Der Verein Sonneninitiative e.V. geht zusammen mit dem Energierechtler Peter Becker juristisch gegen die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) vor, mit der stromintensive Industrieunternehmen Rabatte bei der EEG-Umlage in Anspruch nehmen können. Die BesAR hat zur Folge, dass der Strompreis für Haushalte und Gewerbebetriebe steigt. „Die Klage verteidigt die Interessen der benachteiligten nichtprivilegierten Verbraucher. Zu denen gehören genau diejenigen, die die Energiewende tragen“, erklärt Axel Berg, Vorsitzender der deutschen Sektion von Eurosolar. Der Verein hat sich solidarisch mit den Klägern erklärt.
Um die BesAR auf dem Rechtsweg attackieren zu können, muss die Sonneninitiative einen Umweg gehen: Der Verein hat zwanzig Prozent der EEG-Umlage einbehalten, die eigentlich an Amprion zu zahlen wären, weil er Gebäudenutzer mit Strom aus Bürger-Solaranlagen beliefert hat, die auf den jeweiligen Dächern installiert sind. Zwanzig Prozent entsprechen etwa dem Kostenanteil, der durch die Kompensation der Industriebefreiung entsteht. Amprion hat mittlerweile Klage gegen den Verein beim Landgericht Marburg eingereicht. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Gesetzesgrundlage für die BesAR rechtmäßig ist – die Voraussetzung, um die Zahlung zu erzwingen. Zweifelt das Gericht daran, wird es die Entscheidung nach Einschätzung des Vereins so lange vertagen, bis das Bundesverfassungsgericht hier ein Urteil gefällt hat.
Die BesAR hat soll industrielle Großverbraucher im internationalen Wettbewerb entlasten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2003 ist die Regelung verfassungsrechtlich umstritten, so Eurosolar. Der Verband verweist darauf, dass die Unternehmen nicht nachweisen müssen, durch die EEG-Umlage im internationalen Wettbewerb benachteiligt zu werden. Mehr als 2.000 Unternehmen nehmen die Regelung heute in Anspruch – darunter auch Bahnbetreiber, Molkereien und Möbelhersteller.
Laut Eurosolar gilt für etwa die Hälfte des von der deutschen Industrie verbrauchten Stroms ein Umlagenrabatt. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat ausgerechnet, dass die Strompreise damit für private Verbraucher und nicht-privilegierte Unternehmen um 1,5 Cent pro Kilowattstunde steigen. Der Verband fordert, die Ausgleichsregelung über den Bundeshaushalt zur finanzieren. „Der Strompreis sollte nur Bestandteile enthalten, die ordnungspolitisch auch reingehören. Die Besondere Ausgleichsregelung gehört nicht dazu“, erklärt BEE-Geschäftsführer Peter Röttgen.
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