie mehr anfallen werden. Sie benachteiligen aber den Strom in unzulässiger Weise bei der Sektorenkopplung zugunsten der CO2-Emittenten Öl und Gas. Verschiedene Gegenfinanzierungsmodelle wären denkbar: Eine CO2-Abgabe wäre ohnehin sinnvoll. Außerdem wäre denkbar, die Besitzer von abgeschriebenen aber dennoch noch werthaltigen ehemaligen EEG-Anlagen heranzuziehen zur Finanzierung eines Fonds, aus dem diese Vergangenheitskosten, die ja zum Teil deren eigener Gewinn waren, bezahlt werden. Das hat mit Neid überhaupt nichts zu tun. Aber man muss halt schauen, wer gute und recht risikolose Gewinne macht, die man abschöpfen kann, statt mit der EEG-Umlage den Umsatz zu belasten, eine Abgabe, die auch der bezahlen muss, der wenig oder keinen Gewinn macht.
Herr Diehl wie üblich haben sie wieder nicht verstanden was der EUGH entscheiden hat. Der EUGH hat in seinem Urteil entschied, dass die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage im Gesetz von 2012 keine staatliche Beihilfe waren. Hätte der Staat die Kosten für die Förderung von EE übernommen, statt die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen für EE zum Marktwert des geförderten Stroms auf die Endverbraucher umzulegen , brauchte es doch gar nicht dieses Ausnahmeregelungen weil es die Umlage gar nicht gäbe
Kalus Grün
Hätte der Staat die Kosten für die Förderung von EE übernommen, statt die Differenzkosten zwischen den Einspeisevergütungen für EE zum Marktwert des geförderten Stroms auf die Endverbraucher umzulegen , brauchte es doch gar nicht dieses Ausnahmeregelungen weil es die Umlage gar nicht gäbe
@ Klaus Grün:
Aha… dann wäre das gesamte EEG eine staatliche Beihilfe, und noch angreifbarer.
Genau die Vorlage, die ihre Branche benötigt hätte, für eine erfolgreiche Klage gegen die ungeliebten Erneuerbaren.
Man könnte es auch mal so betrachten: Sämtliche befreite Unternehmen haben seit dem EEG günstigere Einkaufskosten für Strom als zuvor, denn durch die Erneuerbaren ist der Strompreis gesunken. Warum beteiligt der Staat diese Unternehmen nicht mindestens in der ersparten Summe an den Kosten des Systemumbaus. Das wäre kein Wettbewerbsnachteil, zumindest nicht im Vergleich zu damals. Oder man könnte diese Unternehmen verpflichten, ohne jegliche Förderung einen bestimmten Anteil ihres Stromverbrauchs aus eigenen neuen Anlagen zu decken. Auch das wäre dem Zubau förderlich. Ziel muss es auf jeden Fall sein alte Anlagen abzuschalten und durch Erneuerbare zu ersetzen. Nur das wäre eine echte Wende (weg vom Alten hin zum Neuen). Und wie JCW immer richtigerweise erwähnt, muss man auch bereit sein viel in Speicher zu investieren. Übrigens erreichen moderne Wasserstoff-Elektrolyseure inzwischen einen Wirkungsgrad von über 80%. Die Rückverstromung kann fast ohne Energieverlust stattfinden, wenn man Brennstoffzellen als KWK-Anlagen nutzt, z.B. im Heizkeller oder für Prozeßwärme in der Industrie. Wir benötigen nämlich mehr Energie für Wärmeerzeugung als für Stromerzeugnung. Bei zusätzlichem Einsatz von Wärmepumpen in Heizungskellern käme sogar ein Energiegewinn raus, weil wir Umweltwärme nutzen könnten. Und das wiederum würde der Erderwärmung entgegen wirken. Natürlich ist das alles recht komplex, da gäbe es noch viel zu sagen. Aber wenn man politisch wollte, ginge das alles viel schneller als viele derzeit für möglich halten.