von pv magazine USA
Solarzellen und Solarmodule, die Sunpowers interdigitated Rückseiten (IBC)-Zelltechnologie nutzen, haben eine Befreiung von den Section 201-Zöllen erhalten, die die US-Regierung für importierte Photovoltaik-Produkte verhängt hat. Die Ausnahme ist speziell für IBC-Zellen und Module, die aus Zellen gemacht sind, die „mehr als 100 interdigitierte Finger mit zinnbeschichten Kupfer haben, die auf der Rückseite der Zelle haften, mit einem Kupferanteil der Metallfinger, der eine Dicke von mehr als 0,01 Millimeter hat“. Zum Zeitpunkt, als dieser Artikel verfasst wurde, war noch unklar, ob dies auch für IBC-Produkte von LG gelten werde. Der koreanische Konzern ist der einzige andere große Photovoltaik-Hersteller mit IBC-Produkten.
Die Befreiung für Sunpower gilt ab dem heutigen Mittwoch (19. September), wenn sie im Bundesregister veröffentlicht ist. Nach Angaben des US-Herstellers wird sie jedoch nicht rückwirkend erfolgen. Dies bedeutet, dass die in den letzten sieben Monaten seit Einführung gezahlten Zölle nicht zurückerstattet werden. Sunpower hatte die Freistellung im März beantragt. Sie erreicht zu haben, ist ein großer Gewinn für das US-Photovoltaik-Hersteller, der seit längerem um Profitabilität kämpft. Mit der Befreiung hat sich Sunpower nun einen relativen Vorteil gegen andere Anbieter von hocheffizienten Solarmodulen im Bereich privater und gewerblicher Dachanlagen verschafft.
In seiner Mitteilung vom Dienstag erklärte das Unternehmen auch, dass es weiterhin an der geplanten Übernahme von Solarworld Americas und dessen Fabrik in Oregon arbeite. Die Transaktion solle noch in diesem Quartal abgeschlossen werden – also in den kommenden zwei Wochen.
„Sunpower kann seine Ressourcen nun voll und ganz darauf fokussieren, die beste Photovoltaik-Lösung an unsere Kunden zu liefern, die nächste Stufe der Solartechnologie in den USA zu entwickeln und in Produktionskapazitäten in den USA zu investieren“, erklärte Vorstandschef Tom Werner. „Dies wird die technologische Führerschaft der USA unterstützen und Jobs im Land erhalten.“
In der Bekanntmachung hebt Sunpower explizit auf den Erwerb der Fertigung an, um damit dem Interesse der Trump-Regierung genüge zu tun, die Jobs in der Fertigung in den USA erhalten will. Die Ausnahme der Produkte von den Zöllen ist jedoch aus technischen Gründen erfolgt und nicht als ein quid-pro-quo-Arrangement. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass die Trump-Regierung die Norm der Governance gemieden hätte.
Der US-Handelsbeauftragte nahm ferner in der Befreiung auch die Module aus, die mit in den USA gefertigten kristallinen Solarzellen versehen seien. Da es derzeit aber keinen nennenswerten Anbieter in den USA gibt, und die zwei bestehenden großen Fabriken von Solarworld Americas und Panasonic/Tesla nur Zellen für den Eigenbedarf produzieren, ist unklar, für wen diese Regelung greifen soll.
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