Sie haben untersucht, wie viele Mieterstromprojekte es wo gibt. Wie haben Sie sich den Überblick verschafft?
Harald Will: Die ersten Projekte zur gemeinschaftlichen Nutzung von lokal erzeugten Sonnenstrom in Mehrfamilienhäusern, die heute gemeinhin als Mieterstrom bezeichnet werden, wurden erst vor circa 6 bis 7 Jahren entwickelt. Da solche Projekte bis Ende 2017 nicht explizit gefördert wurden, gibt es noch keine offiziellen Statistiken, wer schon alles und wie viel Mieterstrom-Projekte umgesetzt hat. Dass es auch viele Projekte ohne Förderung gibt, machte die Untersuchung darüber hinaus schwierig. Ich bin an die Untersuchung herangegangen, indem ich zunächst Photovoltaik-Mieterstrom, KWK-Mieterstrom und Mieterstrom aus kombinierter Erzeugung Photovoltaik und BHKW unterschieden habe. Es gibt aber auch andere, exotische Kombinationen, zum Beispiel Wasserkraft und Photovoltaik. Ich verfolge die Entwicklung seit 2011, so dass mir die meisten Unternehmen und ihre realisierten Projekte bekannt sein dürften. Diese Unternehmen habe ich nach ihren Projekten und ihren Planungen befragt. Ich habe die Daten zur Ermittlung der Marktgröße und der erwarteten Marktentwicklung am Ende aus drei Quellen geschöpft: Aus den Fragebögen der Unternehmen, die geantwortet haben. Aus einer Recherche im Internet und in Fachpublikationen. Und aus der Befragung von Mieterstrom Experten und deren Einschätzungen zur Marktentwicklung und ihren eigenen Aktivitäten und der Ihrer Wettbewerber.
Was sind die wesentlichen Ergebnisse?
Aus der Bottom-Up-Analyse und der Top-Down-Abschätzung habe ich im Sommer 2018 eine Marktgröße von knapp 17 Megawattpeak solarem Mieterstrom und ungefähr 530 realisierte Projekte ermittelt. Mit diesen Projekten wurden circa 10.000 Wohneinheiten mit solarem Mieterstrom versorgt. Der Markt der realisierten BHKW Mieterstrom Projekte ist 3 bis 6 Jahre älter und dementsprechend mit 1.200 ungesetzten Projekten im letzten Jahr noch deutlich größer gewesen. Die Leistung der Mieterstrom BHKWs betrug ebenfalls 17 Megawatt elektrisch. Damit konnten gut 30.000 Wohneinheiten mit BHKW Mieterstrom versorgt werden, da BHKWs in der Regel sechsmal mehr Betriebsstunden aufweisen als Photovoltaik-Anlagen. Wenn man allerdings die geplanten Projekte analysiert, stellt man fest, dass der Markt der Photovoltaik-Mieterstrom-Projekte sich in 2018 mit 400 geplanten zu 175 geplanten BHKW-Projekten deutlich dynamischer entwickelt hat. Insgesamt wurden 2018 neue PV-Mieterstromanlagen mit einer Leistung von cirka 10 Megawattpeak zugebaut. Die amtliche Statistik weist jedoch für die nach dem neuen Mieterstromgesetz geförderten Photovoltaik-Mieterstrom-Projekte nur gut 6 Megawattpeak für 2018 aus, Stand Ende November.
Warum sind einige der EVUs oder Stadtwerke erfolgreicher als andere? Mainova ist ja zum Beispiel ziemlich weit oben in der Liste.
Ich kenne die Erfolgsfaktoren auch aus meiner Tätigkeit im Großraum München, als ich zeitweise für eine städtische Gesellschaft tätig war. Die Mainova ist im Stadtgebiet von Frankfurt und darüber hinaus im Großraum aktiv. In jeder Stadt aber besonders in Großstädten ist es wichtig, dass ein Bürgermeister das Thema treibt, und es Stadtwerke mit einem Vorstand gibt, der das Thema aktiv und positiv besetzt. In Frankfurt hat man begriffen, dass die Solarenergie in der Stadt ein Chancenthema ist. Das muss man dann aber auch durch Investitionen in Personal, Strukturen und Abläufe übersetzen. Besonders wichtig und erfolgskritisch ist, dass man gezielt die Partnerschaft mit der Immobilienwirtschaft sucht und es eine aktive Ansprache der großen Immobilieneigentümer gibt.
Die Stadt hat ja vor allem Einfluss auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Geht es vor allem um die?
Sicher ist es ein Erfolgsfaktor, wenn von Anfang an auch die kommunalen Organisationen eingebunden sind. Aber wichtig ist es, auch die privaten Akteure und vor allem auch die Wohnbau-Genossenschaften einzubeziehen. Die wichtigsten Akteure auf der Immobilienseite sind die, die Altbaubestände sanieren und diese und ihre Neubauten im Bestand halten. Dazu kommen aktive Immobilienverwalter, die diese Aufgaben für Dritte erbringen. Reine Bauträger, die Gebäude sanieren oder neu bauen und dann verkaufen, sind weniger an Mieterstrom interessiert, es sei denn es gibt städtische Vorgaben oder Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV können anders nicht erfüllt werden. Klar ist, alle Mieterstrom Anbieter auch die lokalen Versorger kommen ohne eine aktive Ansprache der Wohnungswirtschaft nicht zum Erfolg. Es gibt zwar sehr viele in Frage kommende Objekte. Die Konkurrenz im Markt ist bereits gut ausgeprägt.
Nicht alle nehmen die Zuschüsse durch das Mieterstromgesetz in Anspruch. Kann es sich trotzdem rechnen?
Das Mieterstromgesetz hat einen Pferdefuß. Die Zuschüsse sind an ein aus meiner Sicht fragwürdiges Preisdiktat durch den Gesetzgeber geknüpft. Die Vorgabe ist, dass der Tarif für den Mieterstrom zehn Prozent unter dem Tarif des Grundversorgers liegt und zwar sowohl beim Grund- als auch beim Arbeitspreis. Für jedes Projekt muss man ermitteln ob der Mieterstromanbieter gleichzeitig der Grundversorger ist oder ob ein Anbieter dem Grundversorger in seinem Marktgebiet Konkurrenz macht. Für einen regionalen Platzhirsch kann es sinnvoller sein, auf einem fairen Preis für den Mieterstrom zu bestehen und wegen des nicht eingehaltenen Preislimits auf den Mieterstrom Zuschlag zu verzichten. Wenn man auf die Förderung verzichtet, hat man dafür freie Hand in der Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden. Da das Mieterstrom-Angebot für die Mieter immer freiwillig ist, werden sich diese immer nur dann für das Angebot entscheiden, wenn sie das angebotene Produkt und den Tarif attraktiv finden. Und attraktiv bedeutet nicht in jedem Fall nur billig.
Gibt die Studie auch einen Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Mieter ist, die sich für den Mieterstrom entscheiden, wenn er in einem Haus angeboten wird?
Es kommt immer darauf an ob man einen Neubauprojekt oder Bestandsprojekt realisiert. Bei Neubauten erreicht man in den meisten Fällen sehr schnell 90 oder 100 Prozent der Mieter. Im Bestand startet man bei 10 bis 30 Prozent und kann relativ schnell 50 Prozent erreichen, nach einiger Zeit auch 70 oder 80 Prozent. Dass es im Bestand anfänglich nur niedrige Quoten gibt, liegt daran, dass viele Kunden nur ungern den Stromanbieter wechseln – trotz Verivox und Check 24. Je mehr dann mitmachen, umso leichter wird es, da es dann einen Me-too-Effekt in der Mieterschaft gibt. Der zweite wichtige Grund für die geringen Wechselquoten trotz attraktiver Tarife im Bestand ist, dass alle Mieter ja schon einen Stromvertrag haben. Wenn etwas günstiger ist und Vorteile haben soll, dann stößt das zunächst auf eine gesunde Skepsis. Ein weiterer Grund sind die von der Politik und manchen Anbietern geschürten Erwartungen, dass der Ökostrom vom Dach praktisch umsonst sein müsse. Wenn man dann sauber kalkuliert und den lokal erzeugten Strom nur einige Cent günstiger anbietet, sind manche Mieter enttäuscht, weil sie erwarten, Mieterstrom müsste super billig sein. Zutreffend ist dagegen, dass Mieterstrom nach spätestens drei Jahren immer der günstigste Strom sein wird, den ein Mieter beziehen kann. Der Preisdifferenz ist anfangs jedoch nur gering.
Reicht eine 50 Prozent Beteiligungsquote dafür aus, ein Mieterstromprojekt wirtschaftlich durchzuführen?
Ja. Die Wirtschaftlichkeit hängt von anderen Faktoren ab. Davon, dass die Anlage vernünftig gebaut wurde, dass sie nicht zu teuer konzipiert und nicht zu klein ist, auch davon, wie teuer das Gerüst war oder ob sie vielleicht gebaut wurde, als sowieso gerade ein Gerüst dastand. Man benötigt auch einen vernünftigen Messstellenbetreiber, der ein faires Angebot mit niedrigen laufenden Kosten macht. Hohe laufende Kosten sind immer der Renditekiller in der Photovoltaik-Wirtschaft. Fest steht jedoch, Mieterstrom ist auf mittlere Sicht immer äußerst rentabel, man hat anfänglich jedoch höhere Investitionskosten. Bei manchen Kosten muss man aber auch schauen, ob man sie nicht eher der Modernisierung oder den Instandhaltungskosten des Hauses zuschlagen kann.
Sind in den Gebieten der Unternehmen, die in der Studie gut abgeschnitten haben, schon signifikante Anteile der Dächer in der Innenstadt mit Photovoltaik belegt?
Man muss der Entwicklung noch etwas Zeit geben. Es gibt in allen Städten vielfältige Hürden, um im großen Stil auf Bestandsdächern Photovoltaikanlagen zu bauen. Die Mieterstromförderung wurde von der Politik als attraktive Chance verkauft, aber in Wirklichkeit war die Förderhöhe zu niedrig festgesetzt, um wirklich einen größeren Effekt auszulösen. Vor allem die Komplexität schreckt viele ab. Immerhin gibt es jetzt in manchen Regionen, wie etwa in Frankfurt, regionale Player, die das Thema aktiv besetzt und damit ein Gegenüber, an den sich Dachbesitzer wenden können, die an Mieterstrom interessiert ist. Die Voraussetzungen sind insgesamt viel günstiger als vor einigen Jahren. Das liegt an den gesunkenen Photovoltaik-Kosten aber auch daran, dass die Elektromobilität in den Städten den Bedarf, nicht nur neu zu bauen, sondern auch die Bestandsgebäude technisch zu modernisieren, deutlich erhöht hat.
Noch kann man ja auch rentable Anlagen bauen, indem man den Solarstrom nach EEG einfach einspeist. Wie wichtig ist der Mieterstrom für das Ziel, Photovoltaik in die Stadt zu bringen?
Mieterstrom wird aus meiner Sicht zukünftig der Rendite-Booster sein. Die Politik ist ja so ausgerichtet, die Einspeisevergütung immer unattraktiver zu machen. Dann kann man Solaranlagen nur noch dort bauen, wo man den Strom auch direkt an den Letztverbraucher vermarkten kann. Das funktioniert zukünftig auf Mietshäusern mit Mieterstrom am allerbesten.
Was müsste der Gesetzgeber noch ändern?
Die Mieterstromförderung wird durch die Analgenzusammenfassung ad absurdum geführt. Unabhängig ob man bei mehreren Gebäuden diese zu einer Mieterstromanlage real zusammenfasst oder nicht, nach dem EEG werden drei Photovoltaik Anlagen auf drei nebeneinanderliegenden Gebäuden mit jeweils 40 Kilowatt immer als eine Anlage mit 120 Kilowatt-Anlage betrachtet. Die von der Größe abhängige Mieterstrom Förderung fällt dementsprechend niedrig aus, obwohl der Betreiber von drei kleinen Anlagen auf drei Gebäuden meist keinerlei Kostenvorteile erzielen kann, im Gegenteil. Diese Regel war für größere Flachdächer erforderlich geworden, erzeugt aber auf Mehrfamilienhausdächern eine fatale Bremswirkung. Die absurdeste Regelung im Mieterstromgesetz ist, dass man den Strom nicht auf einer Garage oder auf einem unverschatteten Nebengebäude erzeugen und dann im Wohngebäude vermarkten darf oder dass reine Gewerbeobjekte keinerlei Förderung bekommen.
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Die beste Frage ist die: Kann man den Strom nicht auch ganz normal einspeisen?
Wenn man die mit „Ja“ beantwortet, hat man am wenigsten Aufwand. Der Grundversorger ist ja über den Reststrombedarf, der nicht aus PV kommen kann nicht so glücklich. Das Bezugsprofil ist für diesen Reststrom wesentlich volatiler, als das „Durchschnitts“-Bezugsprofil einer Mietergemeinschaft. Eigentlich müsste der Reststrom sogar teurer angekauft werden, als es dem Grundversorgertarif entspricht. Und damit würde Mieterstrom noch unattraktiver.