Am Freitag hat Greenpeace Energy einenDurchbruch für Photovoltaik-Balkonmodule im Gebiet des Verteilnetzbetreibers Westnetz verkündet. Der Verteilnetzbetreiber, der zur RWE-Tochter Innogy gehört, habe nach einem Verfahren bei der Bundesnetzagentur seinen Widerstand gegen die Solar-Stecker-Anlagen bis 300 Watt Leistung aufgegeben.
Auf Anfrage von pv magazine bei Westnetz stellte eine Innogy-Sprecherin klar, dass dies nicht der Fall sei. „Westnetz bei ihrer bekannten Position gegenüber Kleinst-PV-Anlagen für den privaten Bereich und lehnt deren Einsatz weiterhin ab.“ Dies wird damit begründet, dass die Stromeinspeisung aus diesen Photovoltaik-Balkonmodulen gegen die aktuell gültigen Sicherheitsvorschriften des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.) verstoße. „Werden die Vorschriften des VDE nicht eingehalten, besteht Gefahr von schweren Sach- und Personenschäden“, erklärt die Innogy-Sprecherin, die bereits früher von Westnetz für die Verweigerung des Anschlusses solcher Anlagen genannten Gründe.
„Die Widersprüchlichkeit von Aspekten unserer Pressemitteilung und der Innogy-Stellungnahme ist offensichtlich – liegt aber wohl daran, dass die eine Hand – Innogy – nicht weiß, was die andere Hand – Westnetz – macht“, sagt Greenpeace Energy-Sprecher Michael Friedrich auf Anfrage von pv magazine. Dem Hamburger Ökostromanbieter liege die Stellungnahme des beklagten Verteilnetzbetreibers Westnetz aus dem Verfahren vor der Bundesnetzagentur schriftlich vor. Zudem gebe es Mails aus verschiedenen Westnetz-Abteilungen, in denen es um das weitere Anschluss-Prozedere für Photovoltaik-Balkonmodule als Konsequenz aus dem Verfahren gehe.
Bei Innogy heißt es dazu: „Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren eingestellt.“ Greenpeace-Energy-Sprecher Friedrich findet diese Lesart „sehr erstaunlich“. Nachdem Westnetz in dem Verfahren seine Nicht-Zuständigkeit sowie das Ausbleiben von „schädlichen Wirkungen auf den Netzbetrieb“ schriftlich eingeräumt hatte, sei das Verfahren schlicht abgeschlossen gewesen. Dem Hamburger Unternehmen lägen zusätzlich weitere schriftliche Dokumente von Westnetz vor, wonach es ein vereinfachtes Verfahren zum Anschluss der Photovoltaik-Balkonmodule bis 300 Watt Leistung geben solle. In diesem Fall werde auch auf die Rücklaufsperre verzichtet. Betreiber der Mini-Photovoltaik-Anlagen müssten nur Namen, Adresse, Leistung und Fabrikat bei Westnetz melden. Weitere Anforderungen seien nicht genannt worden. Da zudem die Sicherheit der Anlagen gutachterlich nachgewiesen sei, sei deren Anschluss aus Sicht von Greenpeace Energy nun möglich. Auf dieser Basis dieser Zusagen habe Greenpeace Energy seine Erfolgsmeldung aus der vergangenen Woche aufgebaut. „Ja, es gibt und gab Widersprüche, das ist aber ein von Innogy ausgelöstes Problem. Wir haben sicher pointiert veröffentlicht, aber korrekt“, sagt Friedrich.
Er ist auch zuversichtlich, was das derzeit laufende Normungsverfahren für Photovoltaik-Balkonmodule angeht. Die technischen Normen und gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von Stecker-Solaranlagen seien veraltet. Noch in diesem Jahr sei aber damit zu rechnen, dass es eine anwenderfreundliche neue Norm geben werde, die dann auch die letzten unsinnigen Hürden für sichere Mini-Photovoltaik-Anlagen aus dem Weg räumen werde, sagt Friedrich. (Sandra Enkhardt)
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