Rheinland-Pfalz plant Freigabe ertragsarmer Grünlandflächen für Photovoltaik-Anlagen

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Das Umwelt- und Energieministerium in Rheinland-Pfalz arbeitet derzeit an der Umsetzung der Länderöffnungsklausel aus dem EEG 2017. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa am Wochenende. Vom Ministerium in Mainz waren zunächst keine Details und keine Stellungnahme zu der Verordnung zu erhalten, mit der künftig auch Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten gebaut werden dürften. Diese lieferte das Ministerium zwei Tage später nach.

Bisher haben nur Bayern und Baden-Württemberg entsprechende Verordnungen erlassen, womit Zuschläge in den Photovoltaik-Ausschreibungen in begrenztem Umfang für Projekte auf diesen Flächen vergeben werden dürfen. Auch Hessen arbeitet derzeit an einer solchen Umsetzung der Länderöffnungsklausel.

Nach der dpa-Meldung erklärte die Grüne-Landesumweltministerin Ulrike Höfken, dass die zulässigen Flächen für Photovoltaik-Ausschreibungsflächen in Rheinland-Pfalz weitgehend ausgeschöpft seien. Daher sollte nun „ertragsschwaches und artenarmes Grünland“ für Photovoltaik-Nutzung freigegeben werden. Voraussichtlich seien im Jahr maximal 0,04 Prozent der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz betroffen, so die Ministerin weiter.

Dennoch regt sich Widerstand im Land. Die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) spricht sich in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegen die Freigabe von ertragsarmem Grünland aus, da diese Flächen für die Natur und Umwelt von immenser Bedeutung seien. „Die eindringlichen Warnungen des Weltklimarates müssen endlich zu einem verstärkten Zubau von Solaranlagen auf bereits überbauten und versiegelten Flächen führen“, erklärte GNOR-Vorsitzender Heinz Hesping. Nach seiner Ansicht sollten Dächer und Parkplätze anstelle von Grünland stärker für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. „Die zur Verfügung stehende Flächenkulisse ist riesig, man muss nur Anreize setzen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2017 entsprechend ändern“, so Hesping weiter. Rheinland-Pfalz sollte sich dafür im Zuge einer Bundesratsinitiative stark machen.

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