Andreas Feicht, seit Februar neuer Staatssekretär für Energiefragen im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), hat am Mittwoch zum weiteren Prozess des Kohle-Ausstieg im Wirtschaftsausschuss Stellung genommen. Dabei konkretisierte er den Zeitplan, ohne wirkliche Daten zu nennen. So werde es „im Frühjahr“ Eckpunkte zu den Fragen des Strukturwandels in den betroffenen Regionen und Revieren geben. „Im Spätherbst“ sollten dann Gesetzentwürfe für den energiewirtschaftlichen Teil erarbeitet werden, die den Steinkohle- und Braunkohleausstieg betreffen. Ob die zwei Themen in einem Gesetz behandelt oder separat betrachtet würden, sei noch offen, erklärte Feicht weiter.
Seiner Ansicht zufolge muss das Ministerium sorgfältig die einzelnen Punkte aus dem Bericht der sogenannten Kohlekommission bewerten und Schlussfolgerungen ziehen. Es gehe darum, einen seriösen Weg einzuschlagen, auch wenn die Zeit wegen der Handlungslücke bei den Klimazielen für 2020 dränge, sagte Feicht im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.
Nach der Berichterstattung des Bundestages drängten die CDU/CSU-Politiker bei dem Gespräch auf eine Bewertung des Endberichts, während Vertreter der SPD-Fraktion auf ein besseres Ausschöpfen von Innovationspotenzial verwiesen und in Frage stellten, ob die bisherigen Instrumente dafür ausreichten. Die AfD lehnt den Kohleausstieg ab. Sie warf der Bundesregierung vor, dass sie mit ihrer Energiepolitik sehenden Auges in die Gefahr von Stromausfällen steuere. Die FDP wiederum betonte, dass alle Maßnahmen auf die Einsparung von CO2-Emissionen ausgerichtet sein müssten. Die Linke ihrerseits stellte Feicht die Frage, wie hoch die eventuellen Entschädigungszahlungen für die Energiekonzerne ausfallen werden, wenn deren Kohlekraftwerke vom Netz genommen werden. Bei Bündnis 90/Die Grünen dringt man vor allem auf eine verbindlichen Zeitplan, zumal bereits die Klimaziele für 2020 nicht erreicht werden.
Anfang Februar hatte die Kohlekommission ihre Ergebnisse veröffentlicht. Es sind alles nur Empfehlungen für die Bundesregierung, die keine bindende Wirkung haben. Bis 2022 sollen demnach als erster Schritt insgesamt 12,5 Gigawatt Leistung vom Netz genommen werden, davon fünf Gigawatt Braunkohle. Bis spätestens 2038 hat die Kohlekommission vorgeschlagen, alle Kraftwerke vom Netz zu nehmen. Allerdings soll es in der Zwischenzeit mehrere Termin geben, wo der Kohleausstieg immer wieder überprüft werden soll.
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Tja… das wird spannend. Nachdem zahlreiche Umweltverbände für ihr zu konformes Verhalten kritisiert wurden und zwischenzeitlich mit dem FridayForFuture ganz neue Dynamik in die Klimaschutzfrage kommt, müssen eigentlich ehrgeizigere Zeitpläne als aus dem Kommissionsergebnis in die Gesetze geschrieben werden. Ob ein neuer Staatssekretär in seiner Probezeit dazu den Mumm hat darf redlich bezweifelt werden. Herr Altmaier wird auch nicht zum voRWEgeher, bleibt also alles beim Alten….
Die Geschichte wird es zeigen aber der Verdacht liegt nahe, dass das einzige was diese Gesetze bringen werden Entschädigungsleistungen für die Kohleverstromer sein werden. Über Streichung der Ausbaudeckels, CO2-Bepreisung und den anstehenden Regierungswechsel mit Aufnahme der Grünen in die Regierung kommt der Kohleausstieg so oder so… Kohle wird schlichtweg marktwirtschaftlich aus dem Netz gedrängt. Fast kommt es einem so vor, als ob der Kohleausstieg gerade noch rechtzeitig „beschlossen“ wurde, um Emtschädigungen loseisen zu können.
Mich hätte interessiert, bis wann die Betriebsgenehmigungen der Kraftwerke laufen. Ggf. hätte es gereicht, diese einfach nicht zu verlängern….
Zu ihrem letzten Punkt ,die Betriebsgenehmigungen der Kraftwerke laufen zum großenTeil länger als das angekündigte Enddatum aus Kohleausstieg.
Danke Herr Grün, dann scheint der Ausstiegsplan mindestens formell ein Fortschritt zu sein.
Stellt sich noch die Frage, ob C02-Preise oberhalb 20 Euro bereits hinreichend Druck erzeugen.
Der Spotmarktstrompreis liegt im Mittel um die 40€, 20 € entfallen dabei auf die co2-Verschmutzungsrechte, oder?
Herr Wolf ihre Rechnung stimmt so nicht , die CO2-Emissionszertifikate beziehen sich pro Tonne erzeugten CO2 ,und nicht auf MWh wie der von ihnen genannte Spotmarktpreis
Man sollte versuchen, auf der Gewinnerseite mitzuschwimmen, z.B. Bäume pflanzen für 5000€/Stück bei den vom Stromkunden durchfinanzierten Renaturierungsmassnahmen…
@ Christian Rames.
Das werden die Herren im folgenden Link, schon zu verhindern wissen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Das ist ja der Schwindel, die Energiewende findet ausschließlich auf der Verliererseite statt.
Kosten/Nutzen ist in diesem Prozess ein Fremdwort.
Das fängt schon bei der EEG Umlage an. Und da so gar kontraproduktiv. Die EE senken wegen ihrer Vorrangigkeit und ohne Grenzkosten die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger, und die Verbraucher müssen deswegen höhere Umlage bezahlen.
Und in der Öffentlichkeit werden sie noch für die hohen Strompreise verantwortlich gemacht.
Lieber Herr Diehl,
den Verbraucher als Verlierer darzustellen ist absolut unangemessen. Heutzutage kann wirklich jeder Verbraucher Miteigentümer an EE-Anlagen werden. Die Energiewende muss also nicht ohne Endkundenbeteiligung ablaufen.
Und was ihre negative Haltung gegenüber EEG-Umlage betrifft: Wie würden Sie denn die Erneuerbaren finanzieren? Oder noch viel besser: Wie hätten sie denn mit ihrem Wissen vor 15 Jahren beschlossen einen Finanzierungsrahmen für die Energiewende umzusetzen?
Das EEG ist eine weltweite Erfolgsgeschichte. Leider haben wir uns in Deutschland den Luxus gegönnt, die PV-Anschubfinanzierung für die gesamte Welt zu bezahlen. Das zahlen wir jetzt über die Umlage ab. Das ist zwar ärgerlich, wird uns aber auch nur noch 10 Jahre lang belasten. Dann läuft die teure Anfangsfinanzierung nämlich aus.
Grüße
Carsten
Carsten sagt:
Lieber Herr Diehl,
den Verbraucher als Verlierer darzustellen ist absolut unangemessen. Heutzutage kann wirklich jeder Verbraucher Miteigentümer an EE-Anlagen werden. Die Energiewende muss also nicht ohne Endkundenbeteiligung ablaufen.
@ Carsten.
Ich habe geschrieben, die „Energiewende“ als solche findet auf der Verliererseite statt.
Auf der Verliererseite, weil der Energiewende nur die Kosten untergejubelt werden, den Nutzen haben andere.
Schauen Sie mal hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Von 2011 bis 2016 haben sich die Großhandelspreise für Strom fast halbiert, das heißt die Versorger konnten sich billigen Strom beschaffen. Haben Sie als Verbraucher auf Ihrer Stromrechnung davon einen „Nutzen“ bemerkt. Nein natürlich nicht, im Gegenteil für Sie ist noch die EEG Umlage gestiegen, denn seit 2010 der EEG Neuordnung gilt das „Paradoxon“ je niedriger die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger, desto höher wird für die Verbraucher die Umlage.
Die Beteiligung an EE Anlagen ist eine andere Baustelle, und betrifft Anleger, und nicht Verbraucher wie die allein erziehende Mutter, oder den Hartz IV Empfänger, die immer als Energiewende Opfer in den Vordergrund gestellt werden.
Herr Diehl , die von ihnen verlinkten „Energy Charts zeigen aber das die Börsenpreis 2010 und 2011 gestiegen sind , und auch seit 2017 wieder steigen und mittlerweile auch wieder höher sind als 2009 . Die EEG-Umlage ist auch in den letzten beiden Jahren gesunken.( Quelle „Netztranparenz EEE-Umlagen-Übersicht“ Netztransparenz > EEG > EEG-Umlagen-Übersicht ), sie war zuvor auch seit 2014 nur noch unwesentlich gestiegen, nach dem die im Jahr 2012 im EEG in §49 eingeführte Zubau abhängige Degression die Überförderung der Photovoltaik bis 2014 so weit abbaute, das die für Renditeorientierte Dacheigentümer weniger attraktiv wurde, und der Zubau von PV im Jahr 2014 zum ersten Mal seit 2008 wieder unter den Zubau-Korridor aus §49 sank, auf weniger als ein Drittel des Zubau-Wertes der in 3 Boom-Jahren 2010 bis 2012 erreicht wurde in Folge der hohen Überförderung von PV , der Betreibern von Dachanlagen in diesen Jahren zweistellige Renditen mit 20 Jahren Garantie durch das EEG versprach
Hallo Carsten.
Vorsicht,
Der Herr Grün ist hier für diejenigen unterwegs, die den Verbrauchern und der gesamten Energiewende, das eingebrockt haben, was der Prof. im Video Schweinerei nennt.
An anderen Stellen hat man den Klaus Grün als „Troll“ bezeichnet und seinen Ausschluss gefordert
Zum Beispiel hier:
https://www.pv-magazine.de/2019/02/28/liquefied-natural-gas-letztes-aufbaeumen-der-alten-energie/#comments
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , die von ihnen verlinkten „Energy Charts zeigen aber das die Börsenpreis 2010 und 2011 gestiegen sind , und auch seit 2017 wieder steigen
@ Klaus Grün
Und was ändert das an der Tatsache, dass die Verbraucher von den sinkenden Börsenpreisen zwischen 2011 und 2016 nichts abbekommen haben ???? Darum ging es doch weil Carsten der Meinung ist, die Verbraucher wären nicht die Verlierer.
Nichts aus dem Zusammenhang reisen Herr Grün, um das Folgende ging es.
Zotat: Diehl
Von 2011 bis 2016 haben sich die Großhandelspreise für Strom fast halbiert, das heißt die Versorger konnten sich billigen Strom beschaffen. Haben Sie als Verbraucher auf Ihrer Stromrechnung davon einen „Nutzen“ bemerkt. Nein natürlich nicht, im Gegenteil für Sie ist noch die EEG Umlage gestiegen, denn seit 2010 der EEG Neuordnung gilt das „Paradoxon“ je niedriger die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger, desto höher wird für die Verbraucher die Umlage. Zitat Ende.
Weshalb die Börsenpreise 2010 und 2011 erst mal gestiegen sind, habe ich schon mehr mals begründet, und ist eine andere Baustelle..
Herr Diehl , die Börsenpreise sinken aber seit 2017 wieder trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE . Die EEG-Umlage ist 2018 und 2019 auch wieder gefallen. Von daher ist ihr Argument nicht schlüssig . Würde man den Betreibern von EE- Anlagen nur den Marktwert vergüten, dann würde sich dieses Problem auch gar nicht stellen , das Folge einer der dümmsten Ideen von Jürgen Trittin und sein Freunden war , statt das der Staat die Kosten für die Förderung übernimmt diese Differenzkosten zu konventionell erzeugtem Strom auf die Endverbraucher umzulegen und als Krönung dann auf diese EEG-Umlage zu erheben. Wenn ihr Stromlieferant die EEG-Umlage in ihre Stromrechnung ausweist , dann könnte sie das auch der entnehmen
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , die Börsenpreise sinken aber seit 2017 wieder trotz immer neuer Rekorde beim Einspeisen von EE . Die EEG-Umlage ist 2018 und 2019 auch wieder gefallen. Von daher ist ihr Argument nicht schlüssig .
@ Klaus Grün.
Sie haben sich vertan, Sie wollen sagen die Börsenpreise .. „steigen“.. seit 2017 wieder, trotz Rekordeinspeisung von EE Strom.
Das ändert aber nichts an meinem Argument, fundiert auf der Tatsache, dass die Erneuerbaren an der Börse die Preise nach dem Merit Order Prinzip senken. Die preissenkende Wirkung bleibt gegenwärtig latent. Mit anderen Worten ohne die Preis senkende Wirkung der EE, würden die Börsenpreise noch mehr steigen.
Das hat hauptsächlich damit zu tun, dass immer mehr neue Geschäftsmodelle auf der Basis des billigen „Zappelstromes“ – wie ihn ihre Freunde nennen – entstehen. Die Nachfrage am kurzfristigen Spotmarkt – wo die Börsenpreise entstehen – hat offensichtlich zugenommen. Sie kennen doch das Marktprinzip Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Es wird gekauft und integriert wenn der Strom billig ist. Womit wir wieder bei der Logistik wären, dem Schlüssel für die Energiewende.
Dass wegen der gestiegenen Börsenpreisen die Umlage gesunken ist, wirft für Sachkundige auch wieder etwas Licht in die Dunkelkammer der Strompreisgestaltung.
In den Jahren wo die Börsenpreise gesunken sind, und deswegen die Umlage gestiegen ist, wurden den Verbrauchern mit der Begründung gestiegener EEG Umlage die Strompreise erhöht.
Nun sinkt die Umlage schon im zweiten Jahr, die Strompreise sollen aber trotzdem steigen.
Sie sehen, und auch der User Carsten, die Verbraucher sind immer bei den Verlierern.
Herr Diehl , würde man den Betreibern von EE-Anlagen nur den Marktwert vergüten, dann würde sich dieses Problem doch gar nicht stellen , das Folge einer der dümmsten Ideen von Jürgen Trittin und sein Freunden war , statt das der Staat die Kosten für die Förderung übernimmt diese Differenzkosten zu konventionell erzeugtem Strom auf die Endverbraucher umzulegen und als Krönung dann auch noch Mehrwertsteurer auf diese EEG-Umlage zu erheben. Ohne diesen Unfug der EEG-Umlage wären die Verbraucher auch nicht die Dummen.
Herr Diehl, eine Schweinerei ist vor allem das ihr „oberschlauer“ Professor , der von 2011 bis zu Insolvenz im Aufsichtsrat des Solarzellenherstellers „Q-Cells“ war, vor rund 5 Jahren mit seinen Äpfel-Bieren-Vergleiche versucht hat , die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Es wurde ihnen hier doch schon X-fach auf gezeigt das diese Äpfel-Bieren-Vergleiche aus der Grafik im Video von Herrn Weber wenig Sinn machen, da zu keiner Zeit die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher um zulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zu konventionell erzeugtem Strom , daher macht diese Gegenüberstellung der Entwicklung der EEG-Umlage mit der Summe der gezahlten Vergütungen wenig Sinn. Und hierbei verschweigt Herr Weber bei seinen Äpfel-Birnen-Vergleichen auch, das durch den starken Ausbau der Photovoltaik zwischen 2009 und 2013, mit zu derzeit noch sehr hohen Einspeisevergütungen , die mittleren Kosten für eine KWh aus EEG geförderten Anlagen stark angestiegen waren und sich von Ende 2008 bis Ende 2013 um rund 4 Cent erhöht hatten ( was höher ist als der Börsenpries von 2009 ), und dadurch die Differenzkosten viel stärker anstiegen , als die Grafik von Herrn Weber vorzugaukeln versucht. Und es ändert auch nichts daran das die EEG-Umlage nach 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist ( Quelle „Netztranparenz EEE-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), nachdem die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die Überförderung der Photovoltaik bis 2014 so weit abbaute, das sie zum ersten Mal seit 2008 wieder unter den Zubau-Korridor aus §49 fiel. Über diese fast 5 Jahre alten Tricksereien von Herrn Weber redet heute außer ihnen auch kaum noch einer , auch die Vertreter der Verbände der Wind und Solarbranche nicht. Und an den genannten Fakten ändern alle ihre Märchenerzählungen und substanzlose Polemik nicht das Geringste!
Carsten sagt:
Und was ihre negative Haltung gegenüber EEG-Umlage betrifft: Wie würden Sie denn die Erneuerbaren finanzieren? Oder noch viel besser: Wie hätten sie denn mit ihrem Wissen vor 15 Jahren beschlossen einen Finanzierungsrahmen für die Energiewende umzusetzen?
@ Carsten:
Ist Ihnen bekannt, das nur etwa 42% der gegenwärtigen EEG Umlage für die Finanzierung der EE Vergütungen benötigt wird.?
Es ist ja nicht nur meine negative Haltung gegenüber der EEG Umlage.
Wer sich näher damit beschäftigt weiß, dass die EEG Umlage artfremd aufgebläht ist.
Und im Übrigen konnte vor 15 Jahren noch keiner ahnen, wie Lobbyisten, 2010 einen anfänglich funktionierenden Finanzierungsrahmen umgestalten würden.
Schauen Sie mal hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bis 2009 war die Welt noch in Ordnung sagt der Ex Chef vom Fraunhofer Institut in seinem Video.
Die Finanzierung der Vergütungen ( gelbe Balken ) und die schwarze Umlagenkurve, liefen noch fast parallel. Ab 2010 hat sich die Umlage verfünffacht während in dieser Zeit die zu finanzierenden Vergütungen sich lediglich verdoppelt haben. Größte Schweinerei der Energiewirtschaft nennt es der Prof.
Herr Diehl es wurde ihnen hier doch schon X-fach auf gezeigt das diese Äpfel-Bieren-Vergleiche aus der Grafik im Video von Herrn Weber wenig Sinn machen , da zu keiner Zeit die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher um zulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zu konventionell erzeugtem Strom , daher macht diese Gegenüberstellung der Entwicklung der EEG-Umlage mit der Summe der gezahlten Vergütungen wenig Sinn. Und hierbei verschweigt Herr Weber bei seinen Äpfel-Birnen-Vergleichen auch, das durch den starken Ausbau der Photovoltaik zwischen 2009 und 2013, mit zu derzeit noch sehr hohen Einspeisevergütungen , die mittleren Kosten für eine KWh aus EEG geförderten Anlagen stark angestiegen waren und sich von Ende 2008 bis Ende 2013 um rund 4 Cent erhöht hatten ( was höher ist als der Börsenpries von 2009 ), und dadurch die Differenzkosten viel stärker anstiegen , als die Grafik von Herrn Weber vorzugaukeln versucht. Nach dem die im Jahr 2012 im EEG in §49 eingeführte Zubau abhängige Degression die Überförderung der Photovoltaik bis 2014 so weit abbaute, das die für Renditeorientierte Dacheigentümer weniger attraktiv wurde, sank der Zubau von PV im Jahr 2014 zum ersten Mal seit 2008 wieder unter den Zubau-Korridor aus §49 auf weniger als ein Drittel des Zubau-Wertes der in 3 Boom-Jahren 2010 bis 2012 erreicht wurde, in Folge der hohen Überförderung von PV , der Betreibern von Dachanlagen in diesen Jahren zweistellige Renditen mit 20 Jahren Garantie durch das EEG versprach. In der Folge ist die EEG-Umlage dann nach 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ( Quelle „Netztranparenz EEE-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), und auch mittlerweile kaum noch ein Thema in der öffentlichen Diskussion. Und über diese fast 5 Jahre alten Tricksereien von Herrn Weber redet heute außer ihnen auch kaum noch einer , auch die Vertreter der Verbände der Wind und Solarbranche nicht . Und daran ändert auch das ständige Wiederholen von diesem Trickserei von Herrn Weber hier im Forum nichts.
Und noch eine Ergänzung , die von Herr Diehl aufgestellte Behauptung „das nur etwa 42% der gegenwärtigen EEG Umlage für die Finanzierung der EE Vergütungen benötigt wird“ ist schlicht und einfach genau so einfach Unfug , wie die von ihm schon mehrfach in diesem Forum in den Raum gestellte Behauptung das EEG -Konto stünde den Übertragungsnetzbetreibern zu freien Verfügung !
Im Gegensatz zu Herrn Grün habe ich für meine Behauptungen immer eine Quelle
Siehe hier die Grafik wo es heißt Zusammensetzung der Umlage.
https://1-stromvergleich.com/strom-report/eeg-umlage/#eeg-umlage-auszahlung
Das ist zwar die Umlage von 2014, aber durch die zunehmenden Industrierabatte dürfte das in 2019 eher weniger als 42% sein.
Nachtrag:
Übrigens die 23% Rückgang der Börsenpreise in der Umlage, auf der Grafik zu sehen , ist das Geld das auf dem EEG Konto eingeht, wo für es keine Ausgaben auf dem Konto gibt.. Die Ursache für die Milliarden Ansammlung jährlch.
Dem Merit Order Effekt sind die 23% geschuldet.
Bleiben Sie dran Herr Grün, der alte verwirrte Mann ist gerade dabei Ihnen das System näher zu bringen.
Herr Diehl ihre Quelle ist erstes Unsinn weil der Börsenpreis nun mal Grundlage für die Ermittlung der Umlage ist, und zweites ein grotesker Rechenfehler, weil auch wenn man den Strom bei der Ermittlung der Umlage mit dem Börsenpreis von 2009 bewertet hätte dann wäre dann wäre dieser nur um 23% höher und statt 2,2276 Mrd. Euro hätte sich für die Erlöse ein Wert von 2,740 Mrd. Euro ergeben, und die zu deckende Lücke hätte nur von 19,44599 nur auf 18,99359 reduziert also nur 2,7 % . Die Daten für die Ermittlung der EEG-Umlage für 2014 können sie hier finden https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202014/Konzept_zur_Prognose_und_Berechnung_der_EEG-Umlage_2014_nach_AusglMechV.pdf
Es ist eher grotesk das ihre Quellen von 2014 nicht einmal richtig rechen können .
Die Industrierabatte wurde übrigens von ihrem Freund Weber in seinem ominösen Video das sie dauernd verlinken, am Anfang sogar gerechtfertigt um die Exportwirtschaft nicht in Gefahr zu bringen und die gab es auch schon vor 2010.
Und ihre absurden Behauptung das EEG-Konto stünden den Übertragungsnetzbetreiber zur freien Verfügung wird dadurch auch nicht wahrer
Ich dachte mir schon, dass Ihnen die Quelle nicht ins Konzept passt.
Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass alle Quellen die ich Ihnen poste in Ihren Augen dubios und falsch sind?? Der Prof. ist ein Trickser. Außer Ihnen und Ihren freunden kann keiner Rechnen. Typisch für einen der mit allen Mitteln verhindern will, dass kein Licht in die Dunkelkammer der Strompreisgestaltung fällt..
Mit den Zahlen, die Sie hier mit „hätte“ und „wären“ präsentieren, wollen Sie sich lediglich wieder mal aus der Bredouille retten.
Ändert jedenfalls nichts ander Tasache, dass nachweislich nur etwa 42% der EEG Umlage für die Vergütungen benötigt werden.
Und meine verlinkte Quelle können Sie damit schon gar nicht in Frage stellen.
Es sei denn Sie bringen eine Grafik die das anders darstellt, und keine Zahlen mit „hätte und wäre“ m it denen keiner was anfangen kann.
Herr Diehl , auch wenn sie mit Prozentrechnung überfordert sind, ändert das nichts an den von den von mir genannten Fakten das sich bei der Ermittlung die Deckungslücke zu den an die von EE -Anklagen gezahlten Vergütung zum Marktwert des dieses Stroms auch wenn man mit dem 23 % höheren Börsenpreis von 2009 bewertet hätte sich die Deckungslücke nicht um 23 % wie in ihre dubiosen „Quelle“ von 2014 in den Raum gestellt hat ,sondern nur um 2,7 % verringert hätte. Im übrigen ist es Unfug willkürlich den Börsenpries von 2009 für alle Zeiten zur Grundlage für den Marktwert des Stroms aus EE machen zu wollen wie das ihre wenig seriöse „Quelle“ tut . Ebenso wenig wie die Äpfel-Bieren-Vergleiche aus der Grafik im Video von Herrn Weber seriös sind , da zu keiner Zeit die vollen Einspeisevergütungen über das EEG auf die Endverbraucher umzulegen waren, sondern immer nur die Differenzkosten zu konventionell erzeugtem Strom , daher macht diese Gegenüberstellung der Entwicklung der EEG-Umlage mit der Summe der gezahlten Vergütungen auch wenig Sinn. Über diese fast 5 Jahre alten Tricksereien von Herrn Weber redet heute außer ihnen auch kaum noch einer , auch die Vertreter der Verbände der Wind und Solarbranche nicht. Es ist eher lächerlich das sie ,wenn sie solche dubiose wenig seriöse Quellen bringen ihnen dann nichts als Polemik einfällt. Und es ist eher amüsant, wenn sie glauben scheinen sie könnten mit diesem obsoleten über 5 Jahre alten Unfug etwas erreichen außerhalb dieses kleinen Forums. Aber erst nehmen kann ich so jemand nicht.
Herr Diehl und hier zum Abschluss noch einmal die echten Daten zur Ermittlung der EEG-Umlage von 2014 https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202014/Konzept_zur_Prognose_und_Berechnung_der_EEG-Umlage_2014_nach_AusglMechV.pdf , die zeigen ,das anders als in ihrer unseriösen, getürkten Grafik in den Raum gestellt , die von den Endverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage zur Deckung der Differenz zwischen den an Betreiber von EE-Anlagen gezahlten Vergütungen zum Marktwert dieses Stroms verwendet wurde.
Klaus Grün sagt.
Herr Diehl , auch wenn sie mit Prozentrechnung überfordert sind, ändert das nichts an den von den von mir genannten Fakten das sich bei der Ermittlung die Deckungslücke zu den an die von EE -Anklagen gezahlten Vergütung zum Marktwert des dieses Stroms auch wenn man mit dem 23 % höheren Börsenpreis von 2009 bewertet „HÄTTE“… sich die Deckungslücke nicht um 23 % wie in ihre dubiosen „Quelle“ von 2014 in den Raum gestellt hat ,sondern nur um 2,7 % verringert hätte
Klaus Grün.
Hier geht es nicht um „Hätte“ sondern um „IST“
Fakt „IST“ In 2014 wurden von der EEG Umlage nur 42% für die reinen Förderkosten benötigt.
Siehe hier die Grafik, Zusammensetzung der Umlage und Entwicklung der Einflussfaktoren
https://1-stromvergleich.com/strom-report/eeg-umlage/#eeg-umlage-auszahlung
Herr Diehl , der Marktwert des Storm lag aber 2014 nicht beim Börsenpreis von 2009, wie in ihrer dubiosen, wenig seriösen „Quelle“ von 2014 unterstellt wird und das ist Fakt !!!!!
Und anders als sie hier ständig in den Raum stellen, deckte die von Endverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage die Differenzkosten zum Marktwert des Stroms zu den an die Anlagenbetreiber gezahlten EE-Vergütungen, wie die ihnen jetzt schon zum 2. mal verlinkten Daten für die Ermittlung der EEG-Umlage für 2014 zeigen. Es ist im übrigen auch rechtlich gar nicht zu lässig , das die Übertagungsnetzbetreiber diese Mittel für andere Zwecke verwenden dürfen , wie sie das ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis unterstellen. Und an diesen Fakten ändert auch das ständige verlinken ihre dubiosen, wenig seriösen „Quelle“ ebenso wenig wie das es dieses Problem gar nicht gäbe, ohne eine der dümmsten Ideen von Jürgen Trittin und sein Freunden , statt das der Staat die Kosten für die Förderung von EE übernimmt, diese Differenzkosten zu konventionell erzeugtem Strom auf die Endverbraucher umzulegen, und als Krönung dann auch noch Mehrwertsteurer auf diese EEG-Umlage zu erheben. Ohne diesen Unfug der EEG-Umlage lägen die Strompreise für private Endverbraucher heute rund 8 Cent niedriger, wenn man auch die 19 % Mehrwertsteuer berücksichtigt, die zusätzlich auf diese Umlage zu zahlen ist. Und an diesen Tatsachen ändert sich auch nichts , wenn sie das Forum hier weiter mit ihren dubiosen , unseriösen „Quellen“ endlos zumüllen .
Klaus Grün sagt:
Und anders als sie hier ständig in den Raum stellen, deckte die von Endverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage die Differenzkosten zum Marktwert des Stroms zu den an die Anlagenbetreiber gezahlten EE-Vergütungen, wie die ihnen jetzt schon zum 2. mal verlinkten Daten für die Ermittlung der EEG-Umlage für 2014 zeigen.
@ Klaus Grün.
Ich stelle hier schon mal gar nichts in den Raum, sondern verlinke lediglich aktuelle Daten und Fakten, die eindeutig zeigen, dass zur Deckung der an die Anlagenbetreiber zu zahlenden Vergütungen, „NUR“ 42% der Umlage benötigt werden.
Hier noch einmal für jeden den es interessiert, siehe die Grafik, Zusammensetzung der Umlage und Entwicklung der Einflussfaktoren
https://1-stromvergleich.com/strom-report/eeg-umlage/#eeg-umlage-auszahlung
Herr Grün, geben Sie sich keine Mühe mit „ Hätte und wäre“ an diesen Tatsachen kommen Sie nicht vorbei.
Es ist ja für viele ein offenes Geheimnis, dass Ihre Branche diese Tatsachen bei Lichte betrachtet scheut, wie der Teufel das Weihwasser.
Herr Diehl , dieser Unfug wird auch durch ständiges Verlinken nicht richtiger und ändert auch nichts an den in meinem vorher gehenden Post auf gezeigten Fakten.Und zu ihrem Spruch „sondern verlinke lediglich aktuelle Daten und Fakten“ , weder ist ihre „Quelle“ aktuell noch zeigt diese wenig seriöse Quelle „Daten und Fakten“ sondern nur dubiose Milchmädchenrechnungen, die noch dazu zeigen das die Autoren nicht einmal mit der Ermittlung der EEG-Umlage vertraut, wenn sie so tun als ob ein um 23 % höherer Börsenpreis zu einer um 23 % niedrigeren EEG-Umlage führen würde. Es ist eher amüsant , das sie offensichtlich zu glauben scheinen mit diesem Unfug könnte sie etwas reichen. Und mit dem Thema des obigen Artikels hat dieser Unsinn mit dem sie das Forum mal wieder zumüllen auch nicht das Geringste zu tun !!!
Klaus Grün sagt.
Und an diesen Fakten ändert auch das ständige verlinken ihre dubiosen, wenig seriösen „Quelle“ ebenso wenig wie das es dieses Problem gar nicht gäbe, ohne eine der dümmsten Ideen von Jürgen Trittin und sein Freunden , statt das der Staat die Kosten für die Förderung von EE übernimmt, diese Differenzkosten zu konventionell erzeugtem Strom auf die Endverbraucher umzulegen, und als Krönung dann auch noch Mehrwertsteurer auf diese EEG-Umlage zu erheben. Ohne diesen Unfug der EEG-Umlage lägen die Strompreise für private Endverbraucher heute rund 8 Cent niedriger, wenn man auch die 19 % Mehrwertsteuer berücksichtigt, die zusätzlich auf diese Umlage zu zahlen ist.
@ Klaus grün.
Gibt es eigentlich auch Quellen die Sie mangels Argumente nicht als dubios bezeichnen müssen.???
Stattdessen immer Ihr „Wenn und aber“ oder was wäre wenn.
Was haben Sie denn nur immer mit dem Trittin und seinen Freunden.
Die haben doch – in Kenntnis ihrer Pappenheimer – klug vorausschauend alles richtig gemacht, als sie die Kosten privatisiert haben, und nicht als staatliche Beihilfe, für Ihre Freunden angreifbar gemacht haben.
Allen die hier mitlesen zu Erinnerung.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-122421.html
Zitat: Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die gesetzliche Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorger zu Mindestpreisen keine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrages darstelle.
Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.
Zitat Ende.
Die 8 Cent weniger im Strompreis hätten wir auch, wenn Lobbyisten 2010 nicht das EEG „Paradoxon“ konstruiert hätten.
Wie lange brauchen Sie eigentlich noch um zu erkennen, dass Sie hier mit Ihrer Verschleierungstaktik keine Chance haben.??
Herr Diehl zu ihren EUGH-URTEIL vom 13.03.2001 :
In der Klage ging es, anders als hier in den Raum stellen nicht darum , ob ein Staat der EU den Ausbau erneuerbarer EE aus Steuermitteln fördern darf sondern um eine Klage der PreussenElektra AG gegen die Abnahmeverpflichtung aus dem Stromeinspeisungsgesetz von 1991. Der EUGH wies diese Klage mit dem Urteil vom 13.03.2001 Az.: C-379/98 zurück.
Der EUGH entschied dabei auch das „Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Elektrizitätsmarkts verstößt eine solche Regelung nicht gegen Artikel 30 EG-Vertrag“
Hier für sie ein link zum Urteil https://www.jurion.de/urteile/eugh/2001-03-13/c-379_98/
Aber sie als großer „Rechts-Experte“, den es schon überfordert die Reglungen gesetzlichen Reglungen zur Ermittlung der EEG-Umlage zu verstehen, wie sie hier schon mehrfach beweisen haben , können das wohl beurteilen 🙂
Herr Diehl noch ein abschließendes Wort zum letzten Spruch aus ihrem Post vom 18. März 2019 um 15:42 Uhr „Wie lange brauchen Sie eigentlich noch um zu erkennen, dass Sie hier mit Ihrer Verschleierungstaktik keine Chance haben“. Das sie alle Daten und Fakten aus seriösen Quellen, wie den unter Netztransparenz veröffentlichen Quellen zur Ermittlung der EEG-Umlage von 2014 , beharrlich ignorieren weis ich schon lange. Aber es ist amüsant das sie zu glauben scheinen, es würden noch viel Leser diesem Unfug den sie hier veranstalten verfolgen, der auch nicht das Geringste mit dem Inhalt des obigen Artikels zu tun hat. Aber ernst nehmen kann ich so jemand wie sie nicht !!!
Herr Diehl , diese „Quelle“ wird auch durch ständiges Verlinken nicht richtiger und ändert auch nichts an den in meinem vorher gehenden Post auf gezeigten Fakten. Und zu ihrem Spruch „sondern verlinke lediglich aktuelle Daten und Fakten“ , weder ist ihre „Quelle“ aktuell noch zeigt diese wenig seriöse Quelle „Daten und Fakten“ sondern nur dubiose Milchmädchenrechnungen, die noch dazu zeigen das die Autoren nicht einmal mit der Ermittlung der EEG-Umlage vertraut, wenn sie so tun als ob ein um 23 % höherer Börsenpreis zu einer um 23 % niedrigeren EEG-Umlage führen würde. Es ist eher amüsant , das sie offensichtlich zu glauben scheinen mit diesem Unfug könnte sie etwas reichen. Und mit dem Thema des obigen Artikels hat dieser Unfug auch nicht das Geringste zu tun !!!
Klaus Grün sagt:
Herr Diehl , diese „Quelle“ wird auch durch ständiges Verlinken nicht richtiger
@ Klaus Grün.
Für Sie nicht, das hatte ich auch nicht erwartet . Meine Links gelten denen, die hier mitlesen, und sich ihre eigenes Bild über die Realität machen wollen.
Einer hat sich so gar gemeldet.
Schauen Sie mal hier.
Heinz Scherer, Dipl.-Ing.(FH)
17. März 2019 um 16:59 Uhr
Was ist denn so schwer zu verstehen an der Grafik? Es werden viel höhere Summen für die Umlage abkassiert, als in Wirklichkeit gerechtfertigt wäre. D.h. die Stromverbraucher werden unnötig abkassiert. Das hat doch nichts mit den hohen Vergütungen für damals auch viel höhere Investitionskosten zu tun.
Diese Beträge stecken ja schon in der eigentlich gerechtfertigten niedrigeren Umlagenhöhe drin.
Was soll denn der dümmliche Spruch gegen den Prof. Eike gewendet?
Zitat Ende.
Das betrifft zwar die Grafik vom Prof., die sagt aber auch nichts anderes, als das weniger als die Hälfte der Umlage für die Vergütungen benötigt werden.
Herr Diehl auch ihr neues dubioses Zitat ändert nichts daran , daran das der Autor dieser Grafik nicht mit der Ermittlung der Umlage nicht vertraut ist, und das mit seinen grotesken Rechenfehler zeigt , der unterstellt das ein um 23 % höherer Börsenpreis zum einer um 23 % niedrigeren Umlage im Jahr 2014 geführt hätte. Und es ist auch Unfug den Börsenpreis von 2009 für alle Zeiten für den Marktwert des Stroms aus EE festlegen zu wollen, wie das diese unseriöse Quelle tut. Und ebenso ist es auch Unfug zu behaupten , die von den Endverbrauchern gezahlten Vergütungen wäre nicht zu Deckung der Differenz zwischen dem Marktwert des geförderten Stroms und den gezahlten Vergütungen verwendet worden, das zeigen die Daten zur Ermittlung der EEG-Umlage von 2014 , die sie hier auf Seite 14 finden könnten Herr Diehl , wenn sie die nicht beharrlich ignorieren würden https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202014/Konzept_zur_Prognose_und_Berechnung_der_EEG-Umlage_2014_nach_AusglMechV.pd , die auch anderes als ihre dubiosen „Quellen“ von unabhängigen Gutachtern überprüft und zertifiziert wurden. Im übrigen wäre es rechtwidrig wenn die Übertragungsnetzbetreiber diese Mittel für andere Zwecke verwenden würden , wie sie hier mehrfach in den Raum gestellt haben. Und an diesen Fakten ändert auch das ständige Wiederholen ihrer dubiosen , unseriösen „Quellen“ nichts . Und mit dem Inhalt des obigen Artikels hat dieser Unsinn auch nicht das Geringste zu tun. Das soll es jetzt aber für mich gewesen sein zu diesem Unfug , weil es kein Sinn macht auf das ständige Wiederholen von diesem Unsinn zu antworten. Mitlesen wir hier ohnehin wohl niemand mehr. Aber ernst nehmen kann ich so jemanden nicht , der ernsthaft zu glauben scheint er können mit diesem absurden Unfug irgendetwas bewirken .
Klaus grün sagt:
Herr Diehl auch ihr neues dubioses Zitat ändert nichts daran , daran das der Autor dieser Grafik nicht mit der Ermittlung der Umlage nicht vertraut ist, und das mit seinen grotesken Rechenfehler zeigt , der unterstellt das ein um 23 % höherer Börsenpreis zum einer um 23 % niedrigeren Umlage im Jahr 2014 geführt hätte.
@ Klaus Grün
Diese Ihre Aussage macht einmal mehr deutlich, dass Sie tatsächlich das System nicht verstehen.
Die 23% Anteil an sinkenden Börsenpreisen in der Umlage bezieht sich doch nicht alleine auf 2014, sondern hat sich seit 2010 der EEG Neuordnung angesammelt.
Angesammelt in Form des jährlichen Preis dämpfenden Merit Order Effektes von etwa 0,6 bis o,8 Cent, der in der Umlage jährlich enthalten ist. Wenn die Umlage seit 2010 jährlich Merit Order bereinigt worden wäre, gäbe es die 23% gar nicht.
In 2013 waren es z.B 0,6 Cent, die den Verbrauchern vorenthalten wurden. wie die folgende Untersuchung ergab.
http://www.impres-projekt.de/impres-wAssets/docs/2014_09_10_Monitoringbericht_FINAL_.pdf
Zitat: Die Stromverbraucher insgesamt sehen sich 2013 durch die EEG-Umlage einer Belastung von rund 16 Mrd. € ausgesetzt. Durch den Merit-Order-Effekt hatte sich 2013 auf dem Großhandelsmarkt eine Preissenkung im Wert von 3,3 Mrd. € ergeben.3 Sofern solche Preissenkungen vollständig an die Stromverbraucher durchgereicht werden, stünden ihren Belastungen durch die EEG-Umlage Entlastungen in einer Größenordnung von über 0,6 Ct/kWh gegenüber.
Herr Diehl müllen sie das Forum hier weiter mit ihren obsoleten mehr als 5 Jahre alten Unfug zu. Ändern werden sie damit ohnehin nichts . Und mit dem mit dem Thema des obigen Artikels hat dieser Unfug auch nicht das Geringste zu tun !!!
PS: es ist eher amüsant das sie behaupten mit den ihnen genannten 3.3 Mrd. Euro Merit-Order-Effekt im Jahr 2013 hätte man die ebenfalls aus ihrer Quellen genannte Kosten für EEG-Umlage-2013 von rund 16 Mrd. € ausgleichen können. Aber Zahlen waren ja noch nie ihre Sache. Im Übrigen wurde zu keiner Zeit von einer offiziellen Instanz ein solcher MOE ermittelt , noch gab es dazu je rechtliche Grundlagen und es wurde auch zu keiner Zeit ein solcher MOE bei der Ermittlung der EEG-Umlage berücksichtigt auch nicht vor 2010 .
Und es ändert auch nichts an der Tatsache das die EEG-Umlage nach 2014 nur noch unwesentlich gestiegen ist ( Quelle „Netztranparenz EEE-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ), nach dem die im Jahr 2012 im EEG in §49 eingeführte Zubau abhängige Degression die Überförderung der Photovoltaik bis 2014 so weit abbaute, das die für Renditeorientierte Dacheigentümer weniger attraktiv wurde, und
der Zubau von PV im Jahr 2014 zum ersten Mal seit 2008 wieder unter den Zubau-Korridor aus §49 sank auf weniger als ein Drittel des Zubau-Wertes der in 3 Boom-Jahren 2010 bis 2012 erreicht wurde, in Folge der hohen Überförderung von PV , der Betreibern von Dachanlagen in diesen Jahren zweistellige Renditen mit 20 Jahren Garantie durch das EEG versprach.
Klaus Grün.
Herr Diehl müllen sie das Forum hier weiter mit ihren obsoleten mehr als 5 Jahre alten Unfug zu. Ändern werden sie damit ohnehin nichts . Und mit dem mit dem Thema des obigen Artikels hat dieser Unfug auch nicht das Geringste zu tun !!!
@ Klaus Grün.
Sie haben doch mit der gesamten Energiewende nichts zu tun, und schreiben trotzdem zu jedem Thema hier Ihre „Trollschen“ Kommentare.
Ich hab ja Verständnis dafür, dass es Ihnen die Nackenhaare stellt, wenn mal einer die Dunkelkammer der Energiewende bei Lichte betrachtet.
Sie sind nicht der erste und einzige aus Ihrer Branche den ich – konfrontiert mit der der Realität – ins Schwitzen gebracht habe.
Es macht richtig Spaß zu erleben, das Unfug, Dubios, Obsolet, oder 5 Jahre alt die wesentlichen Begriffe sind, mit denen Sie versuchen wollen, substanzlos dagegen zuhalten.
Herr Diehl zu ihrem Spruch „Sie sind nicht der erste und einzige aus Ihrer Branche den ich – konfrontiert mit der der Realität – ins Schwitzen gebracht habe“. Ich denke nicht das sie Jemanden ins Schwitzen bringen können, sie nimmt doch niemand ernst. Und es ist mehr als amüsant , das sie tatsächlich zu glauben scheinen mit dem ständigen Wiederholen ihrer alten Propagandamärchen von vor mehr als 5 Jahren könnten sie etwas bewirken. Und mit dem Thema des obigen Artikels hat dieser Unfug, den sie hier veranstalten auch nicht das Geringste zu tun !
Klaus grün sagt:
Ich denke nicht das sie Jemanden ins Schwitzen bringen können, sie nimmt doch niemand ernst.
@ Klaus Grün
Sie offensichtlich schon, sonst würden Sie nicht so aufgeregt reagieren, wenn ich hier versuche die Dunkelkammer der Energiewende bei Lichte zu betrachten.
Hallo Herr Diehl, hallo Herr Grün,
ich möchte Sie bitten, zur Diskussion über das Thema zurückzukehren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Petra Hannen
P.S. Hier nochmal zum Nachlesen, wie wir uns Diskussionen auf unserer Plattform wünschen:
https://www.pv-magazine.de/kommentarrichtlinien/