pv magazine: Kann ich bei Ihnen den Strom einer Photovoltaikanlage in die Vermarktung geben, auch wenn diese keinen Anspruch auf EEG-Vergütung hat und auch wenn sie klein ist?
Simon Schweda (Foto): Ja, das können Sie. Wir vermarkten sowohl kleine als auch große Anlagen. Die kleinste Anlage in der Vermarktung hat eine Leistung von fünf Kilowatt. Es ist uns auch egal, ob es sich um Direktvermarktung einer EEG-Anlage handelt oder um eine sogenannte sonstige Direktvermarktung einer Anlage, für die kein Anspruch auf eine Vergütung besteht.
Für eine Anlage ohne Anspruch auf EEG-Vergütung bekommt man ungefähr den Marktwert Solar, den mittleren Börsenstrompreis für Solarstrom, der jetzt zwischen vier und fünf Cent liegen dürfte. Aber Sie müssen ja auch noch daran verdienen, was Sie vermutlich abziehen. Fällt das bei kleinen Anlagen mehr ins Gewicht?
Wir haben einen Erlösrechner bei uns auf der Homepage, wo man die Parameter einer Anlage eingeben kann und der direkt ausgibt, was die Direktvermarktung kostet. Auch für kleine Anlagen. Natürlich ist bei kleineren Anlagen das spezifische Entgelt größer als bei großen Anlagen, weil wir Fixkosten für das System an sich und das Personal decken müssen. Ein Hauptkostenfaktor sind jedoch die Kosten für Ausgleichsenergie, die bei Prognoseungenauigkeiten entstehen. Diese sind natürlich abhängig von der eingespeisten Energiemenge und skalieren somit in der Regel mit der installierten Anlagenleistung. Für eine 50-Kilowatt-Anlage ergibt sich somit beispielsweise eine Vermarktungspauschale von 164 Euro pro Jahr.
Das sind ungefähr 0,32 Cent pro Kilowattstunde, die von den sagen wir fünf Cent Vermarktungserlösen abgehen würden. Das ist ja nicht so viel. Vor eineinhalb Jahren haben Sie in einem pv magazine Webinar gesagt, dass der Betreiber für die Vermarktung aber auch noch Hardware zwischen 70 bis 500 Euro kaufen muss. Kostet das immer noch so viel?
Ja und nein. Ja, da wir weiterhin eine Kommunikationsverbindung zur Anlage benötigen. Nein, da in diesem Bereich mittlerweile viel in Bewegung geraten ist. Bei allen Photovoltaikanlagen, die neu gebaut werden, ist für die Fernsteuerung meist keine zusätzliche Hardware mehr notwendig. Viele Datenlogger-Hersteller oder auch Messstellenbetreiber implementieren eine Direktvermarktungsschnittstelle in ihre Geräte. Wir müssen dann nur noch eine geschützte Kommunikationsverbindung über einen Router herstellen. Der ist in der Regel auch vorhanden, weil etwa für das Monitoring auch eine Internetverbindung notwendig ist. Die Einmalkosten liegen jetzt also eher am unteren Ende der Spanne, die ich genannt hatte.
Allerdings muss man die Datenlogger auch extra für 200 oder 300 Euro kaufen, was man bei wirklich kleinen Anlagen, die nicht ferngesteuert werden müssen, nicht grundsätzlich tun will.
Die technische Umsetzung kann vielfältig sein. Hier bieten sich natürlich die Datenloggersysteme an. Allerdings kann man dies auch über seinen Messstellenbetreiber oder sogar über die Wechselrichtersysteme realisieren. Auch hier sind einige Hersteller dabei, zukünftig eine Lösung bereitzustellen, so dass keine Zusatzhardware benötigt wird.
Noch rentiert es sich für kleine Anlagen nicht, dass man sie nur auf Basis der Vermarktung zum Marktwert Solar errichtet. Sehen Sie in der Zukunft einen Markt für nicht geförderte Solaranlagen unterhalb der Megawatt-Grenze?
Ja, absolut, das ist der Fokus bei unserem virtuellen Kraftwerk. Wir glauben, dass derselbe Trend eintreten wird, wie wir ihn bei der Direktvermarktung gesehen haben. Es startet mit den großen Anlagen und sukzessive wird es auch kleinere Anlagen geben.
Haben Sie schon Anlagen ohne EEG-Förderung in der Vermarktung?
Wir haben bereits viele Anfragen von Projektierern, die Zugriff auf Flächen haben, die nicht EEG-förderfähig sind. Das Thema kommt immer mehr, weil die förderfähigen Freiflächen ausgehen oder die festen Einspeisevergütungen auf Anlagen bis 750 Kilowatt begrenzt sind, obwohl oft Potenzial für größere Anlagen wäre. Wir vermarkten jedoch bereits auch kleine KWK- und Wasserkraftanlagen, die außerhalb der Förderung laufen.
Bei den großen Solaranlagen, die jetzt publik geworden sind, gibt es allerdings Stromabnahmeverträge, durch die die Betreiber zumindest teilweise einen Festpreis bekommen und nicht den volatilen Marktwert Solar. Wird es solche Verträge auch für kleine Anlagen geben?
Für große Anlagen, wie sie beispielsweise EnBW mit Freiflächenparks größer 50 Megawatt hat, kann man bereits Stromabnahmeverträge schließen, obwohl es noch keine einheitlichen Standards dafür gibt. Unser Ziel ist es, dieses Geschäftsmodell zukünftig auch für Anlagen kleiner 100 Kilowatt möglich zu machen, dafür Standards zu formulieren und uns mit Banken abzusprechen. Es geht nicht nur um die neu errichteten Anlagen, sondern auch um die, deren EEG-Vergütung ausgelaufen ist.
Es ist ja wesentlich, dass die Banken den Vertrag akzeptieren, damit der Errichter eine Finanzierung bekommt. Ist das Ziel, den Stromabnahmevertrag am Ende per Klick im Internet abzuschließen?
Genau das ist unsere Vision davon. Bis es so weit ist, sind aber noch einige Schritte zu gehen.
Haftet der Anlagenbetreiber dann, wenn er den Strom aus irgendeinem Grund nicht liefern kann, zum Beispiel weil die Sonne nicht scheint oder weil der Wechselrichter ausfällt?
Das ist ein spannender Punkt. Für uns als Direktvermarkter wäre das natürlich praktisch, allerdings kann der Anlagenbetreiber auch nichts dafür, ob die Sonne scheint oder nicht – dafür haftet er deshalb nicht. Jedoch kann man auch Mindestliefermengen und entsprechende Restbeschaffungen vereinbaren. Grundsätzlich ist man hier in der Vertragsgestaltung frei, was sich entsprechend in der Preisbildung widerspiegelt. Das obliegt immer den Vertragsparteien und diesbezügliche Standards gibt es hier nicht. Verschiedene Anlagenausfallszenarien, etwa bedingt durch geplante Wartungen oder auch unerwartete Stillstände, sollten aber auf jeden Fall geregelt sein, speziell wenn es sich um längerfristige Ausfälle handelt. So oder so gilt, dass die Bank am Ende nur hilft, wenn wir mit unserer guten Bonität haften. Das ist die Voraussetzung dafür, einen Stromabnahmevertrag anbieten zu können.
Erlösberechnung für Direktvermarktung kleiner Anlagen mit und ohne EEG
Für eine Zehn-Kilowattpeak-Anlage hätte der Betreiber also ohne Förderung eine Kompensation von 3,55 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Bei einer 50-Kilowatt-Anlage fällt die Vermarktungspauschale relativ auf die Kilowattstunde bezogen mit 0,32 Cent pro Kilowattstunde geringer aus, so dass sogar 4,2 Cent pro Kilowattstunde übrig geblieben wären.
Der mittlere Marktwert Solar betrug 2018 demnach 4,52 Cent pro Kilowattstunde. Wenn er steigen sollte, erhöhen sich dementsprechend die Erlöse des Anlagenbesitzers.
Es gibt ja auch Stromabnahmeverträge, die eine Mischung aus Festpreis und variablem, an den Marktwert gekoppelten Betrag vorsehen.
Ja, die gibt es und insgesamt gibt es unterschiedliche Preismodelle. Je nach Situation des Anlagenbetreibers und des Finanzierers können diese individuell angepasst werden. Aktuell bestehen verschiedene Varianten. Ich glaube, dass es auf Festpreise hinauslaufen wird, da diese für die Anlagenbetreiber wohl am einfachsten zu verstehen sind und vom Aufbau her auch eine Analogie zur EEG-Einspeisevergütung haben.
Planen Sie, dass die standardisierten Stromabnahmeverträge mit Eigenverbrauch kombiniert werden können, so dass sie für gewerbliche Dachanlagen interessant werden? Oder für Anlagen in räumlicher Nähe eines Gewerbebetriebs, der einen Teil des Stroms an den Gewerbebetrieb verkauft, den anderen Teil vermarkten will?
Das ist natürlich eine Herausforderung für uns, da die Prognose über die Resteinspeisung deutlich schwieriger ist als bei einer Volleinspeisung. Entsprechend schwierig ist es, dafür einen Festpreis zu kalkulieren. Dennoch wird auch das in Zukunft sicherlich möglich sein. Am Ende wird sich dies in der Höhe des Festpreises niederschlagen. Andererseits finanziert der Betreiber die Anlage in so einem Fall meist über den Eigenverbrauch oder über den eingesparten Strombezug und der Verkauf des Reststroms ist nur ein Zuverdienst. In solch einem Fall wird das Modell vielleicht eher die sonstige Direktvermarktung ohne Festpreis sein, bei der der Anlagenbetreiber Monat für Monat die Marktpreise entsprechend seinem Einspeiseprofil erhält.
Sind bei Ihrer Betrachtung und Ihrem Online-Rechner schon Erlöse aus dem Verkauf der Grünstromzertifikate enthalten, die zusätzlich vermarktet werden können?
In unserem Rechner werden diese Erlöse noch nicht berücksichtigt. Es wird in Zukunft zum Standard dazugehören, dass, sobald eine Anlage in der sonstigen Direktvermarktung ist, die Herkunftsnachweise automatisch mit aufgekauft werden. Das macht es vor allem für den Anlagenbetreiber einfacher, da er sich nicht um eine separate Vermarktung kümmern muss.
Das eine ist das Produkt, das andere ist der Markt. Wann wird sich eine 500-Kilowatt-Anlage per Stromabnahmevertrag finanzieren lassen und es eine Nachfrage für dieses Produkt geben?
Ich glaube, dass die Nachfrage automatisch entstehen wird, wenn die EEG-Förderung weiter absinkt. Es werden ja mittlerweile auch schon viele Anlagen außerhalb vom EEG gebaut, weil es keine EEG-förderfähigen Flächen mehr gibt. Wenn wir von dem Szenario ausgehen, dass die Strompreise weiter steigen, dann wird es einfach irgendwann lukrativer sein für die Anlagenbetreiber, einen Stromabnahmevertrag mit jemandem abzuschließen, anstatt die EEG-Vergütung zu wählen. Je kleiner die Anlagen werden, desto eher wird es auch eine Mischkalkulation geben zwischen Eigenverbrauchsoptimierung und Resteinspeisung.
Das Interview stammt aus der Märzausgabe (01/2019) des pv magazine Deutschland.
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Ein Wechselrichter, welcher Börsenstrompreise der europäischen Strombörsen darstellen und verarbeiten kann, wurde bereits vor etlichen Jahren in einer Themendiskussion angeregt.
Die Hersteller implementieren zwar Wetterprognosen in deren Speicherungskonzepte, jedoch wird die Marktsituation bisher den Netzbetreibern und dem staatlichen Konzept des (neuen) Messstellenbetriebs anvertraut. Damit einhergehend der Datenschutz (durch Netzbetreiber und Stromanbieter).
Man vertraue also dieser Hardware und deren Updates?
Freundlichen Dank für das informative Interview.
Hallo,
wir freuen uns über Ihre Frage und möchten diese gerne im folgenden beantworten:
Wir als Direktvermarkter erhalten über eine gesicherte Schnittstelle lediglich Zugriff auf die Einspeisedaten der Erzeugungsanlage sowie die Möglichkeit zur Steuerung dieser.
Ob diese Schnittstelle, wie von Simon Schweda beschrieben, über ein Datenloggersystem, den Messstellenbetreiber (bzw. dessen Hardware) oder die Wechselrichtersysteme realisiert wird, stimmen wir immer gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber ab – hier ist der Netzbetreiber und dessen Schnittstelle außen vor.
Was meinen Sie damit, dass die Marktsituation dem Netzbetreiber bzw. dem Messstellenbetreiber anvertraut wird?
Sollten Sie weitere Fragen zur Direktvermarktung haben oder sich für unsere modularen Kooperationsmöglichkeiten interessieren, schauen Sie bei uns vorbei: http://www.interconnector.de/virtuelles-kraftwerk/
Gerne beantworten Ihnen unsere Experten hier oder über das Kontaktformular alle weiteren Fragen!
Ihr Team Virtuelles Kraftwerk