Beim Mieterstrom droht ein Fadenriss – das fürchten der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), Naturstrom und Greenpeace Energy. Mit dem seit Herbst 2018 geltenden Energiesammelgesetz hat sich die finanzielle Förderung für Mieterstrom deutlich reduziert. Den bürokratischen Aufwand rund um die Umsetzung von Mieterstromprojekten hat der Gesetzgeber hingegen nicht abgebaut, monieren bne und die beiden Ökostromversorger. Mieterstromanlagen mit insgesamt 500 Megawatt Photovoltaik-Leistung könnten im aktuell gültigen Rechtsrahmen jährlich neu errichtet werden. Doch nur ein Hundertstel dieser Leistung sind es im vergangenen Jahr gewesen.
Daher appellieren der bne und die beiden Versorger jetzt in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die Hürden für die Vermieter abzubauen. Konkret verlangen sie, die Förderung gesetzlich so zu fassen, dass der Photovoltaik-Mieterstromzuschlag keine Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Mieterstromlieferant verlangt. „Das Mieterstromgesetz stülpt Vermietern typische Aufgaben von Energieversorgungsunternehmen über“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Die Politik erhöht damit völlig unnötig die Komplexität und riskiert, die Energiewende in der Stadt abzuwürgen. Professionelle Mieterstromanbieter könnten durch eine rechtliche Klarstellung Vermieter entlasten und für einen Auftrieb im Mieterstrommarkt sorgen.“
Dieser Vorschlag sei ein effektives Mittel, die bisher bestehende bürokratische Komplexität rund um die Umsetzung von Mieterstromprojekten abzubauen. „Er kann helfen, dass das an sich so wichtige Marktsegment Mieterstrom nicht komplett eingeht. Bleibt es hingegen bei den aktuellen Rahmenbedingungen, wird die Energiewende in den Städten nicht vorankommen“, fürchtet Busch.
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Als
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Die Freunde von Prokon e.V.
Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V.
MetropolSolar RheinNeckar e.V.
Solarverein Goldene Meile e.V. und
E-W-Nord
am 13.01.2017 in einem gemeinsamen Schreiben Wirtschaftsministerin Zypries aufforderten, die im EEG 2017 enthaltene Verordnungsermächtigung für Absenkung der EEG-Umlage auf Mieterstrom von 100 auf 40% umzusetzen und damit ohne jede zusätzliche Bürokratie dem Mieterstrom mehr Luft zum Atmen zu verschaffen, fielen uns Naturstrom, Greenpeace Energy (und andere) in den Rücken, indem sie das von der Regierung zwischenzeitlich beabsichtigte Mieterstromgesetz befürworteten.
Jetzt haben wir den Salat.
Die Moral von der Geschicht: Zeig deinem Gegner dein Gesicht, vertrau ihm besser nicht!