Niederschlag, Frost und Laub können in der kalten Jahreszeit zu Schäden an Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen führen. Selbst kleine, häufig nicht auf den ersten Blick zu erkennenden Schäden wirken sich mitunter spürbar auf den Ertrag im Sommerhalbjahr aus – immerhin entfallen mehr als 80 Prozent der jährlichen Sonneneinstrahlung auf die Zeit zwischen März und Oktober. Hauseigentümer sollten deshalb ihre Photovoltaik-Anlage nach dem Winter überprüfen, rät das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau.
„Starke Leistungsabfälle oder größere Witterungsschäden können Betreiber von Solarstrom- und Solarthermieanlagen selbst feststellen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Für eine genaue Überprüfung müssen Fachhandwerker zu Rate gezogen werden. Sie erkennen auch versteckte Schäden, reparieren diese bei Bedarf und entfernen Verschmutzungen durch Vögel und Blätter fachgerecht.“ Selbst auf das Dach zu klettern, sollten Hauseigentümer unterlassen: Die Unfallgefahr ist zu hoch, außerdem können die Photovoltaik-Anlagen beschädigt werden.
Der einfachste Weg zur Funktionsprüfung ist der Vergleich des Stromertrags mit den Vorjahreswerten. Diesen Check können die Betreiber selbst übernehmen. Er zeigt an, ob der Winter Schäden an der Anlage hinterlassen hat. Mit einem Monitoring-System sind Ertragsdaten jederzeit auf einer Smartphone-App verfügbar. Eine automatisierte Warnmeldung weist zusätzlich auf Mängel hin.
Wenn Anlageneigentümer jedoch nicht wissen, wie sie die Anlage überwachen können, wenn sie keine Zeit dafür haben oder bereits ein Ertragsverlust im Vergleich zu früheren Jahren deutlich wird, sollte ein geschulter Handwerker einen umfassenden Solaranlagen-Check durchführen, empfiehlt Martina Riel von der landesweiten Koordinationsstelle der Photovoltaik-Netzwerke in Baden-Württemberg. „Fachleute inspizieren die Befestigungen, die elektrischen Anschlüsse, die Kabel und den Wechselrichter. Außerdem sind sie in der Lage, Schäden an der Verglasung fachgerecht zu reparieren.“
Die Kosten für den Frühjahrs-Check sind steuerlich absetzbar. Damit die Routinekontrolle nicht vergessen wird, empfiehlt Frank Hettler einen Wartungsvertrag. Dieser enthält alle ein bis zwei Jahre eine automatische Inspektion der kompletten Anlage, inklusive einer Ertragsprüfung. Das lohne sich besonders für Hauseigentümer, die nicht über das Know-how verfügen, die Ertragswerte richtig auszuwerten.
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„Die Kosten für den Frühjahrs-Check sind steuerlich absetzbar.“ Aber nur, wenn die PV-Anlage gewerblich betrieben wird. Das dürfte bei Einfamilienhäusern nicht mehr zwingend der Fall sein.