Nach Baden-Württemberg, Bayern und zuletzt Rheinland-Pfalz hat nun auch Hessen von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht. Am Freitag sei eine Verordnung in Kraft getreten, die zusätzliche Flächen für die Photovoltaik-Ausschreibungen freigibt, teilte das Landeswirtschaftsministerium mit. Jährlich dürfen demnach 35 Megawatt Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten installiert werden. Hessen rechnet mit einem Flächenverbrauch von jährlich 50 Hektar durch die Solarparks. Dies sei ein Bruchteil der etwa 320.000 Hektar, die in dem Bundesland als benachteiligte Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen seien.
Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass die Flächen auch doppelt nutzbar seien. So könnten Schafe unter den installierten Photovoltaik-Anlagen weiden. Der Bau von Solarparks auf geschützten Naturflächen nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie sei weiterhin nicht gestattet. Der hessische Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Grüne) begründete die Freigabe mit Blick auf die Erfolge der südlichen Nachbarn. „„Die erfolgreichen Photovoltaik-Länder Bayern und Baden-Württemberg haben diese Öffnungsklausel bereits genutzt“, sagte er. Mit der Verordnung eröffne sich Hessen nun die Chance, mehr Zuschläge bei den künftigen Ausschreibungen zu holen.
Die Landesregierung bemüht sich derzeit den Photovoltaik-Zubau zu erhöhen. 2017 seien in dem Bundesland Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 72,5 Megawatt neu installiert worden. Bei den meisten handele es sich um private Dachanlagen, die im seit 2015 ein Plus von 79 Prozent verzeichnet hätten. „Mit dem Solarkataster Hessen haben wir dem Bau von Dachanlagen einen ordentlichen Schub gegeben“, sagte Al-Wazir weiter. „Unsere Verordnung wird nun auch den Zubau von großen Freiflächenanlagen in Hessen voranbringen. Wir setzen die Energiewende systematisch um.“
Bislang hat vor allem Bayern von der Freigabe der zusätzlichen Flächen bei den Photovoltaik-Ausschreibungen profitiert. Der Freistaat konnte sich seither in den Ausschreibungen viele Zuschläge sichern. In Baden-Württemberg ist die Resonanz dagegen eher verhalten. Rheinland-Pfalz hat die neue Verordnung erst kürzlich beschlossen, daher greift sie – wie bei Hessen – erst für die Photovoltaik-Ausschreibungen im nächsten Jahr. Dann soll es nach dem Energiesammelgesetz auch Sonder- und Innovationsausschreibungen geben.
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