Anlagenzusammenfassung: Mit einer Votumsentscheidung hat die Clearingstelle EEG/KWKG im November 2018 Klarheit geschaffen, nach welchen Regeln nebeneinander errichtete Anlagen zusammengefasst werden dürfen. Konkret geht es um die Kombination von ausschreibungsfreien 750-Kilowatt-Photovoltaikanlagen mit ausschreibungspflichtigen Erweiterungen.
Der Votumsentscheidung lag der konkrete Fall einer Photovoltaikanlage von Envalue auf einer ehemaligen Bauschutt- und Hausmülldeponie mit einer Nennleistung von 1,6 Megawatt zugrunde. Diese war von Beginn an so groß geplant, aber zunächst nur in Teilen mit einer Leistung unter 750 Kilowatt realisiert worden.
Foto: Envalue GmbH
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