Die EEG-Umlage wird auch im kommenden Jahr erneut leicht sinken und dann bei 6,405 Cent pro Kilowattstunde liegen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) feiert dies als Erfolg der Politik. „Die Reformen der letzten Jahre greifen“, sagte er mit Blick darauf, dass die EEG-Umlage fast wieder das Niveau von 2014 erreicht hat, während die Stromerzeugung aus Erneuerbaren um 50 Prozent zulegte. „Neu installierte erneuerbare Energien brauchen immer weniger Förderung. Dadurch kann die EEG-Umlage zum zweiten Mal hintereinander sinken. Das ist für die Energiewende eine gute Nachricht, weil wir zeigen, dass Ökologie und Ökonomie Hand in Hand gehen können“, so Altmaier in einem Statement am Montag.
Altmaier nennt als Beispiel die großen Photovoltaik-Anlage. Ihre Vergütung habe sich durch die Umstellung auf Ausschreibungen seit 2014 auf zuletzt rund 4,6 Cent pro Kilowattstunde mehr als halbiert. „Dies zeigt, dass die Reformen für einen kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgreich waren.“ Bündnis 90/Die Grünen sehen dagegen durchaus die Politik weiter in der Verantwortung. Sie glauben, dass die Senkung der EEG-Umlage selbst dann auch künftig möglich sei, wenn die Erneuerbaren schneller ausgebaut wurden. „Entscheidend dafür ist, dass der Strompreis an der Börse die tatsächlichen Kosten für Stromerzeugung und Klimabelastung abbildet. Dafür ist ein angemessener CO2-Mindestpreis die einfachste Lösung“, erklärte Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen. Sie kritisierte, dass Deutschland entsprechende Vorschläge aus Frankreich abgelehnt habe. „Das zeigt einmal mehr, wie die Regierung unter Merkel Fortschritte für den Klimaschutz auf allen Ebenen blockiert“, so Verlinden.
BEE und bne: CO2-Preissignal notwendig
Auch bei den Verbänden werden weitere Reformen angemahnt, die sich jedoch weniger auf das EEG selbst, sondern eher auf Strom- und CO2-Preis beziehen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der im Vorfeld bereits eine Absenkung dieser Größenordnung prognostizierte, betonte die Bedeutung des europäischen Emissionshandels, der erstmalig Wirkung entfalte. „Mit einem höheren CO2-Preis sowie höheren Beschaffungskosten für Steinkohle und Erdgas erholt sich das Preisniveau an der Börse, die Marktwerte für erneuerbare Energien steigen“, erklärte BEE-Geschäftsführer Peter Röttgen. Der Verband fordert zudem „systemische Korrekturen am Abgaben-, Steuern- und Umlagensystem“. Dazu gehörten eine nationale CO2-Steuer oder ein CO2-Mindestpreis bei gleichzeitiger Reduktion der Stromsteuer auf ein Mindestmaß sowie der Finanzierung der EEG-Umlageprivilegien für die Industrie aus dem Bundeshaushalt. Als Resultat würde die EEG-Umlage weiter sinken.
Ähnlich sind auch die Einschätzung und Forderungen des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). „Das aktuelle Beispiel aus dem Strommarkt zeigt, wie ein CO2-Preissignal wirken kann“, erklärt dessen Geschäftsführer Robert Busch zur Veröffentlichung der EEG-Umlage für 2019 am Montag. „Das sollte Ansporn sein, die Klimaschädlichkeit fossiler Energieträger auch in den im Europäischen Emissionshandel fehlenden Sektoren Verkehr und Wärme einzupreisen. Eine Belastung der Energieträger entsprechend ihrer CO2-Emissionen hat eine Lenkungsfunktion und reizt Investitionen in klimafreundliche Lösungen an“, so Busch weiter.
BDEW: Steuer- und Abgabenlast beim Strom senken
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichnete die Reduzierung der EEG-Umlage als „erfreulich“. Er verwies jedoch darauf, dass die Stromkunden nicht mit Preissenkungen rechnen dürften. „Nicht die EEG-Umlage ist in diesem Jahr der Preistreiber, sondern deutlich gestiegene Kosten für die Beschaffung von Strom. Auch bleibt die Steuer- und Abgabenlast insgesamt auf einem historisch hohen Niveau“, so BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Dieses betrage 54 Prozent. Daher sei auch der Bundesfinanzminister der größte Profiteur der steigenden Strompreise, wie der Verband unlängst bereits monierte und dies mit Reformvorschlägen kombinierte. Um die Verbraucher zu entlasten, sollte die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt sowie die besondere Ausgleichsregelung für die Industrie bei der EEG-Umlage über Steuern finanziert werden.
Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) verweist hingegen auf das weiter bestehende hohe Niveau der EEG-Umlage. „Zur Stabilisierung haben die Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Projekte beigetragen. Sie haben zu mehr Wettbewerb und einem kosteneffizienteren Ausbau der Erneuerbaren geführt“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Sie forderte zugleich, die im Koalitionsvertrag beschlossenen Sonderausschreibungen für jeweils zwei Gigawatt Photovoltaik und Windkraft 2019 und 2020 endlich auf den Weg zu bringen. „Die EEG-Umlage bildet aber nur einen Kostenblock der Energiewende ab. Wir stehen vor der Herausforderung, die volatilen erneuerbaren Energien in das System zu integrieren und zugleich eine weiterhin sichere Energieversorgung zu ermöglichen. Beim Ökostrom-Ausbau dürfen wir den Um- und Ausbau der kommunalen Stromnetze nicht vergessen“, so Reiche weiter.
Das Solarcluster Baden-Württemberg legte Vorschläge vor, wie die EEG-Umlage weiter reduziert werden könnte, auch wenn die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Eine Möglichkeit zur Senkung der EEG-Umlage sei die Streichung der Industrieprivilegien. „Davon würden Verbraucher und gleichzeitig auch die Unternehmen profitieren: In der Folge sänke die Umlage und damit auch der Strompreis um rund eineinhalb Cent pro Kilowattstunde“, schätzt Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg. Für eine Entlastung der energieintensiven Unternehmen schlägt er Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt vor. Zudem würde ein angemessener CO2-Preis die Energiewende beschleunigen und Anreize für Investitionen in fossile Energieträger vermeiden.
Lichtblick: Netzentgelte größerer Kostentreiber als EEG-Umlage
Lichtblick verweist darauf, dass die Netzkosten die EEG-Umlage als höchster Kostenfaktor beim Strompreis bereits abgelöst haben. Sie werden dem Ökostromanbieter zufolge im kommenden Jahr bei durchschnittlich 8,0 Cent pro Kilowattstunde für die privaten Haushalte liegen. Grund dafür seien steigende Netzentgelte sowie die neue Offshore-Umlage, mit der Stromleitungen für Meeres-Windparks finanziert werden. Jährlich zahlen Stromkunden mindestens 25 Milliarden Euro für Bau und Betrieb der Stromleitungen, wie Lichtblick berechnet hat. Wir brauchen effiziente Kostenkontrollen und weniger Bürokratie beim Netzbetrieb. So könnten die Verbraucher um Milliardenbeträge entlastet werden“, forderte Geschäftsführer Gero Lücking. Nach Erhebungen von Lichtblick werden die Netzgelte besonders stark in Bremen, Paderborn, Hamburg und Dortmund steigen – die Erhöhung beträgt in diesen Städten zwischen 11 und 25 Prozent.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Zitat aus dem Artikel.
Altmaier nennt als Beispiel die großen Photovoltaik-Anlage. Ihre Vergütung habe sich durch die Umstellung auf Ausschreibungen seit 2014 auf zuletzt rund 4,6 Cent pro Kilowattstunde mehr als halbiert. „Dies zeigt, dass die Reformen für einen kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgreich waren.“ Bündnis 90/Die Grünen sehen dagegen durchaus die Politik weiter in der Verantwortung. Sie glauben, dass die Senkung der EEG-Umlage selbst dann auch künftig möglich sei, wenn die Erneuerbaren schneller ausgebaut wurden. „Entscheidend dafür ist, dass der Strompreis an der Börse die tatsächlichen Kosten für Stromerzeugung und Klimabelastung abbildet. Dafür ist ein angemessener CO2-Mindestpreis die einfachste Lösung“, erklärte Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen. Zitat Ende.
Die Grünen kommen der Sache noch am nächsten, wenn sie als entscheidenden Punkt den Strompreis an der Börse als Ansatzpunkt in den Vordergrund stellen. Denn da liegt der richtungsweisende Bewertungsschlüssel für die dort gehandelten Produkte.
Leider wollen die grünen das Pferd von der anderen Seite aufzäumen. Sie wollen die Konventionellen mit dem CO2 Preis mehr belasten, was ja auch nicht falsch ist.
Sie übersehen aber dabei, dass sie am Wert des EEG Stromes damit nichts ändern, so lange der zusätzlich an der Börse vermarktet, oder genauer gesagt.. „verramscht“ .. werden muss..
Womit wir wieder bei dem „Faulen Ei“ wären, das den EE mit der EEG Neuordnung 2010 ins Nest gelegt wurde, und sich wie ein roter Faden, negativ durch die gesamte Energiewende zieht..
In den meisten Kommentaren und Vorschlägen wird gefordert, dass die Konzerne, die zur Zeit von der EEG-Umlage befreit sind, entweder über den Bundeshaushalt oder über Steuern die EEG – Umlage erstattet bekommen sollten. Weder das eine noch das andere leuchtet mir wirklich ein: Warum müssen diese Unternehmen überhaupt solche Kostenbefreiungen erhalten, warum können diese nicht einfach den Strom (den sie natürlich jetzt sowieso schon viel billiger erhalten als der Normalbürger) mit den gleichen Belastungen zahlen wie jedermann? Gibt es wirklich ein Unternehmen, das dann Konkurs anmelden müsste?
Wer hat uns denn eigentlich die EEG -Umlage überhaupt eingebrockt? Ja, Rösler und der vielgelobte (besonders von sich selbst) Altmaier!
Wer zahlt denn auch die Mittel, mit denen nach den Vorschlägen der Verbände (BDEW und BEE etc.) die Unternehmen in Zukunft entlastet werden sollen? Ja, richtig: der Steuerzahler!
Wie sollen die Menschen in Deutschland Vertrauen in die Politik wiedergewinnen wenn sie weiter ausgenommen und immer nur weiter vera….. werden?
Die EEG-Umlage hat uns die rotgrüne Bundesregierung mit dem EEG von 2000 eingebrockt daran waren weder Rösler noch Altmeier beteilgt. Und der dafür verantwortliche Umweltminister Jürgen Trittin versprach damals , das diese Umlage würde eine Durschintsfamlie nicht mehr als ein Bällchen Eis im Monat kosten
Nicht ganz vollständig Herr Taler.
Das EEG ist quasi die Novellierung des Stromeinspeisegesetz.
Auf den Weg gebracht von der Regierung Kohl 1990
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war das seit 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz – kurz Stromeinspeisungsgesetz – vom 7. Dezember 1990,[9][10] das als weltweit erstes Ökostrom-Einspeisegesetz[11] gilt. Zitat Ende.
Auch ab 1990 gab es eine Umlage mit der den Versorgern die Möglichkeit eingeräumt wurde, die „Mehrkosten“ die ihnen wegen der Abnahme und Vergütung der EE anfielen, an ihre Kunden weiter zugeben. Sie hieß damals logischerweise noch nicht EEG Umlage, weil es ja das EEG noch nicht gab.
Was den Herrn Trittin betrifft, der konnte ja damals noch nicht ahnen, was Lobbyisten aus der Umlage, zu Lasten der Verbraucher konstruierten.
Bis 2009 war die Welt noch in Ordnung und bei einer gerechten Kosten/Nutzen Variante war die Kugel Eis sehr wohl noch aktuell.
Schauen Sie mal hier
http://www.sfv.de/artikel/wind-_und_solarstrom_senken_den_strompreis_der_merit-order_effekt.htm
Quantifizierung der Einsparungen
Für jede Stunde des Jahres ergeben sich andere Angebote und Nachfrageverhältnisse, unterschiedliche Börsenpreise und unterschiedliche Entlastungen durch die Einspeisung von Wind- und Solarstrom.
Zur endgültigen Beurteilung, wie stark Wind- und Solarstrom den Strompreis entlasten, ist deshalb eine Untersuchung aller 8760 Stunden des Jahres erforderlich. Eine Untersuchung des IfnE (Ingenieurbüro für neue Energien) vom November 2007 im Auftrag des Bundesumweltministeriums ergab eine Senkung des Großhandelspreises durch alle Erneuerbaren Energien für das Jahr 2006 mit einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro. Zieht man davon die gesamte Einspeisevergütung nach EEG für den Windstrom und alle anderen Erneuerbaren Energien ab, so ergibt sich immer noch eine Netto-Ersparnis von ca. 2 Mrd Euro .Zitat Ende.
Damals hätte der Trittin noch für 2 Milliarden Eis verteilen können , so viel war da noch übrig nach Abzug der EE Vergütungen.