CDU, CSU und SPD haben sich auf eine etwas abgemilderte Kürzung für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt verständigt. Aus dem pv magazine vorliegenden Entwurf geht hervor, dass nun nicht zum Jahreswechsel der Einschnitt um rund 20 Prozent für alle Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt erfolgen wird und auch nicht die Absenkung des anzulegenden Wertes auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde. Im überarbeiteten Entwurf, der am heutigen Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen werden soll, ist vorgesehen, dass die Vergütung für Dachanlagen bis 750 Kilowatt ab dem 1. Februar bei 9,87 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Im März ist dann eine weitere Absenkung auf 9,39 Cent pro Kilowattstunde und zum 1. April schließlich auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.
Für November, Dezember und Januar hatte die Bundesnetzagentur bereits eine Degression der Vergütungssätze um ein Prozent ermittelt – sie orientiert sich am Photovoltaik-Zubau. Derzeit liegt der anzulegende Wert für diese Dachanlagen bei 10,57 Cent pro Kilowattstunde und sinkt im Dezember auf 10,47 und im Januar auf 10,36 Cent pro Kilowattstunde.
Ursprünglich hatte das Bundeswirtschaftsministerium vorgesehen, die Vergütung für die Dachanlagen zum Jahreswechsel auf das Niveau der Freiflächen- und sonstige Anlagen dieser Größenordnung abzusenken, die ab 1. Januar 2019 eine Vergütung von 8,33 Cent pro Kilowatt erhalten. Das wäre ein Einschnitt um etwa 20 Prozent gewesen. Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss wird der anzulegende Wert um etwa elf Prozent bis zum 1. April sinken.
Am Mittwoch verabschiedete der Wirtschaftsausschuss nach intensiver Diskussion die Änderungen am Energiesammelgesetz. Dabei stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD dafür. Vertreter der Koalitionsfraktionen würdigten den Entwurf samt Änderungen als Grundlage, auf der Unternehmen planen könnten, wie der Bundestag mitteilte. Das Thema Mieterstrom werde im Auge behalten und die Regelungen sollen überprüfen werden. Der FDP-Fraktion fehlte hingegen genau diese Planungssicherheit, während die AfD-Fraktion auf die ihrer Meinung nach unzureichende Versorgungssicherheit abzielte. Die Linksfraktion habe sich in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses für weitergehende Verbesserungen bei Mieterstrom-Projekten ausgesprochen. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederum hieß es, der Ausbaupfad sei entscheidend – was die SPD-Fraktion damit konterte, dass der Ausbaupfad auch von den Ergebnissen der Strukturwandel-Kommission abhänge, heißt es in dem Bericht. Die Ergebnisse der sogenannten Kohlekommission würden nicht vor Februar vorliegen.
Am Freitag wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem Energiesammelgesetz befassen und es wohl verabschieden. Kommende Woche soll dann der Bundesrat darüber beraten, die allerdings nicht zustimmungspflichtig ist. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs Ende Oktober, mit dem Branche von den starken geplanten Sonderkürzungen überrascht wurde, gab es in der Folge zahlreiche Beratungen. Dabei zeigte sich, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen des ZSW, mit dem das Ministerium die drastischen Einschnitte begründete, so nicht haltbar waren. Das Ministerium begründete die Kürzung mit einer massiven Überförderung des Segments und den EU-Vorgaben, die diese Absenkung notwendig machen würde. Alternative Berechnungen zeigten nun, dass sich die Renditen für die Photovoltaik-Dachanlagen nicht in den ursprünglich angenommenen Regionen bewegten.
Update: Die Entscheidung und Debatte im Wirtschaftsausschuss des Bundestages ist nachträglich in den Bericht eingefügt worden.
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Aha…das klingt doch schon etwas legaler. Insbesondere ist wohl doch noch aufgefallen, dass für Januar bereits rechtsverbindlich ein Vergütungssatz nach geltendem Recht festgelegt wurde. Somit ist der Eingriff ab Februar soweit vermutlich nicht mehr geeignet, um durch die Instanzen zu klagen.
Damit hätte Herr Altmaier sich innerhalb kurzer Zeit wiederholt den nötigen Nachhilfeunterricht abgeholt. Bringt aber nix, weil die Lernkurve ist schlicht nicht vorhanden.
In diesem Kontext ist es mehr als bemerkenswert, dass sich deutsche Energieversorger zusammen mit dem französischen Kollegen für einen CO2-Mindestpreis ausgesprochen haben. RWE und Uniper machen logischerweise nicht mit, aber die Schlinge legt sich immer enger.
Herr Alt würde bemängeln, dass dahinter eine versteckte Renaissance der deutschen Atomkraft (für Frankreich und EDF ist es offensichtlicher) steht, ich würde meinen: Ist erstmal egal. Ein CO2-mindestpreis ist erstmal wichtig und richtig, und wenn die Erneuerbaren es auch dann nicht schaffen den fehlenden Bedarf durch Zubau zu stellen, dann sind wir selber schuld. Aber das wird schon.
Unsinnig ist diese faulkompromislerische Vergütungskürzungsberechnung, von nun 11%, wo zuvor basarartig 20% angesetzt wurden und bis 2019 schon 6% gekürzt sein werden!
Nach EEG 2017, § 49 wurde Vergütungen weiterhin unlogisch (per hochgerechneten Nachmeldungen, + Meldungen statt nach tatsächlichen Installationen), wie unangemessen (für 2500 MW a statt 7500 MW a dauerabsenkend berechnet. Und 7500-8000 MW waren 2010-2012 machbar; Klima, Umwelt, Gesundheit schützend sind mit Sektorkopplung eigentlich über 10000 MW a nötig.
NOCHMALS auch hier für PvM, wo es kommentiebar ist:
Völlig enttäuschend akzeptierten selbst Bürger-Bündnis-EE, Solarenergieförderverein, Deutsche Geselschaft Solarenergie, wie zudem extra auch Eurosolar, in deren Stellungnahmen neben vielen sinnvollen Forderungen, die monatliche Dauervergütungssenkung als angeblich angemessene Kürzungen. (Das war vermutlich der Hektik geschuldet, da der Energiesammelgesetze-Groko-Antrag Ende Oktober zu 2019 geradezu ÜBREFALLARTIG wirkte.
20% zu hohe Vergütungen seien tatsächlich 6% geringere, die dann mit 11% zu hohe zu berechnen seien. Und die 11 % verteile man auf 3 Monate, wo der durchschnittliche Aufbau rund 6 Monate braucht.
Und Kosten für 40 kWp, seien angeblich so hoch, wie für 750 kWp Anlagen.
Da fehlt doch ganz klar die Zwischengröße: zB bis 200 und ab 201 kWp, die eben höher vergütet werden muss und nur direkt -ohne Börse- vermarkten können sollte, statt dazu gezwunden zu werden.
Da würde ich wirklich gerne sehen können, wie das denn verhandelt worden ist. Wer hat welche Kürzungen und Erhöhungen von Vergütungen für was genau vorgeschlagen?
Oder wer hat wen mit was bedroht oder welche Vergünstigungen geboten?
Tut mir leid, dass ich in der Kürze der Formulierungszeit wieder einmal eineige Tippfehler hinterließ. So nun berichtigt und auch etwas ergänzt gleich vorweg:
Wozu behauptet auch ihr „Solarförderung“ würde gekürzt.
Die offenbar auf monatliche Dauerabsenkung angelegten, marktentwicklungs-unangemessenen Regelungen für Vergütungen-, Vermarktungsprämien und Ausschreibungsangebote, sind keine Förderung, da tatsächlich die herkömmlichen, sehr schädigenden Energiearten direkt subventioniert und previlegiert werden; sprich jene tasächlich gefördert werden. Ein Beispiel: Nur sie dürfen ihre Enegierohstoffe lange vorher an der terminbörse anbieten und mit deren Verkauf den angeblichen Vorrang der Netzeinspeisung pragtisch unterlaufen.
Einzelheiten würde ich ergänzen, sollte diese für die Energiewende perverse Finanzierung mal herausgehoben pr Artikel finanziert werden.
UND zum oberfaulen Scheinkompromiss der Vergütungskürzungsberechnung nochmals erklärend, wie er wirkt: Man verkaufe 11% Kürzung als Entgegenkommen, wo zuvor basarartig 20% angesetzt wurden und bis 2019 ohnehin schon 6% gekürzt sein werden!
Nach EEG 2017, § 49 werden Vergütungen danach weiterhin unlogisch (per hochgerechneten Nachmeldungen, + Meldungen statt per tatsächlichen Installationen), berechnet; wie unangemessen auch nur für 2500 MW a statt 7500-8000 MW a, die 2010-2012 machbar waren. Klima, Umwelt, Gesundheit schützend sind mit Sektorkopplung eigentlich über 10000 MW a nötig.
UND hier schönerweise kommentierbar sei auch erinnert:
Sehr enttäuschend akzeptierten selbst Bündnis-Bürger-Energie, Solarenergieförderverein und Deutsche Geselschaft Solarenergie immerhin gemeinsam, wie auch Eurosolar extra, in deren Stellungnahmen neben vielen sinnvollen Forderungen, die monatliche Dauervergütungssenkung als angeblich angemessene Kürzungen.
(War das der Hektik geschuldet, angesichts der wieder überfordernd vielen neu behindernden Groko-Energiesammelgesetze -Forderungen Ende Oktober zu 2019 geradezu ÜBERFALLARTIG wirkend, wo doch sehr verspätet nur zusätzliche ausgeschriebene PV-Zubaumengen angekündigt waren?
20% zu hohe Vergütungen stehen für tatsächlich 6% geringere, die dann nachverhandelt mit 11% Sondersenkung zu berechnen seien. Und 11 % verteilt auf 3 Monate verwisren etwas und sind bei rund 6 Monaten Aufbauzeit auch klar upassend.
Und zudem seien Kosten für 40 kWp angeblich so hoch, wie für 750 kWp Anlagen.
Da fehlt doch ganz klar die Zwischengröße! ZB bis 200 höher vergütet als ab 200. Zudem braucht es bis zu 200 Vergütungen oder freiwillige tatsächlcihe Direktvermarktung ohne Börse statt ab 100 kWp Börsenverkauf aufzuzwingen.
Da würde ich wirklich gerne sehen können, wie das denn verhandelt worden ist. Wer hat welche Kürzungen und Erhöhungen von Vergütungen für was genau vorgeschlagen?
Oder wer hat wen mit was bedroht oder welche Vergünstigungen geboten?
Mir ist dieses System der Altmaierschen Korruption schon lange suspekt!
(Da schickt der weitestgehend staatliche Laden RWE ein Mail und schon führt der das gewünschte aus, geil!)
Hat diese Pfeife was unternommen als die PV-Brange 100000 Arbeitsplätze durch die Machenschaften von Rödgen und Rössler (logischerweise von der Merkel abgesegnet) verlor?
Als Rödgen-Nachfolger hätte er dafür sorgen können, daß die abgeschlossenen Verträge bezüglich Umweltvorgaben vielleicht doch noch einzuhalten wären.
Hat diese Bundesregierung was unternommen als dieser schwachsinnige „Korridor“ wesentlich unterschritten wurde?
Dieser Minister muß weg, besser gleich das ganze unnütze Pack!
Ich finde diese Politflöten nur noch zum Kotzen!