Die Alternative für Deutschland (AfD) hat bei den Diskussionen über das Energiesammelgesetz gezeigt, dass es wenig für die Energiewende übrig hat. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung haben sie nun nach den Kosten der EEG-Vergütungen gefragt, darin auch impliziert, wie hoch sie wären, wenn das EEG ab Ende 2018 gestoppt würde.
Nun hat sich die Bundesregierung mit dem Energiesammelgesetz nicht allzu viele Freunde in der Solarbranche mit den Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen gemacht. Zugleich scheint ihr doch noch was an Vertrauensschutz gelegen. „Aufgrund des vorhandenen Vergütungsanspruchs über einen Zeitraum von 20 Jahren trägt das EEG vor allem aufgrund der relativ teuren Altanlagen einen großen ‚Vergütungsrucksack‘, der aus Vertrauensschutzgründen nicht verringert werden kann. Dieser Vergütungsrucksack beträgt durchschnittlich über die nächsten 20 Jahre ungefähr 16,5 Milliarden Euro pro Jahr (inflationsbereinigt, Preisbasis 2018)“, heißt es in der Antwort.
Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die Kosten für die Erneuerbaren-Anlagen in den vergangenen Jahren massiv gesunken seien. So erhielten 2011 installierte Anlagen Vergütungszahlungen von jährlich rund 3,8 Milliarden Euro. Die Photovoltaik-, Windkraft- und übrigen EEG-Anlagen, die in diesem Jahr in Betrieb genommen wurden, dagegen nur noch etwa 1,2 Milliarden Euro. Allerdings stünden diesen Kosten auch Markterlöse gegenüber, die durch den Verkauf des erneuerbaren Stroms erzielt würden. Wenn die Entwicklung des Börsenstroms sich wie im Referenzszenario der r2b energy consultig GmbH vollziehe, dann würden die Markterlöse für die laufenden EEG-Anlagen in den kommenden 20 Jahren bei durchschnittlich 6,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. „Folglich betrügen die inflationsbereinigten Differenzkosten der Altanlagen über die nächsten 20 Jahre durchschnittlich rund 10,3 Milliarden Euro pro Jahr.“
Die AfD wollte zudem wissen, welche Vergütungsentwicklungen zu erwarten sind, wenn die Bundesregierung ihre eigenen Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2035 – also eine Steigerung auf einen Anteil von 55 bis 60 Prozent – erfüllt. Dazu erklärt die Bundesregierung: „Steigende Anteile erneuerbarer Energien implizieren bei konstantem Stromverbrauch sinkende Anteile konventionellen Stroms. Es muss also einerseits eine wachsende Menge erneuerbaren Stroms finanziert werden, andererseits aber eine sinkende Menge konventionellen Stroms. Eine isolierte Betrachtung der Entwicklung der Zahlungen für erneuerbare Energien ist daher wenig zielführend.“
Dennoch legt die Bundesregierung in ihrer Antwort auch eine Berechnung vor, wie sich die Ausgaben in den kommenden Jahren entwickeln werden (siehe Tabelle). Dabei zeigt sich, dass der Höhepunkt 2020 erwartet wird – mit 33,3 Milliarden Euro. Danach sinken die Kosten sukzessive. Dies liegt auch daran, dass ab 2021 die ersten Altanlagen aus dem EEG fallen werden. Gerade nach der Einführung des EEG 2000 gab es hohe Vergütungen, um den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co. in Deutschland überhaupt in Gang zu bringen. „Beispielsweise liegen die heutigen Kosten von Photovoltaik-Freiflächenanlagen 80 bis 90 Prozent niedriger als 2009. Bestandsanlagen werden jedoch noch bis 2030 den größten Anteil an den Einnahmen der EEG-Anlagenbetreiber ausmachen“, heißt es weiter.
In ihrer Antwort betont die Bundesregierung zudem auch nochmal die Bedeutung des EEG für die weltweite Kostensenkungen bei erneuerbaren Energien.
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So vieles wäre zu antworten, aber kurz dies:
Mit EE-Anlagen wurden dringend nötige neue Energieanlagen für Millionen von betreibern geschaffen. Sie verbrauchen im Betrieb keine Rohstoffe, die us bisher rund 100 Mrd € im Jahr kosten. Und sie vermeiden im Betrieb weitgehend deren Teils massiven Schäden an Klima, Umwelt, Gesundheit, bei Kohleabbau -Ewigkeitskosten- genannt.
Ihr Einsatz hilft Speicher immer günstiger zu entwickeln
Die anfangs teueren EE-Anlagen wurden im Marktaufbau so preisgünstig, dass sie EE-Anlagenaufbau in der ganzen Welt finanzierbar gemacht haben.
Aber alle auch wirtschaftlichen Vorteile werden hintrgründig zu Gunsten alter Energiemächte behindert, was aber unter Förderung versteckt wird, wie jüngst auch bei den EnergieGesetzen leider.
Gefördert werden nur die alten wirklich subventionierten Energieanlagen, die die AfD vermutlich als preisgünstig darstellen möchte, die aber gegenteilig zerstörerisch teuer sind!
Hallo TBK
Wenn die Energiewende gerechterweise nach dem Kosten/Nutzen Prinzip behandelt würde, wären solche Anfragen wie die der AfD gar nicht aktuell.
Siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=a4pslA3NKvQ
So ab Minute 3.50 sagen die da bei einer gerechten Rechnung müssten die eingesparten Milliarden an der Förderung abgezogen werden.
Beispiel aus der Praxis.
Mit etwa 220 bis 240 Euro wird ein Durschnittshaushalt jährlich durch die EEG Umlage belastet, so ist von amtlicher Seite zu lesen. Und wer zu den Stromanbietern wechselt, die die durch die EE gesenkten Strombeschaffungskosten an ihre Kunden weiter geben, könnten nahezu 300 Euro im Jahr sparen.
Muss man da noch mehr dazu sagen ??