Energiesammelgesetz: SPD mit Kompromiss zu Photovoltaik-Sonderkürzung zufrieden – Grüne, BSW-Solar, BEE und bne sehen verpasste Chancen

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Die SPD zeigt sich äußerst zufrieden mit dem ausgehandelten Kompromiss mit der Union beim Energiesammelgesetz. „Mit dem Energiesammelgesetz geben wir der Energiewende einen neuen Schub. Das ist ein großer Erfolg der SPD, die den beschleunigten Ausbau von Windkraft und Photovoltaik gegen teils erhebliche Widerstände in der Union durchgesetzt hat“, kommentierte der SPD-Abgeordnete Timon Gremmels die verabschiedete Empfehlung des Wirtschaftsausschusses. In dem überarbeiteten Gesetzentwurf ist nunmehr eine gestaffelte Absenkung des anzulegenden Wertes in der verpflichtenden Direktvermarktung für Photovoltaik-Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt ab Februar vorgesehen. Mit einem weiteren Zwischenschritt im März sinkt die Vergütung auf 8,9 Cent pro Kilowattstunde zum 1. April. Sie wird damit langsamer und nur um rund elf Prozent sinken, nicht wie ursprünglich geplant um etwa 20 Prozent zum Jahreswechsel.

„Die aus beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission unausweichliche Absenkung der Vergütung von PV-Dachanlagen habe ich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen nach eingehender Prüfung der zugrundeliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen halbieren können. Das ist eine gute Nachricht für die PV-Industrie und die Solarteure“, sagte Gremmels zum Kompromiss. Gleichzeitig habe die SPD damit dafür gesorgt, dass das „zarte Pflänzchen“ Mieterstrom weiter wachsen könne. Als besonderen Erfolg sieht die Partei, dass mit dem Energiesammelgesetz nun endlich die Sonderausschreibungen auf den Weg gebracht werden. Damit würden in Deutschland bis Ende 2021 nun insgesamt rund 25 Gigawatt Photovoltaik und Windkraft zusätzlich installiert werden.  „Damit sichern wir gut bezahlte zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und in der Solarindustrie und leisten einen ganz erheblichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Deutschland“, so Gremmels weiter.

Grüne: Regierung bleibt Energiewende-Bremse

Die Grünen können die Begeisterung der Sozialdemokraten nicht wirklich teilen. „Die Regierungsfraktionen haben heute im Ausschuss die letzte Chance verstreichen lassen, ihr Energiegesetz noch substanziell zu verbessern“, erklärte ihre energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden. Die Grünen vermissen konkrete Maßnahmen, wie die Regierung ihr „unzureichendes Ziel des Koalitionsvertrags“ von 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 im Stromsektor erreichen wollten. „Bei der Solarenergie zeigt diese Regierungskoalition exemplarisch, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Union und SPD halten an der Obergrenze für Solaranlagen von insgesamt 52 Gigawatt fest. Gleichzeitig bremst die Koalition den Ausbau von mittelgroßen Solarstrom-Anlagen durch eine erhebliche Kürzung der Vergütung aus“, so Verlinden.

Auch beim Mieterstrom habe die Regierung versagt. Sie habe weder bürokratische Hürden beseitigt noch biete sie attraktive Finanzierungsbedingungen. „Insgesamt bleiben die Regelungen der Bundesregierung eine einzige Energiewende-Bremse. Die Regierung steuert mit ihrer Energiepolitik auf ein Verfehlen der verbindlichen Klimaschutzziele auch nach 2020 zu. Für die Steuerzahler bedeutet das europäische Strafzahlungen in Milliardenhöhe und steigende Klimafolgekosten“, erklärte Verlinden.

BSW-Solar: Solardeckel überschattet Sonderauktionen

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist man vor allem enttäuscht, dass sich die Regierungskoalitionen nicht auf die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels bei der Solarförderung einigen konnten. Dies überschatte die Freude über die geplanten Sonderausschreibungen in den kommenden drei Jahren. Nach der massiven Kritik aus der Solarbranche an dem Entwurf des Energiesammelgesetzes seien nun zwar noch einige Nachbesserungen beschlossen worden. Der BSW-Solar hält sie aber zu unzureichend.

„Solange unklar ist, ob und wie Solardachanlagen in naher Zukunft finanziert werden, bleiben die Klimaziele der Bundesregierung Makulatur“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Der Bundestag ist jetzt gefordert, im Rahmen der eingesetzten parlamentarischen Arbeitsgruppe diese gravierende Planungsunsicherheit endlich zu beseitigen. Er muss die Ausbauziele für Solarenergie zudem deutlich anheben und Marktbarrieren für die solare Selbst- und Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren abbauen.“ Körnig erklärte weiter, dass die Solarwirtschaft mit Hochdruck daran arbeite, „mittels Innovationen und beachtlichen Erfolgen bei der Kostensenkung von den Fesseln der Förderabhängigkeit zu befreien“. Nichtsdestotrotz brauche die Solarbranche faire Rahmenbedingungen, die Vertrauensschutz und ein Mindestmaß an Planungssicherheit beinhalten müssten. „Mit abrupten Fördereinschnitten und einem willkürlichen Entzug von Marktprämien nach Erreichen des 52 Gigawatt-Deckels ist dies unvereinbar“, so Körnig.

BEE fehlen grundsätzliche Weichstellungen

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Peter Röttgen, erklärte zum überarbeiteten Entwurf: „Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich in ihrem Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz auf leichte, aber noch nicht ausreichende Verbesserungen geeinigt.“  Es fehlten grundsätzliche Weichenstellungen, wie der Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren bis 2030 erreicht werden soll. „Die Koalition verpasst die Chance, Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Andererseits ist klar, dass hierzu die Strukturwandel-Kommission noch maßgebliche Eckdaten liefern muss“, sagte Röttgen.

Auch er forderte eine Streichung des 52 Gigawatt-Deckels bei der Solarförderung. Mit Blick auf die abgemilderten Kürzungen für Dachanlagen ab 40 Kilowatt erklärte Röttgen, es sei unverständlich, warum die Potenziale der Photovoltaik nicht stärker genutzt werden. Auch bei den Innovationsausschreibungen sieht der BEE eher verpasste Chancen. Hier sollte in der zu erlassenden Verordnung für 2020 nachgebessert werden. Sie sollte so angelegt sein, dass netz- und systemdienliche Innovationen umgesetzt werden, zum Beispiel durch die Kopplung mehrerer Erneuerbare Energie-Technologien, Speichern und Power-to-X. Zudem verwies der BEE darauf, dass die Verlagerung des Einspeisemanagements in den Redispatch jetzt nicht im Energiesammelgesetz vorgenommen werde, sondern stattdessen im Rahmen der Netzausbaubeschleunigungsgesetz-Novelle erfolgen werde. Hierbei werde es wichtig sein, dass der Einspeisevorrang für Erneuerbare gewahrt bleibt und ausreichend transparent hergestellt wird.

bne: Gesetz scheut Bürokratieabbau

„Mieterstrom wird nun nicht vollständig abgewürgt. Das ist kein schlechtes, aber dennoch kein gutes Zeichen, denn Mieterstromprojekte sind insbesondere für die Energiewende in den Städten unverzichtbar“, kommentierte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), den überarbeiteten Entwurf. So verpasse die Regierung die Chance, den hohen bürokratischen Aufwand im Zuge der Umsetzung von Photovoltaik-Mieterstromprojekten zu reduzieren und damit die bisher her verhaltene Nachfrage deutlich zu beleben. „Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren hätte der Gesetzgeber Bürokratie abbauen und damit die Grundlage schaffen müssen, dass zukünftig Mieterstromprojekte einfacher umgesetzt werden können. Dass hätte dem Modell Mieterstrom echten Aufwind verschaffen können – ohne zusätzlich Förderkosten zu verursachen“, so Busch weiter.

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