Anfang der Woche verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des Energiesammelgesetzes und am Freitag beriet der Bundestag bereits in erster Lesung darüber. Gerade einmal 27 Minuten dauerte die Erörterung des Gesetzesentwurfs im Parlament, ehe er in die Ausschüsse zu den weiteren Beratungen überwiesen wurde. Wer nicht im Bundestag anwesend war, war der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, aus dessen Haus der Entwurf stammt.
Den Auftakt machte Jens Koppen von der Unionsfraktion. Er ging mit keinem Wort auf die geplanten Kürzungen für Photovoltaik-Dachanalagen zwischen 40 und 750 Kilowatt um 20 Prozent zum Jahreswechsel ein. Er verteidigte lediglich die Streckung der Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft auf drei Jahre mit Blick auf die spärlich verfügbaren Netzkapazitäten. Zudem schloss er seine Rede mit den bereits zuvor öfter gehörten Satz: „Der Welpenschutz für die Erneuerbaren ist vorbei.“ Es dürfte keine Dauersubventionierung mehr geben, die Erneuerbaren müssten nun selbstständige eine tragende Säule des Energiesystems werden. Der zweite Redner der Unionsfraktion, Andreas Lenz, verteidigte ebenso die Streckung. „Wir wollen weiterhin Wettbewerb haben“, sagte er. Zugleich betonte er auch, dass die Union auch künftig lieber Photovoltaik auf dem Dach als auf dem Feld haben wolle. Die geplanten Kürzungen sprach er jedoch nicht direkt an.
Der erste Redner des Koalitionspartners SPD, Johann Saathoff, hob hervor, dass die Sonderausschreibungen nun endlich kommen könnten. Die Verteilung auf drei Jahre könne man kritisieren, doch sie sei auch realistisch, wenn man sich die jüngsten Ergebnisse bei den Windkraftausschreibungen anschaue. Er sagte zudem, dass er in den weiteren Gesprächen auch über die Zukunft des Photovoltaik-Deckels bei 52 Gigawatt beraten wolle. Sein Kollege Timon Gremmels wurde zum Abschluss der Beratungen deutlicher. „Warum legt das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vor, wo die meist akzeptierteste Erneuerbaren-Quelle so stark beschnitten werden soll“, fragte er in das Plenum. Die geplante Kürzung bezeichnete er als „Todesstoß“ für dieses Segment. „Wir wollen Photovoltaik auf den Dächern, daher brauchen wir hier eine Lösung“, sagte Gremmels weiter. Ebenso beim Mieterstrom – wo bei großen Anlagen aufgrund der geplanten Kürzung der Zuschuss komplett wegfallen würde: „Wir haben jetzt ein ganz zartes Pflänzchen beim Mieterstrom, das dürfen wir nicht gleich wieder tottreten.“ Nach Aussage von Gremmels ist es das Verdienst der SPD, dass die Sonderausschreibungen nicht auf den 52 Gigawatt- Deckel bei der Photovoltaik angerechnet werden. Doch es sei ein „Nullsummenspiel“, wenn auf der einen Seite Sonderausschreibungen gemacht würden und auf der anderen Seite das Segment, was derzeit Hauptträger des Zubaus ist, durch die massiven Kürzungen kaputt gehe.
Kritik von Grünen und Linken
Erwartungsgemäß viel Kritik am Energiesammelgesetz kam aus der Opposition. Die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden, warf der Regierung vor, weiter einen klaren Ausbaupfad für erneuerbare Energien bis 2030 zu verweigern. Damit gefährde sie die Investitions- und Planungssicherheit für die gesamte Branche. Angesichts der kurzfristig zum Jahreswechsel geplanten Kürzungen bei den Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt verwies sie auf die langen Vorlauf- und Planungszeiten. „Die Pläne sind ein totales Fiasko für Investoren“, so Verlinden. Die Bundesregierung müsse unbedingt in diesem Punkt nachbessern, auch um endlich das riesige Potenzial der Dächer für die Energiewende zu nutzen.
Lorenz Gösta Beutin von der Linkspartei hatte als erster Redner in der Aussprache die Kürzungen für Photovoltaik-Anlagen angesprochen. So werde die Bundesregierung die Photovoltaik nicht in die Städte bringen. Zugleich gefährde sie damit die Investitionssicherheit sowie die Existenz von Mieterstrommodellen. Die geplanten Einschnitte seien umso abstruser, da die Bundesregierung den jährlichen Photovoltaik-Zubau eigentlich verdoppeln müsste. Beutin bezeichnete das Energiesammelgesetz als „Murks“, auch weil die Bundesregierung bei Netzengpässen künftig lieber Erneuerbaren-Anlagen abregeln will, statt die zehn dreckigsten Kohlekraftwerke abzuschalten.
FDP-Politiker Martin Neumann merkte an, dass es die Bundesregierung nun plötzlich sehr eilig mit dem Entwurf habe. „Sie will ihn durch Bundestag und Bundesrat prügeln.“ Neumann hob einige positive Ansätze im Entwurf hervor, etwa die Innovationsausschreibungen für mehr Netz- und Systemdienstleistungen oder auch die rückwirkende Vergünstigung bei der EEG-Umlage für KWK-Anlagen. Allerdings müsse auch noch einiges passieren. Die Regierung könne nicht die Hindernisse beim Eigenverbrauch nicht abschaffen und gleichzeitig die Marktprämien kappen. „Das ist kontraproduktiv“, so der FDP-Politik. Zudem müsse der Netzausbau vorangebracht werden, ehe es Sonderausschreibungen geben dürfe.
AfD-Politiker Steffen Kotre warf der Bundesregierung vor, sie „reite ein totes Pferd“. Die Energiewende könne nicht gelingen, so lange wir keine Speicher haben und diese werde es in den nächsten 10 bis 20 Jahren nicht geben. „Mit der AfD wird es keinen weiteren Ausbau der Erneuerbaren geben. Wir stehen zu unserer heimischen Braunkohle“, so sein Statement.
Vor der Debatte im Bundestag hatte sich bereits das Wirtschaftsforum der SPD geäußert und punktuelle Nachbesserungen gefordert. „Der Solarzubau hat gerade in den letzten Monaten an Fahrt aufgenommen. Das begrüßen wir als Wirtschaftsforum der SPD ausdrücklich. Die geplante Absenkung um rund 20 Prozent zum Jahreswechsel muss deshalb sehr genau beobachtet werden. Es besteht die Gefahr, dass der wertvolle Zubau von gewerblichen Solaranlagen ausgebremst wird“, erklärte Vizepräsidentin Ines Zenke auf Nachfrage von pv magazine. Sie bezeichnete es als fraglich, dass das Marktpreisniveau für Solarmodule solch niedrige Fördersätze erlaube. „Es hängt davon ab, wie stark die Modulhersteller gewillt und in der Lage sind, entsprechend niedrige Verkaufspreise wirklich anzubieten. Ich befürchte, dass dann nur noch wenige Marktteilnehmer – wenn überhaupt – Projekte realisieren können. Das gilt insbesondere für kleineren Projektentwickler“, so Zenke weiter. Auch bezüglich des Mieterstroms zeigte sie sich besorgt. Die EEG-Regelung habe schon mit den alten Fördersätzen nicht gegriffen. „Mit den neuen Fördersätzen – die genau das Marktsegment der Mieterstromfälle trifft – hat sich das Thema Mieterstrom durch Solar vermutlich erledigt“, sagte Zenke.
BEE für deutliche Nachbesserungen
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sprach sich am Freitag für deutliche Nachbesserungen aus. Präsidentin Simone Peter bezeichnete die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft als längst überfällig. „Im Gesetzentwurf wird es allerdings versäumt, längerfristige Planungssicherheit zu geben.“ Er bleibe sogar hinter der EU-Vorgabe eines fünfjährigen Planungshorizontes zurück“, sagte Peter weiter. Gerade bei der Photovoltaik würden die negativen Effekte im Gesetzentwurf überwiegen. Die geplanten Kürzungen der Vergütung stellten einen massiven Einschnitt in den Vertrauensschutz dar. Nicht nur der Solarwirtschaft würde diese Verschlechterung großen Schaden zufügen, sondern auch Mieterstrommodelle im besonderen Maße treffen, so Peter. Kritisch sieht der BEE auch die geplante Einschränkung des Einspeisevorrangs für die Erneuerbaren. Dies werde zu einem höheren CO2-Ausstoß führen.
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Die Behauptung vom „Welpenschutz“ für die Erneuerbaren, die einer nach dem anderen nachschwätzt, kann ich nicht mehr hören. Kein Anbieter, der etwas bereitstellt, was unter die staatlich zu garantierende Daseinsvorsorge fällt, sei es jetzt Wasserversorgung, Müllentsorgung, Krankenhaus- oder Schulbau, bietet das unter Kosten an. Und der Staat hat bei der Leistungsausschreibung oder Konzessionsvergabe nicht das billigste zu nehmen, sondern das, was Recht und Gesetz erfüllt. Dazu gehört auch das Umweltrecht. Wenn EU-Verordnungen und das Parisabkommen einen bestimmten Prozentsatz Energieversorgung aus Erneuerbaren erfordern, dann muss der Staat dafür sorgen, dass dieser Prozentsatz erfüllt wird, auch wenn das vielleicht etwas teurer ist, als mit Kohle oder Gas. Auch das Arbeitsplatzargument zieht da nicht: Kosten bedeuten Arbeitsplätze, höhere Kosten also mehr Arbeitsplätze und dabei noch solche, die der Umwelt wesentlich weniger schaden, als die, die gleichzeitig abgebaut werden müssen.
Die Befürworter der Erneuerbaren schießen sich selbst ins Knie, wenn sie immer betonen, die Erneuerbaren seien sogar günstiger als die Fossilen. Im ein oder anderen Fall trifft das (und traf es schon immer) zu. Die Nutzung der Wasserkraft ist ja keine Neuerung der letzten Jahre. Im großen Stile aber und bei unserem derzeitigen Energiehunger, stellt der geforderte steigende Anteil an Erneuerbaren einen besonderen Kraftakt dar. Wie es aber manchmal so schön heißt: Er ist alternativlos. Natürlich können die Anbieter der Erneuerbaren nicht einfach jeden Preis verlangen, weil es ja so lobenswert ist, was sie tun. Auch sie müssen sich dem Wettbewerb stellen. Aber es kann nur ein Wettbewerb untereinander sein, nicht mit den zu eliminierenden Fossilen. Nur nutzen die die mit einigem Recht zu bezweifelnde These, dass die Erneuerbaren heute schon günstiger seien, zu der Volte, dann könnten sie ja auch im freien Wettbewerb mit den Fossilen bestehen, und bräuchten eben keinen „Welpenschutz“ mehr. So ist es aber nicht: Die einzige „Förderung“ (das Wort ist in seiner Doppeldeutigkeit auch zweifelhaft), die die Erneuerbaren haben, ist die Tatsache, dass sie Energie CO2-frei und mit weniger Umweltverschmutzung bereitstellen und damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wenn die Fossilen das auch schaffen, dann können auch sie auf weitere „Förderung“ verzichten.
Richtig, das Problem dabei ist nur, dass die konventionellen ebenfalls in hohen Maße subventioniert werden, nur sieht das keiner, da wir das jeden Morgen beim Bäcker, an der Tankstelle und bei ALDI (soll keine Schleichwerbung sein) unterstützen!!! Wenn das alles zu den ach so billigen konventionellen dazu gerechnet wird, sind !!!ALLE!!! erneuerbaren günstiger, und da rechne ich nicht mal unseren Atommüll dazu, den wir immer noch nicht los geworden sind und das auch in den nächsten 10.000 Jahren nicht schaffen werden, als bitte fair argumentieren und nicht nur blind den EEG Gegnern hinterher labern!
Deine Enkel werden es dir danken!
Dass die Union in der Debatte kein Wort über die Kürzung für Solaranlagen von 40 bis 750kWp verliert hat sicher den Grund, dass es keine Begründung dafür gibt. Ich kann diese wenigstens nicht der Studie, auf die im Referententwurf dazu verwiesen wird, entnehmen.
Die Studie findet sich unter https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/bmwi_de/bericht-eeg-4-solar.pdf
So ist es. In diesem Bericht wird im Gegenteil dargestellt, dass Solar-Module an den Systempreisen bei Anlagen zwischen 5 und 500 kWp einen Anteil zwischen 30 und 40 % haben. Falls man dann von einer Sonderabsenkung von 20 % aufgrund gefallener Modulpreise ausgeht, dürfte dies von daher nicht mehr als 6-8 % der Vergütung bedeuten. Eine Absenkung von 20 % der Vergütung unterstellt aber, dass die Modulpreise analog um 50 % bis 60 % in den letzten Monaten (seitdem der MIP weggefallen ist) gefallen wären. Was de facto jeglicher Grundlage entbehrt. Also ist eine „Sonderabsenkung“ der Vergütung um 20 % in keinem Falle gerechtfertigt. Die Gleichstellung von Dachanlagen ab 40 kWp mit der Vergütung einer Freiflächenanlage ist ebenso ein Treppenwitz und entbehrt jeglicher weiterer Grundlage. Hier müsste zumindest positiv berücksichtigt werden, dass bei einer Dachanlage normalerweise kein Ausbau der Verteilnetze notwendig wird sowie durch die Verbrauchsnähe die Netze entlastet werden. Einerseits den Ausbau von PV-Dachanlagen unwirtschaftlicher machen, andererseits aber mehr PV auf Dachanlagen wollen, diesen Widerspruch kann selbst die CDU/CSU nicht auflösen. Deswegen versuchen die es erst gar nicht.
Viele vertreten stark die Interessen der eigenen Klientel.
Trotzdessen wird „Energiewende“ als gesellschaftsbereiche-übergreifendes Gesamtprojekt heutiger Generationen bis (mindestens) zum Jahr 2050 mit globaler Wirkung und Rückwirkung aus Entwicklungsländern umschrieben.
Das Verständnis für die Tragweite der Förderungsverteilung scheint dazu nur mit wenig wissenschaftlicher Unterstützung gebildet zu werden. Möglichkeiten, auch innerhalb der Bundestagstrukturen (wissenschaftlicher Dienst für interne Überblicksinformationen) gibt es.
Die Entscheidungsfindung zwischen dezentralem Energiewendeanspruch, Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen, Innovationszielen für Stromzwischenspeicherung und Wertschöpfung, differierender Leistungsfähigkeit der europäischen Staaten im Verbundnetz und im Anteil der regenerativen Stromerzeugung, sowie deren (langfristiges) Finanzierungspotential, wird, landesintern im Bundestag in Deutschland, dazu nicht ausreichend verständlicher.
Vielen Dank für die Zusammenfassung.
Die Ankündigungen der Kanzlerin auf internationaler Bühne nach mehr Anstrengung Deutschlands bei Klimaschutz und die Unterminierung eben dieser Anstrengungen auf nationaler Ebene durch das Wirtschaftsministerium kommt einer Verhöhnung der zahlreichen Akteure und der politisch mündigen Wählerschaft gleich.
Danke Herrn Behrschmidt für die Vermittlung der Studie nach der angeblich 20% Vergütungskürzung für PV-Anlagen von 40 – 750 kWp für die Groko angemessen sei.
Wie haben Sie die entdeckt? Und wer ist dazu zuständig im BmWiE?
Der Kurzeinschätzung von Herrn Geckele ist voll zuzustimmen, dass selbst bei 20% -seit wann + wo genau- gefallener Modulpreise, (offenbar auf keinen Fall für größer 40-200 kWp geltend), nur ca. 8% Vergütungssenkung zu berechnen wären.
Hinzu kommen aber auch diverse Kosten, die selbst in der Studie nicht alle aufgeführt sind. Insbesondere werden -gerade bei kleinen Anlagen relativ hoch Gewinne für netzbetreiber abschöpfend Gebühren von über 120 € für 3 kWh a Netzstrom -etwa nachts- nicht begriffen und berücksichtigt.
Die wären durch Anweisung an die Bundesnetzagentur zu verhindern, indem Netzstrom-kWh ohne Gebühr direkt mit erzeugten Solarkwh verrechnet würden, allerdings nur für tatsächlichen Fotovoltaikanlageverbrauch.
Ohnehin fragt sich, wer die Studie überhaupt kritisieren kann?UND fragt sich wer persönlich hierauf basierend diesen Referentenentwurf formuliert hat, der scheinbar von RWE-Mitarbeitern* beim BmWiE kommt. Oder doch von ähnlich eingestellten Angestellten, die als Solarstromzuständige vor allem deren ökonomische Behinderung betreiben und das seit EEG 2009 mit der zerstörerischen AusgleichsmechanismusVO. Seit der werden FEE nicht mehr direkt vom Netzbetrieb bezahlt, sondern zum Tagesbörseverkauf gar zu Negativpreisen gezwungen, während Kohle-, wie Atomenergie am Terminmarkt trotz EE-Angebot unbeschränkt ihre Energierohstoffe zusätzlich absätzen. So werden EE unnötig abgeregelt, und zusätzlich atomar-fossiler Strom auch für hohen Export abgesetzt.
Auch ärmste Stromkunden müssen dann sozusagen doppelt und auch noch für priviligierte Stromintensivkonzerne viel zu hoch direkt mitbezahlen, wo zumindest diese Previlegierung vom BmWiE zu bezahlen wäre, was aber als EU-wettbewerbswidrige Subvention verboten wäre. Und diese ganze Kostenbelastung wird Förderung der EE genannt.
Und die gesundheitlichen Schadenskosten durch kaum begrenzte KohleKWs bekommen die vielen Betroffenen noch dazu berechnet. Schadenskosten, die angeblich über einen falsch berechneten Emmissionshandel den Verursachern zu berechnen wären und ihnen noch Zusatzhandelsgewinne verschafft. Trotz solcher Behinderungen haben wir auch mit hohen Altvergütungen bis 2011 die EE kostengünstig für den Weltmarkt gemacht. Doch was ist hier so noch möglich?
Was ist das nur für eine Scheinenergiewende mit geradezu gegenteilig organisierter Wirkung, die zudem kein Medienvertreter aufklärt.
Ein zutiefst würdeloses Vorgehen nenne ich das und denke an Gerald Hüthers http://www.würdekompass.de Initiative!
Weiteres zur EEG-Kritik und Besonderes zu tatsächlichen Solarleistungen findet sich bei http://www.sunon.org
TBK sagt.
Ohnehin fragt sich, wer die Studie überhaupt kritisieren kann?UND fragt sich wer persönlich hierauf basierend diesen Referentenentwurf formuliert hat, der scheinbar von RWE-Mitarbeitern* beim BmWiE kommt. Oder doch von ähnlich eingestellten Angestellten, die als Solarstromzuständige vor allem deren ökonomische Behinderung betreiben und das seit EEG 2009 mit der zerstörerischen
@ TB K.
Dafür sind die hier zuständig.
Das sind die Fachleute für die Politiker, die ja nicht alles wissen können..
Gerade bei so einem undurchsichtigen System wie die Stromversorgung.
Zitat:
Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme, und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien, durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten:„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und […] mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger. Zitat Ende.
Das ist Methode
Da werden im Referentenentwurf so viele Absurditäten eingebaut, die man bei den verschiedenen Anhörungen den Kritikern dann als Erfolgserlebnis anbietet, um das eigentliche Ziel reibungslos zu erreichen. Ich verfolge solche Vorgänge schon seit Jahren.
Danke Hans Diehl für den Hinweis auf diesen vorbildlichen Fernsehbeitrag, der abends spät lief und mich auch zu der Annahme bewegte, dass solche Gesetzesvorlagen, wie etwa auch die jüngste zum typischerweise Sammelgesetz, sprich viel zusammenpacken, damit es kaum einer auch nur übersehen kann, was da alles mit beschlossen wird. Einzelheiten, die sich widersprechen kein Problem. Die meisten Abgeordnete stimmen ohnehin trotz klarem GG-Auftrag nur Gewisses abzustimmen, ohne genaue Kenntnis ab, lesen wenn überfliegend und nach Hinweis ihrer Fachabgeordeten. Ist ja in der Tat auch viel zu verstehen für alle.
Und dann gibt es für manche noch lukrative Nebentätigleiten, die in Wahrheit Haupttätigkeit sind, immer mehr auch zur Vorbereitung der lukrativen Konzernposition nach dem Parlamentarierdasein. Kaum nach Gewissen entschieden, aber ohne öffentlich-klare Erkenntnis und eigentlich Bestrafung für solchen Machtmissbrauch.
Ich möchte endlich Ross und Reiter erfahren! Welche Abteilung im BmWiE*, welche Personen namentlich aktuell EEG 2017 §49 für den Referentenentwurf bearbeiteten?
Eigentlich müssten mal alle öffentlich werden, die seit 2009 schon für so benannt Umweltminister Gabriel, wie dann Wirtschaftsminister und Energie, EEG-Inhalte bearbeiteten, wie zur AusgleichsVO 2009 uw. Desgleichen natürlich auch für die Mittäter im Wirtschaftsministerium seit 2009 unter Glos (CSU), zu Guttenberg (CDU), Brüderle+Rösler (FDP).
Von Letzteren kamen die ersten Sonderkürzungen und das Monatskürzungssystem per viel zu geringer Jahresaufbaumenge von 2,5 statt 3,5 GW a, wo schon damals Fraunhofer ISE 8 GW a berechnet hatte. Solte zudem auch im Januar 2012 rückwirkend gelten, parlamentsabgestimmt, wie auch Bundesrat genehmigt festgelegt ab April.
Seltsam gemein auch wie hier Wirtschaftsliberale nicht einmal den Investitionsschutz beachteten.
Auch wurden nur Meldungen als Zubau gewertet, wo nur tatsächliche Installationen neuen Aufbau im betreffenden Monat anzeigen. Und dazu kommen auch noch unlogische Erhöhungsregelungen, die nicht sofort bei Unterschreiten der ohnehin geringen 2,5 GW a einsetzen, sondern erst bei mehr als 900 MW unter gewünschter Aufbaumenge und auch noch geringer als bei den Senkungen.
Ist das nicht gemein ausgedacht? Wer war es persönlich, der das für Herrn Rösler, wie Kanzlerin Merkel formuliert hat?
Wie oft habe ich darauf schon hingewiesen, auch beim Solarenergieförderverein Deutschland aus Aachen, wie Eurosolar, bei denen ich Mitglied bin, wie auch bei anderen.
Höchste Zeit diese Solaraufbau erwürgende Regelung, die in 1984-Newspeak „atmender Deckel“ genannt wurde, abändernd zum Thema zu machen.
Gibt auch eine wunderbar anschaulicher Sfv-Mester-Karrikatur dazu. Doch die fehlt auch in der jünsten Sfv-Kommentierung zur abermaligen Sonderkürzung. Ohnehin sollten nur die im Koalitionsvertrag versprochen Zusatzzubaumengen sehr verspätet per Ausschreibungen endlich umgesetzt werden. Doch wer sorgte nun für die vielen Zusatzbehinderungen dabei?
Nur bei „Energiewende rocken“ von Klaus Müller fand ich es auch aufgegriffen.
Doch es scheint leider schwer zu verstehen zu sein, was da in EEG 2017 §49 steht. Möge es doch endlich die Pv-Magazin-Redaktion mit diesen Hinweisen aufklären!
* BmWiE mitabgekürzt ist doch treffender als BmWi.
Hallo TBK,
da sie die pv magazine-Redaktion direkt ansprechen, möchte ich Ihnen auch gern anworten.
Antworten vom Bundeswirtschaftsministerium auf konkrete Anfragen zu erhalten, ist trotz aller Auskunftspflicht gegenüber Journalisten ein Ding der Unmöglichkeit. Ich habe zahllose Anfragen gestellt, kann aber guten Gewissens behaupten, nicht mal ein Prozent davon enthielt wirklich Antworten auf meine Fragen, sondern endete in einer inhaltsleeren Wiedergabe der eigenen Pressemitteilungen, wenn es denn überhaupt eine Antwort gab.
Versuchen Sie doch gern selbst mal, den Namen der Person in Erfahrung zu bringen, die den Artikel im Referentenentwurf bearbeitet. Vielleicht haben Sie mehr Glück!
Beste Grüße.
Danke, Frau Enkhardt, für Ihr Engagement und diese Erfahrungsmitteilung zur Auskünftmängeln des Ministeriums.
Ich versuche es bei Gelegenheit, bin aber wenig optimistisch. Hoffte hier auf Herrn Diels Kentnisse.
Beste Grüße auch