Keine einheitliche Rechtsprechung gibt es bei der Gewährleistungsfrist für Photovoltaik-Anlagen. Ob private Bauherren zwei oder fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Anlage hätte, richte sich nach der Installationsweise, heißt es bei der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dies sei vom Bundesgerichtshof und verschiedenen Oberlandesgerichten in diversen Urteilen definiert worden. Demnach habe der Bauherr eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, wenn es sich um eine einfach auf dem Dach montierten Photovoltaik-Anlage handele. Sobald aber Photovoltaik-Anlage und Haus aber baulich voneinander abhingen, steige die Verjährungsfrist für die Gewährleistung auf fünf Jahre. Die sei etwa bei Solar- oder Plus-Energie-Häusern der Fall, erklärt die Anwaltsvereinigung. Die ARGE Baurecht empfiehlt aufgrund der komplexen Materie, dass sich Investoren von den Planern ihrer Photovoltaik-Anlage entsprechend beraten lassen sollten. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.